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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe im Bergkarabach-Konflikt

Aktueller Stand des Friedensprozesses zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie Aktivitäten der Bundesregierung zur angekündigten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes, Fortführung des Minsk-Prozesses, friedliche Beilegung des Bergkarabach-Konflikts, Feldmissionen zur Beobachtung der Sicherheitslage, Vorfälle an der Line of Contact, Finanzhilfen der USA, Kriegsflüchtlinge, Waffenlieferungen an Aserbaidschan und Armenien, Waffenausstattung, Militärmanöver in der Krisenregion<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/740927.01.2016

Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe im Bergkarabach-Konflikt

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7409 18. Wahlperiode 27.01.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe im Bergkarabach-Konflikt Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2016 für ein Kalenderjahr den Vorsitz in der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) übernommen. Die Stärkung von bestehenden OSZE-Mechanismen zur Konfliktvermittlung soll laut Bundesregierung ein Arbeitsschwerpunkt des deutschen Vorsitzes sein. Das betreffe auch den Konflikt zwischen den Südkaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Aktuell/ 160114-BM-OSZE-Wien.html, abgerufen am 15. Januar 2016) Die Region Bergkarabach sowie weitere sieben umliegende Bezirke werden nach kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 1990er Jahre von armenischen Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde ein international nicht anerkanntes De-Facto-Regime etabliert. Gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884 (1993), der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der Entschließung des Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und Institutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Bei der Konfliktlösung muss eine einvernehmliche Entscheidung über den politischen Status von Bergkarabach getroffen und die Rückgabe der besetzten umliegenden Gebiete geregelt werden. Die aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, insgesamt ca. 760 000 Personen, haben ein Rückkehrrecht. Eine zusätzliche Rückkehroption für die ca. 360 000 armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan und die ca. 250 000 aserbaidschanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien ist wegen der nationalistisch aufgeladenen Stimmung in beiden Südkaukasusrepubliken bzw. der häufigen Weiterflucht in Drittländer wenig aussichtsreich (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Die Konfliktvermittlung der zuständigen Minsk-Gruppe der OSZE, an der Deutschland als einfaches Mitglied beteiligt ist, hat sich bislang als wenig effektiv erwiesen. Politische Interessengegensätze unter den formal gleichberechtigten drei Ko-Vorsitzenden Russland, USA und Frankreich erschweren die Konfliktlösung zusätzlich. Die USA unterstützen als einziges Land das De-Facto-Regime in Bergkarabach mit direkten staatlichen Finanzhilfen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Im Repräsentantenhaus der USA wurde zudem ein aktueller Gesetzentwurf Azerbaijan Democracy Act of 2015 initiiert, der mit Blick auf die Menschenrechtslage Visa-   und Wirtschaftssanktionen fordert, woraus sich ggf. weitere Glaubwürdigkeitsverluste für die USA als neutraler Konfliktmediator ergeben könnten (vgl. http://hrf.report/azerbaijani-authorities-in-hysterics-against-us-sanction/, abgerufen am 12. Januar 2016). Die Politik der Russischen Föderation war in der Vergangenheit vorrangig vom Interesse der eigenen Einflusssicherung bestimmt. Russland hat das militärische Beistandsabkommen mit Armenien bis 2044 verlängert und ist gleichzeitig mit Abstand der größte Waffenlieferant beider Konfliktparteien (vgl. Uwe Halbach: Armeniens Beitritt zur Eurasischen Wirtschaftsunion, SWP-Aktuell 51, Mai 2015, S. 3). In den Verhandlungen der Minsk-Gruppe ist Russland jedoch derjenige Ko-Vorsitzende, der am deutlichsten die Interessen beider Konfliktparteien vertritt und angesichts der intensiver gewordenen russisch-aserbaidschanischen Beziehungen auch in der Praxis eine weitgehend äquidistante Position einnimmt. Schon seit einiger Zeit soll Moskau auf informeller Gesprächsebene mehrmals angeboten haben, den Bergkarabach-Konflikt zu Gunsten Aserbaidschans zu lösen, sofern das Land der Eurasischen Wirtschaftsunion beitrete bzw. bereit sei, mit Russland enger militärisch zu kooperieren (vgl. Christoph H. Benedikter: Brennpunkt Berg-Karabach, Innsbruck 2011, S. 156 ff.; www. kommersant.ru/doc/2850300, abgerufen am 12. Januar 2016). Die Sicherheitslage entlang der militärischen Demarkationslinie (Line of Contact) hat sich in den letzten beiden Jahren trotz nachdrücklicher russischer Stabilisierungsbemühungen deutlich verschärft. Der Waffenstillstand wurde bzw. wird beinahe täglich durch gegenseitigen Scharfschützenbeschuss gebrochen. Nach mehrtägigen Tiefflügen, die im Rahmen von Großmanövern des armenischen Militärs in den besetzten Gebieten Aserbaidschans stattfanden, schossen die aserbaidschanischen Streitkräfte am 12. November 2014 an der Line of Contact einen armenischen Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 ab (vgl. www.focus.de/politik/ausland/spannungen-im-suedkaukasus-aserbaidschan- schiesst-armenischen-helikopter-ab_id_4269782.html, abgerufen am 12. Januar 2016). Im Sommer 2015 wurden bei neuerlichen Zusammenstößen auch schwere Waffen eingesetzt. In jüngster Zeit haben sogar an den nicht umstrittenen Grenzabschnitten die Auseinandersetzungen zugenommen. Angesichts der bekannten Verhaltensmuster beider Konfliktparteien ist das Risiko eines (nicht intendierten) Hineingleitens in einen neuen Krieg gestiegen. Beide Länder stehen sich militärisch hochgerüstet gegenüber. Im globalen Militarisierungsindex (GMI) 2015 des Bonn International Center for Conversion (BICC) belegt Armenien Platz 3 und Aserbaidschan Platz 8 (vgl. www.bicc.de/uploads/tx_bicctools/GMI_2015_D_ 2015.pdf, abgerufen am 12. Januar 2016). