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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachfragen zu den Selektorenlisten von NSA und BND

Nachfragen zu diversen parlamentarischen Anfragen betr. der Nachrichtendienste NSA, GCHQ und BND vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse: Ausspähung deutscher bzw. europäischer Institutionen oder diplomatischer Vertretungen, Überwachung deutscher bzw. europäischer Regierungs- und Parlamentskommunikation, Erhebung und Verarbeitung von Unternehmensdaten für PRISM, Zusammenarbeit deutscher Unternehmen bzw. in Deutschland tätiger Unternehmen mit angloamerikanischen Nachrichtendiensten, weitere erforderliche Korrekturen bei Antworten der Bundesregierung auf Anfragen zur Thematik Selektoren der NSA und des BND<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

29.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/747802.02.2016

Nachfragen zu den Selektorenlisten von NSA und BND

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Martina Renner, Frank Tempel, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einer Pressemitteilung zur „Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ vom 23. April 2015 teilt die Bundesregierung u. a. mit, dass das Bundeskanzleramt prüft, ob die Antworten der Bundesregierung zu den zu diesem Sachverhalt gestellten Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.

In der Antwort des Bundeskanzleramtes auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE.) teilte der Staatssekretär und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche am 5. Dezember 2015 mit, dass elf parlamentarische Anfragen zur sogenannten NSA-Selektorenliste (NSA: National Security Agency) geprüft worden sind. Die im Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, dargestellten Prüfungsergebnisse hätten bei sechs dieser Anfragen Auswirkungen. Diese Antwort wurde auf Nachfrage der Abgeordneten Martina Renner in einem Brief von Staatssekretär Fritsche bestätigt und präzisiert.

Mit der Kleinen Anfrage wird der Bundesregierung nunmehr die Möglichkeit gegeben, ihre Antworten auf parlamentarische Anfragen unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu korrigieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, Bundestagsdrucksache 17/14456 vom 26. Juli 2015

II. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/14512 vom 2. August 2013

III. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/14302 vom 27. August 2013

IV. Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23

V. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/38 vom 6. November 2013

VI. Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdrucksache 18/268, Frage 28

VII. Weitere Fragen

Fragen15

1

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, ob, und inwieweit deutsche oder europäische staatliche Institutionen oder diplomatische Vertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren?

2

Inwieweit wurde die deutsche und europäische Regierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht?

3

Konnten die Ergebnisse der Gespräche der Bundesregierung dieses ausschließen?

4

Werden Daten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für PRISM oder von vergleichbaren Programmen erhoben oder verarbeitet?

5

Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass Geheimdienste der USA oder Großbritanniens die Kommunikation in deutschen diplomatischen Vertretungen ebenso wie in EU-Botschaften überwachen (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013), und wenn ja, welche?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Überwachung der Kommunikation der EU-Einrichtungen oder diplomatischen Vertretungen in Brüssel durch die NSA, die angeblich von einem besonders gesicherten Teil des NATO-Hauptquartiers im Brüsseler Vorort Evere aus durchgeführt wird (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013)?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der US-Geheimdienst NSA ebenso wie andere befreundete Staaten auch Deutschland heimlich ausspäht, insbesondere wie französische (vgl. SPIEGEL ONLINE, 1. September 2013/8:13) auch deutsche Ministerien, Botschaften, Vertretungen bei den Vereinten Nationen und der Europäischen Union überwacht, seine weltweit etwa 85 000 Trojaner (vgl. a. a. O.) auch in Computern deutscher Behörden sowie Bürger platziert hat, wie mexikanische und brasilianische Staatschefs (vgl. SPIEGEL ONLINE, 3. September 2013/6:32) auch die Kommunikation der Bundeskanzlerin überwacht und systematisch entschlüsselt (vgl. SPIEGEL ONLINE, 6. September 2013/0:41), und haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung – angesichts des öffentlichen Eingeständnisses der Bundeskanzlerin (im TV-Kanzlerduell, 1. September 2013, 1:13:11: „das kann sein“) – auch aus Deutschland stammende oder hier tätige Unternehmen an den geheimen Entschlüsselungs-„Partnerschaften“ mit angloamerikanischen Geheimdiensten beteiligt (vgl. DIE WELT, 6. September 2013/15:09), insbesondere von den 92 am 5. September 2013 durch „WikiLeaks“ veröffentlichten Spionage-Software-Produzenten (vgl. www.heise.de, 5. September 2013), wie die Münchener trovicor GmbH, ELAMAN GmbH oder Gamma International GmbH, die Aachener Utimaco Safeware AG oder die Homburger (Uher-)ATIS systems GmbH?

8

Welche bisherigen deutschen Bundeskanzler außer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen wurden durch die NSA und andere Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht (bitte nach betroffenen Regierungsmitgliedern bzw. nachgeordneten Behörden oder Vertretungen, nach Zeiträumen und Urhebern aufschlüsseln)?

9

Welche weiteren Regierungschefs und Staatsoberhäupter welcher anderen Staaten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die NSA vergleichbar überwacht?

10

Bewertet die Bundesregierung die Versicherungen der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ (Government Communications Headquarters), auf deutschem Boden gelte deutsches Recht und die USA unternähmen nichts entgegen deutschen Interessen, immer noch als glaubwürdig (Pressestatement von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. August 2013)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass der britische Geheimdienst GCHQ sowie die US-amerikanische NSA – dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 20. Dezember 2013 zufolge – zwischen 2008 bis 2011 die Telekommunikation von Hunderten prominenten Zielen in 60 Staaten überwacht haben (Bundesministerien, deutsche Botschaft in Ruanda, EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia, der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO – Food and Agriculture Organization, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF – United Nations Children’s Fund, der Nichtregierungsorganisation Ärzte der Welt e. V., der Unternehmen Thales Deutschland GmbH sowie TOTAL Deutschland GmbH), und welche Maßnahmen zu weiterer Aufklärung und Unterbindung dessen wird die Bundesregierung ergreifen, etwa durch Veranlassung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gemäß den Artikeln 258 bis 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Großbritannien?

12

Bei welchen weiteren parlamentarischen Anfragen zur Thematik Selektoren der NSA sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus der 18. Wahlperiode sind nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung, u. a. auch im Ergebnis der Prüfungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (siehe Öffentliche Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum vorläufigen Ergebnis aus der Untersuchung der „BND-eigenen Fernmeldeaufklärung“ vom 16. Dezember 2015) Korrekturen bei Antworten der Bundesregierung erforderlich?

13

Welche Gründe waren dafür ursächlich, dass die in den Schreiben des Staatssekretärs und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche vom 5. und 16. Dezember 2015 unter den Nummern 1 bis 3 und 6 bis 8 aufgeführten Kleine Anfragen und Schriftlichen Fragen nicht vollständig, umfassend bzw. sachlich richtig beantwortet wurden?

14

Welche dieser Fragen wurden wissentlich falsch beantwortet?

15

Wer trägt für diese o. g. unzutreffenden Antworten die Verantwortung, und welche Schlussfolgerungen/Konsequenzen wurden diesbezüglich in der Bundesregierung sowie den betroffenen obersten Bundesbehörden und Nachrichtendiensten gezogen?

Berlin, den 2. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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