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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausweitung des geplanten Systems "Intelligente Grenzen" auf eine weltweite biometrische Datenbank

Maßnahmenpaket "Intelligente Grenzen" (Ein- und Ausreisesystem, EES und Programm für registrierte Reisende, RTP) der EU-Kommission zum Grenzkontrollverfahren an den Außengrenzen des Schengen-Raums: technische Optionen, Verordnungsvorschlag, Implementierungskosten, Zugriffsrechte der Strafverfolgungsbehörden, Datenschutz, Verbrechens- bzw. Terrorismusbekämpfung, Datenbankverwaltung, eu-LISA-Pilotprojekt, Einbeziehung von FRONTEX, systematische Kontrolle und Speicherung biometrischer Daten auch von Unionsbürgern, Schengener Grenzkodex, Implementierung eines automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem im Schengener Informationssystem (SIS-II-AFIS-System), Datenlieferung zum Europol-"Focal Point Travellers", Risikoindikatoren betr. "ausländischer Kämpfer", Ausschreibungen im SIS II, Abfragehäufigkeit<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/701707.12.2015

Ausweitung des geplanten Systems „Intelligente Grenzen“ auf eine weltweite biometrische Datenbank

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister sprechen sich für eine Ausweitung des biometrischen Systems „Intelligente Grenzen“ auch auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten aus. Eine entsprechende Forderung findet sich in den Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) vom 20. November 2015 (Ratsdokument 14406/15). Demnach soll die Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann.

Das System „Intelligente Grenzen“ sollte zunächst nur Ein- und Ausreisen aller Drittstaatsangehörigen erfassen (ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/smart-borders/index_en.htm). Ziel war die Ermittlung von „Overstayern“, also Migrantinnen und Migranten die mit einem gültigen Aufenthaltstitel in die EU einreisen, den Schengen-Raum aber nicht fristgemäß verlassen. Mittlerweile ist der ursprüngliche Zweck der grenzpolizeilichen Nutzung erweitert worden. Vorgesehen ist, dass auch Polizeien und Geheimdienste auf die Datensammlung zugreifen dürfen. Derzeit testet die Europäische Kommission an mehreren europäischen Flughäfen technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache 18/4287). Mit dem endgültigen Vorschlag zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ wird nach einer Auswertung der Studien im Frühjahr 2016 gerechnet.

Im September 2015 hatte die französische Regierung ein Papier mit dem Titel „Intelligente Grenzen für alle“ vorgelegt und darin die Erweiterung des Systems gefordert (www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-council-smart-borders-FR-12272-15.pdf). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“. Es würden neue Werkzeuge zur Kontrolle der EU-Außengrenzen benötigt. Dieser Forderung schließen sich die EU-Ministerinnen und EU-Minister in ihren Ratsschlussfolgerungen an. Die Kommission wird aufgefordert, bei der Überarbeitung ihrer Vorschläge für das Paket „Intelligente Grenzen“ einen Vorschlag für eine „gezielte Änderung“ des Schengener Grenzkodex vorzulegen.

Frankreich fordert auch, die im Sommer eingeführten „systematischen Kontrollen“ der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex zu berücksichtigen. Im Juni 2015 hatte die Kommission in dem unverbindlichen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“ festgelegt, dass Unionsangehörige an den Außengrenzen stärker kontrolliert werden können (Ratsdokument 10078/15). Mitgeführte Ausweisdokumente werden dabei nicht nur auf Echtheit geprüft, sondern mit Polizeidatenbanken abgeglichen. Dieses Verfahren war bislang nur bei Drittstaatsangehörigen erlaubt. Laut dem Handbuch dürfen „systematische Kontrollen“ nicht pauschal erfolgen. Sie müssen sich an „Risikoindikatoren“ orientieren, die von der Kommission, der Polizeiagentur Europol und dem Bundeskriminalamt gemeinsam erarbeitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/4033). Weil eingehende Kontrollen die Wartezeit an den Übergängen deutlich erhöhen, soll die Kommission überlegen wie die vorhandenen technischen Lösungen „in vollem Umfang genutzt werden“ könnten, um „einen fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten“.

