Ein- und Ausreisesperren von politischen Aktivisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen in Ägypten
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der deutsche Literaturwissenschaftler Atef Botros ist in Ägypten mehr als 24 Stunden am Flughafen in Kairo festgehalten worden (Wiener Zeitung vom 30. Januar 2016). Seine Einreise im Rahmen einer Forschungsreise wurde ihm untersagt. Seinem Bruder zufolge darf Atef Botros Ägypten nie mehr betreten. Atef Botros ist Mitbegründer des Vereins „Mayadin al-Tahrir“ und forscht zu den Aufständen des „arabischen Frühlings“ („A Genealogy of an Arabic Poetic of Dissent“, www.uni-marburg.de/cnms/research/turning-points/projects/botrosproject). Der Verein will nach den Medienberichten die Chancen von marginalisierten Gruppen der ägyptischen Gesellschaft verbessern. Der ägyptischstämmige Atef Botros besitzt einen deutschen, jedoch keinen ägyptischen Pass. Seit 2007 arbeitet Atef Botros an der Universität Marburg und wird unter anderem von der Heinrich Böll Stiftung e. V. gefördert. Laut ägyptischen Medien stehe der Name von Atef Botros auf einer „No fly“-Liste (All Africa vom 30. Januar 2016). Bei seiner Einreise sei er darüber informiert worden. Die Repressalien gegenüber Atef Botros wurden von ägyptischen Akademikern auch in Deutschland heftig kritisiert.
Laut einem Bericht von Human Rights Watch (HRW) habe die Menschenrechtsorganisation mindestens 32 ähnliche Fälle festgestellt, in denen ägyptisches Sicherheitspersonal die Papiere politischer Aktivisten und Angehöriger von Nichtregierungsorganisationen konfiszierte (HRW vom 1. November 2015). Ägypten behindere auch unrechtmäßig und ohne Vorliegen richterlicher Beschlüsse die Ausreise von Aktivisten. Dies sei nach Artikel 62 der ägyptischen Verfassung aber rechtswidrig. Betroffen seien Akademiker, Studenten, Politiker und sogar Richter. Die Reisesperren würden so ausgiebig verhängt, dass selbst Anhänger des Präsidenten davon betroffen seien. Ein weiterer Fall betrifft eine Gruppe von Frauen, die einer Organisation angehören die gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen kämpft und am Flughafen verhört und schließlich an der Ausreise zu einer entsprechenden Konferenz in Deutschland gehindert wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“ widmen (Bundestagsdrucksache 18/3054)?
Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil?
Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt?
Inwiefern umfassten die Unterstützungsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes zugunsten ägyptischer Polizei- und Geheimdienstbehörden auch die Flughafensicherheit oder die Kontrolle von Einreisen nach Ägypten (Bundestagsdrucksache 18/3054, Schriftliche Fragen 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 und Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7274)?
Welche deutschen Luftsicherheitsbehörden haben sich an einer „Expertendelegation“ zur Flughafensicherheit und „Evaluierung des Luftsicherheitsstandards“ in Ägypten beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7274)?
Inwiefern ist die „bundespolizeiliche Maßnahmenplanung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ für die Jahre 2016 und 2017 inzwischen abgestimmt, und welche Maßnahmen im Bereich Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit, ggf. auch im Bereich der Luftsicherheit werden geplant oder wurden verworfen (Bundestagsdrucksache 18/7274)?
Worin besteht die von der Bundesregierung in Ägypten vorgenommene „fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“ (Bundestagsdrucksache 18/3054)?
Wer nimmt diese Prüfung vor, und welchem Verfahren folgt diese?
In welchen Fällen wurde bei dieser Überprüfung in den Jahren 2015 oder 2016 die „Kenntnis eines Missbrauchs des vermittelten Wissens oder der zur Verfügung gestellten Ausstattung“ festgestellt?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung deshalb in den Jahren 2015 oder 2016 eine „Neubewertung hinsichtlich der zukünftigen Unterstützungsleistungen vorgenommen“?
Inwiefern führte diese „Neubewertung“ zur „Aussetzung bestimmter Maßnahmen“?
Welche über die in der Vorbemerkung hinausgehenden Details sind der Bundesregierung zur Festsetzung des Literaturwissenschaftlers Atef Botros bei seiner Einreise nach Ägypten und seiner erzwungenen Umkehr bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Atef Botros am Flughafen Kairo von jenem Staatssicherheitsdienst (NSS) verhört wurde, der auch von der Bundesregierung unterstützt und ausgebildet wird (http://allafrica.com/stories/201601300254.html, Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Festsetzung des Literaturwissenschaftlers Atef Botros bei seiner Einreise nach Ägypten und seiner erzwungenen Umkehr hinsichtlich ihrer Unterstützung des ägyptischen Regimes bei der Reorganisation des Sicherheitsapparates?
