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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation der in der DDR geschiedenen Frauen

Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Handlungsbedarf, interministerielle Arbeitsgruppe und Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Nachfragen des CEDAW-Ausschusses der VN betr. Mehrfachdiskriminierung, Vereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/702610.12.2015

Situation der in der DDR geschiedenen Frauen

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Matthias W. Birkwald, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Birgit Menz, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag wurde der Versorgungsausgleich für die in der DDR geschiedenen Frauen ausgeklammert und sollte zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Durch die Nichtbeachtung von DDR-typischen und mit den bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten ist eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden, die für die Betroffenen zu einer schwierigen sozialen und finanziellen Lage führte. Von den ursprünglich ca. 800 000 betroffenen Frauen leben zurzeit noch ca. 300 000, denen Rentenleistungen verloren gegangen sind bzw. noch immer verloren gehen. Seit Jahrzehnten besteht hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Der Bundesrat hat am 24. September 2010 in einem Beschluss festgestellt (Bundesratsdrucksache 392/10 (Beschluss)), dass insbesondere für ältere, in der DDR geschiedenen Frauen erhebliche soziale Härten bestehen, da sie keine Leistungen aus einem Versorgungsausgleich, der im Beitrittsgebiet erst zum 1. Januar 1992 eingeführt wurde, erhalten. Er fasste den Beschluss, der Bundesregierung ein Angebot zur Bildung einer Arbeitsgruppe zu machen, um eine Lösung zu erarbeiten. Die Bundesregierung hat dies mit Verweis auf die Beratungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe in den Jahren 2001 bis 2003 abgelehnt. Diese Arbeitsgruppe legte verschiedene Finanzierungsmodelle vor, die jedoch alle verworfen wurden.

Am 3. März 2014 bot der Bundesrat (Bundesratsdrucksache 25/1/14) erneut eine Mitarbeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, um eine verfassungskonforme Lösung zu finden.

Inzwischen hat sich auch der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen mit der Problematik der in der DDR geschiedenen Frauen befasst. Nach eingehender Prüfung deren Lage hat er festgestellt, dass die betroffenen Frauen gemäß Artikel 1 bis 8, 10, 11, 13, 14, 16, 18 und 24 des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden, und zwar hinsichtlich

  • des Geschlechts (als Frauen gegenüber Männern);
  • des Herkunftslandes (DDR);
  • der unterschiedlichen Rentensystem in der DDR und der BRD und der fehlenden Berücksichtigung der besonderen Situation der betroffenen Frauen;
  • der unterschiedlichen Scheidungssysteme zwischen der DDR und der BRD und in Hinsicht auf den nicht erfolgten Versorgungsausgleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Vorschläge hat die interministerielle Arbeitsgruppe vorgelegt, und aus welchen Gründen wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verworfen?

2

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf im Sinne der betroffenen Frauen, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie steht die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates gegenüber, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die eine Lösung dahingehend erarbeitet, dass die Lebensleistung der betroffenen Frauen Anerkennung findet?

4

Gab es bereits Nachfragen des CEDAW-Ausschusses an die Bundesregierung in dieser Angelegenheit?

Wenn ja, welche?

5

Gibt es bereits eine Stellungnahme der Bundesregierung an den CEDAW-Ausschuss in dieser Sache?

Wenn ja, bitte beifügen, und wenn nein, warum nicht?

6

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Bewertung des CEDAW-Ausschusses hinsichtlich der Diskriminierung von in der DDR geschiedenen Frauen ab?

7

Wie vereinbart sich die bestehende Situation mit der Ratifizierung der Menschenrechtskonvention durch die Bundesregierung?

8

Sind der Bundesregierung die verschiedenen rechtlichen Schritte bekannt, die der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. in dieser Angelegenheit unternommen hat?

Berlin, den 10. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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