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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im Jahr 2015

Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte europäischer Polizeien im Rahmen von Arbeitsgruppen, Projekten, Netzwerken u.ä. zu unterschiedlichsten Aspekten und Bereichen der Verbrechensbekämpfung, des Grenzschutzes und der Inneren Sicherheit: Ort, Organisation, Unterlagen, Tagesordnung, Teilnehmer, Diskussionsinhalte, Beiträge deutscher Behörden, Ergebnisse; Datenlieferung an Europol; Zusammenarbeit von Europol und der EU-Grenzagentur FRONTEX mit Drittstaaten; Zusammenkünfte mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten (u.a. "Counter Terrorism Group", "Berner Club")<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/730514.01.2016

Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im Jahr 2015

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7305 18. Wahlperiode 14.01.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im Jahr 2015 In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhalten die EU-Grenzagentur und die EU-Polizeiagentur EUROPOL immer mehr Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt. Die Anstrengungen von EUROPOL richten sich auch gegen grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksachen 17/9756 und 18/498). Zu sogenanntem Euroanarchismus betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) einen „Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden in der Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes schwach ausgeprägt. Bekanntlich befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“ und die „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG), in denen sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge (Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU- Polizeiagentur EUROPOL zu grenzüberschreitenden Observationstechniken (Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Von den im Jahr 2009 begonnenen Vorhaben wird der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in Räumen, Fahrzeugen und elektronischen Geräten vorangetrieben (Bundestagsdrucksache 17/10713). Das BKA nimmt immer noch an der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die im Jahr 1979 zum „Informationsaustausch bei terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit dem Jahr 2000 aber auch helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern (Bundestagsdrucksache 17/13440). Obschon der Name der PWGT einen Fokus auf „Terrorismus“ nahelegt, tauschen deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner Kriminalität aus. Neben der quasi geheimdienstlichen Aufklärung gilt die Zusammenarbeit aber auch der Erleichterung von operativen Maßnahmen. Zu den Kooperationspartnern gehört auch EUROPOL, obwohl die Einrichtung von EUROPOL Zusammenarbeitsformen wie die PWGT überflüssig machen (Bundestagsdrucksache 18/3766). Die Zusammenarbeit in Netzwerken wie der PWGT ist schwer zu kontrollieren. Durch ihren intergovernmentalen Charakter ist zu vermuten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen besser durchsetzen können als andere.   In früheren Antworten auf Parlamentarische Anfragen zu den aufgeführten Kooperationen betont die Bundesregierung häufig, Treffen dienten lediglich einem „Gedankenaustausch“. Dabei würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften nach Ansicht der Fragesteller aber von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende Maßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 2. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?   g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 3. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des International Business Secretariat (IBS) der IWG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Cross-Border Surveillance Working Group (CSW) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?   h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Gruppe TC LI des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des International Specalist Law Enforcement (ISLE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese?   i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Zusammenschlüsse zur internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich staatlicher Trojaner-Programme (früher: Remote Forensic Software User Group) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 8. Welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu Euroanarchismus, Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen Großprojekte oder ähnliche Protestformen (Bundestagsdrucksache 17/9756), an denen Behörden des Bundesministeriums des Innern oder des Bundeskanzleramtes teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?   h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 9. Welchen weiteren „Informationsaustausch“ bzw. „anlassbezogene Besprechungen“ hatten Behörden der Bundesregierung zum Thema Euroanarchismus im Jahr 2015 mit welchen Behörden welcher Länder (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/9756 ausführen)? 10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des EU-Projekts Expert Meeting Against Right Wing Extremism (EMRE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im Rahmen des „Focal Point“ DOLPHIN innerhalb des „Analysis Workfile“ Counterterrorism (CT) bei EUROPOL haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?   g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? 12. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher Behörden an EUROPOL in den letzten zwei Jahren entwickelt? a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) enthielt das EUROPOL Information System (EIS) im Jahr 2015, wie teilen sich diese nach Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten wurden von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten haben wie viele Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweite Halbjahr 2015 noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand angeben)? b) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im Jahr 2015 an DOLPHIN zugeliefert und abgefragt? c) Welche Länder benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den „data loader“ für Informationssysteme von EUROPOL? 13. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des Southeast European Law Enforcement Center (SELEC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? 14. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus Südosteuropa Police Equal Performance (PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?   g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? k) Welche „Defizite in der polizeilichen Arbeit“ wurden im PEP bislang bezeichnet und bewertet? l) Inwiefern sind im PEP erfasste Kriminalitätsbereiche mittlerweile festgelegt? 15. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter deutscher Beteiligung im Jahr 2015 begonnen und/oder abgeschlossen, und welches Bundesland bzw. welche Bundesbehörde ist mit deren Leitung („forerunners“) bzw. den Sekretariatsaufgaben betraut? 16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? 17. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von Arbeitsgruppen zu einem Common Pre-Frontier Intelligence Picture (CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst?   f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 18. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU- Polizeiagentur EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit? a) In welche „Drittstaaten“ hat EUROPOL Verbindungsbeamte entsandt? b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2015 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen? c) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen/Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht der Bundesregierung dadurch behoben? d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von EUROPOL oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin lagen etwaige Gründe? 19. Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal welcher einzelnen Behörden am „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ bei EUROPOL (Bundestagsdrucksachen 18/5048 und 18/6223)? a) Welche außer den auf Bundestagsdrucksache 18/6223 genannten Plattformen und Dienstleistungen werden in dem Zentrum zusammengeführt? b) Welche interne Organisationsstruktur ist vorgesehen? c) Welche Ressourcen werden hierfür benötigt, und wie werden diese gestellt? d) An welchen drei Forschungsprojekten „zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda“ nimmt die ebenfalls ins „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ integrierte „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ teil (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6223)? 20. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU- Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit? a) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2015 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen? b) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen/ Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht der Bundesregierung dadurch behoben?   c) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von FRONTEX oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin lagen etwaige Gründe? 21. Welche neueren, im Plenarprotokoll 18/132 noch nicht mitgeteilten Anstrengungen unternehmen Einrichtungen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Durchführung weiterer Maßnahmen wie die früheren European Police Force Trainings (EUPFT), European Union Police Services Trainings (EUPST) oder die Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management (ENTRi)? a) Wer gehört dem neuen Konsortium des EUPST II unter Beteiligung welcher „deutschen Polizei“ an? b) Welche neueren Details kann die Bundesregierung zu Zeitpunkt, Ort und Inhalt erster Trainings und Übungen im ersten Halbjahr 2016 mitteilen? c) Auf welche Weise bringen sich die am EUPST II-Konsortium teilnehmenden Polizeien in diese Übungen und Trainings ein? d) Wer bereitet diese jeweils vor, und wer ist für die Planung sowie die Organisation zuständig? e) Inwieweit bestimmen Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mit? f) Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die Vorbereitung der Maßnahmen? g) Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutionen nehmen daran teil bzw. beobachteten diese? h) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese? i) Wann und wo wurden bzw. werden weitere Übungen bzw. Konferenzen, Seminare oder andere Ausbildungsformen hinsichtlich der EUPST II abgehalten? j) Auf welche Weise haben welche Behörden der Bundesregierung die im Juli 2015 in Estland abgehaltene internationale Anti-Terrorismus-Übung „Allied Terrorism Hindering Operation Simulation“ (ATHOS) unterstützt (news.err.ee vom 10. Juli 2015)? 22. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil?   g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 23. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2015 innerhalb der Counter Terrorism Implementation Task Force (CTITF) des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? 24. Innerhalb welcher „Open-ended intergovernmental expert group“ des UNODC hat die Bundesregierung hinsichtlich der Themen Strafverfolgung oder Terrorismus mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? 25. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Police Working Group on Terrorism (PWGT) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/13440)? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 26. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des Global Counterterrorism Forum (GCTF) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?   d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? 27. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Tätigkeitsbereichen für das EU Intelligence Analysis Centre (EU INTCEN) und das Intelligence Directorate (EUMS INT)? a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw. wie viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer eigenen Behörden? b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und dem EUMS INT im Jahr 2015 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu beigetragen? 28. Welche Geheimdienste welcher Länder (auch Deutschlands) koordinieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Counter Terrorism Group (CTG) und im „Berner Club“? a) Wer hat den derzeitigen Vorsitz der CTG und des „Berner Club“ inne? b) Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen wurden innerhalb der CTG und im „Berner Club“ eingerichtet? c) Welche neueren Details sind der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die CTG oder der „Berner Club“ mit der Einrichtung eines „EU- Anti-Terror-Zentrums“ befasst sind oder hierzu Diskussionen geführt haben? d) Welches Ergebnis ist der Bundesregierung aus entsprechenden Diskussionen bekannt? e) Welche Haltung hat die Bundesregierung im Rahmen der CTG oder des „Berner Clubs“ hierzu vorgetragen? 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass europäische Inlandsgeheimdienste ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer „Intelligence Cell“ ausbauen wollen, und welche „Koordinierungsaufgaben“ sollen von dieser übernommen werden (WELT Online vom 4. Januar 2016)? a) Inwiefern geht die Einrichtung dieser „Intelligence Cell“ wie von der „WELT“ berichtet auch auf die Initiative der Bundesregierung zurück? b) Inwiefern hat sich die noch vor einem halben Jahr vorgetragene Haltung der Bundesregierung verändert, wonach die Europäische Union „keine Zuständigkeit für die Belange der Nachrichtendienste“ habe und deshalb auf Ebene der Europäische Union „keine Zusammenarbeit von Nachrich-   tendiensten“ stattfinde und die deutschen Geheimdienste für die internationale Zusammenarbeit deshalb ausschließlich „die bewährten Kooperationsformate“ nutzen (Bundestagsdrucksache 18/5048)? c) Welche Plattformen und Dienstleistungen werden in der „Intelligence Cell“ zusammengeführt, welche interne Organisationsstruktur ist vorgesehen, und welche Ressourcen werden hierfür eingesetzt? d) Welche Phänomene der Bereiche Kriminalität und Terrorismus werden von der neuen „Intelligence Cell“ behandelt? e) Über welche Kanäle und mithilfe welcher Analysewerkzeuge werden in dieser „Intelligence Cell“, „Informationen über Gefährder und Terrorfinanzierung“ ausgetauscht? f) Welche Geheimdienste welcher Länder nehmen auf welche Weise an dieser „Intelligence Cell“ teil? g) Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen wurden hinsichtlich dieser „Intelligence Cell“ eingerichtet? h) Inwiefern ist die Arbeit der „Intelligence Cell“ aus Sicht der Bundesregierung mit dem EUROPOL-Mandat vereinbar bzw. inwiefern müsste dieses angepasst werden? 30. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des European Expert Network on Terrorism Issues haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 stattgefunden? a) Wo wurden diese jeweils abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet, und wer war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung? e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung jeweils beeinflusst? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Berlin, den 14. Januar 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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