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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entschädigung für NS-Opfer in Italien

Jüngste Entwicklung der juristischen Auseinandersetzung um Entschädigungsforderungen von NS-Opfern in Italien, Auswirkungen des Urteils des italienischen Verfassungsgerichtshofes, mögliche Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums und deutsche Gegenmaßnahmen, Überlegungen der Bundesregierung für ein Vorgehen gegen Italien und gegen Griechenland vor dem Internationalen Gerichtshof, Erörterung der Entschädigungsthematik im Rahmen offizieller Gespräche<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/759716.02.2016

Entschädigung für NS-Opfer in Italien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Entschädigungsforderungen von NS-Opfern in Italien sind nach wie vor nicht beendet. Zwar hat der Internationale Gerichtshof (IGH) im Jahr 2012 die Urteile der italienischen Justiz, mit denen Deutschland zu Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe verurteilt wurde, als Verletzung der Staatenimmunität gewertet, aber der italienische Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil 238/2014 die Zuständigkeit der italienischen Justiz für solche Verfahren bekräftigt. Daher ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass Deutschland vor italienischen Gerichten zu Entschädigungszahlungen verurteilt werden wird. Diese können zumindest in Italien selbst Rechtskraft entfalten und durch die Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums vollstreckt werden. Nach Informationen der Fragesteller führt die Bundesregierung vor italienischen Gerichten auch weiterhin Auseinandersetzungen hinsichtlich der Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums, insbesondere der Villa Vigoni und Vermögen der Deutschen Bahn AG.

Das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes ist auch für die Opfer des SS-Massakers vom 10. Juni 1944 im griechischen Distomo relevant. Diese haben seit dem Jahr 1997 ein rechtskräftiges Urteil aus Griechenland, das ihnen eine Entschädigung in Höhe von rund 28 Millionen Euro zuspricht. Bis zur Entscheidung des IGH haben sie in Italien ebenfalls erfolgreich Vollstreckungsverfahren geführt.

Den Fragestellern liegen Hinweise vor, nach denen die Bundesregierung sich mit der Frage beschäftigt, erneut gegen Italien vor dem IGH vorzugehen. Dabei hat die Bundesregierung nach eigenem Eingeständnis keinerlei Grund dafür anzunehmen, dass die klagenden NS-Opfer jemals entschädigt worden sind. Sie räumt auch ein, dass die deutschen Streitkräfte häufig entgegen dem geltenden Kriegsvölkerrecht gehandelt haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3492).

Den Fragestellern ist es unverständlich, wie die Bundesregierung vor diesem Hintergrund angeben kann, „alle Bundesregierungen seit 1949“ hätten sich „mit Erfolg bemüht, für das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht zu entschädigen.“ Solange ganze Opfergruppen wie ehemalige italienische Militärinternierte und Massakeropfer von Entschädigungen ausgeschlossen bleiben und Deutschland den Überlebenden noch nicht einmal symbolische Anerkennungszahlungen anbietet, sondern lieber juristisch gegen Italien vorgeht, anstatt die dortigen Urteile zu akzeptieren, sehen die Fragesteller keine Rechtfertigung dafür, von einem „Erfolg“ der Entschädigungspolitik zu sprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich die juristische Auseinandersetzung um Entschädigungsforderungen in Italien aus Sicht der Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entschädigung für NS-Opfer in Italien“ am 9. Dezember 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3492) entwickelt?

2

Welche juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen sind derzeit vor italienischen Gerichten gegen Deutschland anhängig?

a) Welche konkreten deutschen Verbrechen gegen welche Opfer oder Opfergruppen stehen hinter den entsprechenden Entschädigungsforderungen?

b) Um was genau geht es in den anhängigen Verfahren?

c) Vor welchen Gerichten werden diese Verfahren geführt und welchen Stand haben sie?

d) Beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Verfahren, und wenn ja, welche Rolle hat sie dabei?

3

Trifft es zu, dass in Italien nach wie vor Prozesse bzgl. Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen usw.) gegen deutsches Staatseigentum anhängig sind oder durchgeführt werden, und wenn ja

a) um welches Eigentum konkret geht es dabei,

b) welche konkreten deutschen Verbrechen gegen welche Opfer oder Opfergruppen stehen hinter den entsprechenden Vollstreckungsforderungen,

c) inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Vollstreckungsverfahren, und welche Rolle hat sie dabei, und

d) welchen Stand haben die entsprechenden Verfahren?

