[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7409
18. Wahlperiode 27.01.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe
im Bergkarabach-Konflikt
Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2016 für ein Kalenderjahr
den Vorsitz in der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa) übernommen. Die Stärkung von bestehenden OSZE-Mechanismen zur
Konfliktvermittlung soll laut Bundesregierung ein Arbeitsschwerpunkt des
deutschen Vorsitzes sein. Das betreffe auch den Konflikt zwischen den
Südkaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Aktuell/
160114-BM-OSZE-Wien.html, abgerufen am 15. Januar 2016)
Die Region Bergkarabach sowie weitere sieben umliegende Bezirke werden nach
kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 1990er Jahre von armenischen
Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde ein
international nicht anerkanntes De-Facto-Regime etabliert. Gemäß den Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884 (1993), der
Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der Entschließung des
Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und
Institutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin
integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Bei der Konfliktlösung muss eine
einvernehmliche Entscheidung über den politischen Status von Bergkarabach
getroffen und die Rückgabe der besetzten umliegenden Gebiete geregelt werden.
Die aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, insgesamt ca. 760 000 Personen,
haben ein Rückkehrrecht. Eine zusätzliche Rückkehroption für die ca. 360 000
armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan und die ca. 250 000
aserbaidschanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien ist wegen der nationalistisch
aufgeladenen Stimmung in beiden Südkaukasusrepubliken bzw. der häufigen
Weiterflucht in Drittländer wenig aussichtsreich (vgl. die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816).
Die Konfliktvermittlung der zuständigen Minsk-Gruppe der OSZE, an der
Deutschland als einfaches Mitglied beteiligt ist, hat sich bislang als wenig effektiv
erwiesen. Politische Interessengegensätze unter den formal gleichberechtigten
drei Ko-Vorsitzenden Russland, USA und Frankreich erschweren die
Konfliktlösung zusätzlich. Die USA unterstützen als einziges Land das De-Facto-Regime
in Bergkarabach mit direkten staatlichen Finanzhilfen (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Im
Repräsentantenhaus der USA wurde zudem ein aktueller Gesetzentwurf Azerbaijan
Democracy Act of 2015 initiiert, der mit Blick auf die Menschenrechtslage Visa-
und Wirtschaftssanktionen fordert, woraus sich ggf. weitere
Glaubwürdigkeitsverluste für die USA als neutraler Konfliktmediator ergeben könnten (vgl.
http://hrf.report/azerbaijani-authorities-in-hysterics-against-us-sanction/,
abgerufen am 12. Januar 2016).
Die Politik der Russischen Föderation war in der Vergangenheit vorrangig vom
Interesse der eigenen Einflusssicherung bestimmt. Russland hat das militärische
Beistandsabkommen mit Armenien bis 2044 verlängert und ist gleichzeitig mit
Abstand der größte Waffenlieferant beider Konfliktparteien (vgl. Uwe Halbach:
Armeniens Beitritt zur Eurasischen Wirtschaftsunion, SWP-Aktuell 51, Mai
2015, S. 3). In den Verhandlungen der Minsk-Gruppe ist Russland jedoch
derjenige Ko-Vorsitzende, der am deutlichsten die Interessen beider Konfliktparteien
vertritt und angesichts der intensiver gewordenen russisch-aserbaidschanischen
Beziehungen auch in der Praxis eine weitgehend äquidistante Position einnimmt.
Schon seit einiger Zeit soll Moskau auf informeller Gesprächsebene mehrmals
angeboten haben, den Bergkarabach-Konflikt zu Gunsten Aserbaidschans zu
lösen, sofern das Land der Eurasischen Wirtschaftsunion beitrete bzw. bereit sei,
mit Russland enger militärisch zu kooperieren (vgl. Christoph H.
Benedikter: Brennpunkt Berg-Karabach, Innsbruck 2011, S. 156 ff.; www.
kommersant.ru/doc/2850300, abgerufen am 12. Januar 2016).
