Persönliches Budget – vom Modellprojekt zum Rechtsanspruch
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ab 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf die Leistungsgewährung in Form Persönlicher Budgets nach § 17 SGB IX. Die Unterrichtung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3983) berichtet über verschiedene Modellprojekte mit unterschiedlichen Budgetarten und stützt sich dabei vor allem auf Ergebnisberichte der wissenschaftlichen Institute, welche die von der Regierung eingeleitete Modellphase von 2004 bis 2007 begleiteten. Diese Institute dokumentierten aber nicht alle bewilligten Budgets. Die Zahlenangaben zu den bewilligten Budgets sind zusätzlich ungenau, da zum Teil nicht differenziert wird zwischen den Budgets, die während der Modellphase dokumentiert wurden und denen, die bereits vor der Modellphase – unter anderen Voraussetzungen und nicht § 17 SGB IX entsprechend (z. B. Ausschluss von bestimmten Personengruppen) – bewilligt wurden. Der Bericht enthält außerdem keine Ausführungen darüber, was nach § 17 Abs. 6 SGB IX während der Modellphase insbesondere erprobt werden sollte: Verfahren zur Bemessung von budgetfähigen Leistungen in Geld und die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele dokumentierte und nicht dokumentierte Persönliche Budgets, die § 17 SGB IX entsprechen, wurden in den einzelnen Bundesländern bis Dezember 2006 bewilligt?
Wie viele dem § 17 SGB IX entsprechende Budgets wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
Welche Verfahren zur Bemessung budgetfähiger Leistungen werden ab 2008 angewandt?
Inwieweit werden diese bundeseinheitlich sein?
Welche Bedarfsfeststellungsverfahren werden ab 2008 angewandt?
Inwieweit werden diese bundeseinheitlich sein?
Was tut die Bundesregierung, um die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen zu unterstützen, da sich selbst in Rheinland-Pfalz mit der größten Budgeterfahrung kein ausreichendes Marktangebot entwickelt hat – trotz Nachfrage?
Was hält sie beispielsweise von einer Anschubfinanzierung zur Infrastrukturentwicklung?
Was wird die Bundesregierung tun, um den Widerspruch in § 17 SGB IX aufzulösen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt werden soll, andererseits aber eine Kostendeckelung dahin gehend festgeschrieben ist, dass die Höhe des Budgets bisherige Leistungen nicht überschreiten soll?
Müssen die Leistungsträger ab 2008 zusätzliche Mittel für Beratung und Unterstützung bzw. Budgetassistenz gewähren für diejenigen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer, die für die Verwaltung ihres Budgets Unterstützung benötigen?
Falls nein, was will sie tun, um Budgetassistenz sicherzustellen?
Gibt es ab 2008 auch einen Rechtsanspruch auf das Pflegebudget in derselben Form wie es derzeit nach § 8 SGB XI erprobt wird?
Gibt es ab 2008 auch einen Rechtsanspruch auf das Integrierte Budget in derselben Form wie es derzeit in Rheinland-Pfalz erprobt wird, dass also behinderte und gleichzeitig pflegebedürftige Menschen auch die Leistungen der Pflegeversicherung als bare Geldleistung erhalten?