Festnahme eines Waffentransporters in Bayern und mögliche Verbindungen nach Frankreich
der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 5. November 2015 haben Rosenheimer Polizisten in Bayern einen Autofahrer aus Montenegro auf der A8 Salzburg – München kontrolliert und festgenommen. Bei einer Kontrolle im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, d. h. der ereignis- und anlasslosen Kontrollmöglichkeiten durch die Polizei, fanden die Beamten Pistolen und Handgranaten. Herbeigezogene Spezialisten des Landeskriminalamtes sollen dann in dem Auto insgesamt acht Kalaschnikows, zwei Pistolen, einen Revolver, zwei Handgranaten und 200 Gramm Sprengstoff sichergestellt haben. Die Untersuchung des Navigationsgeräts im Auto habe ergeben, dass das Ziel der Fahrt Paris war (www.br.de vom 14. November 2015 und SPIEGEL ONLINE vom 17. November 2015).
Nach den Anschlägen in Paris am 12. November 2015 wurde in der Öffentlichkeit schnell spekuliert, ob die Waffen ebenfalls für diese Anschläge gedacht waren und der Fahrer somit Terrorhelfer sein könnte.
Unter diesem Gesichtspunkt spielen eine Reihe ungeklärter Fragen im Zusammenhang eine Rolle, die sowohl die Ermittlungstätigkeit als auch die in der Öffentlichkeit gehandelten Fakten betreffen.
So soll bei der Anmietung des Autos am 2. November 2015 weder ein Navigationsgerät im Wagen gewesen sein, noch habe der Mieter des Wagens ein solches angefordert (TV-Magazin Fakt vom 17. November 2015). Auffällig ist, dass nach Auskunft des Landeskriminalamts Bayern (LKA Bayern) das Bundeskriminalamt (BKA) sofort am 5. November 2015 informiert worden sein soll und das BKA selbst Interpol schon am 6. November 2015 informiert haben will, in der familiären und sonstigen Umgebung des Fahrers aber auch knapp zehn Tage nach seiner Festnahme keinerlei polizeiliche Ermittlungen durchgeführt wurden (TV-Magazin Fakt vom 17. November 2015).
Gravierender aber scheint zu sein, dass nach Aussagen des LKA Bayern das BKA zwar sofort die französischen Behörden über „Details des Falls“ informiert habe, die Reaktionen aus Paris seien aber „zurückhaltend gewesen: die deutsche Polizei möge ein Rechtshilfeersuchen stellen, falls sie aus Frankreich Informationen benötige“ (www.br.de Stand: 14. November 2015).
Selbst wenn berücksichtigt wird, dass nach den Anschlägen Ereignisse vor denselben anders bewertet werden können oder müssen, scheint der Umgang der Sicherheitsbehörden mit einem Auto voller Waffen und einem klaren Zielort doch der immer festgestellten zwar abstrakten, aber gleichwohl hohen Bedrohung der Sicherheit nicht angemessen gewesen zu sein. Aus dieser Perspektive ergeben sich auch Fragen, zu von verschiedenen Medien (u. a. SPIEGEL ONLINE vom 27. November 2015) gemeldeten Ermittlungsverfahren gegen einen Waffenhändler aus Baden-Württemberg, der verdächtigt wird, auch die Attentäter von Paris mit Waffen versorgt zu haben. Bei dem Verdächtigen Sascha W. sollen Ermittler auf dessen beschlagnahmten Computer u. a. auch die Bestellung einer halbautomatischen Waffe an eine Bonner Packstation gefunden haben. Der Besteller verwendete dabei denselben Nachnamen wie W.s mutmaßlicher Auftraggeber aus Paris (vgl. hierzu SPIEGEL ONLINE vom 4. Dezember 2015).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dem am 5. November 2015 vereitelten Waffenschmuggel und den Anschlägen in Paris am 13. November 2015?
Wenn ja, welche?
Wieso wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch knapp zehn Tage nach der Festnahme des Autofahrers aus Montenegro keinerlei polizeiliche Ermittlungen in der familiären und sonstigen Umgebung des Fahrers durchgeführt?
Wurden inzwischen polizeiliche Ermittlungen in der familiären und sonstigen Umgebung des Fahrers durchgeführt, und wenn ja, führten diese zu konkreten Anhaltspunkten über eine Verbindung zu den Attentätern von Paris oder anderen islamistischen Kreisen?
Wie viele Waffenschmuggel-Ereignisse in einer annähernd ähnlichen Dimension wurden von der bayerischen Polizei im Rahmen von Schleierfahndungsaktivitäten seit dem Jahr 2005 festgestellt, und welche Regeln gelten für die Information welcher Bundessicherheitsbehörden in solchen Fällen?