Die Sicherheitslage entlang der militärischen Demarkationslinie (Line of
Contact) hat sich in den letzten beiden Jahren trotz nachdrücklicher russischer
Stabilisierungsbemühungen deutlich verschärft. Der Waffenstillstand wurde bzw.
wird beinahe täglich durch gegenseitigen Scharfschützenbeschuss gebrochen.
Nach mehrtägigen Tiefflügen, die im Rahmen von Großmanövern des
armenischen Militärs in den besetzten Gebieten Aserbaidschans stattfanden, schossen
die aserbaidschanischen Streitkräfte am 12. November 2014 an der Line
of Contact einen armenischen Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 ab
(vgl.
www.focus.de/politik/ausland/spannungen-im-suedkaukasus-aserbaidschan-
schiesst-armenischen-helikopter-ab_id_4269782.html, abgerufen am 12. Januar
2016). Im Sommer 2015 wurden bei neuerlichen Zusammenstößen auch schwere
Waffen eingesetzt. In jüngster Zeit haben sogar an den nicht umstrittenen
Grenzabschnitten die Auseinandersetzungen zugenommen. Angesichts der bekannten
Verhaltensmuster beider Konfliktparteien ist das Risiko eines (nicht intendierten)
Hineingleitens in einen neuen Krieg gestiegen. Beide Länder stehen sich
militärisch hochgerüstet gegenüber. Im globalen Militarisierungsindex (GMI) 2015 des
Bonn International Center for Conversion (BICC) belegt Armenien Platz 3 und
Aserbaidschan Platz 8 (vgl.
www.bicc.de/uploads/tx_bicctools/GMI_2015_D_
2015.pdf, abgerufen am 12. Januar 2016).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Initiativen die
Bundesrepublik Deutschland als amtierender OSZE-Vorsitzender und Mitglied der
Minsk-Gruppe zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung des Waffenstillstands
und zur Intensivierung der Konfliktvermittlung im Bergkarabach-Konflikt
beitragen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wie viele Dienststellen wurde der Arbeitsstab innerhalb des Auswärtigen
Amts zwecks Vorbereitung und Durchführung des deutschen OSZE-
Vorsitzes bislang aufgestockt, und wie ist die Aufteilung der geplanten inhaltlichen
Arbeitsschwerpunkte für den diesjährigen OSZE-Vorsitz innerhalb des
Arbeitsstabs geregelt?
2. Wie viele Dienststellen innerhalb des Arbeitsstabs stehen für das
selbst gewählte Schwerpunktthema „Fortgesetztes Krisen- und
Konfliktmanagement in der und um die Ukraine sowie bei den weiteren ungelösten
Konflikten im OSZE-Raum“ (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Friedenspolitik/OSZE/DEU-OSZE-Vorsitz_node.html, abgerufen am 12.
Januar 2016) zur Verfügung, und wie sind ggf. die Zuständigkeiten für die
einzelnen Konflikte geregelt (bitte nach Konflikten getrennt ausführen)?
3. Welche Zielstellung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt, und welche
konkreten Initiativen sind hierbei von der Bundesregierung zu erwarten?
4. Wie sehen die Konsultationsmechanismen aus, mit denen die praktische
Zusammenarbeit zwischen den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe und
dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird?
5. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um den Zugang der einfachen Mitglieder der
Minsk-Gruppe zu Informationen über den aktuellen Stand des Minsk-
Prozesses zu verbessern (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816)?
6. Wie viele Feldmissionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zur Beobachtung der
Sicherheitslage an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015
durchgeführt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch in Bezug auf die
Bereitschaft der Konfliktparteien gewonnen werden, die
Waffenstillstandsvereinbarung in der Praxis einzuhalten?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und
Umstände von Waffenstillstandsverletzungen durch die Konfliktparteien
in dem genannten Zeitraum?
b) Welche Waffensysteme wurden hierbei nach Kenntnis der
Bundesregierung üblicherweise eingesetzt?
c) Welche weiterführenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten
Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (Fraktion
DIE LINKE.) nach den Zahlen von getöteten Soldaten beider
Konfliktparteien an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
18/7181) im Hinblick darauf vor, welche Konfliktpartei in dem genannten
Zeitraum ggf. überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen mit
tödlichem Ausgang verantwortlich gewesen ist, und wie die Konfliktparteien
die Rückführung von getöteten Soldaten geregelt haben?
