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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund

Geförderte Organisationen und Projekte seit 2013, Höhe der Förderung, Strukturförderung durch das BAMF, Evaluierung, langfristige Implementierung einer Strukturförderung, Haushaltsmittel 2016 und Planung für 2017, Ansprechpartner bisher geförderter Dachverbände, Migrantenorganisationen als qualifizierte Ansprechpartner in der Integrationsförderung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/799924.03.2016

Finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Migrantenorganisationen haben eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie „Alteingesessenen“. Sie bündeln Engagement, Migrationserfahrung und Kompetenzen in der Integrationsarbeit vor Ort. Damit die überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Organisationen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können, sollten sie beim Aufbau tragfähiger Strukturen und Netzwerke unterstützt werden. So förderte das Bundesministerium des Innern (BMI) ab dem Jahr 2013 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte für Migrantenorganisationen zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung. Für eine Förderung in Frage kommen Migrantenorganisationen, die über Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Voraussetzung ist auch, dass sie sich beispielsweise als eingetragener Verein institutionalisiert haben und über ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sind beziehungsweise in die Aufnahmegesellschaft hineinwirken. Von hoher Bedeutung ist, dass die Organisationen über ausreichende Erfahrungen bei der Integrationsarbeit verfügen, beispielsweise durch die Mitarbeit an dem Nationalen Integrationsplan oder dem Nationalen Aktionsplan Integration.

Zehn Dachverbände mit über 1 000 lokal tätigen Organisationen von Migrantinnen und Migranten erhalten derzeit eine Strukturförderung, die jedoch nur noch bis Oktober 2016 läuft. Hieraus ergeben sich Fragen zur Verstetigung und Absicherung einer kontinuierlichen Förderung der Selbstorganisationen. Die Unsicherheit über die finanzielle Zukunft konterkariert eine kontinuierliche und langfristig angelegte gesellschaftlich notwendige Arbeit und erschwert es den Selbstorganisationen qualifiziertes Personal zu finden und zu binden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Migrantenorganisationen haben in den Jahren seit 2013 eine Förderung in welcher Höhe erhalten, und wie wurde die Auswahl begründet?

2

Welche Projekte wurden mit den Förderungen in welcher Höhe durch die Migrantenorganisationen finanziert?

3

Inwieweit hat die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF dazu beigetragen, dass die Migrantenorganisationen ihre Kompetenzen noch stärker und systematischer in die Integrationsförderung einbringen und sich als kontinuierliche Ansprechpartner des Bundes etablieren konnten (www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung-MO/strukturfoerderung-mo-node.html)?

4

Inwieweit konnte durch die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF der Auf- und Ausbau von Dach- bzw. Bundesverbandstrukturen sowie die Zusammenarbeit zwischen Migrantenorganisationen und anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren der Integrationsarbeit auf Bundesebene gefördert werden (www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung-MO/strukturfoerderung-mo-node.html)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die fachliche Begleitung durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e. V.?

6

Durch wen und mit welchem Ergebnis erfolgte die Evaluierung der Strukturförderung, und liegt z. B. ein Abschlussbericht vor, und wenn ja, was beinhaltet dieser, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

7

Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine langfristige Implementierung einer Strukturförderung für Migrantenorganisationen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen, inwieweit wird insbesondere erwogen, eine über eine zeitlich begrenzte Projektförderung hinausgehende Finanzierung zur Unterstützung der wichtigen, überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit der Migrantenselbstorganisationen vorzusehen?

8

An welche konkreten Ansprechpartner sollen sich die bislang geförderten Dachverbände richten, wenn es um die Frage einer Fortsetzung der bisherigen Strukturförderung geht, und welche Pläne sind diesbezüglich vorgesehen?

9

Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2016 und insbesondere ab November 2016 für eine Fortführung der Strukturförderung vorgesehen, welche Mittel sind für diesen Zweck für das Jahr 2017 geplant?

10

Ist weiterhin beabsichtigt, Migrantenorganisationen „künftig in weitaus größerem Umfang als bisher“ zu fördern, wie es im Schwerpunktepapier des BMI zum Einzelplan 06 zum Bundeshaushalt 2014 formuliert worden war (S. 78), und was wird zur Umsetzung dieser Ankündigung gerade angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl von neu Einwandernden getan?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen bzw. deren Dachverbänden qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auch im Zusammenhang mit weiteren Öffnungen gegenüber neueinwandernder Gruppen sowie der Unterstützung im Prozess der sozialen und politischen Einbindung (z. B. syrischer Flüchtlinge)?

Berlin, den 23. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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