Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und Tunesien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einem Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ (9. Januar 2016) könnten 150 bis 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten „laut internen Plänen“ in wenigen Monaten damit beginnen, libysche Militärs auszubilden. Eine entsprechende Mission würde gemeinsam mit italienischen Militärangehörigen durchgeführt. Der Bericht lässt offen, ob es sich dabei um jene italienischen Verbände handelt, die sich in der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR organisieren.
Vorbild der Mission seien Ausbildungsmaßnahmen von „Kurden im Norden des Irak“ und sie richte sich gegen die Ausbreitung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Libyen. Bereits im Dezember 2015 habe der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier das Ansinnen seinen Amtskollegen „auf einem internationalen Treffen in Rom vorgestellt“. Bedingung sei, dass die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis eine Einheitsregierung bilden würden. Hierzu hatte der deutsche UN-Sondervermittler Martin Kobler zwar Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielen können, weitere Fortschritte blieben aber bislang aus.
Laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ soll die Ausbildung libyscher Militärs „aus Sicherheitsgründen“ vorerst in Tunesien stattfinden. Damit dürfte die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller vom Herbst vergangenen Jahres zutreffen, dass die Bundesregierung die Fortsetzung der EU-Mission EUBAM Libyen befürwortet, diese aber nach Tunesien verlagern will (Bundestagsdrucksache 18/6421). Das übrig gebliebene Gerüst von EUBAM Libyen wurde inzwischen nach Tunis verlegt. Ganz besonders stand bei EUBAM Libyen außer der Bekämpfung des Terrorismus die Verhinderung unerwünschter Migration nach Europa im Vordergrund (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-eeas-libya-framework-13829-14.pdf).
Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei verschenkt. Nun soll die Zusammenarbeit intensiviert werden, die Bundespolizei will weitere „Experten“ nach Tunesien entsenden. Die Bundespolizei hat ein Projekt zur Unterstützung bei der Grenzüberwachung begonnen. Nun verhandelt auch die EU-Kommission hierzu mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Millionen Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/6421). Nach dem „Arabischen Frühling“ unterstützt das Bundesministerium des Innern tunesische Behörden in einer „Sicherheitssektorreform“. Ziel von Kooperationen der Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und Seeweg nach Europa (Bundestagsdrucksache 18/3054). Das Bundeskriminalamt schult seine Partner auch zur Terrorismusbekämpfung. Nun sollen Lehrgänge zu Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internet sowie Lauschangriffen folgen (Bundestagsdrucksache 18/6421). Zusammen mit Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung anknüpfen (Bundestagsdrucksache 17/13185).
Die Bundesregierung muss Lehren aus dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gescheiterten EUBAM-Mission in Libyen ziehen. Denn es wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des Islamischen Staates in Libyen begünstigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung, Militärs in nordafrikanischen Staaten im Rahmen neuer Ausbildungsmissionen zu unterstützen bzw. bestehende Missionen fortzuführen oder auszuweiten?
Welche bi- oder multilateralen Gespräche haben hierzu mit welchem Ergebnis bereits mit Regierungen nordafrikanischer Staaten stattgefunden, und wer nahm daran teil?
Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurden entsprechende Überlegungen der Bundesregierung bereits auf Treffen der EU-Mitgliedstaaten vorgestellt oder erörtert?
Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis zur Bildung einer Einheitsregierung zu bewegen, und auf welche Weise steht sie hierzu mit dem UN-Sondervermittler Martin Kobler in Kontakt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des UN-Sondervermittlers Martin Kobler zu einer Einigung zwischen den Konfliktparteien?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das Magazin „DER SPIEGEL“ von „internen Plänen“ einer Ausbildungsmission libyscher Militärs berichtet, und welcher Zweck würde damit verfolgt?
Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit oder in der Lage, libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu unterstützen?
Welche Defizite oder Bedrohungen außer Terrorismus würden von einer solchen deutschen Mission in Libyen verfolgt?
