Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. Mai 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen. Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, können seit dem 30. September 2015 auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro erhalten. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, sie ist nicht übertragbar und auch nicht vererblich. Nur der Betroffene selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter können einen Antrag stellen. Mit der Umsetzung wurde das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) beauftragt. Nach Auskunft des BADV-Präsidenten gegenüber den Fragestellern hatte das BADV bis Mitte November über 800 Antragsformulare versandt (Antwortschreiben von BADV-Präsident Florian Scheurle an Jan Korte, MdB).
Nach Erkenntnissen der Fragesteller gibt es jedoch einige Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses, denen die Bundesregierung – entsprechender politischer Wille vorausgesetzt – abhelfen könnte.
Dies betrifft beispielsweise die konkrete Unterstützung antragsberechtigter Personen. Nach Informationen des Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbI e. V., der seit Jahren in Verbindung mit ehemaligen Sowjetsoldaten, die in deutscher Gefangenschaft waren, steht, fällt es den heute hochbetagten Personen mitunter schwer, den Antrag auszufüllen auch wenn das Antragsformular vergleichsweise einfach formuliert ist. Auch das Beschaffen notwendiger Dokumente (wie Nachweis der Kriegsgefangenschaft, Lebensnachweis) ist ihnen oftmals nur mit Hilfe von Betreuern möglich. Insbesondere der Nachweis der Kriegsgefangenschaft ist für manche problematisch: Sofern den Überlebenden kein Wehrpass mehr vorliegt, müssen sie darauf setzen, in postsowjetischen Archiven einen solchen Nachweis zu erhalten bzw. sonst „plausible“ Darlegungen zu machen.
Das Angebot der BADV, sie telefonisch zu kontaktieren, ist nicht für alle Überlebenden geeignet, schon weil nicht alle ein Telefon haben. Dem Verein KONTAKTE-KOHTAKTbI e. V. ist bekannt, dass manche Überlebenden die Kommunikation nur mittels Hilfspersonen bewältigen. Wer eine solche nicht hat, kann von der Anerkennungsleistung womöglich keinen Gebrauch machen.
Die auf Seiten der Bundesregierung oder auch des BADV offenbar vorherrschende Vorstellung, die Erfahrung des BADV mit der Anerkennungsleistung für ehemalige Ghettoarbeiter befähige das BADV auch zur Abwicklung der Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, verkennt die Unterschiede zwischen den beiden Opfergruppen und die unterschiedlichen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Weitere Probleme kann das vom BADV verlangte Erfordernis einer Bankverbindung mit sich bringen, weil nicht alle Überlebenden über ein Konto verfügen, jedenfalls nicht eines, mit dem sie am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen können. So besitzt z. B. in Russland jeder Rentner ein Konto bei einer Sberbank-Filiale, auf das Renten eingezahlt werden, aber diese Konten eignen sich nicht für Fremdwährungen, so dass dafür kostenpflichtig Extrakonten beantragt werden müssen. Bestehende Steuergesetze in einigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion könnten zudem dazu führen, dass die Anerkennungsleistung nur zum Teil bei den Antragstellern ankommt. So soll z. B. nach Informationen der belorussischen Botschaft bei jeder Überweisung von 2 500 Euro an belorussische Antragsteller das belorussische Finanzamt Steuern geltend machen. In Armenien wiederum werden nach Informationen von KONTAKTE-KOHTAKTbI e. V. die Renten in den Postfilialen ausgezahlt, was für die Hochbetagten in abgelegenen Bergdörfern z. T. nicht mehr persönlich möglich ist und deshalb durch eine Hilfsorganisation abgewickelt wird. Alle 135 noch lebenden ehemaligen sowjet-armenischen Kriegsgefangenen hätten in ihren formlosen Anträgen an die BADV deshalb ihr Einverständnis erklärt, dass ihre Selbsthilfeorganisation das Geld übermitteln könne.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)?
Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen?
Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang
a) positiv beschieden,
b) abgelehnt,
c) noch nicht abschließend bearbeitet?
Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)?
Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Welche Gründe sind bislang ursächlich für verzögerte Bearbeitungen? Informationen welcher Art muss das BADV bei den Antragstellern oder (welchen?) Behörden einholen?
Wie wurden und werden die Betroffenen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert?
Wurden Anzeigen in Zeitungen oder elektronischen Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind hierbei entstanden? Werden die Kosten für diese Anzeigen aus dem Budget von 10 Mio. Euro entnommen, das für die Anerkennungsleistung bestimmt ist, oder aus einem (welchem?) anderen Budget?
Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Information des betreffenden Personenkreises aus oder müssen diesbezüglich weitere Anstrengungen unternommen werden, und welche Pläne gibt es hierfür bereits (bitte begründen bzw. die entsprechenden Pläne darlegen)?
