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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden

Nachfrage zu BT-Drs 18/7230; Meldung polizeilicher oder nachrichtendienstlicher Kontakte zu Asylbewerbern durch Sicherheitsbehörden (insb. BKA, BPol und Zoll) an das BAMF zur Prüfung evtl. Nachfluchtgründe im Asylverfahren (sog. &quot;Interventionsfälle&quot;): Grundlage der Praxis, Herkunftsländer der Asylsuchenden, Gewährung eines Schutzstatus bzw. Ablehnung eines Nachfluchtgrundes, Information des BMI, Begehung von Straftaten gegen die innere Sicherheit durch im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge, Interventionsfälle der Sicherheitsbehörden der Länder; anlassbezogene Kontaktaufnahmen zu Asylsuchenden durch das BfV<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/776625.02.2016

Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Interventionsfälle des Bundesamtes für Flucht und Migration“ durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7399 ergeben sich eine Reihe von Nachfragen hinsichtlich von Interventionsfällen weiterer Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie zu Befragungen und Kontaktaufnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber Flüchtlingen seit dem Jahr 2014.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Interventionsfälle wurden in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPol) und Zoll an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herangetragen (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

2

In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen wurde auf Grundlage eines Interventionsfalles ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren, Anzahl der Interventionen von BKA, BPol und Zoll, Art des Schutzstatus und Aufenthaltstitels auflisten)?

3

Aus welchen Herkunftsländern stammten die jeweiligen Asylsuchenden in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 (bitte nach Jahren und Anzahl der Interventionen des BKA, der BPol und des Zolls auflisten)?

4

In welchen Fällen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das BAMF die Anerkennung eines Nachfluchtgrundes mit welcher Begründung ab (bitte nach Jahren und Herkunftsland auflisten sowie unter Angabe ob Intervention aus BKA, BPol oder Zoll erfolgte)?

5

Inwieweit war das Bundesministerium des Innern über diese Praxis informiert (bitte unter Angabe seit wann, durch wen und gegenüber wem)?

6

Sind der Bundesregierung Fälle in den Jahren 2000 bis 2013 bekannt, in denen im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge mit Straftaten aus dem Bereich der Voraussetzungsnormen in § 3 des Artikels 10-Gesetzes verurteilt wurden?

Wenn ja, bitte unter Angabe von Jahr der Verurteilung und Art der Straftat, Herkunftsland des Flüchtlings, Anerkennungsjahr durch das BAMF und des Ausweises ob Interventionsfall des BKA, der BPol oder des Zolls auflisten.

7

Auf welcher Grundlage wird die Praxis der „Interventionsfälle“ im BAMF oder der Vorgängerbehörde bezogen auf BKA, BPol und Zoll durchgeführt?

8

Inwieweit sind der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 Interventionsfälle bekannt, bei denen sich Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) mit Interventionsfällen an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 wandten (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

9

Auf welcher Grundlage erfolgen ggf. diese Interventionen gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. dem BAMF durch Sicherheitsbehörden der Länder?

10

In wie vielen Fällen gingen Interventionen durch Sicherheitsbehörden des Bundes gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. dem BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 entsprechende Anregungen von Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) voraus (bitte nach Jahren und Herkunftsland sowie unter Angabe des die Intervention anregenden Bundeslandes auflisten)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich Sicherheitsbehörden der Länder an Ausländerbehörden direkt mit der Bitte um Gewährung eines Bleibestatus im Zusammenhang mit Interventionen auf Landesebene in den Jahren 2000 bis 2015 wandten?

Wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Bundeslandes, der Sicherheitsbehörde und beteiligten Ausländerbehörde?

12

Wieso werden, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7399 ausgeführt, zu den anlassbezogenen Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem Jahr 2014 keine Statistiken geführt?

13

Unter welcher Bezeichnung/welchen Namen tritt seit dem Jahr 2014 das BfV Flüchtlingen bei anlassbezogenen Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden auf?

14

Inwiefern und in welchem Umfang kommt das Bundesministerium des Innern über diese Informationsbeschaffungsmaßnahmen des BfV seither seiner Unterrichtungspflicht nach § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anstelle des gleichlautenden, aber aufgehobenen § 8a Absatz 6 BVerfSchG gegenüber den Parlamentarischen Gremien nach?

Berlin, den 24. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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