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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Position der Bundesregierung bei der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS)

Vorschläge zur Entpönalisierung und Entkriminalisierung von Drogen zur Gesundheitsförderung der Konsumierenden, Beitrittsstatus und internationale Bewertung der UN-Suchtstoffübereinkommen, Drogenpolitik der USA, nationale Ansätze betr. einer Abwendung von der bisherigen Verbotspolitik, Wirksamkeit der UN-Suchtstoffübereinkommen für eine drogenfreie Gesellschaft, strafrechtliche Maßnahmen gegen Drogenkonsumierende, EU-rechtliche Verpflichtungen, Evaluation der internationalen Drogenpolitik, Finanzierungssituation<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/801729.03.2016

Position der Bundesregierung bei der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS)

der Abgeordneten Frank Tempel, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Azize Tank, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Kathrin Vogler, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 19. bis zum 21. April 2016 wird die Generalversammlung der Vereinten Nationen die zweite Sondersitzung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS) durchführen. Dort sollen unter anderem die bisher erreichten Ergebnisse des im Jahr 2009 festgehaltenen Aktionsplanes der UN-Mitgliedstaaten in der Drogenbekämpfung diskutiert werden. Die erste UNGASS-Sitzung fand 1998 mit dem erklärten Ziel statt, bis zum Jahr 2008 eine drogenfreie Gesellschaft zu erreichen („A Drug Free World – We can do it!“, www.un.org/ga/20special/). Bereits im Vorfeld der UNGASS-Sitzung hatten sowohl einzelne UN-Mitgliedstaaten als auch weltweit bekannte Persönlichkeiten wie Kofi Annan, zur UNGASS 1998 der UN-Generalsekretär, eine Abkehr von der bisherigen Verbotspolitik gefordert, die auf die Kriminalisierung der Endkonsumierenden setze (Kofi Annan, Wider den Bann, DER SPIEGEL 8/16). Diese Stimmen sind auch im Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) vernehmbar (www.drugpolicy.org/news/2015/10/leaked-united-nations-office-drugs-and-crime-unodc-paper-callsdecriminalizing-drug-use), wonach nur die Entpönalisierung und Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden dazu führe, das gesundheitliche Wohl und die Menschenrechte zu achten.

Doch neue Ansätze können bis zu einem bestimmten Rahmen auch innerhalb der bestehenden UN-Verträge zur internationalen Drogenpolitik auf nationaler Ebene umgesetzt werden. So hat das UNODC den Schritt Portugals, den Besitz geringer Mengen von Substanzen trotz formalen Verbots von der Strafverfolgung auszunehmen als vereinbar mit den internationalen Rahmenverträgen bezeichnet (UNODC, World Drug Report 2009, S. 183). Dabei haben die Folgen aus der Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden Portugal Recht gegeben, sind doch die Anzahl drogenkonsumierender Jugendlicher und Problemkonsumierender sowie die Anzahl von drogenbezogenen Straftaten signifikant gesunken (Heino Stöver und Maximilian Plenert, Entkriminalisierung und Regulierung, http://library.fes.de/pdf-files/iez/10159.pdf, S. 33).

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, meinte auf dem drogenpolitischen EU-Südamerika-Gipfeltreffen am 12. Februar 2015 in Montevideo: „Wir glauben, dass der UNGASS 2016 Vorbereitungsprozess der richtige Moment ist, um ganz offen zu analysieren, wie viel Geld für welches Element der Drogenpolitik ausgegeben wird, um die Wirksamkeit der verschiedenen Strategien der Angebots- und Nachfragereduzierung Politik zu untersuchen. […] Wir glauben, dass es einen dritten Weg im internationalen Drogenpolitik gibt, der weder UN-Mitgliedstaaten auffordert, sich in einem ‚Krieg gegen Drogen‘ zu engagieren, noch die UN-Drogenkontrollsystems zu stürzen, die wir als eine Leistung einschätzen, die nicht zu leichtfertig in Frage gestellt werden sollten.“ So habe „Deutschland beschlossen, einen entwicklungs- und gesundheitsorientierten Ansatz zur Drogenpolitik als Herzstück seiner Drogenpolitik-Agenda im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 und seines Engagements in der Vorbereitung von UNGASS 2016 zu setzen“ (www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateiendba/Presse/Downloads/Redebeitrag_DdB_zur_Alternativen_Entwicklung_CELAC_EU_Meeting_11.-12._Februar_2015_Montevideo.pdf).

