Neuerliche Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen Union gegen irreguläre Migration im Mittelmeer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der großangelegten militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Europäische Union (EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unterstützte irreguläre Migration im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksache 18/6544). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbewältigungsoperation“ (Bundestagsdrucksache 18/5730). Die Mission wurde beim EU-Sondergipfel am 23. April 2015 beschlossen und am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Verteidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr erklärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen vorgenommen worden („Der Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“, bundeswehr.de, ohne Datum). Die Bundesregierung hatte hierzu gegensätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen der Kommunikation“ eingesetzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544). Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen Quellen (der sogenannten Human Intelligence, HUMINT).
Am 28. September 2015 legte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Beginn der „Phase 2a“ für den 7. Oktober 2015 fest. Die eingesetzten Kriegsschiffe können der Fluchthilfe verdächtigte Boote und Schiffe anhalten, durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten. „Schleusereiverdächtige“ können an Bord genommen und an Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedstaats übergeben werden. Geplant ist, in einer „Phase 2b“ in libyschen Gewässern und in „Phase 3“ auf libyschem Festland zu intervenieren.
Laut der Bundeswehr beteiligen sich 22 europäische Nationen mit rund 1 800 Soldaten und Zivilpersonal an der Operation. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) spricht hingegen von 24 EU-Mitgliedstaaten (Pressemitteilung des EAD vom 12. Februar 2016). Eingesetzt würden derzeit sechs Wasserfahrzeuge und vier Luftfahrzeuge. Wie viele der ursprünglich zwei aus Griechenland und Italien zugesagten U-Boote sich darunter befinden, ist unklar. Auch die Zahl eingesetzter Drohnen wird nicht ausgewiesen. Auch die Bundesregierung beteiligt sich mit Kriegsschiffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie sieht die Führung der Bundeswehr ihre Aufgabe im Rahmen der Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr zum Thema Migration, und worin besteht ihr Beitrag zur Bekämpfung einer Bedrohung durch Migrationsbewegungen?
Welche Änderungen haben sich hinsichtlich des Plenarprotokolls 18/154 zur Beteiligung verschiedener Nationen mit Luft- und Wasserfahrzeugen an EUNAVFOR MED ergeben (bitte die Namen und Herkunft der Schiffe, U-Boote, Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
a) Welche der beteiligten Schiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Drohnen ausgerüstet und setzen diese im Rahmen von EUNAVFOR MED ein?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in EUNAVFOR MED auch Informationen einfließen, die Italien durch nationale, also nicht im Rahmen von EUNAVFOR MED absolvierte Flüge seiner Drohnen des Typs „Predator“ gewinnt?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Zeitraum und für welche Zwecke die von Italien und Griechenland zugesagten U-Boote im Rahmen der „Phase 1“ und „Phase 2“ bereits zum Einsatz kamen?
d) Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Erkenntnisse, wonach Großbritannien in EUNAVFOR MED Abhörtechnologien einsetzt (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
e) Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung zur Informationsgewinnung und Lagebilderstellung inzwischen von ziviler (auch kommerzieller) oder militärischer Satellitenaufklärung Gebrauch?
Welche „Aufklärungsergebnisse“ haben die im Rahmen einer „nationalen Unterstellung“ von Italien und Griechenland eingesetzten U-Boote geliefert (Plenarprotokoll 18/154)?
a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die U-Boote konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor ägyptischen oder tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?
b) Da die U-Boote nicht im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED eingesetzt sein sollen, wer hat deren Entsendung beantragt?
c) Welche Defizite existieren hinsichtlich der in EUNAVFOR MED vorhandenen See- und Luftaufklärung zu besorgenden Lagebilder „gegen die organisierte Kriminalität im Mittelmeer“, und auf welche Weise konnten diese Defizite durch die Einsätze von U-Booten ausgeglichen werden?
Auf welchen italienischen, griechischen oder maltesischen Häfen oder Militärbasen erfolgt die logistische Abstützung der see- und luftgehenden Einheiten in EUNAVFOR MED (auch der beteiligten U-Boote)?
Welche Flugzeuge, Schiffe oder im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten taktischen Drohnen stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung über Basen auf Sigonella/Sizilien oder Poggio Renatico/Emilia-Romagna ab?
