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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zum Stand der Ermittlungen im Fall Burak Bektas und im Fall Luke Holland

Ermittlungsstand zu den Morden an Burak Bektas und Luke Holland in Berlin-Neukölln: Einordnung als politisch rechts motivierte Tötungsdelikte, Amtshilfe durch Bundesbehörden, Erkenntnisse von Verfassungsschutzämtern, rechtsextremer Hintergrund des mutmaßlichen Täters; vergleichbare Schusswaffendelikte gegen potenzielle Opfer fremdenfeindlich motivierter Gewalt; Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/744228.01.2016

Zum Stand der Ermittlungen im Fall Burak Bektaş und im Fall Luke Holland

der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 5. April 2012 wurde der 21-jährige Berliner Burak Bektaş in Berlin-Neukölln von einem bis heute unbekannten Täter erschossen, mehrere seiner Freunde wurden durch weitere Schüsse schwer verletzt (vgl. u. a. „Wer hat Burak erschossen?“ Podcast-Serie des Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb ab dem 15. Oktober 2015, http://webdoku.rbb-online.de/burak#845). Tatumstände sowie Tatdatum legen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Mord an Burak Bektaş um eine rassistisch motivierte Tat handelt (vgl. „Burak Bektas soll Gedenkort in Berlin-Neukölln bekommen“, Neues Deutschland vom 20. April 2015, www.neues-deutschland.de/artikel/968431.burak-bektas-soll-gedenkort-in-berlin- neukoelln-bekommen.html).

Am 20. September 2015 wurde der britische Staatsbürger Luke Holland in Berlin-Neukölln erschossen. Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung des mutmaßlichen Täters Rolf Z. wurde unter anderem ein Portrait von Adolf Hitler gefunden (vgl. „War das Mordmotiv an Briten in Berlin Ausländerhass?“, Neues Deutschland vom 28. Oktober 2015, www.neues- deutschland.de/artikel/989261.war-das-mordmotiv-an-briten-in-berlin-auslaender hass.html).

Hinzu kommt, dass der zum Tatzeitpunkt 62-jährige Rolf Z. nach Angaben der Anwälte der Familie Bektaş auch in polizeilichen Ermittlungsakten zum Mord an Burak Bektaş auftaucht. Ein Hinweisgeber brachte im Jahr 2013 Rolf Z. als potentiellen Täter ins Spiel, da dieser im ungefähren Alter des unbekannten Täters sei, im Besitz von Schusswaffen war und regelmäßig am Tatort verkehrt haben soll. Vertreter der Nebenklage der Familien Bektaş und Holland kritisieren, dass die Berliner Polizei diese Spur nicht weiter verfolgt habe (vgl. „Ist Rolf Z. Doppelmörder?“, Neues Deutschland vom 12. Januar 2016, www.neues-deutschland.de/artikel/997660.ist-rolf-z-doppelmoerder.html).

Auch dem Wunsch eines Freundes von Burak Bektaş, der den Anschlag im April 2012 verletzt überlebte, dem potentiellen Täter zur Identifizierung gegenübergestellt zu werden, entsprach die Polizei nicht (vgl. „Der Fall Burak Bektaş muss neu aufgerollt werden!“, Pressemitteilung der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B. vom 14. Januar 2016, http://burak.blogsport.de/2016/01/14/ pressemitteilung-der-fall-burak-bektas-muss-neu-aufgerollt-werden/).

In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 11. Januar 2016 wandten sich die Familien von Burak Bektaş und Luke Holland an die Öffentlichkeit und forderten bundesweite Ermittlungen sowie die Übertragung der Ermittlungen an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe.

Am 15. Januar 2016 berichtete „die tageszeitung“, dass der Generalbundesanwalt „nach eingehender Prüfung“ diesem Fall keine „besondere Bedeutung“ beimesse, die es rechtfertigen würde, die Ermittlungen zu übernehmen (vgl. „Bektaş-Mord in Neukölln – GBA ermittelt nicht“, die tageszeitung vom 15. Januar 2016, S.22).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Registriert das Bundeskriminalamt (BKA) den gewaltsamen Tod von Burak Bektaş am 5. April 2012 und den gewaltsamen Tod von Luke Holland am 20. September 2015 in Berlin-Neukölln als politisch rechts motivierte Gewaltstraftaten bzw. als Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)-rechts motivierte Tötungsdelikte nach dem PMK-rechts Kriterienkatalog?

2

Haben Bundesbehörden im Fall von Burak Bektaş den Berliner Ermittlungsbehörden Amtshilfe geleistet oder eigene Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet?

Wenn ja, wann, und zu welchen Komplexen?

3

Haben Bundesbehörden im Fall von Luke Holland den Berliner Ermittlungsbehörden Amtshilfe geleistet oder eigene Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet?

Wenn ja, wann, und zu welchen Komplexen?

4

Liegen Bundesbehörden Erkenntnisse zum mutmaßlichen Täter Rolf Z. vor, insbesondere Erkenntnisse, die den Verdacht stützen, dass es sich bei ihm um einen Rechtsextremen handelt?

5

Fanden Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz Eingang in die Ermittlungen im Fall Bektaş?

6

Fanden Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz Eingang in die Ermittlungen im Fall Holland?

7

Hat das BKA seit dem 4. November 2011 mit dem Mord an Burak Bektaş vergleichbare Fälle von Schusswaffendelikten gegen potenzielle Opfer rassistisch und/oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt registriert (wenn ja, bitte unter Angabe von Tatort, Tatdatum und Bundesland auflisten)?

8

Hat das BKA seit dem 4. November 2011 mit dem Mord an Luke Holland vergleichbare Fälle von Schusswaffendelikten gegen potenzielle Opfer rassistisch und/oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt registriert?

9

Sind unter den 745 Fällen aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2011, die das BKA erneut auf mögliche rechte Tathintergründe überprüfte, auch solche, die mit dem Fall Bektaş vergleichbar sind?

10

Sind unter den 745 Fällen aus dem Zeitraum zwischen 1990 und 2011, die das BKA erneut auf mögliche rechte Tathintergründe überprüfte, auch solche, die mit dem Fall Holland vergleichbar sind?

11

Zu welchem Zeitpunkt und in welchen zeitlichen Abständen fand die von dem Generalbundesanwalt erwähnte „eingehende(r) Prüfung“ des Mordfalls Bektaş statt (bitte unter Angabe der jeweiligen Daten)?

12

Aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall Bektaş nicht übernommen?

Warum liegt in dem Fall Bektaş keine „besondere Bedeutung“ für eine Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt vor?

13

Hat der Generalbundesanwalt im Fall Holland einen Prüfvorgang angelegt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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