Der CETA-Vertrag nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung
der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach mehrmonatiger Rechtsförmlichkeitsprüfung liegt nun seit Ende Februar 2016 der finale CETA-Vertragstext (CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement) vor. Da die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union voraussichtlich im Juni 2016 bereits einen Vorschlag zur Unterzeichnung des CETA-Abkommens vorlegen wird, sind dringend signifikante Bestandteile und inhaltliche Formulierungen des vorliegenden Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada zu analysieren und zentrale Verfahrens- und Rechtsfragen für die weitere parlamentarische Entscheidungsfindung und beginnende Phase der Ratifikation zu klären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Warum ist die Bundesregierung bislang nicht bereit, nach Artikel 218 Absatz 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV ein Gutachten zur Vereinbarkeit des CETA-Vertrages mit den EU-Verträgen zu beantragen und hier insbesondere objektiv zu klären, ob die Position des Deutschen Richterbundes e. V. juristisch belastbar ist, die die „Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts“ bezweifelt (vgl. www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2016/DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht.pdf)?
Wie begründet die Bundesregierung im Detail juristisch ihre Ansicht, dass „CETA mit den EU-Verträgen vereinbar ist“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 18/7920), welche konträr zur Auffassung des Deutschen Richterbundes e. V. steht?
Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung konkret die Unabhängigkeit der sogenannten Richter des im CETA-Vertrag verankerten Investment Court Systems (ICS) garantiert (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben) – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Richterbund e. V. eine fehlende Unabhängigkeit der sogenannten Richter konstatiert (vgl. www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2016/DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht.pdf)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Richterbundes e. V., dass das ICS kein internationales Gericht, sondern der Organisation und Struktur nach nur ein ständiges Schiedsgericht sei?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass in der Bezahlungskomponente der „Richter“ pro Fall nicht ein struktureller Anreiz liegt, zugunsten desjenigen zu entscheiden, der Klagen einreichen kann, also des Investors (bitte eine ablehnende Haltung im Detail begründen)?
Teilt die Bundesregierung das Bedenken, dass mit einem sogenannten ICS in CETA dieses System zementiert wird, obwohl aus Sicht der Fragesteller die Unsicherheiten sehr hoch sind und der Nutzen nicht erkennbar (s. Positionierung der Bundesregierung, dass sie Bestimmungen zum Investitionsschutz in Abkommen mit OECD-Staaten nicht als erforderlich erachtet, z. B. Bundestagsdrucksache 18/351; bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung das Bedenken, dass sich mit einem ICS in CETA das Risiko für Schadensersatzzahlungen zulasten der Steuerzahler erheblich erhöht, da über 40 000 US-Unternehmen (s. „The zombie ISDS“, S. 29) das Recht auf Investor-Staat-Schiedsverfahren zugesprochen bekommen und obwohl keine Notwendigkeit für dieses System besteht (vgl. o. g. Positionierung der Bundesregierung; bitte begründen)?
Aus welchem Grund beinhaltet der CETA-Vertragstext weiter den von Handelsexperten kritisierten, weil zu weit und unklar gefassten, Schutzstandard „Fair and Equitable Treatment“?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die im Investitionsschutzkapitel unter „Fair and Equitable Treatment“ genannte „spezifische Darstellung“ („specific representation“, Artikel 8.10 Absatz 4), die eine „legitime Erwartung“ („legitimate expectation“, Artikel 8.10 Absatz 4) weckt, nicht definiert ist und eben damit eine weite Auslegbarkeit gerade nicht verhindert (bitte eine ablehnende Position im Detail begründen)?
Trifft es zu, dass auch unter dem ICS in CETA die Vertragsstaaten in unbegrenzter Höhe zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden können (bitte unter Angabe der genauen Vertragsstellen in CETA begründen)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit Artikel 8.39 Absatz 3 („Monetary damages shall not be greater than the loss suffered by the investor“) die Kompensation für entgangene erwartete Gewinne ausgeschlossen (bitte unter Angabe der genauen Vertragsstellen in CETA begründen)?
