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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Das Collegium Humanum - Ein Zentrum der Holocaustleugner (G-SIG: 16011867)

Collegium Humanum als Veranstaltungsort der rechtsextremen Szene, Publikation der Zeitschrift &quot;Lebensschutzinformationen - Stimme des Gewissens&quot;; mögliches Verbot der Vereine Collegium Humanum e.V. und des &quot;Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten&quot;, Zuständigkeit Bund (BMI) oder Land; Finanzmittel des Collegium Humanum <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

30.03.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/468713. 03. 2007

Das Collegium Humanum – Ein Zentrum der Holocaustleugner

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. in der ostwestfälischen Kleinstadt Vlotho – ist eines der ältesten Tagungshäuser der extremen Rechten in Deutschland. In den letzten Jahren entwickelte es sich zum Zentrum der Holocaustleugner. Gegründet wurde die „Heimvolkshochschule“ 1963 vom mittlerweile verstorbenen NS-Funktionär Werner Georg Haverbeck. Richtete sich das Collegium Anfangs vor allem an Ökologen, Esoteriker und Anthroposophen, so wurde die Orientierung seit Anfang der 1980er Jahre offen rechtsextrem. 1984 traf sich im Collegium das „Komitee zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag Adolf Hitlers“. Das mittlerweile von Haverbecks Frau Usula Haverbeck-Wetzel geleitete Haus fasst bis zu 150 Personen und bietet rund 50 Schlafplätze. Für die regionale wie auch bundesweite rechtsextreme Szene spielt das Haus eine wichtige Rolle als Veranstaltungsort für Vorträge, Seminare, Tagungen, Konzerte und Schulungen. Dabei führt das Collegium Humanum die alte und neue Generation von Rechtsextremen, Nazi-Skinheads und bürgerlich erscheinende Rechte zusammen. Zu den Nutzern gehören unter anderem die NPD-nahe Deutsche Akademie, die Deutschlandbewegung, die neu rechts ausgerichtete Synergies Europeennes, die rechtsextreme Gesellschaft für freie Publizistik, die nationalrevolutionäre Zeitschrift „wir selbst“ und so genannte freie Kameradschaften aus der offenen Neonazi-Szene.

Das Collegium Humanum organisiert auch eigene Seminare, die sich vornehmlich an Akademiker richten. Seit 2003 gehört der Holocaustleugner und Antisemit Hort Mahler zu den ständigen Referenten. Im Collegium sind zudem mehrere rechtsextreme Vereine angesiedelt, insbesondere der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“. Kalkül dieser Vereinigung ist es, durch die massenhafte und provokative Verbreitung von Holocaustleugnungen eine Normalisierung und Straffreiheit für derartige Aussagen zu erreichen. Zu den Gründungsmitgliedern am Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November 2003 gehörten der kanadische Holocaustleugner Ernst Zündel und andere bekannte internationale Rechtsextremisten wie Robert Faurisson (Frankreich), Germar Rudolf, Gerd Honsik, Manfred Röder und Frank Rennicke (Das Collegium Humanum – Zentrum der Holocaustleugner, Antifaschistisches Informationsblatt Nr. 70, 1.2006, 30–33, http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/archiv/70/30.php).

Obwohl das Collegium Humanum ein Zentrum für offen neonazistische und antisemitische Aktivitäten bildet, sieht der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen lediglich „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen“ des Collegium Humanum (Verfassungsschutzbericht für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2005, S. 60). Im Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 2005 wird das Collegium Humanum dagegen als „rechtsextremistisch“ klassifiziert (Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2005, S. 110).

Die Tätigkeit des Collegium Humanum und des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ sei nicht auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt. Daher sei für ein Verbot ausschließlich der Bundesminister des Innern zuständig, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf auf eine Anfrage des Vlothoer CDU-Politikers Wolfgang Aßbrock. Unabhängig davon, ob es in anderen Ländern Organisationsstrukturen des Vereins gebe, werde die Zeitschrift „Lebensschutz Informationen – Stimme des Gewissens“ als für den Zusammenhalt des Collegium Humanum wichtigste Publikation bundesweit verteilt. „Die Zeitschrift wird vom Verein herausgegeben und ist ein Tätigkeitsfeld von nicht untergeordneter Bedeutung“, so Ingo Wolf (Vlothoer Anzeiger, 11. Januar 2007, Land kann Collegium Humanum nicht stoppen).

Das Collegium Humanum wird laut einem Bericht des Vlothoer Anzeigers immer noch als gemeinnützig eingestuft und ist dadurch steuerlich begünstigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Erscheint die Zeitschrift „Lebensschutzinformationen – Stimme des Gewissens“ noch?

Wenn ja, wer ist der Herausgeber?

Wenn ja, in welcher Auflage, in welchem Erscheinungsrhythmus und in welcher regionalen Verbreitung?

Welche Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen gab es innerhalb der letzten fünf Jahre aufgrund von Artikeln in der Zeitschrift „Lebensschutzinformationen – Stimme des Gewissens“?

2

Sieht die Bundesregierung eine Beschränkung der Tätigkeit der Vereine Collegium Humanum und des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ auf das Land Nordrhein-Westfalen?

Wenn nein, auf welche Bundesländer oder das Ausland erstrecken sich die Tätigkeiten des Collegium Humanum?

3

Welche Veranstaltungen im Collegium Humanum während der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt?

Um welche Veranstaltungen handelte es sich (Seminare, Konzerte etc.)?

Wie viele Teilnehmer kamen zu diesen Veranstaltungen?

Wer waren die Organisatoren dieser Veranstaltungen?

Wer waren die Referenten bzw. Künstler auf diesen Veranstaltungen?

4

Wurden aufgrund von Äußerungen auf Veranstaltungen des Collegium Humanum oder innerhalb der Räume des Collegium während der letzten fünf Jahre Ermittlungsverfahren gegen Referenten oder Teilnehmer eingeleitet?

Wenn ja, um welche Straftaten ging es?

Wenn ja, zu welchen Verurteilungen kam es?

Wenn ja, gegen welche Personen wurden diese Verfahren eingeleitet, und wer wurde verurteilt?

5

Welche Nutzergruppen des Zentrums des Collegium Humanum sind der Bundesregierung bekannt?

Bei welchen dieser Nutzer gibt es Erkenntnisse über verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Betätigung?

6

Welche Referenten in Veranstaltungen und Seminaren des Collegium Humanum sind der Bundesregierung bekannt?

Welche dieser Referenten sind bereits wegen rechtsextrem motivierter Straftaten vorbestraft, und gegen welche dieser Referenten laufen wegen derartiger Delikte Strafverfahren?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Innenministers von Nordrhein-Westfalen, dass ein mögliches Verbot der Vereine Collegium Humanum e. V. und des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern liegt?

Wenn ja, welche Möglichkeiten eines Verbotes der Vereine Collegium Humanum e. V. und des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ sieht die Bundesregierung?

Wenn nein, welche Behörde ist dann für ein Verbot der genannten Vereine zuständig?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf das Land Nordrhein-Westfalen einzuwirken, um dem Verein Collegium Humanum die Gemeinnützigkeit zu entziehen?

9

Welche Formen der Finanzierung des Collegium Humanum sind der Bundesregierung bekannt?

Wie hoch sind die Jahreseinnahmen des Collegium Humanum?

Gab oder gibt es öffentliche Fördermittel für Veranstaltungen des Collegium Humanum oder für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Collegium Humanum?

Berlin, den 7. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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