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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998

Überwachungsmaßnahmen betr. des NSU-Kerntrios sowie von Personen des direkten und indirekten Umfeldes nach 1998: Wohnraumüberwachung, Standortermittlung des Mobiltelefons, Kontoüberwachung, Kommunikationsüberwachung, Beschränkungsmaßnahmen auf Grundlage des Artikel 10-Gesetzes; ausführende Behörde, Anlass und Dauer der Maßnahme, Unterlagen, Information der Untersuchungsausschüsse der Länder bzw. des Bundes zum NSU-Komplex, des Generalbundesanwalts sowie von BKA und BfV<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

11.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/771223.02.2016

Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das mutmaßliche Kerntrio des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, hatte nach der Flucht vor der Polizei am 26. Januar 1998 eine Vielzahl von direkten und indirekten Kontakten zu Mitgliedern der neonazistischen Szene. Dazu gehörten auch Frauen und Männer, gegen die von den Ermittlungsbehörden nicht im Rahmen von Straf- oder Ermittlungsverfahren als Unterstützer bzw. Unterstützerinnen einer terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ nach § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) ermittelt wird. Dies gilt insbesondere für Neonazi-Aktivistinnen und -Aktivisten wie T. H., J. H., N. E., T. B., C. K., J. W., A. R., S. R., M. D., S. B., M. L., M. B., V. H., M. B., F. S., P. W., K. M., T. R., T. D., M. P., R. H., C. R., H. L., A. F., E. R., T. S., R. M., M. H., M. E., C. W., Rechtsanwalt H.-G. E., R. B, M. S., D. P., A. S., A. P., J. W., T. R., C. S., M. S., A. K., H. G., A. und M. E., T. T., E. T., M. D., F. L., A. S., M. L., M. F. und B. G. Allerdings führten die Strafverfolgungsbehörden im Bund und in den Ländern, insbesondere in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Berlin, sowohl im Jahr 1998 als auch in den Folgejahren eine größere Anzahl von Strukturermittlungsverfahren gegen die neonazistische Szene und ihre Organisationen, insbesondere gegen Blood& Honour, Hammerskins, die Neonaziband „Landser“, deren Mitglieder und Vertriebsstrukturen sowie gegen Produzenten und Vertreiber neonazistischer Musik, aber auch gegen Aktivistinnen und Aktivisten neonazistischer Kameradschaften.

Weiterhin beantragten die Verfassungsschutzbehörden auch Beschränkungsmaßnahmen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gegen Neonazis auf Grundlage des Artikel 10-Gesetzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Zu welchen Personen des so genannten mutmaßlichen Kerntrios des NSU, also Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, zu welchen Beschuldigten in allen Straf- und Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Generalbundesanwaltschaft (GBA) gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU sowie zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurden im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 Kommunikationsbeschränkungen auf der Grundlage von § 100a der Strafprozessordnung (StPO) beantragt bzw. ausgeführt (bitte unter Angabe der beantragenden Behörde, des Straftatvorwurfs, des/der Kommunikationsmittel/s – Brief, Festnetz, mobil, Fax –, das beschränkt wurde, dem Zeitraum der Maßnahme und der die Maßnahme ausführenden Behörde); diese wie alle folgenden Fragen bis Nummer 6 gelten insbesondere zu den Personen: T. H., J. H., N. E., T. B., C. K., J. W., A. R., S. R., M. D., S. B., M. L., M. B., V. H., M. B., F. S., P. W., K. M., T. R., T. D., M. P., R. H., C. R., H. L., A. F., E. R., T. S., R. M., M. H., M. E., C. W., Rechtsanwalt H.-G. E., R. B., M. S., D. P., A. S., A. P., J. W., T. R., C. S., M. S., M. F. B., M. D., A. K., H. G., A. und M. E., T. T., E. T., F. L., A. S., M. L., M. F., B. G.)?

2

Zu welchen Personen des so genannten mutmaßlichen Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurde im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 eine Wohnraumüberwachung nach § 100f StPO beantragt bzw. ausgeführt (bitte unter Angabe der beschränkenden Behörde, des Straftatvorwurfs, des Zeitraums der Maßnahme, der ausführenden Behörde der Maßnahme)?

3

Zu welchen Personen des so genannten mutmaßlichen Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurde im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 eine Standortermittlung des Mobiltelefons nach § 100i StPO beantragt bzw. durchgeführt (bitte unter Angabe der beantragenden und durchführenden Behörde, des Straftatvorwurfs und der Dauer der Maßnahme)?

4

Zu welchen Personen des so genannten Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurde im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 eine Überwachung der Finanztransaktionen auf einem Bankkonto beantragt bzw. durchgeführt (bitte unter Angabe der beschränkenden Behörde, des Anlasses, der Dauer der Maßnahme und der durchführenden Behörde)?

5

Zu welchen Personen des so genannten mutmaßlichen Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurde im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 auf Grundlage eines Polizeigesetzes der Länder bzw. des Bundes eine Kommunikationsüberwachungsmaßnahme beantragt bzw. durchgeführt (bitte unter Angabe der beschränkenden Behörde, des Anlasses, welches Kommunikationsmittel wurde beschränkt – Brief, Festnetz, mobil, Fax –, dem Zeitraum der Maßnahme, der ausführenden Behörde der Maßnahme)?

6

Zu welchen Personen des so genannten mutmaßlichen Kerntrios des NSU, zu welchen Beschuldigten in allen Verfahren des Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft gegen Mitglieder und Unterstützer des NSU, zu welchen direkten und indirekten Kontaktpersonen wurde im Zeitraum vom 26. Januar 1998 bis zum 8. November 2011 bei einer G10-Kommission der Länder bzw. des Bundes durch eine Verfassungsschutzbehörde eine Beschränkungsmaßnahme der Kommunikation beantragt bzw. durchgeführt (bitte unter Angabe der beantragenden Verfassungsschutzbehörde, der zuständigen G10-Kommission, des Anlasses, der Dauer der Maßnahme, der ausführenden Behörde)?

7

Von welchen der in den Fragen 1 bis 6 durchgeführten Maßnahmen haben die Bundesregierung und/oder der Generalbundesanwalt, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskriminalamt Kenntnis erlangt?

8

Zu welchen der in den Fragen 1 bis 6 durchgeführten Maßnahmen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterlagen in Form von Anordnungen, Protokollen, Auswertungen, Vermerken etc. vor?

9

Über welche der in den Fragen 1 bis 6 durchgeführten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex welcher Länder bzw. des Bundes informiert (bitte Maßnahme und jeweiligen Untersuchungsausschuss angeben)?

10

Zu welchen der in Frage 8 erfragten Unterlagen wurden welche Untersuchungsausschüsse der Länder bzw. des Bundes informiert bzw. die Unterlagen vorgelegt (bitte Maßnahme, Unterlagen und jeweiligen Untersuchungsausschuss angeben)?

11

Zu welchen der in Frage 8 erfragten Unterlagen wurde das BKA bzw. der GBA informiert bzw. wurden die Unterlagen vorgelegt?

12

Zu welchen der in Frage 8 erfragten Unterlagen erfolgte eine Löschung/Vernichtung vor dem 4. November 2011 (bitte unter Angabe des Datums der Löschung/Vernichtung und der Begründung für Löschung/Vernichtung bzw. Nennung der anordnenden Behörde für Löschung/Vernichtung)?

Berlin, den 22. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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