Welche weiteren Luft- und Wasserfahrzeuge welcher Nationen waren oder sind zwar nicht direkt an EUNAVFOR MED beteiligt, wurden aber im Rahmen einer „nationalen Unterstellung“ eingesetzten U-Boote geliefert (Plenarprotokoll 18/154, bitte die Namen und Herkunft der Schiffe, U-Boote, Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die Luft- und Wasserfahrzeuge konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor ägyptischen oder tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?
b) Wer hat die Entsendung der Luft- und Wasserfahrzeuge beantragt, und welche Defizite sollten damit ausgeglichen werden?
Welche Nationen beteiligen sich derzeit mit welchem militärischen oder zivilen Personal an EUNAVFOR MED, und wie viele Personen umfasst die Mission insgesamt?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Regierungen oder Organisationen aus Nicht-EU-Staaten in die Mission EUNAVFOR MED eingebunden sind bzw. Beziehungen unterhalten?
b) Inwiefern sind die Beteiligten von EUNAVFOR MED auch in nordafrikanischen Ländern (etwa in Ägypten oder Tunesien) stationiert oder eingesetzt, und welche Aufgaben übernehmen sie dort?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Datenbanken bzw. „Informationspools“ für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf zu?
Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche Bundesbehörden derzeit an EUNAVFOR MED, und welche weitere Beteiligung ist derzeit geplant?
a) Welche Aufgaben werden von dem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) des Bundesnachrichtendienstes übernommen?
b) Mit welcher Größe der Besatzung sind welche deutschen Marineschiffe derzeit an der Mission EUNAVFOR MED beteiligt, und welche Aufgaben werden von ihnen übernommen?
Welche Anlagen und Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie für elektrooptische Beobachtungen setzen die Bundeswehr oder andere beteiligte Militärs nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED ein („Der Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“, bundeswehr.de, ohne Datum)?
a) Welche Schiffe der Bundeswehr verfügen über Anlagen zur „Elektronischen Kampfführung“ (EloKa) oder Möglichkeiten zur Täuschung der Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS Spoofing“, und welche Hersteller haben diese geliefert?
b) Welche dieser Schiffe waren in den letzten fünf Jahren in welchen Missionen im Mittelmeer eingesetzt?
c) Im Rahmen welcher Einsätze wurden dabei die EloKa-Fähigkeiten der Schiffe genutzt?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Geräte zur Täuschung der Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS Spoofing“ in Deutschland legal verfügbar sind?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission EUNAVFOR MED in naher Zukunft in die „Phase 2b“ oder sogar „Phase 3“ übergehen könnte, und welche Mitteilung haben der Kommandant der Mission oder die Teilnehmenden der jüngsten Truppenstellerkonferenz zur entsprechenden politischen und militärischen Bereitschaft gemacht?
Inwiefern liegen die Bedingungen für den Beginn der „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung inzwischen vor, bzw. welche Schritte müssten hierfür noch unternommen werden?
Inwiefern werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Erweiterung von EUNAVFOR MED auf „Phase 2b“ die Zahl und der Kreis der beteiligten Truppensteller sowie deren Fähigkeiten verändern?
Welche Planungen für einen neuen einstimmigen Beschluss der EU-Mitglieder oder des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der Europäischen Union sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Welche Veränderungen würden sich für die Beteiligung der Bundeswehr durch einen Übergang auf die nächste Phase von EUNAVFOR MED ergeben?
a) Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen Übergang auf „Phase 2b“ von EUNAVFOR MED auch das Operationsgebiet der beteiligten Militärs verändern?
b) Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung das Operationsgebiet auf Territorialgewässer anderer Mittelmeeranrainer erweitern?
Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung auch verstärkte Auftritte in Printmedien oder im Internet beinhalten, um Migranten von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten, und welche Überlegungen oder Planungen von EUNAVFOR MED sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Auf welche Weise kooperieren die in EUNAVFOR MED eingesetzten Verbände nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der NATO (außer „zur Abstimmung der Bewegungen innerhalb der Operationsräume der beiden Missionen […], um Interferenzen zu vermeiden“, Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Inwiefern hat die NATO mittlerweile eine Zu- oder Mitarbeit in EUNAVFOR MED angeboten?
Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „EU-Zelle“ für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt (Pressemitteilung des EAD vom 12. Februar 2016)?
a) Auf welche Weise könnten oder sollten die im Rahmen von EUNAVFOR MED gesammelten Erfahrungen nach Kenntnis der Bundesregierung in die NATO-Mission gegen Fluchthelfer in der Ägäis einfließen?
b) Auf welche Weise soll die Grenzagentur FRONTEX in den Informationsfluss mit der NATO eingebunden werden?
