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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einführung des Punktesystems zur Steuerung der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland (G-SIG: 16010961)

Punktesystem zur Auswahl jüdischer Zuwanderer, Probleme der Anwendung, Sprachvoraussetzungen, Notwendigkeit einer Rechtsverordnung <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.09.2006

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/240715. 08. 2006

Einführung des Punktesystems zur Steuerung der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Erneut werden im Hinblick auf den Zuzug von Personen aus der ehemaligen Sowjetunion neue Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung erprobt:

  • So müssen seit Anfang 2005 nichtdeutsche Ehegatten und Angehörige von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vor ihrer Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen – was allein im letzten Jahr zu einem Rückgang des Aussiedlerzuzugs von 40 Prozent geführt hat.
  • Nun will die Bundesregierung den Zuzug von Jüdinnen und Juden aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion mithilfe eines Punktesystems steuern.

Einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 24. Juli 2006 zufolge sollen – mit Ausnahme von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung – nur noch Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen UdSSR in Deutschland aufgenommen werden, die mindestens 50 von 105 Punkten für eine positive Integrationsprognose gesammelt haben:

  • Bis zum 45. Lebensjahr sollen demnach bis zu 15 Punkte gesammelt werden können.
  • Ein Hochschulabschluss soll mit 20 Punkten, allgemeine Berufserfahrung mit 10 Punkten bewertet werden.
  • Mitarbeit in einer jüdischen Organisation soll mit 10 Punkten honoriert werden.
  • Für ein Arbeitsplatzangebot soll es 5 Punkte geben.
  • In Deutschland lebende Verwandte sollen ebenfalls mit 5 Punkten bewertet werden.
  • Gute Deutschkenntnisse sollen mit bis zu 25 Punkten in die Wertung eingehen.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die entsprechende Prüfung durchführen und im Rahmen dieser einen Ermessensspielraum von 5 Punkten haben.

Nach dem im Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichten Modell wären allerdings nur höchstens 95 Punkte erreichbar.

Das Erreichen der Mindestpunktzahl allein soll für eine Aufnahmebewilligung jedoch nicht ausreichen. Zusätzlich soll noch eine Zusage der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. vorliegen.

Diese Pläne des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, ähneln sehr stark zum einen dem sog. Auswahlverfahren zur Steuerung der demografischen Zuwanderung (das die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2002 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes beschlossen hatte; vgl. BGBl. 2002 I S. 1946 ff.) und zum anderen dem Punktesystem der sog. Süßmuth-Kommission (vgl. Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, S. 89 ff.). Beides war in den Verhandlungen um den sog. Zuwanderungskompromiss bis zuletzt auf den erbitterten Widerstand der Union gestoßen.

So sollte nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Jahr 2002 die Bundesregierung dazu ermächtigt werden „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates die Bedingungen für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren, die allgemeinen Kriterien für die Auswahl der Zuwanderungsbewerber sowie die Bewertung durch ein Punktesystem und Einzelheiten des Verfahrens festzulegen. (…) Für die Auswahl der Zuwanderungsbewerber ist zumindest die Bewertung der folgenden Kriterien vorzusehen: 1. Alter des Zuwanderungsbewerbers; 2. schulische und berufliche Qualifikation sowie die Berufserfahrung des Zuwanderungsbewerbers (…); 3. Familienstand des Zuwanderungsbewerbers; 4. Sprachkenntnisse des Zuwanderungsbewerbers (…)“.

Bei der Bewertung insbesondere der Bildungsvoraussetzungen und der beruflichen Qualifikationen sollten nach dem damaligen § 20 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes „Unterbrechung der Berufstätigkeit oder längere Ausbildungsdauer auf Grund der Wahrnehmung von Familienpflichten wie Kindererziehung oder häusliche Pflege keine nachteilige Bewertung zur Folge haben“.

Zudem sollte „bei der Auswahl der Zuwanderungsbewerberinnen und Zuwanderungsbewerber ein den Bewerbungen entsprechender Anteil von Frauen und Männern“ ausgewählt werden.