Die ehemalige Schweizer Bundespräsidentin und als Bundesrätin Leiterin der Schweizer Delegation bei der ersten UNGASS-Sondersitzung 1998, Ruth Dreifuss, sagte am 6. März 2016 mit Blick auf die UNGASS-Sitzung 2016: „Das größte Problem ist immer noch die Widersprüchlichkeit der aktuellen Drogenpolitik. Einerseits halten wir Verbote aufrecht, zum Beispiel den Konsum, den Kauf oder das Anpflanzen von Drogen. Andererseits helfen wir Menschen, die eine solche Straftat begangen haben. In diesem Widerspruch leben heute die meisten Länder, die sich dem Schutz der öffentlichen und individuellen Gesundheit verschrieben haben. Diesen Widerspruch sollten wir und die ganze Weltgesellschaft so bald wie möglich überwinden. Wir sollten aufhören, mündige Menschen zu bestrafen, die nur sich selbst, aber nicht die Gesellschaft gefährden. Wenn wir die Ziele unserer Drogenpolitik, nämlich Gesundheit, Wohlbefinden und Sicherheit, wirklich ernst nehmen, können wir nicht länger ein prohibitives System aufrechterhalten. Die Kontrolle über die ganze Kette müssen die Staaten zurückgewinnen und nicht in den Händen der Mafia lassen“ (www.spectra-online.ch/de/spectra/themen/ruth-dreifuss-lvon-der-diesjaehrigen-ungass-erwarte-ich-vor-allem-ehrlichkeit-r-494-10.html).

Ruth Dreifuss gilt als „Mutter der Viersäulenpolitik“, die aus Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression besteht (www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/00624/06044/index.html?lang=de). Das Viersäulenmodell wurde dann auch von Deutschland ähnlich übernommen (www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2015-02/drogen-und-suchtbericht-2015.html), wobei Regelungen zur Strafverfolgung von Konsumierenden und Drogenhandel zusammen unter „gesetzliche Maßnahmen zur Angebotsreduzierung“ gefasst werden.

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat die Auswirkungen der Schweizer Drogenpolitik wissenschaftlich evaluieren lassen (www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/00624/06044/07683/index.html?lang=de), was auch die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Deutschland gefordert haben (Bundestagsdrucksache 18/1613).

Der Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy) gehören neben dem früheren UN-Generalsekretär verschiedene ehemalige Staats- und Regierungschefs an (www.globalcommissionondrugs.org). Diese Kommission hat bereits im Jahr 2014 festgestellt:

  • „Die Dringlichkeit treibt uns an. Die Erkenntnis, dass das bestehende System nicht funktioniert, hat sich durchgesetzt, und auch, dass eine Veränderung nötig und möglich ist. Wir sind überzeugt, dass die 2016 UNGASS (Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen) eine historische Möglichkeit bietet, die Unzulänglichkeiten des Drogenkontrollregimes zu diskutieren, durchführbare Alternativen zu identifizieren und die Debatte mit derjenigen über die Post-2015-Entwicklungsagenda und Menschenrechte zusammenzuführen. Wir fordern alle UN-Mitgliederstaaten und -Agenturen auf, die Frage der Drogenpolitikreform weiterzudenken. […] Wir bitten alle Länder, die 2016 UNGASS als Gelegenheit wahrzunehmen, endlich die Kontrolle über die Drogen zu erlangen“ (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads/2016/03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie ist die Tagesordnung der kommenden UNGASS-Sitzung, und welche Beschlüsse werden angepeilt?

