Militainment bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Inge Höger, Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe hat die Bundeswehr die Dreharbeiten für die Produktion des Tatorts „Spielverderber“ mit Personal und Sachmitteln unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7211). So seien in Italien und im militärischen Teil des Flughafens Berlin-Tegel Dreharbeiten vorgenommen worden, bei denen Soldaten der Lufttransportgeschwader 63 und 62 sowie des Taktischen Ausbildungskommandos der Luftwaffe für Filmaufnahmen mit Luftfahrzeugen posierten. Auch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung habe sich im Rahmen der Produktion inszeniert. Die Produktionsfirma habe der Bundeswehr alle durch die Produktion entstandenen Kosten ersetzt. Aufgeführt werden jedoch lediglich die Nutzung der Liegenschaften und der Einsatz von Personal, nicht aber die Lebenszeitkosten der Flugzeuge.
Die militärische Unterstützung von Filmproduktionen wird gemeinhin als „Militainment“ bezeichnet. Die Produktionen müssen jedoch nachweisen, auf welche Weise die Militärs dargestellt werden. Kritischen Beiträgen wurde in der Vergangenheit die Unterstützung verweigert oder sie wurden auf ein Minimum reduziert (www.militainment.info/2011/05/25/filmunterstutzung-durch-diebundeswehr-%E2%80%9Edie-armee-will-nicht-uber-sich-selbst-sprechen%E2%80%9C/). Eine „gesetzliche Archivierungspflicht über durchgeführte Unterstützungsvorhaben“ besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht (Bundestagsdrucksache 16/14094). Auf diese Weise lässt sich nicht nachvollziehen, in welchem Umfang Produktionen unterstützt wurden oder die Beihilfe abgelehnt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welcher Aufwand (bitte Kosten, Personal- und Sachaufwand angeben) ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Unterstützung von Film- und Fernsehproduktionen seit dem Jahr 2010 entstanden, und inwiefern wurden diese Kosten dem Bundesministerium der Verteidigung erstattet (Bundestagsdrucksachen 18/7211 und 16/14094¸ sofern dies aufgrund fehlender Archivierungspflicht nicht angegeben werden kann, welche unterstützten und nicht unterstützten größeren Produktionen sind der Bundesregierung wenigstens erinnerlich)?
Welche Anträge auf Unterstützung wurden im fraglichen Zeitraum mit welcher Begründung abgelehnt?
Bei welchen Ansprechpartnern der Bundeswehr oder des Bundesverteidigungsministeriums werden Anträge für journalistische, Kino- oder Fernsehfilmprojekte bearbeitet?
Nach welchem Verfahren entscheiden die militärischen Behörden, ob und wie ein Projekt unterstützt wird?
Nach welchem Procedere werden die Anträge bearbeitet, und welche Behörden sind hierin eingebunden?
Nach welchem Procedere werden Antragsteller zu Gesprächen eingeladen, und welche Dienststellen nehmen daran gewöhnlich teil?
Welche Vorgaben existieren hinsichtlich der Frage, ob die beteiligten Stellen des Bundesverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr Einblick in das Drehbuch nehmen dürfen?
Inwiefern ist es üblich oder unüblich, dass die beteiligten Stellen des Bundesverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr die Überarbeitung von Drehbüchern verlangen?
An welchen Bundeswehr-Standorten sind entsprechende Dreharbeiten gewöhnlich nicht gestattet?