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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Persönliches Budget - vom Modellprojekt zum Rechtsanspruch (G-SIG: 16012128)

Anzahl der in den Bundesländern bis Ende 2006 genehmigten und abgelehnten Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX mit Gründen, Verfahren zur Bedarfsfeststellung und zur Leistungsbemessung ab 2008 und ihre Bundeseinheitlichkeit, Versorgungsstrukturen mit mangelndem Angebot trotz Nachfrage, Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Regelung zur Kostendeckelung in § 17 SGB IX, Sicherstellung von Budgetassistenz; 2008 Einführung eines Rechtsanspruchs auf das derzeit gemäß § 8 SGB XI erprobte Pflegebudget und das derzeit in Rheinland-Pfalz erprobte Integrierte Budget

Fraktion

DIE LINKE

Datum

01.06.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/535011. 05. 2007

Persönliches Budget – vom Modellprojekt zum Rechtsanspruch

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ab 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf die Leistungsgewährung in Form Persönlicher Budgets nach § 17 SGB IX. Die Unterrichtung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3983) berichtet über verschiedene Modellprojekte mit unterschiedlichen Budgetarten und stützt sich dabei vor allem auf Ergebnisberichte der wissenschaftlichen Institute, welche die von der Regierung eingeleitete Modellphase von 2004 bis 2007 begleiteten. Diese Institute dokumentierten aber nicht alle bewilligten Budgets. Die Zahlenangaben zu den bewilligten Budgets sind zusätzlich ungenau, da zum Teil nicht differenziert wird zwischen den Budgets, die während der Modellphase dokumentiert wurden und denen, die bereits vor der Modellphase – unter anderen Voraussetzungen und nicht § 17 SGB IX entsprechend (z. B. Ausschluss von bestimmten Personengruppen) – bewilligt wurden. Der Bericht enthält außerdem keine Ausführungen darüber, was nach § 17 Abs. 6 SGB IX während der Modellphase insbesondere erprobt werden sollte: Verfahren zur Bemessung von budgetfähigen Leistungen in Geld und die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele dokumentierte und nicht dokumentierte Persönliche Budgets, die § 17 SGB IX entsprechen, wurden in den einzelnen Bundesländern bis Dezember 2006 bewilligt?

2

Wie viele dem § 17 SGB IX entsprechende Budgets wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

3

Welche Verfahren zur Bemessung budgetfähiger Leistungen werden ab 2008 angewandt?

Inwieweit werden diese bundeseinheitlich sein?

4

Welche Bedarfsfeststellungsverfahren werden ab 2008 angewandt?

Inwieweit werden diese bundeseinheitlich sein?

5

Was tut die Bundesregierung, um die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen zu unterstützen, da sich selbst in Rheinland-Pfalz mit der größten Budgeterfahrung kein ausreichendes Marktangebot entwickelt hat – trotz Nachfrage?

Was hält sie beispielsweise von einer Anschubfinanzierung zur Infrastrukturentwicklung?

6

Was wird die Bundesregierung tun, um den Widerspruch in § 17 SGB IX aufzulösen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt werden soll, andererseits aber eine Kostendeckelung dahin gehend festgeschrieben ist, dass die Höhe des Budgets bisherige Leistungen nicht überschreiten soll?

7

Müssen die Leistungsträger ab 2008 zusätzliche Mittel für Beratung und Unterstützung bzw. Budgetassistenz gewähren für diejenigen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer, die für die Verwaltung ihres Budgets Unterstützung benötigen?

Falls nein, was will sie tun, um Budgetassistenz sicherzustellen?

8

Gibt es ab 2008 auch einen Rechtsanspruch auf das Pflegebudget in derselben Form wie es derzeit nach § 8 SGB XI erprobt wird?

9

Gibt es ab 2008 auch einen Rechtsanspruch auf das Integrierte Budget in derselben Form wie es derzeit in Rheinland-Pfalz erprobt wird, dass also behinderte und gleichzeitig pflegebedürftige Menschen auch die Leistungen der Pflegeversicherung als bare Geldleistung erhalten?

Berlin, den 11. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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