Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und die Rolle US-amerikanischer Onlinedienstleister
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika versucht weiterhin, ihre Blockadegesetze gegen Kuba auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzusetzen. Infolge dieser Politik gehen auch das US-amerikanische Internetunternehmen eBay Inc. und seine Tochterfirma PayPal Inc. gegen deutsche Händler vor, die kubanische Produkte vertreiben und diese Geschäfte über die Bezahlplattform von PayPal abrechnen. Diese Vorgehensweise hat sich weisungsgemäß auch die EU-Vertretung des Dienstleisters, PayPal Europe S.à.r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, zu eigen gemacht. Seit dem Sommer 2011 waren davon nach Medienberichten (https://amerika21.de/nachrichten/2012/02/48818/blockade-kuba-eu) mindestens zwei Dutzend Firmen betroffen.
Verhandelt wird derzeit ein entsprechender Fall vor dem Landgericht Dortmund (3 O 610/15). Zu klären ist vor diesem Hintergrund und angesichts der jüngst veränderten Blockadebedingungen der USA gegen Kuba (https://s3.amazonaws.com/public-inspection.federalregister.gov/2016-06018.pdf, https://s3.amazonaws.com/public-inspection.federalregister.gov/2016-06019.pdf) auch, inwieweit sich diese Neuerungen in der US-amerikanischen Kubapolitik auf die beschriebene Problematik auswirken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Fälle der Anwendung der US-Blockadegesetze gegen Kuba im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ auf Bundestagsdrucksache 18/4083 bekannt geworden?
Wie hat die Bundesregierung in diesen Fällen reagiert?
Hat das Thema seit der Erstellung der in Frage 1 genannten Antwort der Bundesregierung in bilateralen Kontakten mit der US-Regierung und/oder staatlichen Einrichtungen der USA eine Rolle gespielt?
Stand das Thema im genannten Zeitraum bei Beratungen in Gremien der Europäischen Union auf der Agenda?
Inwieweit wirken sich die neuen, liberalisierten Regelungen der US-Blockade gegen Kuba nach Meinung der Bundesregierung auf die Anwendung von handels- und/oder finanzpolitischen Restriktionen durch die USA und/oder US-Unternehmen im Rechtsraum der Europäischen Union aus (www.commerce.gov/news/press-releases/2016/03/commerce-and-treasuryannounce-significant-amendments-cuba-sanctions)?
Hat sich die Bundesregierung mit der EU-Vertretung des Onlinedienstleisters PayPal Europe S.à.r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg oder anderen Vertretern dieses Unternehmens, auch des US-Mutterkonzerns, oder Vertretern des Onlinedienstleisters eBay über die Sperrung von Kundenkonten aufgrund der US-Blockadegesetze ausgetauscht und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welchen Anteil hat PayPal nach Informationen der Bundesregierung am Gesamtumsatz im deutschen Onlinehandel?
Welchen Anteil hat PayPal nach Informationen der Bundesregierung am gesamten Umsatz der Payment-Anbieter in Deutschland?
a) Welchen Anteil hat PayPal nach Informationen der Bundesregierung am gesamten Umsatz der Payment-Anbieter in Deutschland, die ein Zahlungssystem mit E-Geld als Prepaid-Leistung anbieten?
Wie viele E-Geld-Konten führt PayPal nach Informationen der Bundesregierung?
Wie viele Onlineshops in Deutschland haben PayPal als Zahlungsoption integriert?
Verfügt die Bundesregierung über eine branchenspezifische Aufstellung der Marktanteile des genannten Unternehmens, vor allem im dem Verkauf von Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen?
Besteht eine Spitzenstellungsabhängigkeit des Onlinehandels bzw. des Onlinehandels für den Verkauf von Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen?
Sind die Zahlungssysteme von anderen Payment-Anbietern mit dem Zahlungssystem, der Nutzerfreundlichkeit und der Sicherheit für den Nutzer, wie es PayPal bietet, vergleichbar?
Wie groß ist die Distributionsrate von PayPal (Prozentsatz der Händler, die PayPal als Zahlungssystem anbieten) im Onlinehandel bzw. im Onlinehandel für den Verkauf von Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen?
Geht das Bundeskartellamt von einer marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung von PayPal aus?