Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der EU-Grenzagentur Frontex
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Rat der Europäischen Union verzahnt die Verfolgung von „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf). Ein entsprechendes Konzeptpapier wurde auf der Sitzung der Justiz- und Innenminister im Januar 2016 diskutiert. Beide Phänomene werden der organisierten Kriminalität zugerechnet, behauptet wird, sie seien „oft miteinander verbunden” („often interlinked“). „Migrantenschmuggel“, ausgeübt von „Schleppern“ oder „Schleusern“ sei überdies eine zunehmend „gewalttätige Form des Verbrechens“. Belege zur Häufigkeit oder Qualität zu entsprechenden Vorfällen liefert der Bericht nicht.
Verschiedene internationale Organisationen haben sich jedoch bereits mit den Phänomenen „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ auseinandergesetzt. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) beschreibt „Menschenschmuggel“ als Geschäft, bei dem der Ausübende einen finanziellen oder materiellen Vorteil erhält („Key Migration Terms“, www.iom.int/key-migration-terms). Eine Definition der Vereinten Nationen geht in die gleiche Richtung (Protocol against the Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air vom 15. November 2000). Zum „Menschenhandel“ gehört jedoch der unmittelbare Zwang, der durch Drohungen, Gewalt, Betrug auf der gesamten „Transportkette“ der gehandelten Migranten sowie bei ihrem „Empfang“ ausgeübt wird. Deshalb ist auch die Behauptung der Kommission, „Schleuser“ behandelten Migranten „wie Drogen, Feuerwaffen und sonstige Waren, die sie auf denselben Wegen schmuggeln“ eine aus Sicht der Fragesteller unzulässige Vereinfachung des Phänomens (COM(2015) 285 final).
Zu behaupten, Geflüchtete aus Ländern wie Syrien würden vermehrt von „Menschenhändlern“ zur Überfahrt in die Europäische Union gezwungen, verkennt aus Sicht der Fragesteller den Krieg und seine Folgen als eigentlichen Fluchtgrund. Geflüchtete werden zur irregulären Einreise in die Europäische Union gezwungen, da sie außerhalb keinen Asylantrag stellen können. Sie werden ihrem „Schmuggel“ stets zustimmen, „gehandelte“ Menschen nicht. Aus Sicht der Fragesteller ist zu befürchten, dass die Aufweichung der Unterschiede zwischen den Phänomenen „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ vielmehr auf die Verfolgung und Kontrolle der nichtstaatlichen Unterstützung von Flüchtlingen Aktivitäten zielt. Deshalb muss auch in der Rechtssetzung deutlich sein, dass es sich hierbei eigentlich um Fluchthilfe handelt. Sofern diese aus humanitären oder politischen Motiven erfolgt, muss aus Sicht der Fragesteller allen Beteiligten Straffreiheit garantiert werden.
Die Europäische Kommission will dieses Jahr „Vorschläge zur Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung der Migrantenschleusung“ vorlegen (COM(2015) 285 final). Dort soll der Straftatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt definiert werden. Gleichwohl soll der Vorschlag vermeiden, „dass Personen, die humanitäre Hilfe für in Not geratene Migranten leisten, kriminalisiert werden“.
Im Zuge derzeitiger Migrationsströme haben zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sowie unzählige freiwillige Helfer grenzüberschreitende Transporte in Konvois vorgenommen sowie den Empfang, die Versorgung und die Unterbringung Geflüchteter sichergestellt (Exemplarisch: http://sea-watch.org, http:// alarmphone.org/de, http://grenzenloskochenhannover.blogsport.de, www.w2eu. info). Besonders in den Ländern des Westbalkans und in Griechenland sind diese Strukturen unentbehrlich. In der Ägäis und auf dem Mittelmeer ersetzen Nichtregierungsorganisationen überdies die Seenotrettung, die aus Sicht der Fragesteller angesichts der erwartbaren Schiffsunglücke eigentlich eine Aufgabe von Regierungen oder der Europäischen Union sein müsste.
Aus Griechenland häufen sich derzeit Meldungen, wonach die dortigen nichtstaatlichen Fluchthelfer und Seenotretter zunehmender Verfolgung und Kontrolle ausgesetzt sind (Statewatch vom 28. Januar 2016). Die Repressalien finden häufig im Rahmen von Frontex-Einsätzen statt. Derzeit dürften Boote und Schiffe zur Seenotrettung die griechischen Häfen nach Kenntnis der Fragesteller nur dann verlassen, wenn dies von der Küstenwache erlaubt wird. Nach Angaben der Organisationen hat dies bereits zu zahlreichen Ertrunkenen geführt. Die Bundesregierung erklärt, von den Vorfällen keine Kenntnis zu haben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/7331). Angesichts ihrer umfangreichen Beteiligung an den Missionen der EU-Grenzagentur, den „Schnelleinsatzteams“ (RABIT) sowie deren vorausgegangenen Trainings in Griechenland ist dieses Nichtwissen aus Sicht der Fragesteller jedoch kaum glaubwürdig.
