BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und Armenien

Position Russlands und Rolle der Türkei im aktuellen Konflikt um Bergkarabach, gemeinsame Militärmanöver von aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräften, diplomatische Beziehungen der Türkei bzw. des Irans, Rahmenabkommen mit EU, NATO-Kooperationen, Visumerleichterungsabkommen, Rückübernahmeabkommen, Aufnahme syrischer Flüchtlinge, Details zum Bau der Transanatolischen Pipeline (TANAP) bzw. Transadriatischen Pipeline (TAP), u.a. Eigentümerstrukturen, Kapazitäten, Finanzierung sowie Auswirkungen auf Umwelt und Außenpolitik, sicherheitspolitische Lage im geplanten Leitungsverlauf, Folgen für Griechenland; Wiederaufnahme des Projekts South Stream, georgisch-türkische bzw. abchasisch-türkische Beziehungen<br /> (insgesamt 58 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/817315.04.2016

Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und Armenien

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Inmitten der aktuellen Spannungen mit Russland erklärte der türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu, die Türkei werde alles tun, um das abtrünnige Bergkarabach zu befreien, da die Türkei und Aserbaidschan „eine Familie“ seien.

Offensichtlich ging es Ahmet Davutoğlu darum, von der aserbaidschanischen Regierung Unterstützung gegen Russland zu erhalten. Diese jedoch hielt sich bislang mit Äußerungen zurück, da sie Russland nicht verärgern will (www.tagesschau.de/ausland/russland-tuerkei-117.html). Nicht zuletzt, weil Russland „deutlich bemüht“ ist, beschwichtigend auf die Konfliktparteien bei der Auseinandersetzung in Bergkarabach einzuwirken. Aserbaidschan streitet mit Armenien um die Region Bergkarabach. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan habe mit seiner Ankündigung, Aserbaidschan „bis zum Letzten“ zu unterstützen, die Rhetorik jedoch verschärft (www.deutschlandfunk.de/bergkarabach-konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram:article_ id=350159).

Nicht ohne Risiko ist es, dass die Türkei seit längerem versucht, Georgien über eine strategische Partnerschaft in die „Einkreisung“ Armeniens gegen Russland einzubinden (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im- suedkaukasus-tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien- undrussland-ein/). Armenien ist eingeklemmt zwischen der Türkei und dessen engen Verbündeten Aserbaidschan und Georgien. Diese Kooperation beinhaltet gemeinsame militärische Übungen zum Schutz der Öl- und Gaspipelines, die von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei verlaufen. Die georgische Verteidigungsministerin Tina Khidasheli bestätigte, dass im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft gemeinsame Übungen stattfinden (www.tagesschau.de/ausland/russ- land-tuerkei-117.html).

Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug im Jahr 2014 nach offiziellen Angaben ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015 ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17 Prozent des Staatshaushaltes). Der Verteidigungshaushalt Armeniens betrug im Jahr 2014 ca. 473 Mio. US- Dollar (entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015 ca. 480 Mio. US-Dollar (ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den Verteidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit erheblichen Unsicherheiten behaftet (Bundestagsdrucksache 18/7979).

Kontrolle über Georgien, Armenien und Aserbaidschan bedeutet Kontrolle über den Korridor zwischen den öl- und gasreichen Ländern des Kaspischen Beckens und dem Schwarzen Meer und damit nach Europa. Bereits seit dem Jahr 1992 sind Armenien und Russland militärisch verbündet, beide Staaten sind Mitglieder in des von Russland angeführten Verteidigungsbündnisses „Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit“ sowie der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Nach dem Ende des Pipeline-Projekts „South Stream“, richtet die Europäische Union ihren Fokus derzeit auf Aserbaidschan. Von dort soll Gas mittels der Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) von Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien gepumpt werden (www.sueddeutsche.de/politik/oel-und-gas-warum- europanicht-an-aserbaidschan-vorbeikommt-1.2262892). Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sprach vom „Südlichen Gaskorridor der EU“ als „einem wesentlichen Bestandteil der EU-Strategie zur Energiesicherheit“ (www.presseportal.de/pm/115057/ 3275272).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen58