In welchen Fällen übernimmt das BKA die Ermittlungen selbst, und in welcher Form ist das BKA derzeit in die Ermittlungen des aktuellen Falles eingebunden?
Welche Fälle von Waffenhandel bzw. -schmuggel wurden seit 2005 von der Generalbundesanwaltschaft geführt?
Wann wurden die französischen und montenegrinischen Sicherheitsbehörden von wem über die Festnahme und die Funde in Bayern informiert und wurden über die bloße Informationsweitergabe hinaus bis zum 17. November 2015 weitere Maßnahmen zwischen dem LKA Bayern, dem BKA, französischen Sicherheitsbehörden und den Sicherheitsbehörden Montenegros verabredet bzw. eingeleitet?
Wenn ja, welche, wann, und auf wessen Veranlassung hin zwischen wem?
Wenn nein, warum nicht?
Welche französischen Sicherheitsbehörden haben welchen deutschen Behörden die Auskunft gegeben, bei weiterem Informationsbedarf ein Rechtshilfeersuchen stellen zu können, und wurde dieser Aufforderung durch deutsche Behörden inzwischen nachgekommen (www.br.de Stand: 14. November 2015)?
Welche deutschen und anderen Nachrichtendienste wurden bis zum 17. November 2015 zwecks Aufklärung des persönlichen, sozialen und politischen Hintergrunds des Festgenommenen mit welchen Ergebnissen um Informationen gefragt?
Konnten aus den Daten des Navigationsgerätes und des Mobiltelefons weitere Erkenntnisse, z. B. über seinen Besitzer, andere mögliche Waffentransporte, regelmäßige Auslandsaufenthalte etc. gewonnen werden?
Wurde nach bisherigen Erkenntnissen das Navigationsgerät nur einmal oder schon mehrmals mit dem Ziel Paris eingesetzt?
In welcher räumlichen Beziehung steht der im Navigationsgerät als Ziel angegebene öffentliche Parkplatz in Paris (www.br.de Stand: 14. November 2015) zu den Anschlagsorten vom 12. und 13. November 2015?
Konnten aus Daten des Handys des Verhafteten Hinweise über Hintergründe, Lieferquellen und Ziele des Waffenschmuggels erlangt werden?
Wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Waffenschmuggels aus Südost- und Osteuropa seit dem Jahr 2000, und welchen Anteil sieht sie dabei in dem von deutschen Sicherheitsbehörden definierten terroristischen Bereich?
Haben sich bei der „eingehenden Prüfung“ mit negativem Ergebnis der Frage durch die Bundesanwaltschaft, ob Zusammenhänge zu „den Anschlägen in Paris“ beständen, gleichwohl Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen für ein terroristisches Milieu bestimmt waren (SPIEGEL ONLINE vom 4. Dezember 2015)?
Was bedeutet „Waffenhändler“ als Berufsbezeichnung im Falle des im Zusammenhang mit Waffenverkäufen nach Paris genannten Mannes aus Baden-Württemberg, und wann genau wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Verdachts auf welche Straftaten eingeleitet, und befindet sich der Mann immer noch in Untersuchungshaft (vgl. hierzu SPIEGEL ONLINE vom 27. November 2015)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Mann schon Anfang 2015 „ins Visier“ der Ermittlungsbehörden, in diesem Fall dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und der dortigen Generalstaatsanwaltschaft, geraten ist (Bild vom 27. November 2015), und was bedeutet „ins Visier geraten“ in diesem Fall konkret?
Wurden europäische Sicherheitsbehörden, insbesondere die Frankreichs und Belgiens, über diese Verfahren unterrichtet, um Unterstützung gebeten oder anderweitig in die Verfahren einbezogen?
Wenn nein, warum nicht, und wie sind die regulären Meldewege zwischen den Mitgliedstaaten der EU in Fällen von (innereuropäischem) Waffenhandel?
In welcher Form wurden seit „Anfang 2015“ wann weitere deutsche Sicherheitsbehörden − BKA, Landeskriminalämter (hier insbesondere das baden-württembergische LKA) − in die Verfahren einbezogen?
Wie viele Ermittlungsverfahren werden wegen Waffenhandels derzeit in der Bundesrepublik Deutschland von dem Zollfahndungsamt und/oder dem BKA gegen wie viele Personen geführt?
Hält die Bundesregierung sogenannte kontrollierte Lieferungen im Falle von Waffenhandel für ein geeignetes Instrument zur Überführung von Einzeltätern, Netzwerken oder Endabnehmern (bitte begründen)?