Einsatz der NATO gegen profitorientierte Fluchthelfer in der Ägäis und Verbringung aller aufgegriffenen Geflüchteten in die Türkei
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Während des Treffens der NATO-Verteidigungsminister am 10./11. Februar 2016 hat die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen (CDU), den Regierungen der Türkei und Griechenlands zur Lösung der „Flüchtlings- und Migrationskrise“ die Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen angeboten (Plenarprotokoll 18/154). Profitorientierte Fluchthelfer („Schlepper“, „Schleuser“) sollen durch Kapazitäten des derzeit von Deutschland geführten Stehenden Marineverbands 2 (SNMG 2) bekämpft werden. Zum Auftrag gehören die Aufklärung, Überwachung und Beobachtung des Seegebietes zwischen den Küsten der Türkei und Griechenlands. Die Bekämpfung von „kriminellen Netzwerken“ sei laut der Bundesregierung nicht durch zivile Behörden zu leisten, deshalb wurde die NATO um Unterstützung gebeten. Offen bleibt, welche Defizite aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Überwachung der türkischen Außengrenzen existieren und inwiefern diese durch die NATO unterstützt werden müssten. Die Bundesregierung bestätigt, dass vermeintliche Fluchthelfer kaum auf See, sondern auf türkischem Festland anzutreffen sind (Plenarprotokoll 18/154). Die Türkei habe laut der Bundesregierung angekündigt, die Kapazitäten ihrer Küstenwache zu erhöhen. Auch die Verfahren zur „Rückübernahme“ von Migranten würden beschleunigt. Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung der Türkei „gemeinsame Einsätze deutscher und türkischer Polizisten“ zur Grenzsicherung angeboten (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016). Für die Grenzsicherung ist in der Türkei jedoch die militärische Jandarma zuständig.
Die Regierungen der Türkei und Griechenlands haben zugestimmt, dass das taktische Kommando des Marineverbands nicht von der Türkei selbst, sondern von anderen Alliierten übernommen wird (Plenarprotokoll 18/154). In einem „Aufruf an die Alliierten“ werden diese aufgefordert, den Marineverband zu verstärken. Das Einsatzgebiet der griechischen und türkischen Streitkräfte im Marineverband soll durch die SNMG-2-Führung festgelegt werden. Zu den Aufgaben der NATO zählt außer einer Bekämpfung der Fluchthelfer auch die „Durchführung von Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten illegaler Überquerungen in der Ägäis“. Hierzu werde mit „relevanten Behörden“ zusammengearbeitet. Um welche zivilen oder militärischen Behörden es sich dabei handelt, ist aber unklar. Die im Marineverband operierenden Schiffe und Flugzeuge sollen sich auch mit den zuständigen maritimen Regionalen Koordinierungszentren abstimmen. Geplant ist auch die Zusammenarbeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX durch die „Etablierung einer direkten Verbindung“. Um den „Dienstweg“ zu verkürzen, soll das deutsche Flaggschiff der Mission einen Vertreter von FRONTEX sowie der türkischen und griechischen Küstenwache an Bord nehmen (Reuters vom 25. Februar 2016).
Die NATO-Verteidigungsminister haben den „Supreme Allied Commander Europe“ (SACEUR) beauftragt, die konkreten Maßnahmen für die NATO-Mission auszuarbeiten. Bis zum 24. Februar 2016 sollte sich der NATO-Rat mit den weiteren militärischen Planungen befassen. Die zuständigen militärischen und politischen Gremien wurden beauftragt, konkrete Details auszuarbeiten. Laut dem NATO-Generalsekretär sei nun verabredet worden, dass türkische und griechische Luft- und Seestreitkräfte nur im eigenen Territorium operieren. Die Mission drehe sich um „Aufklärung, Monitoring und Überwachung“. Am 25. Februar 2016 erklärte die Bundesregierung, der NATO-Verband unter deutscher Führung werde „in wenigen Tagen seine Aufgaben beginnen“. Die Vorbereitungen liefen „mit Hochdruck“.