Die Verfolgung kommerzieller Fluchthilfe ist bereits in der Richtlinie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt geregelt. Statt einer Verschärfung dieser Regelung muss sich die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller stattdessen für eine Entkriminalisierung der Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen. Die ohnehin risikoreiche Flucht in die Europäische Union darf nicht weiter erschwert werden. Deshalb muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Polizeibehörde Europol ihre Pläne zur Entfernung von Webseiten und Facebookgruppen, die Geflüchtete „anlocken“, aufgibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Mit welchem Personal ist die Bundespolizei derzeit in südosteuropäischen Ländern im Rahmen welcher Frontex-Missionen oder sonstiger bilateraler Unterstützungsmissionen zur Verhinderung oder Kontrolle von Migration im Einsatz (bitte jeweils die Einsatzorte angeben)?
Für wann ist welcher weitere Aufwuchs zugesagt oder geplant (bitte jeweils die Einsatzorte angeben)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche deutschen und internationalen Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung in den Ländern in denen die Bundespolizei operiert tätig sind?
Welche Tätigkeiten werden von diesen deutschen und internationalen Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung nach Kenntnis der Bundesregierung übernommen?
Auf welche Weise arbeiten die im Rahmen der Missionen beteiligten Polizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung zusammen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Organisationen oder Strukturen hinsichtlich der Notwendigkeit der Übernahme von Tätigkeiten, die aus Sicht der Fragesteller eigentlich von staatlichen Stellen übernommen werden müssten?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die in den Einsatzgebieten der Grenzagentur Frontex tätigen Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung zunehmend kontrolliert oder deren Tätigkeiten sogar verfolgt werden müssten?
Inwiefern würde eine solche Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr aus Sicht der Bundesregierung, auch unter das Mandat von Frontex, in den betreffenden Ländern fallen?
Was ist der Bundesregierung inzwischen aus ihrer Teilnahme aus Operationen und Übungen von und mit der Grenzagentur Frontex in Griechenland darüber bekannt, inwiefern dabei eingesetztes Personal aus den EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden an Kontrollen oder Razzien und Festnahmen von Flüchtlingshelfern und Nichtregierungsorganisationen auf dem Festland und auf den Inseln beteiligt ist (Indymedia Linksunten vom 1. Februar 2016, Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/7331)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die in Griechenland tätigen Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung in die Einrichtung der sogenannten Hotspots eingebunden werden könnten oder sogar müssten, und auf welche Weise soll dies erfolgen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die griechische Küstenwache Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung untersagt hat, mit ihren Booten oder Schiffen auszulaufen, um womöglich Ertrinkende auf hoher See zu retten?
Inwiefern hat es dabei Tote gegeben, die aus Sicht der Bundesregierung zu vermeiden gewesen wären?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatzgebiet von Frontex in Griechenland seit Beginn des Jahres 2016 ertrunken?
Was ist der Bundesregierung bekannt über Pläne der griechischen Regierung, die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung im Einsatzgebiet von Frontex verstärkt zu kontrollieren, identifizieren, evaluieren und reglementieren (www.statewatch.org/news/2016/jan/greek-doc.pdf)?
Wann sollen diese Vorhaben umgesetzt werden, und inwiefern stehen diese im Zusammen mit der Errichtung der Hotspots?
Inwiefern treffen Berichte zu, wonach Freiwillige sich für Tätigkeiten im Einsatzgebiet von Frontex bei der griechischen Regierung zukünftig vorab registrieren sollen?
Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Regierung bestimmte Orte zur Ausschiffung geretteter Migranten vorschreiben will, und wo befinden sich diese?
Auf welche Weise und von wem sollen die Geretteten dann in die Hotspots transportiert werden?
Welche griechischen Seegrenzübergangsstellen sind aus Sicht der Bundesregierung besonders von unkontrollierter Migration betroffen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Forderungen einzelner EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau eines griechischen Küstenüberwachungssystems bekannt, und aus welchen zusätzlichen Komponenten (etwa bemannte oder unbemannte Luftfahrzeuge) sollten diese nach Kenntnis oder aus Sicht der Bundesregierung bestehen?
Inwiefern sind die griechischen Seegrenzübergangsstellen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile mit funktionierenden Fingerabdruckscannern und EURODAC-Terminals ausgestattet?