2

Welche sind jeweils die wesentlichen Positionen und Ziele, die die Bundesregierung auf der UNGASS-Sitzung vertreten bzw. erreichen möchte?

3

Welche Position wird die Bundesregierung auf der UNGASS-Sitzung, insbesondere bezüglich möglicher Vorschläge für eine Entpönalisierung und Entkriminalisierung von Drogen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung der Konsumierenden einnehmen?

4

Welche Staaten sind den drei UN-Suchtstoffkonventionen jeweils nicht beigetreten?

5

Inwiefern hat sich die internationale Gemengelage in Bezug auf die Bewertung der UN-Suchtstoffverträge nach Ansicht der Bundesregierung seit der letzten UNGASS-Sitzung 1998 verändert?

6

Wie haben sich die Bewertungen der UN-Suchtstoffabkommen durch die in den CELAC-Staaten vertretenen südamerikanischen Staaten (CELAC: Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) auf den EU-CELAC-Gipfeltreffen in den letzten zehn Jahren nach Wahrnehmung der Bundesregierung verändert? Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

7

Inwiefern hat sich die Positionen der US-Regierung in Bezug auf den von ihr einst ausgerufenen „Krieg gegen die Drogen“ („War on Drugs“) nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren verändert, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?

8

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, wonach der Konsens der Weltgemeinschaft, der bisher in der Prohibition das beste Mittel in der Drogenbekämpfung sah, eingedenk der Legalisierung von Cannabis in Uruguay sowie in einzelnen US-Bundesstaaten, der angestrebten Cannabislegalisierung in Kanada, der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumierenden unter anderem in Spanien, Portugal, der Schweiz und der Tschechischen Republik, der Nichtverfolgung des Cannabishandels in den Niederlanden und der Forderung einiger süd- und mittelamerikanischer Staaten, Kokain zu entkriminalisieren, zerbrochen ist (bitte Begründung anführen)?

9

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung heute das etwa von der letzten UNGASS-Sitzung 1998 proklamierte Ziel einer drogenfreien Gesellschaft?

10

Inwiefern ist Deutschland mit der Strafverfolgung auch gegen Konsumierende nach Ansicht der Bundesregierung Teil des „Kriegs gegen die Drogen“?

11

Für wie wirksam haben sich die Mittel der Suchtstoffabkommen zur Erreichung einer drogenfreien Gesellschaft nach Ansicht der Bundesregierung erwiesen, und inwiefern lässt diese (fehlende) Wirksamkeit schon Überlegungen nach einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Drogenpolitik nach Ansicht der Bundesregierung notwendig werden?

12

Inwiefern steht es nach Ansicht der Bundesregierung den Unterzeichnerstaaten der drei UN-Suchtstoffabkommen frei, für a) Cannabis oder b) andere gemäß UN-Suchtstoffabkommen illegalisierte Drogen eine Straflosigkeit von Besitz und/oder Erwerb zum eigenen Gebrauch zu regeln?

13

Inwiefern steht es nach Ansicht der Bundesregierung den Unterzeichnerstaaten der drei UN-Suchtstoffabkommen frei, für a) Cannabis oder b) andere betroffene Drogen den Besitz und/oder Erwerb zum eigenen Gebrauch zu legalisieren?

14

Inwiefern schreiben die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Kriminalisierung von Drogenanbau, Drogenbesitz und Drogenkonsum nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Maßnahmen vor, bzw. inwiefern wären in Deutschland auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände ausreichend, um den Anforderungen der UN-Verträge zu genügen?

15

Inwiefern binden EU-rechtliche Verpflichtungen die deutschen Gesetz- und Verordnungsgeber bezüglich repressiver Maßnahmen gegen Drogenkonsumierende, insbesondere bei Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf?

16

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, für den Vorschlag der Global Commission on Drug Policy (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads/2016/03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf, S. 9), wonach den Staaten durch eine Experimentierklausel in der nationalen Drogengesetzgebung der begrenzte und kontrollierte Zugang, zum Beispiel für Cannabis (außerhalb des medizinischen Gebrauchs), ermöglicht werden soll, auf der UNGASS-Sitzung einzutreten (bitte Begründung anführen)?