Nach bisherigen Planungen würden die Datenbanken des Systems „Intelligente Grenzen“ bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Estland betrieben. Dort sollen die biometrischen Daten der Reisenden unter Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts zentral gespeichert werden. Laut dem französischen Vorschlag sollen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger jedoch im – ebenfalls von eu-LISA verwalteten – Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert werden. Genutzt würde ein neues Feature der Fahndungsdatenbank SIS II, die erst seit 2013 biometrische Daten als Anhang ermöglicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche Zahlen zu jährlichen Übertritten von EU- sowie Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen hält die Bundesregierung derzeit für realistisch, und welche Prognosen sind ihr hierzu bekannt?

2

Wann sollen die von der Kommission für Ende 2015 bzw. Anfang 2016 angekündigten neuen Verordnungsvorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig vorliegen?

3

Welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ hält die Bundesregierung für am besten geeignet?

4

Welches Ergebnis zeitigte die Berechnung der jeweiligen nationalen Implementierungskosten des Maßnahmenpaketes, für deren Ermittlung die Kommission eine „Toolbox“ erarbeitet hat, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre Kosten jeweils selbst berechnen können sollen (bitte möglichst detailliert nach einzelnen Posten aufschlüsseln)?

5

Sofern die Bundesregierung eine solche für September 2015 geplante Berechnung noch nicht vornahm, wann und durch wen soll diese erfolgen?

6

Inwieweit ist für die Bundesregierung inzwischen absehbar, ob Kosten und Nutzen eines „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ in einem angemessenen Verhältnis stehen?

7

Inwiefern hegt auch die Bundesregierung „Zweifel am Mehrwert des EES […] wenn dieses nicht auch von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden könne“, was in früheren Anfragen lediglich mit der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beantwortet worden war (Bundestagsdrucksache 18/455)?

8

Wie könnte der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das auf eine biometrische Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen hinausläuft, aus Sicht der Bundesregierung so ausgestaltet werden, damit es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entspricht sowie mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen, wie der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit vereinbar ist?

9

Welche der von der Kommission benannten datenschutzrechtlichen Vorkehrungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten vorgesehen werden sollte?

10

Inwieweit ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob das im „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ vorgesehene „Entry/Exit-Systems“ (EES) auch zur Abwehr und Verfolgung „terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten“ genutzt werden könnte, inzwischen abgeschlossen, bzw. welche Überlegungen werden hierzu derzeit angestellt?

11

Inwieweit ist der Meinungsbildung der Bundesregierung zu ihrer Haltung zu dem gegenwärtigen Vorschlag der Kommission für das EES, das keinen Zugang für Strafverfolgungsbehörden vorsieht, aber festlegt, „dass diese Frage zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems geprüft werden soll“, inzwischen abgeschlossen?

12

Inwieweit hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine (abschließende) Meinung zu einer Ausweitung des EES auch auf längerfristige Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen gebildet, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?

13

Welche „Auswirkungen der Datenspeicherung auf ihre Beziehungen zu Drittstaaten“ hat die Bundesregierung bei ihren „außenpolitische Erwägungen“ zur Frage berücksichtigt, ob auch bisher von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige im Zuge der Errichtung des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ künftig biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgeben sollen?

14

Inwieweit ist die Meinungsbildung der Bundesregierung hierzu inzwischen abgeschlossen, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?

15

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern es einer Änderung des Schengener Grenzkodexes oder des Handbuchs bedarf, wenn bei Außengrenzkontrollen zukünftig bei allen Reisenden ein Abgleich von biometrischen Daten mitgeführter Ausweisdokumente mit dem Inhaber derselben vorgenommen würde?

16

Inwieweit würde es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine „systematische Kontrolle“ handeln?

17

Inwieweit ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern eu-LISA weitere Datenbanken (insbesondere ein „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“) verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln könnte, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

18

Wann wurden die im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojekts an einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Main vorgenommenen Tests beendet?

Wo fanden diese Tests statt, und wer nahm an diesen Tests teil?

Wann soll eine vorläufige und wann eine endgültige Bewertung der Tests vorliegen, und wer ist an der Erstellung beteiligt?

19

Welche vorläufigen und (sofern bereits im November 2015 vorliegend) endgültigen Ergebnisse zu den von eu-LISA vorgenommenen Pilotprojekt sowie zu von Bundesbehörden verantworteten begleitenden Untersuchungen kann die Bundesregierung mitteilen?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?

Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden bemerkt, und wie könnten diese behoben werden?

20

Welche weiteren nationalen Pilotstudien sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile beendet, und wann sollen Auswertungsergebnisse hierzu vorliegen?

21

Welche Tests wurden (soweit von Bundestagsdrucksache 18/4287 abweichend) durchgeführt, und welche technischen Anlagen welcher Hersteller wurden hierfür genutzt bzw. installiert?

Welche Kosten entstanden für die Tests (bitte aufschlüsseln)?

Wie viele Reisende nahmen in Deutschland am Pilotprojekt teil?

Inwieweit wurden bei den Tests auch Körperscanner genutzt?

22

Auf welche Weise war an dem EU-weiten Pilotprojekt auch die Grenzagentur FRONTEX einbezogen?

23

Inwieweit wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten für die Tests geltend machen, und welche Schritte hat sie hierfür unternommen?

24

In welchen Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel „Intelligente Grenzen für alle“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beraten worden?

Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen hierzu positioniert?

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, eine Erweiterung des Systems könnte einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken (bitte begründen)?

Inwieweit und mit welchem Inhalt müsste für eine solche Erweiterung aus Sicht der Bundesregierung der Schengener Grenzkodex geändert werden?

25

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch die im Sommer 2015 eingeführten und lediglich in dem unverbindlichen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“ festgelegten „systematischen Kontrollen“ der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex berücksichtigt werden müssten?

26

Welche vorhandenen technischen Lösungen könnten aus Sicht der Bundesregierung „in vollem Umfang genutzt werden“, um trotz erweiterter Kontrollen im Rahmen eines Systems „Intelligente Grenzen für alle“ einen „fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten“?

27

Inwieweit müssten aus Sicht der Bundesregierung automatische Kontrollspuren, deren Nutzung an deutschen Flughäfen freiwillig ist, nach dem französischen Vorschlag „Intelligente Grenzen für alle“ verpflichtend werden?

28

Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung auf die in einem „Intelligente Grenzen für alle“ erhobenen Daten von Unionsangehörigen zugreifen dürfen?

29

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, wo die biometrischen Daten der reisenden Unionsangehörigen sowie die Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden sollten?

30

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Frankreich hierzu eine Speicherung im Schengener Informationssystem vorschlägt?

31

Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer Studie des „Joint Research Centre“ zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines SIS-II-AFIS-Systems zur Speicherung von Fingerabdrücken bekannt?

Wer nahm an der Studie des „Joint Research Centre“ teil?

Sofern diese Studie noch nicht vorliegt, für wann ist ihr Erscheinen angekündigt?

32

Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung des Zulieferungsverhaltens aus den Mitgliedstaaten zum Europol-Focal Point Travellers umgesetzt werden, und in welcher strukturierten Form müssten diese vorliegen?

33

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der im Focal Point Travellers angelieferten Daten von der Polizeiorganisation INTERPOL und der US-Behörde Einwanderungsbehörde CBP übermittelt werden (bitte möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)?

34

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die vom Bundeskriminalamt, der Kommission und Europol entworfenen „Risikoindikatoren“ zum Aufspüren „ausländischer Kämpfer“ überarbeitet werden sollen, bzw. wann eine Evaluierung ihrer Nutzung beabsichtigt ist?

35

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und unter welcher Ausschreibungskategorie die Attentäter von Paris im SIS II gelistet waren?

36

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten wie viele Daten nach Artikel 36 in das SIS II eingeben, und wie viele Abfragen von diesen vorgenommen werden (bitte möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)?

37

Über welche Echtzeit-Funktionalitäten verfügt das SIS II, und auf welche Weise bzw. in welchem Umfang werden diese von Bundesbehörden genutzt?

38

Auf welche Weise und in welchem Umfang nutzen Bundesbehörden die Kategorie bzw. den Marker „Terrorismus“ im SIS II?

39

Wie viele Personen würden Bundesbehörden nach gegenwärtigem Stand in eine neue SIS-Kategorie für „ausländische Kämpfer“ oder „gesuchte Djihadisten“ eintragen bzw. haben sie bereits dort eingetragen?

Berlin, den 4. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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