Alle „aus der Türkei kommenden“ aufgegriffenen oder geretteten Geflüchteten werden von der NATO im Rahmen einer Vereinbarung zur „Rückverbringung“ an die Türkei überstellt (Plenarprotokoll 18/154). Dies betreffe „Flüchtlinge, die aus der oder durch die Türkei kommen“. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob diese in türkischen, griechischen oder internationalen Gewässern angetroffen wurden. Kein Geretteter habe Anspruch darauf, „in einen Hafen seiner Wahl verbracht zu werden“. Jedoch hatte der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş der deutschen Bundesverteidigungsministerin klar widersprochen und erklärt, dass die Rücknahme von durch die NATO-Schiffe an Bord genommenen Geflüchteten nicht vereinbart ist, sondern verhandelt werden müsse (Süddeutsche Zeitung vom 23. Februar 2016). Dem entgegnete die Bundesregierung zwei Tage später, rette der NATO-Marineverband Geflüchtete, die aus der Türkei übersetzen wollen, „werden diese generell an die türkischen Behörden übergeben“ (Pressemitteilung vom 25. Februar 2016). Auch der NATO-Generalsekretär bekräftigte, alle per Seenotrettung aufgegriffenen Migranten würden in die Türkei gebracht (Pressemitteilung vom 25. Februar 2016). Aus der Türkei sind den Fragestellerinnen und Fragestellern aber keine solchen Äußerungen bekannt (Stand: 2. März 2016). Ein Bericht der Agentur AFP (2. März 2016) bestätigt, die Türkei habe „keine oder wenig Begeisterung“, dies tatsächlich umzusetzen.
Ausweislich bislang vorliegender Veröffentlichungen erhalten die von der NATO aufgegriffenen oder geretteten Geflüchteten keine Möglichkeit, in der EU Asyl zu beantragen. Laut der Bundesregierung drohten Geflüchteten in der Türkei „weder Tod noch körperliche Beeinträchtigung“, eine Übergabe an türkische Behörden stelle demnach keinen Verstoß gegen ein Refoulement-Verbot dar (Plenarprotokoll 18/154). Die Türkei sei eingeschränkt an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, aufgrund völkerrechtlicher und nationalrechtlicher Verpflichtungen gelte auch das Non-Refoulement-Prinzip.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller werden aber auch in der Türkei Menschen wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung staatlich verfolgt. Dies betrifft derzeit insbesondere türkische oder syrische Kurden, die von der Regierung teilweise militärisch bekämpft werden und denen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen (Plenarprotokoll 18/154). Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention müssten diese und auch andere Gruppen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der EU Asyl beantragen und erhalten können. Schutzsuchende, die in die Türkei abgeschoben oder zurückgebracht werden, droht die Abschiebung nach Syrien und in den Irak (Pressemitteilung PRO ASYL e. V vom 11. Februar 2016). Die Türkei ratifizierte die Genfer Flüchtlingskonvention, behält aber einen sogenannten geographischen Vorbehalt bei. Dadurch werden nur Schutzsuchende aus Europa als Flüchtlinge anerkannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche konkreten Defizite hinsichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Grenzagentur FRONTEX existieren aus Sicht der Bundesregierung, weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Kriminalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit der illegalen Migration“ (www.tages-schau.de vom 11. Februar 2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, sondern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen zu beantworten (bitte die Defizite, wie im Plenarprotokoll 18/154 erbeten, benennen)?
Aus welchen Gründen ist die Türkei aus Sicht der Bundesregierung nicht in der Lage oder auch nicht willens, die Überwachung ihrer Küsten selbst zu übernehmen (bitte die Defizite ausführlich darlegen)?
Welche weiteren Kapazitäten sind nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, um die türkischen Außengrenzen und die angrenzenden Seegebiete zu überwachen, und worauf beruht die entsprechende Einschätzung?
Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne (Ausrüstung, Personal, neue Anlagen) der türkischen Regierung bekannt, die Kapazitäten ihrer Küstenwache zu erhöhen?
Welche konkreten Pläne zur Zusammenarbeit bzw. zu „Verständigungen auf konkrete Maßnahmen“ haben die Staatssekretärin Dr. Emily Haber und ihr türkischer Kollege Mehmet Tekinarslan bei ihren „hochrangigen“ Treffen unter anderem in Berlin zu den Themenfeldern „Migration, grenzpolizeiliche Zusammenarbeit sowie Schleusungs- und Terrorismusbekämpfung“ ausgearbeitet (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16. Februar 2016)?
a) Wie soll die polizeiliche Kooperation „im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten, insbesondere in Bezug auf die türkische Mittelmeerküste in der Ägäis[,] weiterentwickelt werden“?
b) Wie soll sich „die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität intensivieren“ lassen?
c) Welche „bestehende“[n] Kooperationsformen, beispielsweise Ermittlungszusammenarbeit gegen Schleusernetze“, werden intensiviert und ergänzt?
Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, der NATO-Mission gegen profitorientierte Fluchthelfer (etwa wie bei der EU-Mission EUNAVFOR MED) keinen eigenen Namen zu geben?
Inwiefern ist es Ziel der NATO-Mission, Geflüchtete am Erreichen der Europäischen Union zu hindern?
a) Inwiefern verfolgt die NATO-Mission das Ziel, im Sinne einer Abschreckung dabei zu helfen, dass sich weniger Geflüchtete auf den Weg in Richtung der Europäischen Union machen?
b) Inwiefern verfolgt die NATO-Mission das Ziel zu kontrollieren, ob die Türkei die mit der EU getroffene Vereinbarung zur „Rückverbringung“ einhält?
Welche Nationen sind oder werden mit welchen Luft- und Wasserfahrzeugen an der NATO-Mission beteiligt (bitte die Namen und Herkunft der Schiffe, U-Boote, Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
a) Über welche besondere Ausrüstung zur Aufklärung, Überwachung oder Signalerfassung (SIGINT) verfügen die eingesetzten Einheiten?
b) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operieren die Luft- und Wasserfahrzeuge konkret?
c) Auf welchen Häfen oder Militärbasen erfolgt die logistische Abstützung der see- und luftgehenden Einheiten der Mission?
d) Welche Mannstärke haben die jeweiligen Besatzungen an Bord der Schiffe, U-Boote, Flugzeuge?
e) Inwiefern sind auch der Bundesnachrichtendienst (etwa mit dem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW)) oder andere Geheimdienste an der Mission beteiligt?
f) Inwiefern ist wie bei der EU-Militärmission EUNAVFOR MED geplant, an Bord genommene Geflüchtete durch eine „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr oder ähnliche Strukturen (auch FRONTEX) zu Aufenthaltsorten, Transitwegen und etwaigen Fluchthelfern zu befragen (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
g) Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten der NATO-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Informationsgewinnung und Lagebilderstellung inzwischen von ziviler (auch kommerzieller) oder militärischer Satellitenaufklärung Gebrauch?
h) Inwiefern ist geplant, die Türkei mit Informationen aus der Satellitenüberwachung der NATO oder der EU zu versorgen?
Welche weiteren Luft- und Wasserfahrzeuge welcher NATO-Mitglieder waren oder sind zwar nicht direkt an der NATO-Mission beteiligt, wurden aber im Rahmen einer „nationalen Unterstellung“ beteiligt?
Wer hat deren Entsendung beantragt, und welche Defizite sollten damit ausgeglichen werden?
Welche Nationen beteiligen sich derzeit mit welchem militärischen oder zivilen Personal an der NATO-Mission, und wie viele Personen umfasst die Mission insgesamt?
a) Welche NATO-Mitglieder sind dem „Aufruf an die Alliierten“ zur Verstärkung des Marineverbands bislang nicht nachgekommen?
b) In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Mission bereitgestellt, und woher stammen diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Regierungen oder Organisationen aus Nicht-NATO-Staaten in die Mission eingebunden sind bzw. Beziehungen unterhalten?
Unter welchen Bedingungen haben die Regierungen der Türkei und Griechenlands zugestimmt, dass das taktische Kommando des Marineverbands von anderen Alliierten übernommen wird?
Mit welchen „relevanten Behörden“ der Türkei wird die Mission zusammenarbeiten (bitte möglichst auch die Dienststellen benennen)?
Mit welchen maritimen Regionalen Koordinierungszentren koordinieren sich die Beteiligten voraussichtlich?
Wie soll der Auftrag zur Aufklärung, Überwachung und Beobachtung des Seegebietes zwischen den Küsten der Türkei und Griechenlands konkret umgesetzt werden?
a) Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Fluchthelfer überhaupt auf See anzutreffen sind?
b) Auf welche Weise sollen die Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten „illegaler Überquerungen in [sic] der Ägäis“ dazu beitragen, nicht die Geflüchteten, sondern deren Helfer aufzuspüren?
c) Wie wird dies konkret umgesetzt?
d) Inwiefern ist im Rahmen der Mission geplant, nicht nur die See, sondern auch die Küstengebiete der Türkei zu überwachen und aufzuklären?
Welche Absprachen existieren zur Frage, in welchen „sicheren Hafen“ in der Türkei etwaige Gerettete zu verbringen sind (bitte die infrage kommenden Hafenanlagen bzw. weiteren Verbringungsorte benennen)?
Welche Datensammlungen oder Informationskanäle werden für die Mission genutzt, und welche weiteren wurden eigens eingerichtet?
Welche Ägäis-Anrainer oder sonstigen Regierungen erhalten im Rahmen der NATO-Mission anfallende Informationen, wer darf Daten in Datensammlungen einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf zu?
Auf welche Weise sollen die Grenzagentur FRONTEX, die Polizeiagentur Europol, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum INTCEN oder das Satellitenzentrum SatCen in die NATO-Mission eingebunden werden?
a) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung von der „Etablierung einer direkten Verbindung“ mit der EU-Grenzagentur FRONTEX spricht?
b) Sofern Angehörige von FRONTEX an Bord von Kriegsschiffen genommen werden, welche Aufgaben erledigen sie dort, und wie wird ihre Arbeit von der militärischen Aufklärung und Überwachung abgegrenzt?
c) Auf welche Datenbanken bzw. bei der Mission anfallenden Aufklärungs- und Überwachungsdaten haben die FRONTEX-Beamten an Bord der Kriegsschiffe Zugriff?
d) Auf welche Weise ist das von FRONTEX im Rahmen des Überwachungsnetzwerks betriebene „European situational picture and the common prefrontier intelligence picture“ in die Mission eingebunden?
e) Auf welche Weise arbeitet die NATO-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag oder dem „Europäischen Zentrum gegen Migrantenschmuggel“ bei der Polizeiagentur Europol zusammen?