In welchen Treffen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen haben die Außenminister der Europäischen Union die Zukunft der EUBAM-Libyen-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erörtert, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der italienischen Regierung bekannt, libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu unterstützen, und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Verzahnung etwaiger Maßnahmen?
Was ist der Bundesregierung über konkrete Inhalte sowie Ergebnisse eines französischen Projekts zur Reorganisation der libyschen Küstenwache bekannt (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?
Inwiefern sind die dort anvisierten Analysen und Empfehlungen mittlerweile erfolgt, und wo wurden diese vorgestellt?
Was ist der Bundesregierung über Initiativen oder Pläne der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR in Libyen bekannt?
Welche neueren Details sind der Bundesregierung zu einer Fortführung oder Umwandlung der EU-Mission EUBAM Libyen bekannt?
Auf welche Weise könnten die vor der Küste Libyens operierenden Verbände der Militärmission EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung nach Bildung einer libyschen Einheitsregierung in etwaige Ausbildungsoder Unterstützungsmissionen dortiger Sicherheitsbehörden eingebunden werden?
Welche Überlegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu bereits auf EU-Ebene angestellt, bzw. welche Vorschläge wurden hierzu eingebracht?
Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde auch die Bundesregierung von der Regierung Frankreichs oder der USA dahingehend kontaktiert, dass „große Militäroperationen“ in Libyen geplant seien (https://mideastwire.com/page/articleFree.php?id=59447)?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über entsprechende Maßnahmen oder Vorbereitungen?
Was ist der Bundesregierung über etwaige, bereits begonnene „special operations“ bekannt (www.militarytimes.com/story/breaking-news/2016/01/13/dod-may-expand-isis-fight-beyond-iraq-and-syria/78744374)?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen „Sicherheitsexperten“ an die EU-Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien, Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, der Türkei sowie in Nigeria entsandt, und aus welchen Ländern stammen diese (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Welche „sinnvolle[n] EU-Aktivitäten im Bereich der Terrorbekämpfung“ wurden von den „Sicherheitsexperten“ bereits identifiziert oder sogar implementiert?
Inwiefern sind diese „Sicherheitsexperten“ an geplanten Missionen in Tunesien oder Libyen beteiligt?
Welche Details kann die Bundesregierung zu einem Projekt des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zu „ausländischen terroristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten und Westlicher Balkan“ sowie einem Projekt „Prävention von Radikalisierung in den Regionen Maghreb und Sahel“ mitteilen, die von der EU-Kommission/ DG NEAR unter dem Motto „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ finanziert werden (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse oder die Fortführung des EU-Programms „Stabilizing at-risk communities and enhancing migration management to enable smooth transitions“ in Ägypten, Tunesien und Libyen bekannt?
Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner thematischen Federführung der internationalen Unterstützung im G7+3-Format im Bereich „Grenzsicherheit“ bislang entfaltet, und welche Maßnahmen wurden durchgeführt oder begleitet?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Arbeit der „G7-Unterstützungsgruppe Tunesien“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Wer gehört dieser Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung an?
Welche „drei bis vier durchgeplante[n] Infrastruktur-Großprojekte“ wurden Tunesien seitens der Gruppe vorgeschlagen, und inwiefern hat die Regierung diese „Leuchtturmprojekte“ mittlerweile benannt?
Inwiefern gelang es der Gruppe mittlerweile, sich „für deren bevorzugte Finanzierung durch die Internationalen Finanzinstitute“ einzusetzen?
Welche weiteren Runden des „Vertieften Politischen Dialogs über das Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ haben seit September 2015 zwischen der Europäischen Union und Tunesien stattgefunden, und wer nahm daran teil?
Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tunesischen nationalen Antiterrorstrategie inzwischen umgesetzt oder begonnen worden?
Welche „Arbeitsweisen“, „methodischen Herangehensweisen“ und „technische[n] Aspekte“ hat das Bundeskriminalamt beim Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ den tunesischen Teilnehmern vorgestellt und mit ihnen geübt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Wann und wo soll das fertig verhandelte neue deutsch-tunesische Sicherheitsabkommen unterzeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/7191)?