Das Auswahlverfahren selber sollte nur durchgeführt werden, wenn das BAMF und die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam eine Höchstzahl für die Zuwanderung im Auswahlverfahren festgesetzt hatten.

Die Zuwanderung über das Punktesystem war von der rot-grünen Bundesregierung von vorneherein als optionales Modell angelegt (Bundestagsdrucksache 14/7387, S. 59). Zudem hatte sich die damalige Bundesregierung der Empfehlung der sog. Süßmuth-Kommission angeschlossen, die demografische Zuwanderung über ein solches Auswahl- bzw. Punkteverfahren in einer ersten Phase mit zunächst geringen Zuwandererkontingenten (von ca. 20 000 Personen) zu erproben (Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, S. 86 f.).

Dieses Auswahl- bzw. Punkteverfahren scheint die Bundesregierung nun im Rahmen der Neuordnung der künftigen jüdischen Einwanderung nach Deutschland austesten zu wollen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat dem Punktsystem zur Steuerung des Zuzugs von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion zugestimmt (Süddeutsche Zeitung vom 25. Juli 2006).

Auf der Website des Zentralrates der Juden in Deutschland wird die Erwartung geäußert, dass sich durch die neue Zuzugsregelung die Zahl der jährlich aufzunehmenden Jüdinnen und Juden auf „wahrscheinlich 5 000 bis 7 000 reduzieren“ dürfte (www.zentralratdjuden.de/de/topic/262.html). Ebendort wird auch der Abteilungsleiter des BAMF, Dr. Michael Griesbeck, mit der Absicht zitiert, sich dafür einzusetzen, dass innerhalb des sog. Königssteiner Schlüssels, zukünftig eine „intelligente Verteilung“ der zuziehenden Jüdinnen und Juden erfolgen solle. So werde man „in Zukunft verstärkt berücksichtigen, an welchem Ort der Zuwanderer sich gut integrieren kann. Hier zähle neben den beruflichen Chancen auch die Gemeindezugehörigkeit.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Entspricht das im Magazin „Der Spiegel“ vorgestellte Modell für ein Auswahl- bzw. Punkteverfahren zur Steuerung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland dem derzeitigen Planungsstand auf Seiten der Bundesregierung?

Wenn ja, wie kommt es dann, dass Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb dieses Modells nur 95 und nicht – wie „Der Spiegel“ behauptet – 105 Punkte sammeln können?

Wenn nein, worin unterscheidet sich das Modell der Bundesregierung von dem im „Der Spiegel“ dargestellten?

2

Nach welchen Kriterien sollen die 15 Punkte für die ersten 45 Lebensjahre vergeben werden?

3

Sollen Zusatzqualifikationen im Beruf bzw. im Hochschulbereich bei der Punktevergabe berücksichtigt werden, so wie dies die sog. Süßmuth-Kommission empfohlen hatte (vgl. Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, S. 94), und wenn nein, warum nicht?

4

Wird in dem Punkteverfahren auch die berufliche Qualifikation etwaiger Ehegattinnen/Ehegatten berücksichtigt, so wie dies die sog. Süßmuth-Kommission empfohlen hatte (ebd.), und wenn nein, warum nicht?

5

Nach welchen Gesichtspunkten soll das BAMF seine 5 Ermessenspunkte verteilen können?

6

Soll bei dem künftigen Punkteverfahren sichergestellt werden, dass im Zuge der Bewertung von Bildungsvoraussetzungen und beruflichen Qualifikationen – analog zu § 20 Abs. 3 AufenthG aus dem Jahr 2002 – eine Unterbrechung der Berufstätigkeit oder längere Ausbildungsdauer aufgrund der Wahrnehmung von Familienpflichten wie Kindererziehung oder häusliche Pflege keine nachteilige Bewertung zur Folge hat, und wenn nein, warum nicht?

