Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2016)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich seit Jahren wiederholt danach, wie viele per Haftbefehl gesuchte Neonazis sich ihrer Festnahme entziehen. Im Laufe der Zeit haben die Sicherheitsbehörden dieser Frage deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Die Erfassung wird inzwischen zweimal jährlich vorgenommen. Im September 2015 wurden dabei 466 Haftbefehle zu 372 Personen gezählt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7501), davon wurden 65 Personen wegen Delikten aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts gesucht.
Auffällig aus Sicht der Fragesteller ist dabei, dass 126 der 372 gesuchten Neonazis schon seit dem Jahr 2014 oder länger gesucht werden. Das bedeutet, dass es über einem Drittel dieser Rechtsextremisten dauerhaft gelingt, sich der Festnahme zu entziehen. Nach 70 Neonazis (19 Prozent) wird gar schon seit über zwei Jahren erfolglos gefahndet. Angesichts dieser Zahlen muss aus Sicht der Fragesteller geprüft werden, ob und wie sich die Gesuchten der Festnahme gezielt entziehen und inwiefern die Zahlen auf die Existenz eines Neonazi-Untergrundes hindeuten.
Die Antwort der Bundesregierung auf die letzte diesbezügliche Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/7501) lässt aber aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden dieser Frage mit der notwendigen Konsequenz nachgehen. So verweist die Bundesregierung zwar darauf, dass alle Fälle, die älter als ein halbes Jahr sind, „einer besonderen Betrachtung unterzogen“ werden würden, aber eine Auswertung dieser Betrachtung erfolgte bislang nicht. Die Behörden beschränken sich auf eine rein „personenbezogene Einzelfallbetrachtung“, was angesichts der Zahl von weit über 100 zum Teil gewalttätigen Neonazis problematisch erscheint.
Zudem haben die Fragesteller erhebliche Zweifel an der Interpretation der gestiegenen Zahl offener Haftbefehle durch die Bundesregierung, die als Grund dafür exemplarisch lediglich eine „Intensivierung der Erfassung in den Dateien des Polizeilichen Staatsschutzes“ angibt. Das wirft allerdings die Frage auf, warum die Polizei in der Vergangenheit zögerlich damit war, Neo-nazis auch entsprechend in ihren Datenbanken als solche zu verzeichnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele unvollstreckte Haftbefehle vor?
Wie untergliedern sich diese Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und dabei jeweils anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person als gewaltbereit gilt)?
Wie genau gestaltet sich die „besondere Betrachtung“ jener Fälle, bei denen der Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, und wie unterscheidet sich deren Handhabung von den anderen Fällen?
Welche Ergebnisse brachten die bislang durchgeführten Erörterungen, „inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7501; bitte ggf. anonymisiert für sämtliche untersuchten Einzelfälle angeben, falls weiterhin keine allgemeinen Schlussfolgerungen gezogen worden sind)?
Beschränkt sich die sicherheitsbehördliche Bearbeitung der Thematik weiterhin nur auf einzelfallbezogene Betrachtungen?
Wenn ja, warum verzichten die Sicherheitsbehörden darauf, aus den einzelnen Fällen allgemeine Schlussfolgerungen abzuleiten, insbesondere hinsichtlich der Frage,
wie es einer dreistelligen Zahl von Neonazis über einen längeren Zeitraum hinweg gelingen kann, sich der Festnahme zu entziehen, und
inwiefern diese untergetauchten Neonazis auf Hilfs- und Unterstützungsressourcen innerhalb der Neonazi-Szene bauen können (sollten mittlerweile doch diesbezügliche Schlussfolgerungen, Einschätzungen oder Erkenntnisse vorliegen, wird um entsprechende Information gebeten)?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele dieser mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen gespeichert (bitte auch die personengebundenen Hinweise wie „Straftäter rechtsmotiviert“, „gewalttätig“ usw. angeben)?
Wie viele der gesuchten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige bzw. Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Organisationen bzw. Subkulturen (soweit möglich, bitte jeweils auch die Namen dieser Parteien oder Zusammenschlüsse angeben)?
Wie gestaltet sich die Fahndungsdifferenzierung nach terroristischen, Gewalt- und sonstigen Delikten?
Wie erklärt die Bundesregierung den in der Vergangenheit zu beobachtenden Anstieg der Zahl erfasster offener Haftbefehle im PMK-Bereich?
Welche Defizite gab es in der Vergangenheit bei der Erfassung in den Dateien des Polizeilichen Staatsschutzes, wie erklärt die Bundesregierung diese Defizite, und was wird unternommen, um diese zu beheben?