Wettbewerbsausschüsse in den Euroländern
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Inge Höger, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Fünf-Präsidenten-Bericht zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vom Juni 2015 wird u. a. die Einführung sogenannter Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit in den Euroländern vorgeschlagen. Im Oktober 2015 hat die Europäische Kommission diesen Vorschlag konkretisiert (COM(2015) 601 final). Der Europäische Rat hat die „wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ im Dezember 2015 zu einer der Prioritäten im Rahmen der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erklärt und den Rat aufgefordert, den Vorschlag der Kommission zügig zu prüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Bereiche umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die weitgefasste Definition des Begriffs „Wettbewerbsfähigkeit“, die der Arbeit der Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit laut der Europäischen Kommission zugrunde gelegt werden soll? Welche Bereiche sollten nach Ansicht der Bundesregierung von der Arbeit der Ausschüsse erfasst werden?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der vorgesehenen Unabhängigkeit der Wettbewerbsausschüsse demokratische Kontrolle über selbige hergestellt werden?
Welche Kompetenzen sind der Europäischen Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der vorgesehenen Konsultationen und Vor-Ort-Überprüfungen zugedacht?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung angesichts dessen, dass die Wettbewerbsausschüsse von nationalen Behörden unabhängig seien, aber zugleich von der Europäischen Kommission überprüft werden sollen, gewährleistet werden, dass in diesen auch nationale wirtschafts-, sozial- und arbeitsmarktpolitische Interessen angemessen berücksichtigt werden?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung verhindert werden, dass im Regelfall die niedrigere Lohnentwicklung als die bessere angesehen wird, wenn die Lohnentwicklung hauptsächlich nach dem Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit bewertet wird?
Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine sinnvolle, gleichgewichtige Lohnentwicklung nicht durch die Summe aus Produktivitätssteigerung in einer Volkswirtschaft und Zielinflationsrate definiert werden sollte?
Sieht die Bundesregierung angesichts dessen, dass die Europäische Kommission sich bezüglich der Lohnentwicklung ausschließlich auf die Produktivitätsentwicklung bezieht, die Zielinflationsrate aber unerwähnt lässt, die Gefahr, dass die Umsetzung künftiger Empfehlungen im Bereich der Lohnpolitik zu einer Umverteilung zu Lasten des Faktors Arbeit führen könnte?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Frage, was unter „angemessenen Ressourcen“ zu verstehen ist, über die die Wettbewerbsausschüsse laut der Europäischen Kommission verfügen sollen?
Welche Überlegungen zur institutionellen Verankerung eines Wettbewerbsausschusses in Deutschland gibt es in der Bundesregierung?
a) Wie sollte sich der deutsche Wettbewerbsausschuss nach der Vorstellung der Bundesregierung personell zusammensetzen?
b) Gibt es Überlegungen, diesen Ausschuss in Deutschland mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu verbinden?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verknüpfung der Umsetzung der Empfehlungen der Wettbewerbsausschüsse mit der in Stufe 2 des Fünf-Präsidenten-Plans vorgesehenen Fiskalkapazität des Euroraums vorgesehen? Würde die Bundesregierung eine solche Verknüpfung begrüßen (bitte begründen)?
Inwiefern wird die Umsetzung der Empfehlungen der Wettbewerbsausschüsse durch die Einbindung in das reformierte Europäische Semester und das Verfahren gegen makroökonomische Ungleichgewichte verbindlich gemacht?
Wo verlaufen in Bezug auf die Wettbewerbsausschüsse nach Kenntnis der Bundesregierung Konfliktlinien zwischen den Regierungen der Euroländer? Wer vertritt welche Positionen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich des vorgesehenen zeitlichen Ablaufs des politischen Prozesses hin zur Einsetzung der Wettbewerbsausschüsse?
Findet in Hinblick auf die Wettbewerbsausschüsse eine spezifische politische Koordination zwischen Deutschland und Frankreich statt? Welche Impulse gehen von dieser Koordination aus?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung bezüglich des zeitlichen Ablaufs des politischen Prozesses bis zur Einsetzung der Wettbewerbsausschüsse in den Euroländern?
Welche Signale hat die Bundesregierung seitens der Tarifpartner bezüglich der Wettbewerbsausschüsse erhalten? Welche Erwartungen, Befürchtungen und Forderungen wurden formuliert?
Teilt die Bundesregierung die u. a. vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertretene Einschätzung, dass die Wettbewerbsausschüsse einen Angriff auf die deutsche Tarifautonomie darstellen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung der Europäischen Kommission und im Rat vorschlagen, um die Tarifautonomie zu schützen?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?