Wie ist die Aussage zu verstehen, dass die Verwendung einer Negativliste im CETA-Vertrag im Gegensatz zu einer Positivliste „in erster Linie eine technische Frage“ sei und „grundsätzlich […] mit beiden Ansätzen die gleichen Ergebnisse erzielt werden [können]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18), wenn es gleichzeitig der Bundesregierung trotz mehrmaliger Nachfragen nicht möglich ist, die nach Maßgaben von CETA vollständig liberalisierten Bereiche bzw. vollständig geschützten Bereiche zu nennen (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/7168)?
Welche sind die nach Maßgaben von CETA vollständig liberalisierten Bereiche bzw. vollständig geschützten Bereiche (bitte in CPC [central product classification]-Codes angeben)?
Wie ist die Aussage zu verstehen, dass die Verwendung einer Negativliste im Gegensatz zu einer Positivliste „in erster Linie eine technische Frage“ sei und „grundsätzlich […] mit beiden Ansätzen die gleichen Ergebnisse erzielt werden [können]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18), wenn gleichzeitig laut Bundesregierung Negativlisten nicht dazu dienen, bestimmte Bereiche vollständig aus dem Geltungsbereich von CETA auszunehmen, wohingegen auf Positivlisten nur bestimmte zu liberalisierende Bereiche gelistet werden?
Warum unterstützt die Bundesregierung ein Abkommen, das bei der Inländerbehandlung („National Treatment“) einen Negativlistenansatz vorsieht, vor dem Hintergrund, dass sie – wie sie auf diverse Schriftliche Fragen der Fragesteller dargestellt hat – bei TTIP und TiSA eine Positivliste favorisiert?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Negativlistenansatz die große Gefahr birgt, „dass die Liberalisierung Produkte mit hoher Datenschutzrelevanz umfasst, die erst noch entwickelt werden und bei denen man die datenschutzrechtlichen Folgen der Liberalisierung noch nicht abschätzen kann“ (vgl. www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A10_bdk_scm.pdf, S.8; bitte begründen)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Vorsorgeprinzip als ein Kernelement der europäischen Regulierungspolitik im CETA-Vertrag verankert?
Wenn ja, wo genau?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, und wie wird sie sich konkret in den zuständigen Gremien für eine Veränderung des Vertragstextes einsetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass außer in Bereichen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes das Vorsorgeprinzip nicht explizit im CETA-Vertrag verankert ist und auch durch den Verweis auf bzw. die Inkorporation des WTO-Rechts (WTO: Welthandelsorganisation) nicht aufgefangen wird, „da im WTO-Recht nur zeitlich begrenzte Regulierungen auf Vorsorgeaspekte gestützt werden dürfen, während im Übrigen ein wissenschaftsbasierter Ansatz zugrunde zu legen ist“ (vgl. Peter-Tobias Stoll/Till Patrik Holterhus/Henner Gött: Die geplante Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von CETA und TTIP, Rechtsgutachten, erstellt im Auftrag der Arbeiterkammer Wien, Juni 2015), und wird sie sich hier für Änderungen im Vertragstext einsetzen (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf hinsichtlich einer über Ausnahmebestimmungen hinausgehenden allgemeinen Verankerung des Vorsorgeprinzips (bitte begründen), und wie setzt sie sich konkret in den zuständigen Gremien dafür ein?
Wie sind im CETA-Vertrag konkret die Mitgliedstaaten unmittelbar an der geplanten Regulierungszusammenarbeit beteiligt (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Begründungspflicht bei Verweigerung einer Partei zur Regulierungszusammenarbeit in einem Bereich (vgl. Artikel 21.2 Absatz 6) einen politischen Rechtfertigungsdruck entstehen lässt, welcher das „Right to Regulate“ einschränkt (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass „eine umfassendere Verweigerung der Regulierungszusammenarbeit über ein konkretes Vorhaben hinaus nach allgemeinen völkerrechtlichen Regeln unzulässig“ sein könnte, weil im CETA-Vertrag Ziele einer Vertiefung und Weiterentwicklung der Regulierungszusammenarbeit vorgegeben sind, so dass möglicherweise Verstöße gegen das bei völkerrechtlichen Verträgen geltende Frustrationsverbot und die Pflicht zur Erfüllung des Vertrages nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in Betracht kommen (vgl. Peter-Tobias Stoll et al., 2015)?
