Anwendung von Beamten- und Zusatzversorgung auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 1996 besteht die Möglichkeit, auch Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer, die in Bundes- und Landesbehörden sowie anderen staatlichen Verwaltungsdienststellen tätig sind, in den Beamtenstand zu versetzen oder in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Beschäftigte des Bundes, der Länder und Kommunen (einschließlich der Polizei und Bildungseinrichtungen) wurden neu in den Beamtenstand aufgenommen (1997 und aktuell; insgesamt und differenziert nach Bereichen und Ländern)?
Welchen Anteil daran haben Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten?
In welche Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) erfolgten wie viele der Verbeamtungen von Beschäftigten, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten?
Wie viele Beschäftigte, die bereits 1990 ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern hatten, sind in die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgenommen worden (unterteilt nach Bundes-, Länder- und kommunalen Institutionen sowie anderen Verwaltungsstellen)?
Wie hoch sind die Kosten, die für die Pensionsfonds aufzubringen sind (unterteilt nach Jahren und Ländern)?
Sind Regelungen vorgesehen, die zurückgelegten Dienstjahre seit 1990 bei ununterbrochener Tätigkeit anzuerkennen?
Wenn ja, in welchen Bereichen?