In welcher Höhe werden seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU finanzielle Mittel für EUNAVFOR MED bereitgestellt, und woher stammen diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag oder dem „Europäischen Zentrum gegen Migrantenschmuggel“ bei der Polizeiagentur Europol zusammen?
Welche Aufgaben werden von den Beteiligten der Mission EUNAVFOR MED in der „EU Regional Task Force“ übernommen, in der auch die Agenturen FRONTEX, EASO, Europol sowie italienische Behörden vertreten sind (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX zusammen, und inwiefern soll diese Kooperation, wie von FRONTEX in einem Tweet angekündigt, ausgebaut werden (https://twitter.com/Frontex/status/699916459741442048)?
a) Wie viele Verbindungsbeamte von FRONTEX sind derzeit auf welchen Schiffen oder in welchen Lagezentren eingesetzt?
b) Inwiefern übernehmen die Verbindungsbeamten auch die Aufgabe, militärisches Personal zur Festnahme oder Strafverfolgung verdächtiger Fluchthelfer zu beraten?
Welche Treffen der „Shared Awareness and Deconfliction Group“ (SHADE MED) haben bereits wo stattgefunden, und welche Regierungen und/oder Organisationen (auch Nichtregierungsorganisationen) nahmen daran teil?
Wann und wo sind weitere Treffen von SHADE MED geplant?
Auf welche Weise arbeiten die Beteiligten von EUNAVFOR MED mit italienischen Anti-Terror-Einheiten zusammen?
Wie viele Befragungen von an Bord genommenen Geflüchteten hat die „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr mittlerweile zu Aufenthaltsorten, Transitwegen und etwaigen Fluchthelfern durchgeführt, und wie viele Personen lehnten eine solche Befragung ab (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die im Rahmen der Gesprächsführung erlangten Informationen in italienischen strafrechtlichen Verfahren gegen die Befragten verwendet werden, zumal die Bundeswehr entsprechende „Auffälligkeiten“ bei der Übergabe an italienische Behörden stets mitteilt?
b) In welchem Umfang wurden dem Bundesnachrichtendienst die im „nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen“ gespeicherten persönlichen Daten der Befragten weitergegeben?
Welche Behörden oder Agenturen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den „Informationsraum EUNAVFOR MED“ angeschlossen und dürfen dort selbst Informationen einstellen oder abrufen (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
Wie viele verdächtige Fluchthelfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellt, und an welche Behörden wurden diese übergeben?
a) Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED konfisziert, zerstört, versenkt oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?
b) Was ist der Bundesregierung über die Herkunft, den Import und die Verbreitungswege der zur Überfahrt genutzten Boote nach Libyen, Tunesien oder Ägypten bekannt?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die zu schleusenden Migranten ihre Fluchthelfer mithilfe von sozialen Medien kontaktieren, und inwiefern werden diese Plattformen vorwiegend innerhalb oder außerhalb Libyens, Tunesiens oder Ägyptens betrieben?
Inwiefern haben sich die Techniken oder Strategien der Fluchthelfer seit Beginn der Mission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der in EUNAVFOR MED im zentralen Mittelmeer aufgegriffenen Migranten von Libyen, Ägypten oder Tunesien abgelegt waren (bitte, soweit möglich, für jeden einzelnen Monat in absoluten Zahlen angeben)?
b) Welche Küstenregionen der drei Länder werden hierfür besonders frequentiert?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der Operation EUNAVFOR MED für hilfreich oder wünschenswert, etwa um zusätzliche Aufgaben wie Ausbildung oder technische Unterstützung libyscher Militär- oder Polizeibehörden zu besorgen (Plenarprotokoll 18/154)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen bereits an der Umsetzung „zusätzlicher politischer, rechtlicher und militärischer Voraussetzungen“ arbeiten oder solche erwägen?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis der Kommandierende oder sonstige Beteiligte der Mission EUNAVFOR MED bereits Gespräche mit libyschen Sicherheitsbehörden, etwa den militärischen Grenzschutzeinheiten, der Küstenwache oder der Marine, geführt haben?
c) Welchen der beiden Regierungen in Tobruk und Tripolis waren entsprechende Gespräche angeboten worden, und welche der Regierungen haben diese verweigert (sofern bekannt, bitte die Gründe für eine Ablehnung mitteilen)?
d) Wo fanden die Gespräche statt, und wer war daran beteiligt?