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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Halbjährliches informelles Treffen einiger europäischer Innenminister und US-Behörden - London

Treffen der Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Staaten mit Vertretern der USA ("G6+1") im Dezember 2015 in London: Tagesordnung, Teilnehmer und ihre Beiträge, Treffen im Umfeld, Unterrichtung der übrigen EU-Staaten, Besprechung der Themen "Zukunftsfähigkeit von Schengen", Wiedereinführung von Kontrollen der Binnengrenzen, Rückübernahmeabkommen, Luftsicherheit (Speicherung von Fluggastdaten), polizeilicher Informationsaustausch, Erweiterung des Schengener Informationssystems, Prepaid-Telefonkarten, Sicherheit der EU-Außengrenzen, Terrorismus- und Extremismuswerbung im Internet, Kooperation mit Internetdienstleistern, Entfernen von Internetinhalten, "Predictive Policing"<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/715718.12.2015

Halbjährliches informelles Treffen einiger europäischer Innenminister und US-Behörden − London

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das jüngste halbjährliche Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs (G6) fand am 9. und 10. Dezember 2015 in London statt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern [BMI] vom 10. Dezember 2015). Die G6 ist eine Zusammenarbeit der Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Frankreich, Polen). Das informelle Treffen geht auf eine Initiative des früheren deutschen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zurück (Bundestagsdrucksache 18/5599).

Dr. Wolfgang Schäuble war es auch, der dafür sorgte, dass die US-Regierung (gewöhnlich vertreten durch Justiz- und Heimatschutzminister/innen) mittlerweile regelmäßig an dem Treffen der sechs großen EU-Staaten teilnimmt. Das BMI beschreibt diese seit 2007 existierende Kooperation als „traditionsgemäß“ und nennt das Format deshalb „G6+1“.

Gegenstand der Gespräche zu „Terrorismus“ seien laut dem BMI „Terrorismus“ und „Migration“ gewesen. Bezüglich „Migration“ habe laut dem BMI die „Zukunftsfähigkeit von Schengen im Zentrum der gemeinsamen Überlegungen“ gestanden. Offen bleibt, ob dabei auch die Wiedereinführung von Kontrollen der Binnengrenzen nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodex behandelt wurde. Auf der Tagesordnung hätten auch die Förderung von Abschiebemaßnahmen und eine „kohärente und verlässliche Umsetzung bestehender Rückübernahmeabkommen“ gestanden.

Zu den Themen bezüglich „Terrorismus“ gehörten die EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdatensätzen (PNR), wozu „im Gesprächsformat der G6“ nun „weitere Aspekte zur Verbesserung und Gewährleistung von Standards im Bereich der Luftsicherheit“ diskutiert sowie eine „Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit“ verabredet worden seien. Unterredungen hätten sich auch um einen „effektiven datenbankgestützten Informationsaustausch“ gedreht; genannt werden die „konsequente und systematische Nutzung des Schengener Informationssystems“ sowie dessen Erweiterung. Im Rahmen der Prüm-Beschlüsse müssten nationale polizeiliche Datenbanken europaweit vernetzt werden. Damit „zahlreiche EU-Datensysteme künftig besser miteinander korrespondieren können“, sei die „mittelfristige Perspektive der Herstellung der Interoperabilität von Datensätzen“ diskutiert worden. Auf der Tagesordnung hätten auch „Bekämpfungsansätze von Radikalisierung und Extremismus“ sowie der „Umgang mit Rückkehrern“ (die sogenannten ausländischen Kämpfer) gestanden. Gegen „Förderer von Terrorismus und Radikalisierung“ solle ein „,Mehr‘ an Kooperation und Informationsaustausch“ nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit den USA in Anschlag gebracht werden. Auch seien „verstärkte Anstrengungen beim Kampf gegen Terrorismus- und Extremismuswerbung im Internet“ in den Blick genommen worden. Seit dem 3. Dezember 2015 unterhalten die Europäische Kommission und die Polizeiagentur Europol ein „Forum der Internetdienstleister“, in dem Firmen wie Google, Yahoo, Microsoft oder Facebook zu mehr Kooperation mit europäischen Sicherheitsbehörden angehalten werden sollen. Die G6 will nun laut einer gemeinsamen Erklärung die Kommunikationsdienstleister „ermutigen, weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, um Inhalte aus dem Internet zu entfernen“. Außerdem wollten die Teilnehmenden des Treffens die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen ihren jeweiligen Strafverfolgungsbehörden „und anderen Stellen“ so weit wie möglich ausbauen und dabei „auf europäische, US-amerikanische und internationale Verfahren zurückgreifen“. Mit den USA sei auch die „Sicherheit der EU-Außengrenzen“ besprochen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung des Treffens in London eingebunden?

