Auswirkungen der Senkung der Grenzwerte für Schienenlärm auf bestehende Projekte zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Karin Binder, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2016 wurden die Immissionsgrenzwerte für Schienenlärm um drei Dezibel (dB) abgesenkt. Seitdem können Investitionen von Eisenbahnunternehmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanziert werden, wenn der Lärmpegel 67/57 dB(A) Tag/Nacht in allgemeinen Wohngebieten überschreitet (69/59 dB (A) in Kern-, Dorf-, und Mischgebieten sowie 72/62 dB(A) in Gewerbegebieten). In der Folge muss der Umfang aller ausstehenden Lärmsanierungsprojekte überprüft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Lärmsanierungsprojekte wurden beziehungsweise werden vor dem Hintergrund der Herabsenkung der Lärmimmissionsgrenzwerte ab dem 1. Januar 2016 überprüft (bitte nach Ort, Bahnstrecke, Art und Umfang der Maßnahme, geplanter Baubeginn, geplante Fertigstellung aufschlüsseln)?
Mit welchem Verfahren erfolgt jeweils die Überprüfung der Lärmsanierungsmaßnahmen?
Mit welchen Mehrkosten ist die Überprüfung jeweils verbunden?
Wann ist mit dem Abschluss der Überprüfung der einzelnen Maßnahmen zu rechnen?
Wird die Prüfung einzelner Streckenabschnitte priorisiert? Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Wirkt sich die Prüfung verzögernd auf die geplante Lärmsanierung aus? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum?
Bedingt die Herabsenkung der Grenzwerte ab dem 1. Januar 2016 auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen eine Überprüfung? Wenn ja, welche sind das (bitte Ort, Bahnstrecke, Art und Umfang sowie Datum der Fertigstellung angeben)?
Wie hat sich das Verhältnis Bedarf-Haushaltsmittelbereitstellung der zu sanierenden Streckenabschnitte der Eisenbahnen des Bundes im Jahr 2015 entwickelt, und welches Verhältnis erwartet die Bundesregierung im Jahr 2016?