Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Wintersemester 2014/2015 blieben rund 21 000 Studienplätze unbesetzt. Gleichzeitig erhalten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Das Numerus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorübergehende Notmaßnahme“ das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl durch die Erhebung von NCs einzuschränken. Diese „Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die dadurch notwendigen Mehrfachbewerbungen haben unbesetzte Studienplätze zur Folge und tragen zum zusätzlichen Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen (www.sueddeutsche.de/news/bildung/hochschulen-studienplatz-vergabe-driftet-inschaos- dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151102-99-03932).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es einerseits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines massiven Studienplatzmangels zwischen 15 000 und 20 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semester gibt, und was gedenkt sie diesbezüglich zu tun?
Wie viele Studienplätze blieben nach Kenntnis der Bundesregierung im Sommersemester 2015 und im Wintersemester 2015/2016 unbesetzt?
Gedenkt die Bundesregierung, über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Berufswahl rückgängig zu machen? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Und wenn die Bundesregierung dies nicht über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz regeln möchte, wie möchte sie das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl dann zukünftig garantieren?
Wie viele Hochschulen haben sich nach der Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 am DoSV beteiligt (bitte aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim DoSV bei der Bewerbung für ein Medizinstudium zukünftig Bewerbungs- statt Wartesemester angerechnet werden?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Umstellung von Bewerbungs- auf Wartesemester, vor allem vor dem Hintergrund, dass den Bewerberinnen und Bewerbern ein deutliches Mehr an bürokroatischem Aufwand zugemutet wird und schon ein einmaliges Verpassen am Bewerbungsverfahren sich nachteilig auf eine erfolgreiche Bewerbung auswirken kann?
Ist es nach Meinung der Bundesregierung denkbar, dass die Umstellung von Warte- auf Bewerbungssemester auch auf andere Studiengänge im DoSV ausgedehnt wird?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am DoSV teilnehmen?