2

Welche weiteren Treffen am Rande des „G6+1“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisatorischen und/oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in London standen?

3

Welche Tagesordnung hatte das „G6+1“-Treffen (bitte sofern zutreffend nur jene Themen angeben, die noch nicht in der Pressemitteilung des BMI oder der gemeinsamen Erklärung benannt wurden)?

4

Welche Angehörigen anderer Regierungen außer EU-Agenturen, „Wissenschaftler und Experten“ oder sonstige Institutionen und Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an dem „G6+1“-Treffen bzw. den in zeitlicher Nähe stattfindenden Treffen teil (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. anderen Einrichtungen angeben)?

a) Zu welchen einzelnen Themen oder Sitzungen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und welche Beiträge steuerten diese bei (sofern dies mangels eines Protokolls nicht schriftlich fixiert ist, bitte aus der Erinnerung der deutschen Teilnehmenden wiedergeben)?

b) Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an?

5

Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der britische Vorsitz der „G6+1“ nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission, die teilnehmenden US-Behörden sowie die übrigen Regierungen anwesend sein dürfen und von welchen sie ausgeschlossen blieben?

6

An welchen einzelnen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission oder andere EU-Einrichtungen schließlich mit welchem Personal teilgenommen?

7

Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

8

Wie wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten von der Bundesregierung im Vorfeld des „G6+1“-Treffens über die dort behandelten Themen mit EU-Bezug unterrichtet?

9

Welche Dokumente „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ oder „vorab mit Fragen versehene[n] Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte nicht nur ihren Zweck benennen, sondern den Inhalt soweit bekannt in groben Zügen skizzieren)?

10

Auf welche Weise wurde das Thema „Zukunftsfähigkeit von Schengen“ auf dem G6-Treffen behandelt, und welche Initiativen standen dabei im Fokus?

11

Inwiefern haben die Beteiligten auch über die Wiedereinführung von Kontrollen der Binnengrenzen nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodex diskutiert, und welche Schritte oder Maßnahmen wurden hierzu vorgestellt?

12

Welche bestehenden Rückübernahmeabkommen wurden auf dem Treffen thematisiert, und welche Vorschläge zu deren „kohärenter und verlässlicher Umsetzung“ wurden vorgetragen?

13

Auf welche Weise wurde die geplante EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdatensätzen behandelt, und welche Vorschläge zu deren Ausgestaltung oder Umsetzung wurden vorgetragen?

14

Welche „weiteren Aspekte zur Verbesserung und Gewährleistung von Standards im Bereich der Luftsicherheit“ wurden auf dem Treffen diskutiert?

15

Welche Themen wurden unter der Anregung eines neuerlich erweiterten „effektiven datenbankgestützten Informationsaustauschs“ behandelt?

16

Welche Vorschläge oder Maßnahmen zur Erweiterung des Schengener Informationssystems wurden besprochen?

17

Hinsichtlich welcher Aspekte wurde auch die Ausweitung der EU-weiten Ausschreibungen zur verdeckten Beobachtung oder Kontrolle von Personen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses (SIS II − Schengener Informationssystem der zweiten Generation) behandelt?

18

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern der Verkauf von Prepaid-Telefonkarten nur nach Speicherung von Personendaten der Nutzerinnen und Nutzer zukünftig EU-weit einheitlich gehandhabt werden sollte, und welche Maßnahmen schlägt sie hierzu vor?

