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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Anzahl und regionale Verteilung der Kommunen mit eingereichten Projektanträgen, Förderbereiche, Förderhöhe, bewilligte Anträge und Auswahlkriterien, Bundesländer mit freiwilliger Mittelbeteiligung, Eigentumsverhältnisse der förderfähigen Objekte im Bereich Sport<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

31.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/785010.03.2016

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, Katrin Werner, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Azize Tank, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des aufgelegten Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Hierzu gab es bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. November 2015 zwei Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE.). Für das Bundesprogramm wurden 140 Mio. Euro bereitgestellt. Interessierte Städte und Gemeinden konnten bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Laut Projektaufruf sollte die Auswahl der Projekte in den Monaten Januar und Februar 2016 erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Kommunen haben im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beim BBSR Projektanträge (fristgerecht) bis zum 13. November 2015 eingereicht, wie viele Anträge sind es insgesamt, und wie hoch ist das damit beim Bund beantragte Fördervolumen (bitte nach Bundesländern und den Bereichen Sport sowie Jugend und Kultur auflisten)?

2

Wie viele Kommunen, die sich in einer Nothaushaltslage befinden, haben Anträge eingereicht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Warum beträgt der Bundesanteil der Förderung – ausgenommen Kommunen in Haushaltsnotlagen – in der Regel 45 von Hundert?

4

Für welche Projekte haben die Kommunen Förderanträge gestellt (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern, Förderhöhe sowie den Bereichen Sport sowie Jugend und Kultur aufschlüsseln), und welche davon wurden durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für eine Förderung ausgewählt?

5

Wie viele interkommunale Projekte sind vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit eingereicht worden (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern und den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufschlüsseln)?

6

Wie viele und welche der eingereichten Anträge wurden nicht positiv beschieden, und worin lagen hierfür die Gründe?

7

Welche Bundesländer beabsichtigen, sich freiwillig an der Finanzierung der Projekte zu beteiligen, und wie ist die Bandbreite? Warum kann das jeweilige Bundesland nicht den Eigenanteil der Kommune übernehmen bzw. einen Teil dessen?

8

Wie stellt sich bundesweit die regionale Verteilung der zu fördernden Projekte konkret dar, auch in Bezug auf städtische und ländliche Räume, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Verteilung für angemessen?

9

Wie viele der eingereichten Projekte im Bereich Sport sowie im Bereich Jugend und Kultur beinhalten auch die Schaffung von Barrierefreiheit (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wie viele der förderfähigen Objekte im Bereich Sport befinden sich im Eigentum des Landes bzw. privater Dritter?

11

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbunds e. V. (DOSB), dass dieses Programm eine „praxisferne Konzeption der 100 Millionen Euro Förderlinie des Bundes für Sportstätten und Jugendeinrichtungen“ sei (Grußwort des DOSB-Vizepräsidenten, Walter Schneeloch, auf der Fachveranstaltung „Sportstätten- und Sportraumentwicklung“ am 29. Februar 2016, siehe DOSB-Presse Nr. 9 vom 1. März 2016)?

Berlin, den 10. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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