17

Inwiefern ist die kommende UNGASS-Sitzung maßgeblich zur Evaluation der Wirkungen der UN-Maßnahmen und -Verträge gedacht?

a) Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige internationale Drogenpolitik für aussagefähig evaluiert?

b) Inwiefern sind die deutschen umsetzenden Regelungen im Betäubungsmittelrecht in ihren vielfältigen Auswirkungen nach Ansicht der Bundesregierung valide evaluiert?

18

Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihrer Drogenbeauftragten Marlene Mortler zu, dass der UNGASS 2016 Vorbereitungsprozess der richtige Moment sei, um ganz offen zu analysieren, wie viel Geld für welches Element der Drogenpolitik ausgegeben wird, um die Wirksamkeit der verschiedenen Strategien der Angebots- und Nachfragereduzierung Politik zu untersuchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Inwiefern haben die Bundesregierung oder die Drogenbeauftragte der Bundesregierung eine solche Analyse durchgeführt, und wo sind gegebenenfalls die Ergebnisse einsehbar?

20

Was hat die Bundesregierung getan, um der Resolution der UN-Suchtstoffkommission 2006 nachzukommen, derzufolge die erreichten Fortschritte und die Schwierigkeiten beim Erreichen der von der Vollversammlung in ihrer 20. Sondersitzung (UNGASS 1998) formulierten Ziele und Vorgaben einer objektiven, wissenschaftlichen, ausgewogenen und transparenten Bewertung zu unterziehen sind (bitte Inhalt des entsprechenden übersandten Berichts wiedergeben und darauf eingehen, wie die Kriterien der Bewertung jeweils eingehalten wurden)?

21

Wie viel Geld wird jeweils für die vier Säulen der deutschen Drogenpolitik pro Jahr ausgegeben?

22

Welche entwicklungs- und gesundheitsorientierten Ansätze in der Drogenpolitik wurden im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 und des deutschen Engagements in der Vorbereitung von UNGASS 2016 verfolgt und wie maßgeblich vorangebracht (vgl. Zitat der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

23

Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass „eine Abkehr von den Handlungsverboten, Straf- und Bußgeldbewehrungen sowie den generalpräventiven Regelungen des Betäubungsmittelrechts nicht geeignet [wäre], den notwendigen Schutz der menschlichen Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den Gefahren zu gewährleisten, die von illegalen Substanzen ausgehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2937)?

24

Inwiefern hält die Bundesregierung die Aussage der Weltkommission für Drogenpolitik auch auf Deutschland für übertragbar, dass „die weltweite Drogenprohibition […] nicht nur seine ursprünglich deklarierten Ziele verfehlt [hat], sie hat auch alarmierende soziale und gesundheitliche Probleme geschaffen“ (www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/uploads/2016/03/GCDP_2014_taking-control_DE.pdf)?

25

Inwiefern stimmt die Bundesregierung den häufig zu öffentlichen Anhörungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages eingeladenen Sachverständigen Jörn Patzak und Prof. Dr. Rainer Thomasius zu, die durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nicht nur eine Entkriminalisierung des Besitzes von geringen Mengen Cannabis (Soll-Regelung in § 31a BtMG zur Nichtverfolgung, unter anderem des Besitzes einer geringen Menge Cannabis), sondern auch die Erlaubnis, eine geringe Zahl von Cannabispflanzen zum eigenen Bedarf anzubauen, fordern?

26

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan, wonach es akzeptiert werden sollte, „dass eine drogenfreie Welt eine Illusion ist“ (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/kofi-annan-die-illusion-von-einer-drogenfreien-welt-a-1078446.html)?

27

Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) zu, dass es im Jahr 2014 bei der High Level Review der UN-Betäubungsmittelkommission verpasst wurde, das komplexe Drogenthema offen und konstruktiv zu diskutieren (www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/00624/00625/00791/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCMdXx3e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--)?

Berlin, den 29. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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