d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 bei
Waffenstillstandsverletzungen an und im Umfeld der Line of Contact
getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr
auflisten)?
e) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich die
Umstände aufgeklärt werden, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta
Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen
aserbaidschanischen Staatsbürgers Fariz Badalov geführt haben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 f) auf Bundestagsdrucksache 18/2816), und
falls nein, welche Schritte wird die Bundesregierung während des
deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die abschließende Aufklärung
der genauen Todesumstände zu unterstützen sowie den Druck auf die
Konfliktparteien zu erhöhen, damit die jeweiligen Scharfschützen künftig
die Zivilbevölkerung nicht mehr angreifen?
f) An welchen Abschnitten der Line of Contact wurden von welcher
Konfliktpartei bislang bauliche Befestigungsmaßnahmen fertiggestellt oder
befinden sich aktuell im Aufbau, um die ortsansässige
Zivilbevölkerung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 h) auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der
Konfliktparteien mit konventionellen Waffensystemen angesichts des
andauernden militärischen Aufrüstungskurses in den zurückliegenden Jahren
entwickelt, und welche weiteren Rüstungsbeschaffungen sind ggf. in nächster Zeit
geplant?
a) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik
Aserbaidschan, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?
b) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Armenien,
und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?
c) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die armenischen Streitkräfte in der Region
Bergkarabach und den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans?
d) Mit wie vielen Soldaten ihrer regulären Streitkräfte ist die Republik
Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach
vertreten, und wie viele Wehrpflichtige aus der Republik Armenien versehen
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ihren Wehrdienst in den
armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach?
8. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der
Republik Aserbaidschan in den Jahren 2014 und 2015 in der Nähe der Line of
Contact sowie an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von
Aserbaidschan und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran
beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
9. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der
Republik Armenien in den Jahren 2014 und 2015 an Abschnitten der
völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Armenien und Aserbaidschan nach Kenntnis
der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf.
einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
10. Wie viele militärische Manöver haben die armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach sowie in den umliegenden besetzten Gebieten
Aserbaidschans in den Jahren 2014 und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. auch einzelne
Teilstreitkräfte der regulären Armee der Republik Armenien daran beteiligt
gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
11. In welcher Truppenstärke und mit welchen Teilstreitkräften haben die
armenischen Streitkräfte im November 2014 das Großmanöver in den besetzten
Gebieten Aserbaidschans nahe der Line of Contact nach Kenntnis der
Bundesregierung durchgeführt, in dessen Verlauf ein armenischer
Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 von den aserbaidschanischen Streitkräften
abgeschossen wurde?
a) Befand sich der armenische Kampfhubschrauber zum Zeitpunkt des
Abschusses nach Kenntnis der Bundesregierung im völkerrechtlichen
Luftraum Aserbaidschans?
b) Gehörte der abgeschossene Kampfhubschrauber nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Luftwaffenbestand der armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach, oder stammte der Kampfhubschrauber aus dem
Luftwaffenbestand der regulären Streitkräfte der Republik Armenien,
sodass er zum Zweck der Manöverteilnahme erst in den völkerrechtlichen
Luftraum Aserbaidschans eingedrungen war?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die näheren
Umstände, die zum Abschuss des armenischen Kampfhubschraubers durch
die aserbaidschanischen Streitkräfte führten, und kann die
Bundesregierung hierbei die Angaben des Verteidigungsministeriums Aserbaidschans
bestätigen, wonach der Kampfhubschrauber provokative Tiefflüge über
die Schützengräben von aserbaidschanischen Soldaten durchgeführt
haben soll (vgl.
www.mfa.gov.az/en/news/879/2682, abgerufen am 14.
