Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Katrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr ist um eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu.
Einige Hundert Kinderbetreuungsplätze kann die Bundeswehr durch den Aufkauf von so genannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um „Kita-Plätze, die gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehrangehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14).
Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht hierbei ein Mangel an Plätzen und neben den rein quantitativen Aspekten sind zusehends qualitative Aspekt in den Einrichtungen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Bundeswehr bemüht sich, diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2080) wird ersichtlich, dass Belegrechte vor allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt.
Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privilegierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für gerechtfertigt: „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können, sind vielfältig. Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu decken.“ (Bundestagsdrucksache 18/2080). Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlt die Bundeswehr bis zu 5 000 Euro pro Jahr und Kitaplatz (ebenda).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
An welchen Standorten wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bzw. Einrichtungen der Bundeswehr Vereinbarungen mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen, die zum Ziel haben, Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Wurden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge geschlossen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?
An welchen Standorten planen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)?
An welchen Standorten führen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)?
Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundeswehr insgesamt durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren seit 2010 und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wurden bzw. werden aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern, Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Wurden bzw. werden aus Mitteln des Programmes für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung Betreuungsplätze geschaffen bzw. Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen für die Bundeswehr erworben (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, geförderten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Höhe der Ausgaben aufschlüsseln)?
Wie viele der bestehenden Altbelegrechte (vergleiche Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2080) werden derzeit durch Angehörige der Bundeswehr in Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob der Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen zu einer Verdrängung anderer Kinder geführt hat, und wenn ja, wo?
Wo betreibt die Bundeswehr eigene Kindertageseinrichtungen bzw. hat sie einen anderen Träger mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung beauftragt, welche dieser Einrichtungen sind auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen, und erhält die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (bitte nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bzgl. Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)?
Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundeswehr insgesamt durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger, und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren seit 2010 und Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundeswehr oder sind einzelne Standorte der Bundeswehr an dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beteiligt, und wenn ja, seit wann nimmt die Bundeswehr an dem Programm teil, und welche Maßnahmen werden angeboten (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte/Abteilungen der Bundeswehr ein Zertifikat vom „audit berufundfamilie“ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitete Zielvereinbarung, und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
An welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nimmt die Bundeswehr derzeit teil, und welche Aufgaben nimmt die Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)?