Was ist der Bundesregierung über den Inhalt eines Briefes des Direktors der Einsatzabteilung bei FRONTEX, Klaus Rösler, bekannt, den dieser am 9. Dezember 2014 an Giovanni Pinto, den Direktor der italienischen Grenzpolizei, richtete und darin forderte, dass das Seenotrettungszentrum IMRCC in Rom davon absehe, Schiffe der FRONTEX-Mission „Triton“ weiterhin häufig zur Seenotrettung aufzufordern, und dies damit begründete, nicht jeder auf See abgesetzte Notruf sei tatsächlich ein Notfall (adnkronos vom 9. Dezember 2014, EurActiv vom 10. Dezember 2014)?
a) Seit wann liegt der Bundesregierung der Brief vor?
b) Falls der Bundesregierung der Brief nicht vorliegt, was ist ihr über den Inhalt bekannt?
c) Auf welche Weise arbeiten deutsche Behörden mit Klaus Rösler zusammen, und inwiefern übernimmt dieser dabei auch Aufgaben im Bundesministerium des Innern?
Welche Organisationen bzw. Regierungsstellen von Nachbarstaaten der Europäischen Union wurden oder werden im Rahmen von Programmen der EU oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Lieferung von Leichensäcken unterstützt, um bei der Überfahrt über das Mittelmeer ertrunkene Migranten darin einzuwickeln (Pressemitteilung IOM vom 12. Februar 2016)?
Inwiefern ist geplant, ähnlich wie bei der EU-Militärmission EUNAVFOR MED eine „Shared Awarenessand Deconfliction Group“ einzurichten, um etwaige Konflikte der an der NATO-Mission Beteiligten oder Anrainerstaaten zu klären, und wer nimmt daran teil?
Welche Regierungen und/oder Organisationen (auch Nichtregierungsorganisationen) sollten – sofern die Bundesregierung einen Konfliktlösungsmechanismus für wünschenswert hält – daran teilnehmen?
Inwiefern liegen dem Engagement der Bundesregierung für die NATO-Mission auch militärstrategische Einschätzungen zugrunde, um damit auf ein Eingreifen Russlands in Syrien zu reagieren?
Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der NATO-Mission konfisziert worden, und was geschah mit diesen?
Wie viele in der Ägäis aufgegriffene Migranten wurden in wie vielen Fällen bereits an türkische Behörden übergeben?
a) An welche türkischen Behörden wurden diese übergeben?
b) Wie viele verdächtige Fluchthelfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen der NATO-Mission festgestellt, und an welche Behörden wurden diese übergeben?
Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass an türkische Behörden übergebene Menschen ein rechtsstaatliches Verfahren und eine menschenwürdige Behandlung, auch z. B. im Fall ihrer Ingewahrsamnahme, erhalten, und wird dies von ihr überprüft?
Welche praktischen Möglichkeiten haben Personen, die in der Türkei Verfolgung zu erwarten haben, bei Aufnahme auf einem im Rahmen der NATO-Mission unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahrenden Schiffes Zugang zu einem Asylverfahren zu erhalten?
Wie wird im Fall einer Übergabe oder eines Abdrängens (Refoulement) von Geflüchteten vor einer Übergabe von der Besatzung der NATO-Schiffe sichergestellt, dass diese nicht in der Türkei Verfolgung zu erwarten haben?
Welche Vorkehrungen werden von der Besatzung der NATO-Schiffe vor einer Übergabe getroffen, um Personen, die in der Türkei politisch oder anderweitig verfolgt sind bzw. Verfolgung erwarten könnten, die Beantragung von Asyl in Deutschland oder einem anderen Staat der EU zu ermöglichen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar, dass sich Geflüchtete entgegen der Aussage der Annahme der Staatsministerin („Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dann jemand nicht gerettet werden will“, Plenarprotokoll 18/157) weigern könnten, im Fall einer Seenotrettung an Bord eines NATO-Schiffes zu gehen, und stattdessen die Rettung durch ein Schiff der griechischen Küstenwache oder eines im Rahmen einer FRONTEX-Mission fordern?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger europäischer bzw. internationaler Aktivitäten und Regulierungen für die Entkriminalisierung der Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen (bitte nicht wie auf Bundestagsdrucksache 18/7598 lediglich zu „Schleuserorganisationen“ beantworten, sondern auf die erfragte Entkriminalisierung der Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen antworten)?