7

Soll bei dem künftigen Punkteverfahren sichergestellt werden, dass – analog zu § 20 Abs. 3 AufenthG aus dem Jahr 2002 – bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ein den Bewerbungen entsprechender Anteil von Frauen und Männern ausgewählt wird, und wenn nein, warum nicht?

8

Soll innerhalb dieses Punkte- bzw. Auswahlverfahrens mit jährlichen Höchstgrenzen für Jüdinnen und Juden gearbeitet werden?

Wenn ja, wer legt diese Grenzen aufgrund welcher objektiv nachvollziehbarer Parameter fest?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/2097), dass zuwanderungswillige Jüdinnen und Juden bei der Miteinreise bzw. dem Nachzug von Kindern im Vergleich zu den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes nicht schlechter gestellt werden sollen, damit in Einklang zu bringen, dass das BAMF auf seiner Website ausführt, dass „bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, vom Nachweis von Deutschkenntnissen i. S. d. der Niveaustufe A1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen „abgesehen werden kann“ (www.bamf.de/cln_043/nn_565180/DE/Integration/JuedischeZuwanderer/juedische-zuwanderer-node.html__nnn=true), obwohl § 32 AufenthG Kinder bis 18 Jahre ohne sprachliche Voraussetzungen mit einreisen lässt und beim Kindernachzug das Vorweisen von Deutschkenntnissen erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres zulässt?

10

Ist es im Hinblick auf eine zumutbare Erfüllung der neuen Sprachvoraussetzungen ausreichend – wie dies die Bundesregierung auf die Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 16/2097) –, dass zuwanderungswilligen Jüdinnen und Juden lediglich in den Herkunftsgebieten von Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern nachrangiger Zugang „zu nicht ausgeschöpften Sprachkursplätzen“ gewährt wird?

Wenn nein, durch welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die „Kapazitäten für Sprachkurse vor Ort [zu] erweitern, bzw. den Zugang für jüdische Zuwanderungswillige [zu] erleichtern“, so wie dies die Innenministerkonferenz (IMK) in Nummer 5 der Anlage zu TOP 35 ihres Beschlusses vom 24. Juni 2005 – entgegen der Darstellung der Bundesregierung in ihrer o. g. Antwort – ausdrücklich eingefordert hat?

11

Wie soll die Gruppe der zuwanderungswilligen Jüdinnen und Juden diese neuen Sprachvoraussetzungen auch unter zumutbaren Bedingungen erfüllen?

12

Wann ist mit dem Abschluss der von der IMK in Nummer 5 der Anlage zu TOP 35 ihres Beschlusses vom 24. Juni 2005 geforderten „gesonderten Absprache“ zu rechnen, in der – so die IMK – Einzelheiten zu den Sprachkursen (insbesondere im Hinblick auf deren Umfang, die Gewährleistung der Erreichbarkeit sowie die Finanzierung) geklärt werden sollen; wird diese „Absprache“ Gegenstand der Rechtsverordnung für die Neuregelung der jüdischen Zuwanderung?

13

Welche Schritte plant die Bundesregierung, damit in Zukunft – innerhalb des sog. Königssteiner Schlüssels – eine Verteilung der zuziehenden Jüdinnen und Juden unter stärkerer Berücksichtigung dessen erfolgt, an welchem Ort sich diese Zuwanderer gut integrieren können (berufliche Chancen, Gemeindezugehörigkeit)?

14

Inwiefern ist innerhalb des neuen Aufnahmeverfahrens sichergestellt, dass auch künftig säkulare Jüdinnen und Juden Aufnahme in Deutschland finden können?

15

Plant die Bundesregierung im Hinblick auf das angekündigte Auswahlbzw. Punkteverfahren zur Steuerung der jüdischen Einwanderung nach Deutschland – analog zu § 20 AufenthG aus dem Jahr 2002 – eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung auch des Deutschen Bundestages bedarf?

Wenn ja, für wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Verordnungsentwurfs zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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