Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren hat sich die Fraktion DIE LINKE. mehrfach in Form von Kleinen Anfragen nach militärischer oder wehrtechnisch relevanter Forschung an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erkundigt. Bereits zweimal stufte die Bundesregierung Informationen zur Verteilung der Ressortforschungsaufträge seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein und enthielt sie damit der Öffentlichkeit vor (Bundestagsdrucksachen 17/3337, 18/851). Im Sinne des Transparenzgebots von öffentlich finanzierter Forschung kann die Bundesregierung Hochschulen von der Verschwiegenheitsverpflichtung bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden, entbinden (Bundestagsdrucksachen 18/851, 18/2197). Die Fragesteller konnten bisher feststellen, dass das in Einzelfällen passierte. Insgesamt führt jedoch die Geheimhaltungspraxis selbst im Bereich der staatlich verausgabten Gelder zu einem hohen Grad an Intransparenz.
Darüber hinaus kann das Maß an Auftragsforschung seitens privater Rüstungskonzerne an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht überblickt werden. Trotz des öffentlichen Interesses und Aufforderungen in vergangenen Kleinen Anfragen, hat sich die Bundesregierung darüber keinen Überblick verschafft, sondern sich auf den Standpunkt zurückgezogen, „keine Erforschungspflicht“ zu haben (Bundestagsdrucksachen 18/851, 18/2197).
Laut Bundesregierung liegen die einzelnen Forschungsprojekte an öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht im direkten Verantwortungsbereich der Bundesregierung, obwohl sie in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen vertreten ist. Die Fragesteller sehen allerdings eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, da der Bund die öffentlichen Forschungseinrichtungen maßgeblich mitfinanziert.
Im Weiteren kann die Bundesregierung entsprechend eigener Angaben (Bundestagsdrucksache 18/2197) nicht ausschließen, dass mittels der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Projektfinanzierung direkt oder indirekt (beispielsweise im Rahmen von Wissenstransfer über Kooperationen oder über größere Forschungsverbünde) militärische oder wehrtechnisch relevante Forschung betrieben wird. Hier gilt es, weitere Klärung herzustellen.
Ebenso relevant für das Gesamtbild und darum Gegenstand der Abfrage sind Informationen zum Ausmaß der Sicherheitsforschung oder der sogenannten Dual-Use-Forschung, die gleichermaßen im zivilen oder militärischen Bereich angesiedelt sein können.
Mit der hier angestrebten aktuellen Übersicht möchten die Fragesteller eine der Öffentlichkeit zugängliche Informationsquelle hinsichtlich militärisch und wehrtechnisch verwertbarer Forschung sowie ziviler Forschung, die militärisch genutzt wird, an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge hat das BMVg nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, erteilt (bitte jeweils Projektname sowie genauer als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“ mit Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, finanziellem Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben und nach beauftragten Institutionen und Nationen bzw. Bundesländern sortieren)?
Welche Zusammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen des BMVg oder der vom BMVg grundfinanzierten Forschungseinrichtungen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 stattgefunden (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)?
Welche bundesdeutschen öffentlichen Hochschulen – außer Universitäten der Bundeswehr – erhielten nach Kennnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Ressortforschungsaufträge seitens des BMVg (bitte entsprechend der Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2455 und 17/6200 nach Bundesländern, Höhe der Zuwendung und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Einzelfallbetrachtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Transparenzgebots seit dem Jahr 2014 unternommen, um die Hochschulen bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden, von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung zu entbinden (bitte nach Hochschule, Fachbereich, Projekt, Art und Ort der Veröffentlichung sortieren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder Dual-Use-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind?
Welche öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ an Forschungsprojekten beteiligt, unter deren Projektkooperationspartnern Unternehmen oder Institutionen sind, die eine Rüstungs- oder Wehrtechniksparte haben (bitte nach Institution, Programmlinie, Forschungsprojekt, Projektlaufzeit, finanziellem Projektvolumen und Kooperationspartner aufschlüsseln)?
Welche Zivil- oder Friedensklauseln waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung von Hochschulen mit Ressortforschungsaufträgen seitens des BMVg seit dem Jahr 2014 in Kraft, entweder weil sie in den Statuten festgeschrieben waren oder sich in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen befinden (bitte nach Hochschule bzw. Bundesland sortieren)?
Erwägt die Bundesregierung die DFG zu beauftragen, zukünftig im Rahmen der Projektantragsstellung Erklärungen von den Antragstellerinnen und Antragsstellern einzuholen, dass sie weder mit ihren direkten Kooperationspartnern außerhalb des Projekts noch im Rahmen eines größeren, anderen Projektverbundes für militärische oder wehrtechnisch relevante Ziele und Mittel forschen (entsprechend der Aussage auf Bundestagsdrucksache 18/2197)?
An welchen Standorten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Forschungsaufträge seitens des BMVg im Bereich der militärischen und wehrtechnisch relevanten Forschung bearbeitet?
Welche Standorte des DLR kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem oder mehreren der Unternehmen mit Aktivitäten im wehrtechnischen Bereich, Diehl Defence Holding GmbH, EADS Deutschland GmbH, OHB-System AG, Rheinmetall Defence Electronics GmbH oder Rolls-Royce Deutschland Ltd. & Co. KG, die zu den großen Fördermitgliedern des DLR gehören (bitte nach Standort sortieren)?
Welche Organisationsmodelle zu Forschungskooperationszwecken, wie beispielsweise ein eingetragener Verein oder eine GmbH o. ä., existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen entweder Universitäten der Bundeswehr und/oder dem BMVg und/oder wehrwissenschaftlichen Dienststellen der Bundeswehr und dem DLR und/oder Organisationen und/oder Institutionen und/oder Unternehmen (beispielhaft wäre die Konstellation Munich Aerospace-Fakultät für Luft- und Raumfahrt e. V. wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/851 beschrieben)?
Welche noch aktiven Soldaten und Reservisten oder Soldaten a. D. haben nach Kenntnis der Bundesregierung Lehraufträge, Lehrstühle oder leitende Funktionen an öffentlichen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2010 eingenommen (bitte nach Namen, Institution und Abteilung aufschlüsseln)?
Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Notwendigkeit der nachträglichen Korrektur der Angaben bezüglich erhaltener Ressortforschungsaufträge des BMVg an der Universität Bielefeld in den Jahren 2010 und 2011 auf Bundestagsdrucksache 18/2455?
Wie viele Studienplätze an öffentlichen Hochschulen, die nicht Bundeswehrhochschulen sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundeswehr im Rahmen ihrer Kontingente seit dem Jahr 2010 belegt (bitte nach Semester, Bundesland, Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom BMVg seit dem Jahr 2013 Forschungsaufträge an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben bzw. Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen finanziert (falls ja, bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsaufträge finanziert aus Etats des US-Verteidigungsministeriums und dessen angegliederte Behörden oder Unterabteilungen oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien und deren angegliederte Behörden oder Unterabteilungen mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind davon seit dem Jahr 2013 betroffen, und seit wann hat die Bundesregierung jeweils welche Kenntnisse von den jeweiligen Projekten (bitte jeweils Auftraggeber, Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung und Jahr sortieren)?