Sofern dies noch nicht beschlossen ist, wann ist mit dem Abschluss der Sprachprüfung zu rechnen?
Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich der davon betroffenen Behörden und Zusammenarbeitsformen?
Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich des Austausches klassifizierter Informationen?
Was ist der Bundesregierung über den Fortschritt der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien bekannt?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem dreijährigen Projekt der EU-Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien mitteilen, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen soll und auf zwei Peer Reviews zurückgeht, die die EU-Kommission unter Beteiligung von „Sicherheitsfachleuten aus den Mitgliedstaaten“ in den Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt hat (Bundestagsdrucksache 18/7191)?
Inwiefern sind die „technischen Partner“ inzwischen benannt?
Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bei der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden hinsichtlich des Erreichens des „Standard[s] des integrierten Grenzmanagements der EU“?
Was ist der Bundesregierung über Beteiligte, Ziele und Vorhaben eines „Euro-Mediterranean Foreign Terrorist Fighters meeting“ in Baghdad sowie einer „Anti-Terror-Arbeitsgruppe“ auf Ebene der Liga der Arabischen Staaten bekannt (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-c-t-implementation-strategy-14438-15.pdf)?
Welche weiteren Details zu einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und zur Verbesserung der Grenzsicherheit kann die Bundesregierung zu dem EU-Projekt mitteilen?
Welche weiteren in- oder ausländischen Behörden sollen an das „ressortübergreifende Lagezentrum“ im Bundesinnenministerium angebunden werden?
Auf welche Weise soll die „Modernisierung der Sicherheitskräfte“ umgesetzt werden?
Welche Maßnahmen sind für den „Kapazitätsaufbau bei den Geheimdiensten“ vorgesehen, und wer führt diese durch?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die EU-Agenturen FRONTEX und EUROPOL eine verstärkte Kooperation mit tunesischen Behörden anstreben, welche Einladungen erfolgten hierzu, und wie wurden diese von der tunesischen Regierung beantwortet?
Welche Behörden welcher Länder (auch Deutschlands) sind an der Errichtung und am Betrieb von drei „Pilotkasernen“ und an der „Modernisierung von Lagezentren“ an den Standorten Gouvernorate Kasserine/algerische Grenze, Medenine und Tataouine/libysche Grenze beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7191)?
Über welche technische Ausstattung sollen diese Lagezentren verfügen, und welche in- oder ausländischen zivilen oder militärischen Einrichtungen werden „behördenübergreifend“ daran angeschlossen?
Inwiefern ist die Benennung eines „nationalen Projektkoordinators auf tunesischer Seite“ inzwischen erfolgt?
Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist die „Abstimmung von konkreten Projekten zur anteiligen Sicherung der in Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegenden Grenze“ mit dem Bundesministerium der Verteidigung inzwischen erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Welche Dienstreisen haben das Bundesverteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr hierzu seit Oktober 2015 unternommen?
Welche „ausgewählten Maßnahmen“ sollen ab 2016 begonnen werden, und welche Aufgaben werden dabei von Partnern wie Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der Europäischen Union übernommen?
Worin besteht die deutsche „Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba“ konkret (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
In welchen tunesisch-libyschen Grenzabschnitten werden die vom Auswärtigen Amt bzw. vom Bundesverteidigungsministerium „für den Grenzschutz“ gelieferten 2 700 Splitterschutzwesten, 50 Wärmebildkameras, „Nachtsichttechnik“, 700 Doppelfernrohre sowie 3 000 Gefechtshelme nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt?
Welche weiteren, in der Bundestagsdrucksache 18/6421 nicht erwähnten Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien verfolgt?
Welche weiteren Sachmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6421 an welche tunesische Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert?
Wo sind die mittlerweile mindestens drei „Experten“ der Bundespolizei zur Vorbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Durchführung von Ausstattungshilfen in Tunesien stationiert (Bundestagsdrucksache 18/6421)?