4

Inwiefern treffen Informationen der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung bzw. Vertreter der Deutschen Bahn AG vor italienischen Gerichten in Vollstreckungssachen ausführen, Vermögen der Deutschen Bahn AG seien kein deutsches Staatseigentum, so dass dieses nicht zur Vollstreckung von Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland beschlagnahmt werden dürfe?

a) Vor welchen Gerichten finden diese Auseinandersetzungen statt, und um welche konkreten Verbrechen und welche Opfer geht es bei den zugrundeliegenden Entschädigungsforderungen,

b) welchen Stand haben die entsprechenden Verfahren, und

c) um welche Vermögenswerte genau geht es dabei?

5

Hat die Bundesregierung auf ihre Bitte um Erläuterung, in welcher Weise die italienische Regierung die Befolgung des Urteils des IGH sicherstellen will (vgl. Antwort auf Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/3492), seitens der italienischen Regierung eine Antwort erhalten, und wenn ja, was ist Inhalt der Ausführungen der italienischen Regierung?

6

Inwiefern erlaubt das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes – soweit die Bundesregierung das einschätzen kann – aus Sicht der italienischen Justiz die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile zugunsten griechischer NS-Opfer (Distomo-Fall)?

Inwiefern sind bereits konkrete Schritte in dieser Hinsicht unternommen worden, vor welchem Gericht, welchen Stand hat das Verfahren, und inwiefern ist die Bundesregierung am Verfahren beteiligt?

7

Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um deutsches Staatseigentum (ggf. wirksamer als bisher) vor Beschlagnahmungen zur Zwangsvollstreckung in Entschädigungsangelegenheiten zu schützen, und wenn ja, welche, und um welches Staatseigentum geht es dabei?

8

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine (erneute) Beschlagnahmung bzw. sind Eintragungen von Sicherungshypotheken oder ähnliche Maßnahmen gegen deutsches Staatseigentum zu befürchten?

Wenn nein, ist sie dann bereit, dem Deutschen Bundestag eine komplette Liste aller Liegenschaften und Immobilien, die sich in Italien in deutschem Staatsbesitz befinden, sowie sonstiger Vermögen der Bundesrepublik Deutschland in Italien zu übermitteln (bitte begründen, wenn nicht)?

9

In wie vielen Gesprächen bzw. Kommunikationen wurde seit der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofes seitens der Bundesregierung mit der italienischen Regierung die Entschädigungsthematik angesprochen, und was war Tenor dabei?

Inwiefern wurden Absprachen oder Übereinkünfte getroffen oder vorbereitet?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, gegen Italien erneut vor dem Internationalen Gerichtshof vorzugehen, und wenn ja,

a) um welchen konkreten Vorwurf gegen Italien geht es dabei,

b) mit welchem Ziel,

c) unter welchen Umständen soll eine solche Klage eingereicht werden,

d) inwiefern sind dazu bereits Gutachten oder Vorarbeiten erfolgt, und welchen Tenor haben die entsprechenden Dokumente, und

e) inwiefern ist die italienische Regierung über diese Überlegungen unterrichtet, und wie hat sie darauf reagiert?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kommentierung des Urteils des italienischen Verfassungsgerichtshofes in der (internationalen) Fachliteratur?

12

Welche (weiteren) Auswirkungen hat das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes aus Sicht der Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

13

Inwiefern wurde beim Besuch des griechischen Präsidenten im Januar 2016 die Entschädigungsthematik erörtert, und welchen Standpunkt haben die an den entsprechenden Gesprächen beteiligten Seiten jeweils eingenommen?

14

Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, gegen Griechenland vor dem Internationalen Gerichtshof vorzugehen, und wenn ja,

a) um welchen konkreten Vorwurf gegen Griechenland geht es dabei,

b) mit welchem Ziel und unter welchen Umständen soll eine solche Klage eingereicht werden,

c) inwiefern sind dazu bereits Gutachten oder Vorarbeiten erfolgt, und welchen Tenor haben diese, und

d) inwiefern ist die griechische Regierung über diese Überlegungen unterrichtet, und wie hat sie darauf reagiert?

15

Hat sich die Bundesregierung noch einmal mit der Aussage des Internationalen Gerichtshofs auseinandergesetzt, der es in seinem Urteil als „überraschenden Umstand“ ansieht und ausdrücklich „bedauert, dass Deutschland entschieden hat, jegliche Entschädigung“ für bestimmte Opfergruppen zu verweigern und anregt, durch weitere Verhandlungen die Entschädigungslücke zu schließen (Nummern 99 und 104 der Urteilsbegründung), und inwiefern ist sie bereit, dieser Anregung zu folgen?

Berlin, den 15. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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