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Initiativen die Bundesrepublik Deutschland als amtierender OSZE-Vorsitzender und Mitglied der Minsk-Gruppe zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung des Waffenstillstands und zur Intensivierung der Konfliktvermittlung im Bergkarabach-Konflikt beitragen will. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf wie viele Dienststellen wurde der Arbeitsstab innerhalb des Auswärtigen Amts zwecks Vorbereitung und Durchführung des deutschen OSZE- Vorsitzes bislang aufgestockt, und wie ist die Aufteilung der geplanten inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte für den diesjährigen OSZE-Vorsitz innerhalb des Arbeitsstabs geregelt?   2. Wie viele Dienststellen innerhalb des Arbeitsstabs stehen für das selbst gewählte Schwerpunktthema „Fortgesetztes Krisen- und Konfliktmanagement in der und um die Ukraine sowie bei den weiteren ungelösten Konflikten im OSZE-Raum“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Friedenspolitik/OSZE/DEU-OSZE-Vorsitz_node.html, abgerufen am 12. Januar 2016) zur Verfügung, und wie sind ggf. die Zuständigkeiten für die einzelnen Konflikte geregelt (bitte nach Konflikten getrennt ausführen)? 3. Welche Zielstellung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt, und welche konkreten Initiativen sind hierbei von der Bundesregierung zu erwarten? 4. Wie sehen die Konsultationsmechanismen aus, mit denen die praktische Zusammenarbeit zwischen den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe und dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird? 5. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um den Zugang der einfachen Mitglieder der Minsk-Gruppe zu Informationen über den aktuellen Stand des Minsk- Prozesses zu verbessern (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? 6. Wie viele Feldmissionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zur Beobachtung der Sicherheitslage an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch in Bezug auf die Bereitschaft der Konfliktparteien gewonnen werden, die Waffenstillstandsvereinbarung in der Praxis einzuhalten? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und Umstände von Waffenstillstandsverletzungen durch die Konfliktparteien in dem genannten Zeitraum? b) Welche Waffensysteme wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise eingesetzt? c) Welche weiterführenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (Fraktion DIE LINKE.) nach den Zahlen von getöteten Soldaten beider Konfliktparteien an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7181) im Hinblick darauf vor, welche Konfliktpartei in dem genannten Zeitraum ggf. überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen mit tödlichem Ausgang verantwortlich gewesen ist, und wie die Konfliktparteien die Rückführung von getöteten Soldaten geregelt haben? d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 bei Waffenstillstandsverletzungen an und im Umfeld der Line of Contact getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr auflisten)? e) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich die Umstände aufgeklärt werden, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen aserbaidschanischen Staatsbürgers Fariz Badalov geführt haben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 f) auf Bundestagsdrucksache 18/2816), und falls nein, welche Schritte wird die Bundesregierung während des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die abschließende Aufklärung der genauen Todesumstände zu unterstützen sowie den Druck auf die   Konfliktparteien zu erhöhen, damit die jeweiligen Scharfschützen künftig die Zivilbevölkerung nicht mehr angreifen? f) An welchen Abschnitten der Line of Contact wurden von welcher Konfliktpartei bislang bauliche Befestigungsmaßnahmen fertiggestellt oder befinden sich aktuell im Aufbau, um die ortsansässige Zivilbevölkerung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 h) auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der Konfliktparteien mit konventionellen Waffensystemen angesichts des andauernden militärischen Aufrüstungskurses in den zurückliegenden Jahren entwickelt, und welche weiteren Rüstungsbeschaffungen sind ggf. in nächster Zeit geplant? a) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus? b) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Armenien, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus? c) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach und den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans? d) Mit wie vielen Soldaten ihrer regulären Streitkräfte ist die Republik Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach vertreten, und wie viele Wehrpflichtige aus der Republik Armenien versehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ihren Wehrdienst in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach? 8. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Republik Aserbaidschan in den Jahren 2014 und 2015 in der Nähe der Line of Contact sowie an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Aserbaidschan und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 9. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Republik Armenien in den Jahren 2014 und 2015 an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Armenien und Aserbaidschan nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 10. Wie viele militärische Manöver haben die armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach sowie in den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans in den Jahren 2014 und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. auch einzelne Teilstreitkräfte der regulären Armee der Republik Armenien daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 11. In welcher Truppenstärke und mit welchen Teilstreitkräften haben die armenischen Streitkräfte im November 2014 das Großmanöver in den besetzten Gebieten Aserbaidschans nahe der Line of Contact nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, in dessen Verlauf ein armenischer Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 von den aserbaidschanischen Streitkräften abgeschossen wurde?   a) Befand sich der armenische Kampfhubschrauber zum Zeitpunkt des Abschusses nach Kenntnis der Bundesregierung im völkerrechtlichen Luftraum Aserbaidschans? b) Gehörte der abgeschossene Kampfhubschrauber nach Kenntnis der Bundesregierung zum Luftwaffenbestand der armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach, oder stammte der Kampfhubschrauber aus dem Luftwaffenbestand der regulären Streitkräfte der Republik Armenien, sodass er zum Zweck der Manöverteilnahme erst in den völkerrechtlichen Luftraum Aserbaidschans eingedrungen war? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die näheren Umstände, die zum Abschuss des armenischen Kampfhubschraubers durch die aserbaidschanischen Streitkräfte führten, und kann die Bundesregierung hierbei die Angaben des Verteidigungsministeriums Aserbaidschans bestätigen, wonach der Kampfhubschrauber provokative Tiefflüge über die Schützengräben von aserbaidschanischen Soldaten durchgeführt haben soll (vgl. www.mfa.gov.az/en/news/879/2682, abgerufen am 14. Januar 2016)? d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige weitere militärische Auseinandersetzungen zwischen beiden Konfliktparteien als Folge des Hubschrauberabschusses, und welche Waffensysteme kamen dabei ggf. zum Einsatz (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)? e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die Durchführung des Großmanövers und den Hubschrauberabschuss reagiert, und auf wessen Initiative wurden welche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheitslage wieder zu stabilisieren? f) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bergung der bei dem Hubschrauberabschuss getöteten Piloten zwischen den Konfliktparteien geregelt? 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die Zahl von Sicherheitsvorfällen an der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan entwickelt, und inwieweit wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung auch bewaffnete Spezialkommandos eingesetzt, die die gemeinsame Staatsgrenze (bzw. auch die Line of Contact) überquert haben, um im Hinterland des jeweiligen Gegners Sabotageakte oder Anschläge auszuführen (vgl. www.dw.com/de/etliche-tote-bei-gefechten-in-berg-karabach/a-17827354, abgerufen am 14. Januar 2016; bitte pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe für die schwere militärische Eskalation an der Line of Contact im Sommer 2015? a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung an welchem Abschnitt der Line of Contact die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien begonnen, und wie lange hielten die Kämpfe an? b) Wie viele Soldaten bzw. Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kämpfen getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)? c) Welche schweren Waffensysteme haben die Konfliktparteien bei den militärischen Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wurde dabei die Line of Contact auch durchbrochen?   d) Überstieg die Intensität der Kampfhandlungen der Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung das bislang bekannte Maß, und hatten die Konfliktparteien ggf. bereits damit begonnen, weitere Truppenverbände zu massieren sowie zusätzliche schwere Waffensysteme an die Line of Contact zu verlegen? e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die militärische Zuspitzung der Sicherheitslage reagiert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich zur Beendigung der Kampfhandlungen geführt? 14. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die aserbaidschanischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 15. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Armenien geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die armenischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 16. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Republik Armenien gelieferte Waffensysteme ggf. in die Region Bergkarabach weiter transferiert (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Verteidigungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (bitte getrennt nach Land, in absoluten Vergleichszahlen in US- Dollar oder Euro sowie am Anteil des Gesamtvolumens des jeweiligen Staatshaushalts ausweisen)? 18. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Außenministerium der USA bzw. die United States Agency for International Development im Zeitraum von 2013 bis 2015 Finanzhilfen für das international nicht anerkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach geleistet, wie ist die Zweckverwendung geregelt, und an welche weiteren Bedingungen sind die US- Finanzhilfen geknüpft (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)? 19. Inwieweit haben die Finanzhilfen der USA nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Region Bergkarabach bislang beeinflusst, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Militarisierungsgrad in der Region Bergkarabach nach der Definition des Bonn International Center for Conversion? 20. Welche Programme zur sozialen Integration von Kriegsflüchtlingen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Armenien vorhanden, und wie viele Kriegsflüchtlinge müssen aktuell noch in provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? 21. Erklärt sich die geringe Zahl von 1 599 offiziell registrierten Kriegsflüchtlingen in Armenien (bei einer Gesamtzahl von ca. 360 000 Geflüchteten aus Aserbaidschan, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) ausschließlich mit der Weiterflucht in Drittländer, und falls nein, welche anderen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. dafür verantwortlich, dass sich Kriegsflüchtlinge in Armenien nicht registrieren lassen?   22. Welche Programme zur sozialen Integration der Binnenvertriebenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Aserbaidschan vorhanden, und welche Fortschritte wurden bei der vorgesehenen Errichtung von 170 000 Wohnunterkünften für diejenigen Binnenvertriebenen erzielt, die bislang noch in prekären Wohnverhältnissen lebten (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? 23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Annäherung der Zivilgesellschaften Armeniens und Aserbaidschans bei der friedlichen Lösung des Bergkarabach-Konflikts bei, und welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative je Land, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? 24. Welche Projekte werden darüber hinaus von der Bundesregierung und der Europäischen Union aktuell im Rahmen des internationalen Jugendaustausches und der Hochschulzusammenarbeit gefördert, bei denen auch junge Menschen aus beiden Südkaukasusrepubliken zusammengebracht werden und zusammenarbeiten können (bitte einzeln nach Projekt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigenständige Kooperationsversuche bzw. durch schlüssiges Handeln zustande gekommene Vereinbarungen von einigen grenznahen Gemeinden in beiden Südkaukasusrepubliken, um zum Beispiel Kulturdenkmäler und Friedhöfe der jeweils anderen Seite zu erhalten, und wie haben die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert? 26. Welche zivilgesellschaftlichen Basisbewegungen sind der Bundesregierung in beiden Südkaukasusrepubliken bekannt, die für die Völkerverständigung und friedliche Konfliktlösung eintreten, und wie haben die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert (bitte nach Land, Organisation und Mitgliederzahlen, ggf. auch geschätzt, auflisten)? 27. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für inhaftierte Einzelpersonen in beiden Südkaukasusrepubliken eingesetzt, die sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und Aserbaidschanern engagiert haben, und um welche Personen handelte es sich dabei (bitte getrennt nach Land auflisten)? 28. Wie viele Wehrpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in beiden Südkaukasusrepubliken in den Jahren 2014 und 2015 den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, und wie viele Kriegsdienstverweigerer befinden sich ggf. gegenwärtig in Haft (bitte getrennt nach Land auflisten)? 29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der kritischen Aufarbeitung des früheren Kriegsgeschehens ein, um die gegenseitigen nationalistischen Feindbilder abzubauen sowie die Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung beider Südkaukasusrepubliken für Fortschritte im Minsk-Prozess zu fördern, und welche diesbezüglichen Initiativen sind von der Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes geplant? a) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Völkermords an der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich 1915/16 nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Armenien, die Vertreibung der aserbaidschanischen Bevölkerung aus Armenien und den militärisch eroberten Gebieten Aserbaidschans bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvöl-   kerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)? b) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Massakers an der aserbaidschanischen Bevölkerung in Chodschali im Bergkarabach-Krieg 1992 die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Aserbaidschan, die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Aserbaidschan bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)? c) Inwieweit waren die gegenseitigen traumabelasteten Konfliktwahrnehmungen beider Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand der Mediationsbemühungen der Minsk-Gruppe, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Hinblick auf die beabsichtigte Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes dem Thema Vergangenheitsbewältigung künftig mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen (bitte erläutern)? 30. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die vorhandenen Differenzen zwischen den Konfliktparteien über die Auslegung der Madrider Basisprinzipien und die zeitliche Abfolge ihrer Durchführung zu überbrücken (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816; bitte erläutern)? 31. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Teillösung darin bestehen, die Frage der Rückgabe der Bergkarabach umgebenden Gebiete an Aserbaidschan mit wechselseitigen Sicherheitsgarantien zu verbinden, um die gegenwärtigen Verhandlungsblockaden aufzulösen und die Zustimmung Armeniens zur stufenweisen Durchführung der verbleibenden Madrider Basisprinzipien mit einer späteren Klärung des finalen politischen Status von Bergkarabach zu erleichtern (bitte erläutern)? 32. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes und in ihrer Eigenschaft als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe auch an der Möglichkeit von gegenseitigen Gebietsaustauschen und der einvernehmlichen Neufestlegung der Staatsgrenzen nach dem Muster des Goble-Plans als grundsätzliche Verhandlungsalternative festhalten, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Konfliktlösungsvariante vor dem Hintergrund des stagnierenden Friedensprozesses und der bislang nicht überbrückbaren Differenzen der Konfliktparteien über die Auslegung und Durchführung der Madrider Basisprinzipien bei (bitte erläutern)? 33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung direkten Gesprächen zwischen Vertretern der armenischen und der vertriebenen aserbaidschanischen Bevölkerung aus Bergkarabach in Ergänzung zum offiziellen Verhandlungsformat 1+1 der Minsk-Gruppe (Armenien und Aserbaidschan, das dem zwischenstaatlichen Charakter des Konflikts entspricht, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) bei, um in bestimmten praktischen Fragen wie gegenseitigen Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten einer Politik der kleinen Schritte und humanitären Erleichterungen den Weg zu ebnen (bitte erläutern)?   34. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den von früheren Kriegshandlungen betroffenen Gebieten bereits humanitäre Minenräumungen durchgeführt werden, und in welchen Gebieten ist dies bislang noch nicht der Fall? 35. Welche konkreten Vorschläge haben die drei Ko-Vorsitzenden der Minsk- Gruppe auf ihrem Treffen am 11. November 2015 im Auswärtigen Amt zur Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von Waffenstillstandsverletzungen unterbreitet (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7181), und welche darüberhinausgehenden vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) hält die Bundesregierung ggf. für geeignet, um das Risiko militärischer Eskalationen zu reduzieren (bitte erläutern)? 36. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem jüngsten Schweizer Gipfeltreffen der Staatspräsidenten beider Südkaukasusrepubliken, Sersch Sargsjan und Ilcham Alijew, im Dezember 2015 im Hinblick auf die Fortführung des Minsk-Prozesses und die Entschärfung der Sicherheitslage an der Line of Contact und der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze erzielt werden? 37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche kontroverse Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, wie sich der gegenwärtige Stillstand im Minsk-Prozess überwinden lässt, und wie haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige Mediationstätigkeit der einzelnen Ko-Vorsitzenden beurteilt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und Ko-Vorsitz darlegen)? 38. Inwieweit haben die Konfliktparteien in der Vergangenheit Kritik an der trilateralen Zusammensetzung des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe geübt, und welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Wünsche zur Veränderung bzw. Erweiterung des Ko-Vorsitzes formuliert (bitte erläutern)? 39. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische Regierung auf den Gesetzentwurf Azerbaijan Democratic Act of 2015 und die darin empfohlenen Sanktionsmaßnahmen reagiert, und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die weitere Akzeptanz der USA als Ko-Vorsitzender der Minsk-Gruppe durch Aserbaidschan bislang ableiten? 40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kräftegruppierungen innerhalb der aserbaidschanischen Regierung, die für Fortschritte bei der Konfliktregulierung enger mit Russland kooperieren wollen? 41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rückwirkungen der derzeit angespannten russisch-türkischen Beziehungen auf die Zusammenarbeit innerhalb der Minsk-Gruppe, an der die Türkei wie Deutschland als einfache Mitglieder beteiligt sind? 42. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Durchführung von politischen Wahlen in der Region Bergkarabach, und wird sie ihre bisherige ablehnende Haltung zu einer diplomatischen Anerkennung der sogenannten Republik Bergkarabach auch zukünftig aufrechterhalten? Berlin, den 27. Januar 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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