Januar 2016)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige weitere
militärische Auseinandersetzungen zwischen beiden Konfliktparteien als
Folge des Hubschrauberabschusses, und welche Waffensysteme kamen
dabei ggf. zum Einsatz (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?
e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die Durchführung
des Großmanövers und den Hubschrauberabschuss reagiert, und auf
wessen Initiative wurden welche Maßnahmen getroffen, um die
Sicherheitslage wieder zu stabilisieren?
f) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bergung der bei dem
Hubschrauberabschuss getöteten Piloten zwischen den Konfliktparteien
geregelt?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die Zahl von Sicherheitsvorfällen an der völkerrechtlich gültigen
Staatsgrenze zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan
entwickelt, und inwieweit wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung
auch bewaffnete Spezialkommandos eingesetzt, die die gemeinsame
Staatsgrenze (bzw. auch die Line of Contact) überquert haben, um im Hinterland
des jeweiligen Gegners Sabotageakte oder Anschläge auszuführen (vgl.
www.dw.com/de/etliche-tote-bei-gefechten-in-berg-karabach/a-17827354,
abgerufen am 14. Januar 2016; bitte pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe für die
schwere militärische Eskalation an der Line of Contact im Sommer 2015?
a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung an welchem Abschnitt
der Line of Contact die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den
Konfliktparteien begonnen, und wie lange hielten die Kämpfe an?
b) Wie viele Soldaten bzw. Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kämpfen getötet oder verletzt
(bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?
c) Welche schweren Waffensysteme haben die Konfliktparteien bei den
militärischen Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung
eingesetzt, und wurde dabei die Line of Contact auch durchbrochen?
d) Überstieg die Intensität der Kampfhandlungen der Konfliktparteien nach
Kenntnis der Bundesregierung das bislang bekannte Maß, und hatten die
Konfliktparteien ggf. bereits damit begonnen, weitere Truppenverbände
zu massieren sowie zusätzliche schwere Waffensysteme an die Line of
Contact zu verlegen?
e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die militärische
Zuspitzung der Sicherheitslage reagiert, und was hat nach Kenntnis der
Bundesregierung letztlich zur Beendigung der Kampfhandlungen
geführt?
14. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für die aserbaidschanischen Streitkräfte
geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
15. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Armenien geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für die armenischen Streitkräfte geleistet (bitte
nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
16. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die
Republik Armenien gelieferte Waffensysteme ggf. in die Region Bergkarabach
weiter transferiert (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen
Verteidigungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens in den Jahren 2014 und 2015
entwickelt (bitte getrennt nach Land, in absoluten Vergleichszahlen in US-
Dollar oder Euro sowie am Anteil des Gesamtvolumens des jeweiligen
Staatshaushalts ausweisen)?
18. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
Außenministerium der USA bzw. die United States Agency for International Development
im Zeitraum von 2013 bis 2015 Finanzhilfen für das international nicht
anerkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach geleistet, wie ist die
Zweckverwendung geregelt, und an welche weiteren Bedingungen sind die US-
Finanzhilfen geknüpft (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)?
19. Inwieweit haben die Finanzhilfen der USA nach Kenntnis der
Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Region
Bergkarabach bislang beeinflusst, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den aktuellen Militarisierungsgrad in der Region
Bergkarabach nach der Definition des Bonn International Center for Conversion?
20. Welche Programme zur sozialen Integration von Kriegsflüchtlingen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Armenien
vorhanden, und wie viele Kriegsflüchtlinge müssen aktuell noch in
provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
21. Erklärt sich die geringe Zahl von 1 599 offiziell registrierten
Kriegsflüchtlingen in Armenien (bei einer Gesamtzahl von ca. 360 000 Geflüchteten aus
Aserbaidschan, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816) ausschließlich mit der Weiterflucht in
Drittländer, und falls nein, welche anderen Gründe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. dafür verantwortlich, dass sich Kriegsflüchtlinge in Armenien
nicht registrieren lassen?