19

Bezüglich welcher konkreten Zusammenarbeitsformen wurden auch die Prüm-Beschlüsse auf dem Treffen behandelt?

20

Welche (noch nicht vernetzten) nationalen polizeilichen Datenbanken sollen aus Sicht der G6-Teilnehmenden besser miteinander verschränkt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?

21

Welche Initiativen der Teilnehmenden des Treffens zur „Herstellung der Interoperabilität von Datensätzen“ sind der Bundesregierung bekannt, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen?

22

Auf welche bestehende „europäische, US-amerikanische und internationale Verfahren“ könnte aus Sicht der Bundesregierung zurückgegriffen werden, und inwiefern könnten diese ausgebaut werden?

23

Mit welchen neuen Maßnahmen könnte aus Sicht der Bundesregierung ein „,Mehr‘ an Kooperation und Informationsaustausch“ nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit den USA umgesetzt werden?

24

Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen könnte die US-Regierung aus Sicht der Bundesregierung stärker in die „Sicherheit der EU-Außengrenzen“ einbezogen werden?

25

Welche „anderen Stellen“ sind aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der Intensivierung des Informationsaustauschs mit den Strafverfolgungsbehörden gemeint?

26

Welche „verstärkten Anstrengungen beim Kampf gegen Terrorismus- und Extremismuswerbung im Internet“ sind auf dem Treffen behandelt worden?

27

Inwiefern wurde auch das „Forum der Internetdienstleister“, in dem Firmen wie Google, Yahoo, Microsoft oder Facebook zu mehr Kooperation mit europäischen Sicherheitsbehörden angehalten werden sollen, vorgestellt?

28

Inwiefern konnte nach Kenntnis der Bundesregierung „im Gespräch mit den Unternehmen“ inzwischen geklärt werden, „welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind“ (Bundestagsdrucksache 18/5599)?

29

Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die Kommunikationsdienstleister ermutigt werden, außer der Mitarbeit im „Forum der Internetdienstleister“ noch „weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, um Inhalte aus dem Internet zu entfernen“?

30

Welche „weiteren Schritte“ wären aus Sicht der Bundesregierung hierzu geeignet?

31

Inwiefern und auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung nicht nur die Entfernung rechtswidriger Inhalte, sondern auch von „Hassparolen“ EU-weit geregelt oder vereinfacht werden?

32

Nach welchem für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Verfahren sollte dabei zwischen rechtswidrigen und legalen Inhalten unterschieden werden?

33

Wie definiert die Bundesregierung eine „Hassparole“?

34

Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Radikalisierung durch das Internet“ auf Ebene der „G6+1“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?

35

Was ist der Bundesregierung über Vorschläge für einen „Europäischen Verhaltenskodex“ bekannt, und welche Stellen arbeiten an einer solchen Initiative?

36

Welche der vom EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in dem Ratsdokument 14734/15 aufgestellten Forderungen und Vorschläge wurden auf dem Treffen der „G6+1“ behandelt?

37

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Google, Facebook oder Twitter dazu zu bewegen, Nutzerinnen und Nutzern die Gratis-Nutzung von Werbung einzuräumen, um damit die Botschaften islamistischer Gruppen zu kontern, und auf welche Weise wird diese Initiative nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf EU-Ebene behandelt?

38

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das beim vorletzten G6-Treffen behandelte Thema „Predictive Policing“ inzwischen „auf Expertenebene“ behandelt wird (Bundestagsdrucksache 18/5599)?

39

Welche Forschungsprojekte wurden hierzu inzwischen aufgelegt bzw. vorbereitet und wer nimmt daran teil?

40

Welche Rechtsauffassung hat die Bundesregierung zur „Strafverfolgung angesichts des internationalen Charakters von Clouddiensten“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Behandlung der Antworten eines von Großbritannien verteilten Fragebogens?

41

Mit welchen der Teilnehmenden (auch US-Delegationen oder EU-Agenturen) führte das BMI bzw. der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière am Rande des „G6+1“-Treffens in London weitere „bilaterale Gespräche“?

Berlin, den 18. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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