Hält die Bundesregierung eine Betreuung der Antragsteller beispielsweise durch die nationalen Stiftungen, die infolge der Zwangsarbeiterentschädigung entstanden sind, oder vergleichbare Stiftungen für möglich, und wenn ja:
a) Wird sie sich für eine entsprechende Kooperation einsetzen?
b) Aus welchen Mitteln soll dann die Erstattung der Auslagen der Kooperationspartner erfolgen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Arbeitet die Bundesregierung, bzw. das mit dem Antragsverfahren beauftragte BADV bereits mit gemeinnützigen vertrauenswürdigen Nichtregierungsorganisationen (NGO) und (ehemaligen) Partnern der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ), insbesondere bei der Auszahlung der Gelder an die Antragsberechtigten, in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zusammen? Wenn ja, mit welchen NGO in welchen Staaten, und fallen dabei auch Kosten (z. B. Personalkosten) an (bitte nach Staat, NGO, Art der Zusammenarbeit und Kosten entsprechend aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht?
Gab es seitens der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen Beschwerden über das Antragsverfahren? Wenn ja, welche waren dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert?
Gab es Fälle in denen die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung kritisiert oder sogar verweigert wurde? Wenn ja, wie häufig kam so etwas vor, und wie wurde damit umgegangen?
Reicht es nach Kenntnis der Bundesregierung aus, dass das Antragsformular bisher nur auf Deutsch, Englisch oder Russisch abrufbar ist oder muss hier ggf., und in welcher Form, noch nachgebessert werden?
Welche Probleme sind bislang im Verfahren aufgetaucht, und wie wurde darauf jeweils reagiert?
Hält die Bundesregierung die dargestellte Problematik, dass es zumindest einem Teil der antragsberechtigten Personen schwerfällt, die Anträge selbständig, ohne Hilfe durch andere Personen, auszufüllen, für plausibel, und wenn ja, inwiefern erwägt sie, hierfür Abhilfe zu schaffen?
a) Ist die Bundesregierung bereit, Stiftungen im Ausland zu unterstützen, um Antragsberechtigten Unterstützung zu gewähren?
b) Inwiefern sind Behörden in den jeweiligen Heimatländern der Antragsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung bereit und in der Lage, solche Hilfestellungen zu gewähren?
In welchem Umfang trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass antragsberechtigte Personen nicht über ein Girokonto verfügen, auf das Zahlungen aus dem Ausland eingehen könnten? Ist das Vorhandensein eines Kontos, das am internationalen Zahlungsverkehr teilnimmt, unerlässliche Voraussetzung für die Zahlung der Anerkennungsleistung, oder inwiefern prüft die Bundesregierung alternative Möglichkeiten der Auszahlung?
Inwiefern ist der Erhalt der Anerkennungsleistung in
a) Russland,
b) der Ukraine,
c) Belarus,
d) Georgien,
e) weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion,
f) den USA und
g) Australien
steuerpflichtig bzw. steuerbefreit und wird auf etwaige Sozialleistungen angerechnet bzw. ist anrechnungsfrei, und inwiefern steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit den jeweiligen Regierungen, um eine grundsätzliche Befreiung von Steuerpflicht und Anrechnung auf Sozialleistungen zu erreichen?
Welche Nachweise über Kriegsgefangenschaft können Antragsteller vorlegen?
Welche Nachweis-Anforderungen werden an solche Kriegsgefangene gestellt, die zwischen ihrer Gefangennahme und ihrer Registrierung durch die Wehrmacht fliehen konnten?
Wie viele Kriegsgefangene wurden nach Einschätzung der Bundesregierung niemals von der Wehrmacht registriert, und welche Möglichkeiten haben sie bzw. welche Anforderungen werden an sie gestellt, ihre Kriegsgefangenschaft nachzuweisen?
Wie geht das BADV mit solchen Antragstellern um, die von der Wehrmacht willkürlich oder irrtümlicherweise für Rotarmisten gehalten und in Kriegsgefangenschaft verbracht wurden, was nach Kenntnis der Fragesteller bisweilen etwa bei anderen Uniformträgern (Polizisten, Eisenbahner, Postbedienstete usw.) vorgekommen ist?
Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel, bis die zuständigen Archive in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Anträge auf Aushändigung von Unterlagen, die Nachweis über erlittene Kriegsgefangenschaft enthalten, aushändigen? Inwiefern sind damit Kosten verbunden?
Welche weiteren Probleme bei der Auszahlung der Leistung bzw. bei der Bearbeitung der Anträge, dem Nachweis der Kriegsgefangenschaft usw. sind der Bundesregierung bekannt, und wie wird diesen begegnet?
Welche Formen politischer Anerkennung (feierliche Übergabe an die ersten Antragsteller durch die Botschaften etc., Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Erklärungen, …) wurden bereits praktiziert oder werden derzeit von der Bundesregierung geplant bzw. über welche wird derzeit nachgedacht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Anerkennungsleistung?