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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Resümee und Ausblick nach fünf Jahren Behindertengleichstellungsgesetz (G-SIG: 16011981)

Resümee nach fünf Jahren BGG, Anzahl der Verbandsklagen, Ursache für geringe Anzahl von Abschlüssen von Zielvereinbarungen zwischen Behindertenverbänden und Unternehmen, rechtliche Möglichkeiten der Behindertenverbände, Verbesserungen für behinderte Frauen, Auswirkungen der Föderalismusreform auf BGG, Beibehaltung der erreichten Standards für Barrierefreiheit, Notwendigkeit der Fortschreibung des BGG nach Inkrafttreten des AGG und nach Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte und den Schutz behinderter Menschen, Bundesländer ohne Landesgleichstellungsgesetz (LGG), geplante Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Teilhabe <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.04.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/498104. 04. 2007

Resümee und Ausblick nach fünf Jahren Behindertengleichstellungsgesetz

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) in Kraft. Benachteiligungsverbot und Schaffung von Barrierefreiheit für Menschen mit Körperbehinderung sowie mit Sinnes- oder Lernbehinderung sind zentrale Elemente dieses Gesetzes – teilweise konkretisiert in Verordnungen über barrierefreie Dokumente, Informationstechnik und Kommunikation. Im BGG wird erstmalig eine besondere Diskriminierungssituation für Frauen und Mädchen mit Behinderungen festgestellt und daraus ein besonderer Förderbedarf abgeleitet.

Da Regelungen in den Bereichen Bauwesen und Verkehr der Länderhoheit unterliegen, waren die Bundesländer aufgefordert, entsprechend dem BGG eigene Landesgleichstellungsgesetze (LGG) zu verabschieden. Beim BGG handelt es sich um kein Sozialrechtsgesetz, sondern um ein Bürgerrechtsgesetz. Zur besseren Durchsetzung des Anspruchs auf Barrierefreiheit wurde in § 13 BGG das Verbandsklagerecht geregelt sowie das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt: eine Möglichkeit für anerkannte Behindertenverbände, mit privaten/ gewerblichen Unternehmen Verträge zur Schaffung von Barrierefreiheit zu schließen. Ein Verband kann allerdings nur auf Feststellung eines Verstoßes und anschließend auf zukünftige Unterlassung klagen. Die barrierefreie Gestaltung eines bestehenden Zustandes ist nicht einklagbar. Gemäß dem Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden seit Inkrafttreten des BGG 2002 lediglich zehn Zielvereinbarungen geschlossen. Es stellt sich daher die Frage der Praxistauglichkeit dieser gesetzlichen Regelungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welches Resümee zieht die Bundesregierung nach fünf Jahren BGG insbesondere bezüglich des in § 1 formulierten Gesetzesziels sowie der praktischen Umsetzung hinsichtlich von Veränderungen im Bereich der Bundesbehörden?

2

Wie viele erfolgreiche und wie viele erfolglose Verbandsklagen im Rahmen des BGG hat es gegeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf Abschlüsse von Zielvereinbarungen zwischen Behindertenverbänden und Unternehmen – vor allem solcher des öffentlichen Eigentums oder die in größerem Umfang mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden – hin, und worin sieht sie die Ursachen für die geringe Zahl der Abschlüsse?

4

Welche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihres Rechts haben Behindertenverbände, wenn Zielvereinbarungen seitens der Unternehmen/Betriebe nicht eingehalten werden?

5

Was hat das BGG nach Einschätzung der Bundesregierung an tatsächlichen Verbesserungen für Frauen mit Behinderungen gebracht?

6

Welche Gefahr der Aufweichung des BGG sieht die Bundesregierung nach der Föderalismusreform I durch Übertragung des Gaststättenrechts auf die Länder sowie durch Wegfall des § 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, da diese Rechtsbereiche im Rahmen der BGG-Gesetzgebung zugunsten der Schaffung von Barrierefreiheit geändert wurden und nun obsolet sind?

7

Welche Gefahr der Aufweichung des BGG sieht die Bundesregierung nach der Föderalismusreform I durch Übertragung des Heimrechts auf die Länder?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung eines Mitte März in den hessischen Landtag eingebrachten Antrags, der darauf zielte, die durch das BGG auf Bundesebene erreichten Standards für Barrierefreiheit in Gaststätten sowie beim öffentlichen Nahverkehr mindestens beizubehalten?

9

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das BGG durch Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fortzuschreiben?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, das BGG nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte und den Schutz behinderter Menschen fortzuschreiben?

11

In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch kein LGG und woran liegt das ihrer Einschätzung nach?

12

Was plant die Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen tatsächlich größtmögliche Barrierefreiheit und Teilhabe vor allem in den Bundesländern, die nur abgeschwächte Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet haben, zu gewährleisten?

Berlin, den 4. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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