Verantwortung der Bundesregierung für Entscheidungen in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bund ist in Deutschland an zahlreichen Unternehmen beteiligt, hier handelt die Regierung also als Eigentümerin. Das Handeln der Regierung sollte dem Wohle der Bevölkerung dienen. Aufgabe des Deutschen Bundestages ist es unter anderem, das Handeln der Bundesregierung zu kontrollieren. Dies geschieht beispielsweise durch Kleine Anfragen der Fraktionen.
An der Deutsche Telekom AG (DTAG) ist der Bund mit einem Anteil von rund 32 Prozent beteiligt. Die Bundesregierung hat zudem einen Vertreter im Aufsichtsrat des Unternehmens. Außerdem sitzt dort ein Vertreter der KfW Bankengruppe, die zu 80 Prozent dem Bund gehört.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/3974) behauptet die Bundesregierung, sie habe – obwohl der Bund Großaktionär ist – keinen Einfluss auf die DTAG (Antwort zu Frage 13). Außerdem beantwortet sie die Frage 14 nicht, die lautete: „Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ihr Vertreter […] im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG […] gegen Einsparungen auf Arbeitnehmerseite [stimmt …]?“ Die Bundesregierung will sich zu ihrem Verhalten gegenüber ihrem Aufsichtsratsvertreter deshalb nicht äußern, weil das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates streng vertraulich zu behandeln sei (Antwort zu Frage 14). Auch entsprechenden Fragen in einer weiteren Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4951) weicht die Bundesregierung in ihrer Antwort aus.
In § 65 Abs. 1 Nr. 3 der Bundeshaushaltsordnung ist allerdings vorgeschrieben, dass der Bund „angemessenen Einfluss“ in Unternehmen, an denen er sich beteiligt, haben soll. In § 111 Abs. 1 des Aktiengesetzes heißt es: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.“ In § 394 des Aktiengesetzes heißt es: „Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchen aktien- und gesellschaftsrechtlichen Gründen ist eine Einflussnahme der Bundesregierung auf Entscheidungen der Deutsche Telekom AG ausgeschlossen, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 13 auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/3974) behauptet (bitte mit genauer Angabe der Rechtsgrundlagen)?
Inwieweit ist ein solcher Ausschluss der Einflussnahme mit § 65 Abs. 1 Nr. 3 der Bundeshaushaltsordnung vereinbar, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Welche Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse stehen der Bundesregierung aufgrund der 32-prozentigen Beteiligung des Bundes an der Deutsche Telekom AG zu?
Handelt der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der DTAG in eigenem Ermessen, handelt er im Namen der Bundesregierung oder in wessen Namen handelt er als Aufsichtsratsmitglied ansonsten?
Wenn der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der DTAG im Namen der Bundesregierung handelt, ist die Bundesregierung bezüglich des Verhaltens ihres Vertreters im Aufsichtsrat dann nicht gegenüber dem Deutschen Bundestag rechenschaftspflichtig?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Ansicht, die Tagesordnungspunkte der Gremien und das Abstimmverhalten des Vertreters der Bundesregierung seien streng vertraulich zu behandeln – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in § 394 des Aktiengesetzes heißt, Aufsichtsratsmitglieder, die im Auftrag einer Gebietskörperschaft dort tätig sind, unterlägen nicht unbedingt einer Verschwiegenheitspflicht (bitte mit Begründung und genauer Angabe der Rechtsgrundlagen)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, ihr Vertreter im Aufsichtsrat der DTAG sei im Rahmen seiner Mitwirkung an die Verfassung, insbesondere an die Grundrechte gebunden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Mitwirkung ihres Vertreters unterliege der gerichtlichen Kontrolle?
Wenn ja, in welchem Umfang, und wie lässt sich dies mit der Geheimhaltung des Abstimmverhaltens vereinbaren?
Wenn nein, warum nicht?
Übt die Bundesregierung in keinem der mehr als 400 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist (BMF, Beteiligungsbericht 2006), Einfluss auf die Geschäftspolitik aus?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Übt die Bundesregierung in den Unternehmen, an denen der Bund eine mehrheitliche Beteiligung hält, Einfluss auf die Geschäftspolitik aus?
In welcher Form tut sie dies, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?