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in der EU-Grenzagentur Frontex darüber bekannt, inwiefern die Türkei zur Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält (Plenarprotokoll 18/93, Bundestagsdrucksache 18/5316, www.foxnews.com/world/2015/ 03/04/turkey-seeks-eu-help-to-stop-ghost-ships-ferrying-hundreds-migrantsto-european, bitte benennen, seit wann und von welchen europäischen Einrichtungen diese geliefert wird)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für wichtig oder unwichtig, sich nicht nur auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Begriff „Geisterschiffe“ nicht mehr zu benutzen, sondern dies auch für die dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Behörden vorzuschreiben?
Inwiefern entspricht die Überschrift einer Pressemitteilung der Bundespolizei „Türkische Nationalpolizei und Bundespolizei: Gemeinsamer Schlag gegen Geisterschiff-Schleuser“ vom 20. Januar 2016 dem Sprachgebrauch der Bundesregierung, die hierfür eigentlich den Begriff „Großschleusungen mittels Frachtschiffen“ verwenden wollte, da der Begriff „Geisterschiffe“ zu Missverständnissen führen kann (Plenarprotokoll 18/93)?
Inwiefern sieht es die Bundesregierung wie von der Bundespolizei vermeldet als Erfolg des „gemeinsamen Schlages gegen Geisterschiff-Schleuser“, dass durch Razzien in sechs Bundesländern „die unerlaubte Weiterreise von 380 Migranten nach Europa verhindert“ worden sei?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Ermittlungen bei der türkischen Nationalpolizei unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft in Mersin/Türkei als „Menschenschmuggel“ oder aber „Menschenhandel“ geführt werden?
Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Forderungen einzelner EU-Mitgliedstaaten bekannt, dass die griechische Regierung vermehrt Kontrollen auf Kreuzfahrtschiffen durchführt, und auf welche Weise sollen diese vorgenommen werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei das Phänomen „Menschenhandel“ zukünftig als Terrordelikt behandeln will (Deutsche Welle vom 2. Februar 2016), und welche Haltung hat sie gegenüber der türkischen Regierung hinsichtlich einer verstärkten Zusammenarbeit zur Verhinderung unerwünschter Migration diesbezüglich zum Ausdruck gebracht (Bundestagsdrucksache 18/6695)?
Welche einzelnen, konkreten Kapazitäten von See-, Land- und Luftstreitkräften der NATO kommen nach derzeitigem Stand unter deutschem Kommando zur Überwachung der Seegrenzen von EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016, tagesschau.de vom 11. Februar 2016, bitte die Fahrzeuge mit korrekter Bezeichnung benennen)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Tätigkeiten das am 22./23. Februar 2016 zu eröffnende und in der Europol-Abteilung „Operationen“ angesiedelte „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (ECMS) übernehmen soll, und welche ggf. bereits vorhandenen Abteilungen oder Methoden dort zusammengefasst werden (Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/7473)?
Über wie viele Mitarbeiter soll das „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen, und inwiefern plant das Bundesinnenministerium eine Beteiligung?
Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise das „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ die „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ betreiben will und worin die „stärkere Unterstützung durch Europol bei der Aufdeckung der von Schleusern verwendeten Internetinhalte“ bestehen soll (Bundestagsdrucksache 18/6591, (COM(2015) 285 final)?
Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, aus welchen Behörden welcher Mitgliedstaaten die drei bei Europol zusätzlich eingerichteten Planstellen zur Entfernung von Internetinhalten, „mit denen Schlepper Migranten anlocken“, besetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/6591)?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Kommission bekannt, die Nutzung sozialer Medien zur Kontaktanbahnung von Fluchthilfe zu nutzen zunächst zu untersuchen („Ensure that a mapping exercise is executed“ (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf), und wer soll daran teilnehmen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Forderung der Kommission zur Aufnahme von „Migrantenschmuggel“ in existierende „Plattformen und Partnerschaften mit Social Media-Firmen“ aufzunehmen, umgesetzt werden soll?
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, solche „Plattformen und Partnerschaften“ womöglich noch zu gründen („or that dedicated ones are created to address this issue“)?
Auf welche Weise könnten oder sollen die öffentlich verfügbaren Open-Source-Intelligence-Daten von Geflüchteten für die Vorhersage („predictive analysis“) von Migrationsströmen genutzt werden?
Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, die Phänomene „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ seien nicht nur manchmal, sondern „oft“ miteinander verbunden (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf )?
Auf welche belegbaren Statistiken oder Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung hierzu?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger europäischer oder internationaler Regulierungen für die Entkriminalisierung der Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen?