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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mölders-Feiern und die Bundeswehr

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die Mölders-Vereinigung sowie für die Zeitschrift &quot;Der Mölderianer&quot;, Mitwirkung aktiver Soldaten, politische Bedenken bezüglich der Zulassung sogenannter Mölders-Feiern und der Hilfen für die Mölders-Vereinigung, Regelungen für ein Engagement aktiver Soldaten sowie Offiziere, Uniformtrageverbot für an den Ehrungen teilnehmende aktive Soldaten oder Reservisten<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/710902.12.2015

Mölders-Feiern und die Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, Sigrid Hupach, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Antrag der Gruppe der PDS hat der Deutsche Bundestag im Jahr 1998 die Bundesregierung aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der Legion Condor nicht weiter ehrendes Gedenken […] der Bundeswehr zuteil wird“ (Bundestagsdrucksache 13/10494). Zu den davon betroffenen Wehrmachtsoffizieren gehört auch Werner Mölders, der von April bis Dezember 1938 der Legion Condor angehört und damit den Putsch der spanischen Faschisten gegen die gewählte republikanische Regierung unterstützt hatte.

Eine offizielle Ehrung von Mölders durch die Bundeswehr gibt es heute nicht mehr, aber die Bundeswehr unterstützt aktiv solche Ehrungen durch Dritte. So finden an der Luftwaffenbasis Zell regelmäßig Feiern zu Ehren Mölders statt. Veranstalter ist die Mölders-Vereinigung, der nicht nur erlaubt wird, ihre Feiern auf dem Gelände der Bundeswehr durchzuführen, sondern sie darf dort auch regelmäßig Räumlichkeiten nutzen. Der „Arbeitsstab“ des Vereins erfreue sich durch den Umzug von einem Feldhaus in ein saniertes Gebäude der Wilhelm-Frankl-Kaserne verbesserter räumlicher Bedingungen, hob der Vorsitzende der Mölders-Vereinigung, ein pensionierter Bundeswehr-Oberst, bei einer Feier im Jahr 2011 hervor (Augsburger Allgemeine vom 15. Juni 2011).

Anlässlich eines Treffens der Mölders-Vereinigung stellte die Bundeswehr auch eigens ein größeres Mölders-Bild aus der militärgeschichtlichen Sammlung zur Verfügung, das für den Zeitraum des Treffens – als militärgeschichtliches Exponat gekennzeichnet – im Offiziersheim ausgestellt wurde (Bundestagsdrucksache 16/6902, Antwort zu Frage 11).

Dabei pflegt die Mölders-Vereinigung keineswegs ein kritisches Verhältnis zu Mölders, sondern hebt ihn als Vorbild hervor. Der Jagdflieger sei seinen Untergebenen in soldatischer und menschlicher Hinsicht ein Vorbild gewesen. „Und deshalb lebt noch heute der Name dieses charaktervollen Soldaten in der Erinnerung fort“, führte Vereinschef Helmut Ruppert etwa an Mölders 71. Todestag 2012 aus (Augsburger Allgemeine vom 26. November 2012).

Nach einer Untersuchung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004, das den Fragestellern vorliegt, ist aber „ein grundsätzlich regimekritisches Verhalten von Mölders nicht belegbar“.

Auch die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die erwähnte Kleine Anfrage zu verstehen, dass sie in den kriegsbejahenden Äußerungen Mölders keine Anzeichen einer antifaschistischen Gesinnung erkennen kann.

Sie verneinte (Antwort zu Frage 8) die Frage, ob es ihren Erwartungen an die Erfüllung des Traditionserlasses entspreche, dass Kasernenkommandanten Feiern zu Ehren naziloyaler Wehrmachtsoffiziere zulassen, unterließ aber gleichwohl eine dienstliche Maßregelung des Kommodore der Luftwaffenbasis.

Auch die Zeitschrift „Der Mölderianer“ wird von der Bundeswehr unterstützt. So endet ihre E-Mail-Adresse auf „bundeswehr.org“, eine Domain im Besitz der Bundeswehr. Daraus folgern die Fragesteller nicht, dass die Bundeswehr sämtliche Äußerungen dieser Zeitschrift teilt. Sie vermissen aber ein aktives Entgegentreten, beispielsweise in Form einer Löschung dieser Adresse. Geboten wäre dies aus ihrer Sicht angesichts der Glorifizierung von Mölders in dieser Zeitschrift allemal. In der September-Ausgabe 2015 wird nicht einmal davor zurückgeschreckt zu behaupten, Mölders sei (am 22. November 1941) gestorben „vor dem Holocaust und bevor der Ostfeldzug sich zum Vernichtungskrieg steigerte“. Das ist nach Auffassung der Fragesteller nichts weniger als eine teilweise Verharmlosung des Holocaust. Der begann bekanntlich unmittelbar nach dem Einmarsch der Wehrmacht bzw. dem Eintreffen der Einsatzgruppen. Genannt sei hier nur das Massaker von Babyn Jar am 29. und 30. September 1941, bei dem über 30 000 jüdische Einwohnerinnen und Einwohner Kiews ermordet wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Formen der Unterstützung gewährt die Bundeswehr der Mölders-Vereinigung?

a) Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat sie in den vergangenen drei Jahren gewährt?

b) Welche Kosten sind dabei entstanden und inwiefern werden diese der Mölders-Vereinigung in Rechnung gestellt?

c) Welche und wie viele Räumlichkeiten auf Bundeswehrgelände bzw. in welcher Kaserne oder auf welcher Luftwaffenbasis werden von der Mölders-Vereinigung in welchem Turnus und für welche Zwecke genutzt?

d) Zahlt die Mölders-Vereinigung Miete oder ein sonstiges Entgelt für die Nutzung dieser Räumlichkeiten, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viel?

2

Aus welchen Überlegungen heraus unterstützt die Bundeswehr die Mölders-Vereinigung?

3

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage, das Zulassen von Feierlichkeiten für naziloyale Wehrmachtsoffiziere entspreche nicht ihren Erwartungen an Kasernenkommandanten, und der Tatsache, dass der Kommodore der Luftwaffenbasis regelmäßig Feiern für den – eben nicht widerständigen – Werner Mölders zulässt?

4

Sieht die Bundesregierung politische Bedenken in der Zulassung solcher Feiern sowie der aktiven Unterstützung der Mölders-Vereinigung? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt sie gegen die Feiern auf Bundeswehrgelände?

5

Ist es Soldatinnen und Soldaten erlaubt, während ihrer Dienstzeit für die Mölders-Vereinigung tätig zu sein, und wenn ja, in welchem Umfang?

6

Gewährt die Bundeswehr der Redaktion bzw. dem Stab der Zeitschrift „Der Mölderianer“ irgendeine Form von Unterstützung bei Herstellung und Vertrieb, und wenn ja,

a) warum,

b) in welcher Form,

c) inwiefern entstehen hierbei Kosten, und

d) inwiefern werden diese von der Zeitschrift erstattet?

7

Trifft es zu, dass die Redaktion der Zeitschrift „Der Mölderianer“ Räumlichkeiten in der Wilhelm-Frankl-Kaserne nutzt (junge Welt vom 25. November 2015), und wenn ja,

a) warum wurde ihr diese Nutzung von Seiten der Bundeswehr zugebilligt,

b) in welchem Umfang erfolgt diese Nutzung,

c) zu welchem Zweck, und

d) wie viel Miete zahlt die Redaktion dafür? Wenn keine Miete verlangt wird, warum nicht?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Redaktionstätigkeit von aktiven Soldatinnen und Soldaten während der Dienstzeit erfolgt? Sind Soldatinnen und Soldaten für die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Produktion der Zeitschrift „Der Mölderianer“ freigestellt?

9

Wer hat die Entscheidung getroffen, der Redaktion eine E-Mail-Adresse auf bundeswehr.org zu gewähren?

10

Inwiefern und mit welcher Regelmäßigkeit wird die Zeitschrift von welchen Verantwortlichen der Bundeswehr durchgesehen, um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Unterstützung zu erhalten, und welche Rolle spielen dabei politische Aussagen, die in der Zeitschrift getroffen werden?

11

Hält die Bundesregierung die allfällige Unterstützung der Zeitschrift für angemessen angesichts der Tatsache, dass darin für den Zeitraum bis November 1941 aus Sicht der Fragesteller der Holocaust verharmlost wird und dass die Unterstützung der spanischen Faschisten als bloße Reaktion Hitlers auf angeblich wachsenden sowjetischen Einfluss auf die gewählte spanische Regierung legitimiert wird („Der Mölderianer“ September 2015, S. 65)?

12

Hat die Bundeswehr ein Uniformtrageverbot für aktive Soldaten oder Reservisten ausgesprochen, die sich an den sogenannten Mölders-Feiern in Zell sowie am Grab auf dem Berliner Invalidenfriedhof beteiligen?

13

Welche Regelungen gibt es für ein allfälliges Engagement aktiver Soldatinnen und Soldaten sowie Offiziere in der Mölders-Vereinigung, für die Zeitschrift „Der Mölderianer“ sowie anlässlich von Mölders-Ehrungen?

14

Hält die Bundeswehr daran fest, Mölders nicht selbst zu ehren, oder ist aus ihrer bzw. der Sicht der Bundesregierung eine Neubewertung von Mölders und seiner Traditionswürdigkeit geboten (bitte gegebenenfalls ausführen und begründen)?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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