22. Welche Programme zur sozialen Integration der Binnenvertriebenen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Aserbaidschan
vorhanden, und welche Fortschritte wurden bei der vorgesehenen Errichtung
von 170 000 Wohnunterkünften für diejenigen Binnenvertriebenen erzielt,
die bislang noch in prekären Wohnverhältnissen lebten (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Annäherung der
Zivilgesellschaften Armeniens und Aserbaidschans bei der friedlichen Lösung des
Bergkarabach-Konflikts bei, und welche diesbezüglichen Projekte werden
im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von
der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach
Projekt/Initiative je Land, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
24. Welche Projekte werden darüber hinaus von der Bundesregierung und der
Europäischen Union aktuell im Rahmen des internationalen
Jugendaustausches und der Hochschulzusammenarbeit gefördert, bei denen auch junge
Menschen aus beiden Südkaukasusrepubliken zusammengebracht werden
und zusammenarbeiten können (bitte einzeln nach Projekt, Laufzeit und
Fördervolumen auflisten)?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigenständige
Kooperationsversuche bzw. durch schlüssiges Handeln zustande gekommene
Vereinbarungen von einigen grenznahen Gemeinden in beiden
Südkaukasusrepubliken, um zum Beispiel Kulturdenkmäler und Friedhöfe der jeweils anderen
Seite zu erhalten, und wie haben die Regierungen Armeniens und
Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert?
26. Welche zivilgesellschaftlichen Basisbewegungen sind der Bundesregierung
in beiden Südkaukasusrepubliken bekannt, die für die Völkerverständigung
und friedliche Konfliktlösung eintreten, und wie haben die Regierungen
Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche
Aktivitäten reagiert (bitte nach Land, Organisation und Mitgliederzahlen,
ggf. auch geschätzt, auflisten)?
27. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für
inhaftierte Einzelpersonen in beiden Südkaukasusrepubliken eingesetzt, die
sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und Aserbaidschanern
engagiert haben, und um welche Personen handelte es sich dabei (bitte
getrennt nach Land auflisten)?
28. Wie viele Wehrpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
beiden Südkaukasusrepubliken in den Jahren 2014 und 2015 den Kriegsdienst
aus Gewissensgründen verweigert, und wie viele Kriegsdienstverweigerer
befinden sich ggf. gegenwärtig in Haft (bitte getrennt nach Land auflisten)?
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der kritischen Aufarbeitung
des früheren Kriegsgeschehens ein, um die gegenseitigen nationalistischen
Feindbilder abzubauen sowie die Kompromissbereitschaft in der
Bevölkerung beider Südkaukasusrepubliken für Fortschritte im Minsk-Prozess zu
fördern, und welche diesbezüglichen Initiativen sind von der
Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes geplant?
a) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Völkermords an der
armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich 1915/16 nach Kenntnis der
Bundesregierung die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und
Gesellschaft in Armenien, die Vertreibung der aserbaidschanischen
Bevölkerung aus Armenien und den militärisch eroberten Gebieten
Aserbaidschans bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvöl-
kerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche
entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?
b) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Massakers an der
aserbaidschanischen Bevölkerung in Chodschali im Bergkarabach-Krieg 1992 die
aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in
Aserbaidschan, die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus
Aserbaidschan bzw. die schweren Verletzungen des humanitären
Kriegsvölkerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche
entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?
c) Inwieweit waren die gegenseitigen traumabelasteten
Konfliktwahrnehmungen beider Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Gegenstand der Mediationsbemühungen der Minsk-Gruppe, und
welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Hinblick auf die
beabsichtigte Intensivierung der Konfliktvermittlung während des
deutschen OSZE-Vorsitzes dem Thema Vergangenheitsbewältigung künftig
mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen (bitte erläutern)?
30. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die vorhandenen Differenzen zwischen
den Konfliktparteien über die Auslegung der Madrider Basisprinzipien und
die zeitliche Abfolge ihrer Durchführung zu überbrücken (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816; bitte
erläutern)?
31. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Teillösung
darin bestehen, die Frage der Rückgabe der Bergkarabach umgebenden
Gebiete an Aserbaidschan mit wechselseitigen Sicherheitsgarantien zu
verbinden, um die gegenwärtigen Verhandlungsblockaden aufzulösen und die
Zustimmung Armeniens zur stufenweisen Durchführung der verbleibenden
Madrider Basisprinzipien mit einer späteren Klärung des finalen politischen
Status von Bergkarabach zu erleichtern (bitte erläutern)?
32. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten
Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes und in
ihrer Eigenschaft als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe auch an der
Möglichkeit von gegenseitigen Gebietsaustauschen und der einvernehmlichen
Neufestlegung der Staatsgrenzen nach dem Muster des Goble-Plans als
grundsätzliche Verhandlungsalternative festhalten, und welche Bedeutung
misst die Bundesregierung dieser Konfliktlösungsvariante vor dem
Hintergrund des stagnierenden Friedensprozesses und der bislang nicht
überbrückbaren Differenzen der Konfliktparteien über die Auslegung und
Durchführung der Madrider Basisprinzipien bei (bitte erläutern)?
33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung direkten Gesprächen
zwischen Vertretern der armenischen und der vertriebenen aserbaidschanischen
Bevölkerung aus Bergkarabach in Ergänzung zum offiziellen
Verhandlungsformat 1+1 der Minsk-Gruppe (Armenien und Aserbaidschan, das dem
zwischenstaatlichen Charakter des Konflikts entspricht, vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) bei, um in
bestimmten praktischen Fragen wie gegenseitigen Kontakt- und
Besuchsmöglichkeiten einer Politik der kleinen Schritte und humanitären
Erleichterungen den Weg zu ebnen (bitte erläutern)?
34. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den von
früheren Kriegshandlungen betroffenen Gebieten bereits humanitäre
Minenräumungen durchgeführt werden, und in welchen Gebieten ist dies bislang
noch nicht der Fall?
35. Welche konkreten Vorschläge haben die drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-
Gruppe auf ihrem Treffen am 11. November 2015 im Auswärtigen Amt zur
Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von
Waffenstillstandsverletzungen unterbreitet (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/7181), und welche darüberhinausgehenden
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) hält die
Bundesregierung ggf. für geeignet, um das Risiko militärischer Eskalationen zu
reduzieren (bitte erläutern)?
36. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
jüngsten Schweizer Gipfeltreffen der Staatspräsidenten beider
Südkaukasusrepubliken, Sersch Sargsjan und Ilcham Alijew, im Dezember 2015 im
Hinblick auf die Fortführung des Minsk-Prozesses und die Entschärfung der
Sicherheitslage an der Line of Contact und der völkerrechtlich gültigen
Staatsgrenze erzielt werden?
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche kontroverse
Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, wie sich der
gegenwärtige Stillstand im Minsk-Prozess überwinden lässt, und wie haben
die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige
Mediationstätigkeit der einzelnen Ko-Vorsitzenden beurteilt (bitte getrennt nach
Konfliktpartei und Ko-Vorsitz darlegen)?
38. Inwieweit haben die Konfliktparteien in der Vergangenheit Kritik an der
trilateralen Zusammensetzung des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe geübt, und
welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Wünsche
zur Veränderung bzw. Erweiterung des Ko-Vorsitzes formuliert (bitte
erläutern)?
39. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische
Regierung auf den Gesetzentwurf Azerbaijan Democratic Act of 2015 und die
darin empfohlenen Sanktionsmaßnahmen reagiert, und welche
Schlussfolgerungen lassen sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick
auf die weitere Akzeptanz der USA als Ko-Vorsitzender der Minsk-Gruppe
durch Aserbaidschan bislang ableiten?
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kräftegruppierungen
innerhalb der aserbaidschanischen Regierung, die für Fortschritte bei der
Konfliktregulierung enger mit Russland kooperieren wollen?
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Rückwirkungen der derzeit angespannten russisch-türkischen Beziehungen auf die
Zusammenarbeit innerhalb der Minsk-Gruppe, an der die Türkei wie
Deutschland als einfache Mitglieder beteiligt sind?
42. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Durchführung von
politischen Wahlen in der Region Bergkarabach, und wird sie ihre bisherige
ablehnende Haltung zu einer diplomatischen Anerkennung der sogenannten
Republik Bergkarabach auch zukünftig aufrechterhalten?
Berlin, den 27. Januar 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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