Auf welche Weise war und ist die Bundesregierung mit dem Fall befasst?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung sich diesbezüglich gegenüber welchen ägyptischen Regierungsstellen geäußert?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Grund der Einreisesperre gegenüber Atef Botros?
Inwiefern kann die Bundesregierung die Berichte von HRW über eine hohe Zahl von Einreisesperren politischer Aktivisten und Angehöriger von Nichtregierungsorganisationen bestätigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Haltung gegenüber dem Regime Ägyptens (HRW vom 1. November 2015)?
Was ist der Bundesregierung über eine offizielle oder inoffizielle ägyptische Datei bekannt, in der Personen geführt werden die nicht einreisen dürfen, und nach welchen Kriterien werden die dort gespeicherten Personen in die Datensammlung aufgenommen (All Africa vom 30. Januar 2016)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf einer solchen „No fly“-Liste bzw. sind von Einreiseverboten betroffen (bitte wenigstens eine Größenordnung angeben)?
Mit welchen Fällen war die Bundesregierung hierzu im Jahr 2015 befasst?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch für deutsche Medienhäuser arbeitende Journalisten in den Jahren 2015 und 2016 von Einreiseverboten oder anderen Repressalien an ägyptischen Flughäfen betroffen waren?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in Ägypten für Nichtregierungsorganisationen oder in emanzipatorischen, alternativen oder staatskritischen Projekten arbeitende deutsche Staatsangehörige in den Jahren 2015 oder 2016 vermehrt von ägyptischen Polizei- oder Geheimdienstbehörden ausgespäht werden oder sonstigen Repressalien unterliegen?
Sofern die Repressalien gegen deutsche Staatsangehörige nicht zugenommen haben, sondern sich auf einem gewöhnlichen Niveau bewegen, welche Phänomene sind der deutschen Botschaft in Kairo hierzu bekannt?
Was ist der Bundesregierung über die Zahl von Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland reisen wollten?
Mit welchen Fällen war die Bundesregierung hierzu im Jahr 2015 befasst?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Aktivisten der Kampagne zur Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit für zivile Verfahren („Military trials for civilians“) von Ausreisesperren nach Deutschland oder in andere EU-Mitgliedstaaten betroffen waren?
Welche Details kann die Bundesregierung zu dem von HRW geschilderten Fall ergänzen, wonach der von der Bundesregierung unterstützte und ausgebildete Geheimdienst NSS (All Africa vom 30. Januar 2016, Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274) eine Gruppe von Frauen verhörte und schließlich an der Ausreise hinderte, die einer Organisation angehören die gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen kämpft und an der Ausreise zu einer entsprechenden Konferenz in Deutschland gehindert wurden?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung diesen Fall gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen?
Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung weiterhin für den in der ägyptischen Hauptstadt Kairo zu zwei Jahren Haft verurteilten Dr. Ahmed Said eingesetzt (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181)?
Mit welchen anderen EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung den „mit Sorge“ betrachteten Fall besprochen, und wie haben diese darauf reagiert?
Welche gemeinsamen Maßnahmen wurden mit anderen EU-Mitgliedstaaten verabredet?
Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, die Situation des mittlerweile ins Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ aufgenommenen Dr. Ahmed Said zu verbessern?
Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“ erfolgreich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181)?
Welche Fälle wurden oder werden in diesem Zusammenhang vorgetragen?
Wem gegenüber wurden oder werden die Fälle zur Sprache gebracht?
Inwiefern nimmt die Bundesregierung die von HRW dokumentierten Fälle, die Verhaftung von Atef Botros am Flughafen Kairo und die Verurteilung von Dr. Ahmed Said zum Anlass, die geplante Fortsetzung ihrer Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit, ggf. auch im Bereich der Luftsicherheit zu überdenken (Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274)?
Wie hat die ägyptische Regierung darauf reagiert, dass die Bundesregierung die allein im Jahr 2015 dokumentierten 625 Fälle von Folter, die 32 inhaftierten Journalisten sowie die Verhaftungen ohne Haftbefehle durch die ägyptische Polizei und den Geheimdienst Amn El-Watani thematisiert und „Verbesserungen gefordert“ hat (Schriftliche Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/7181)?
Wie hat sich die Bundesregierung zum diesjährigen Vorsitz Ägyptens im UN-Anti-Terrorismus-Komitee positioniert, und wie hat sie schließlich bei dessen Wahl gestimmt (www.un.org/en/sc/ctc)?
Aus welchen Erwägungen hält sie Ägypten für den Vorsitz des Komitees, das unter anderem Reisesperren für „Extremisten“ durchsetzen und international standardisieren soll, für geeignet oder ungeeignet?
Wann soll das bilaterale Rahmenabkommen zur verbesserten Polizeizusammenarbeit Deutschlands und Ägyptens nach gegenwärtigem Stand unterzeichnet werden?