Sind audiovisuelle Dienstleistungen von Kapitel 21 „Regulatory Cooperation“ ausgenommen (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Übertragung, Verbreitung und Ausstrahlung audiovisueller Inhalte konkret im CETA-Abkommen geschützt (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben)?
Sind in CETA einzelne Sachbereiche dauerhaft vollständig von der Regulierungszusammenarbeit ausgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben)?
Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung hohe Schutzstandards garantiert, wenn nach Artikel 21.2 Absatz 2 dies in Übereinstimmung mit WTO-Regelungen zu verfolgen hat, „die ihrerseits nicht auf ein hohes Schutzniveau ausgerichtet sind“ (vgl. Peter Tobias Stoll et al., 2015) und es in Kapitel 23 („Trade and Labour“) und 24 („Trade and Environment“) nach Artikel 23.2 bzw. 24.3 nur vage Formulierungen („each party shall seek to ensure…“) diesbezüglich gibt, die zu schwach sein dürften, „um die Regulierungszusammenarbeit in nennenswertem Maße lenken zu können“ (vgl. Peter-Tobias Stoll et al., 2015)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass etwa mit dem expliziten Verweis in Artikel 5.4 auf das SPS-Übereinkommen (SPS: sanitary and phytosanitary measures) das WTO der wissenschaftsbasierte Ansatz gegenüber dem Vorsorgeprinzip gestärkt wird, da dieser dort dominiert und „im Falle ungenügender wissenschaftlicher Erkenntnisse […] nur provisorische Maßnahmen“ erlaubt (vgl. Peter-Tobias Stoll et al., 2015)?
Wenn nein, warum nicht (bitte genaue Textstellen im CETA-Vertrag angeben)?
Wenn ja, wie kann das Vorsorgeprinzip künftig gesichert werden?
Warum werden die in Kapitel 22 („Sustainable Development“) angelegten „Aktivitäten nicht mit der Regulierungszusammenarbeit verbunden […] obwohl doch Nachhaltigkeit wesentlich in Form von Regulierungen verwirklicht werden muss“ (vgl. Peter-Tobias Stoll et al., 2015)?
Aus welchem Grund nimmt Deutschland in Annex II bei Investitionen im Sektor „Soziale Dienstleistungen“ explizit Pflege- und Altenheime von der Ausnahme aus („Germany reserves the right to adopt or maintain any measure with respect to the supply of privately funded social services other than services relating to Convalescent and Rest Houses and Old People's Homes“, S. 1382)?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung im Hinblick auf die vollständige Liberalisierung nach Maßgaben des CETA-Abkommens im Bereich Pflege- und Altenheime?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine mögliche zukünftige Mindestpersonalbemessung im Bereich Pflege, wie sie von Gewerkschaftsseite gefordert wird, Klagemöglichkeiten für kanadische Investoren eröffnet (bitte begründen)?
Wie hoch muss bei Mischfinanzierungen im Dienstleistungsbereich (wie Öffentlich-privater Partnerschaften – ÖPP) der Anteil der öffentlichen Finanzierung sein, damit die Dienstleistung in die Kategorie „Public Services“ und damit nicht in den Geltungsbereich des CETA-Abkommens fällt?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Aussage, dass Investitionsschutz nur für bereits getätigte Investitionen gilt (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/7168), während explizit im CETA-Entwurf und jetzigen Vertragstext im Investitionskapitel steht: „investor means a Party, a natural person or an enterprise of a Party, […] , that seeks to make, […] an investment in the territory of the other Party“?
Welche Vorschriften sind im CETA-Vertragstext vorgesehen „bezüglich der Abwicklung der im Rahmen der vorläufigen Anwendung eingegangenen Verpflichtungen und Rechte der Vertragspartner“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 18/7920) abgesehen von Artikel 30.3 Absatz 4 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage zu eben genannter Schriftlicher Frage)?