1

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland deutlich bemüht ist, im Einklang mit der Europäischen Union, UNO und Aussagen des deutschen Bundesministers des Auswärtigen, im aktuellen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, auf beide Seiten beschwichtigend einzuwirken und eine weitere militärische Eskalation zu verhindern, wohingegen der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan mit seiner Aussage, er würde Aserbaidschan „bis zum Letzten“ unterstützen, die Rhetorik verschärft hat (www.deutschlandfunk.de/ bergkarabach-konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram: article_ id=350159)?

2

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den/die Auslöser für die aktuellen gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach und die Rolle der Türkei?

3

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Rolle der Türkei in der Organisation der Eurasischen Strafverfolgungsbehörden mit militärischem Status (TAKM), die als Teil der Assoziation der Europäischen und Mediterranen Gendarmerien und Polizeikräfte mit Militärstatus (FIEP) gesehen werden soll, und der neben der Türkei auch Aserbaidschan, Kirgistan und Kasachstan angehören (http://eurasianews.de/blog/ militaerkooperation-zwischen-der-tuerkei-aserbaidschan-und- zentralasiatischenstaaten-soll-verstaerkt-werden/)?

4

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den Technologietransfer und die gemeinsame Produktion von Verteidigungsprodukten von Aserbaidschan und der Türkei (http://eurasianews.de/ blog/tuerkischer-generalstabschef-ruft-zu-staerkerer-militaerkooperation- derturkstaaten-auf/)?

5

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die militärische Ausrichtung des im März 2016 stattgefundenen Manövers „TurAz Qartali“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (http://eurasianews.de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und- aserbaidschan-fuehren-militaermanoever-in-konya-durch/)?

6

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die militärische Ausrichtung des Manövers „TurAz Șahini“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (http://eurasianews. de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-aserbaidschan- fuehrenmilitaermanoever-in-konya-durch/)?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Welle gemeinsamer militärischer Übungen der drei Staaten Türkei, Aserbaidschan und Georgien mit dem Wandel der militärischen Balance zwischen Armenien und Aserbaidschan korrespondiert, weil ein Großteil der Grenzen Armeniens tangiert ist (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im-suedkaukasus- tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien-und-russland-ein/)?

8

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt hinsichtlich der Ausrichtung der Politik der Türkei gegenüber Armenien und Aserbaidschan?

9

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Spannungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt hinsichtlich der Ausrichtung der Politik des Iran gegenüber Armenien und Aserbaidschan?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am 7. Dezember 2015 offiziell begonnenen Verhandlungen der Europäischen Union mit Armenien über ein neues Abkommen, nachdem die gemeinsame Vorstudie („scoping exercise“) über eine neue rechtliche Vereinbarung (Rahmenabkommen), die mit den Verpflichtungen Armeniens als Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion kompatibel ist, erfolgreich abgeschlossen wurde und der Rat der Europäischen Union am 12. Oktober 2015 die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik ermächtigt hat, mit Armenien diesbezügliche Verhandlungen zu führen (www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/EU- Armenien-Neues-Abkommen---Verhandlungsbeginn-151207.html)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bis wann die Verhandlungen über das neue Rahmenabkommen planmäßig abgeschlossen sein sollen?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Europäischen Union angestrebten Ziele des neuen Abkommens bezüglich der sektoralen Zusammenarbeit im Bereich der Energie?

13

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan angesprochen worden (http://eeas. europa.eu/top_stories/2016/010316_visits-azerbaijan_en.htm)?

14

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Außenminister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, vor über sechs Monaten in Brüssel einen Entwurf für ein Abkommen „Strategische Partnerschaft EU-Aserbaidschan“ übergeben hat, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis zu Differenzen über den Inhalt des vorgeschlagenen Abkommens (www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach- eigenem-entwurf.csp)?

15

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Aserbaidschan eine Assoziierung mit der Europäischen Union ablehnt (www.tt.com/home/ 11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf. csp)?

16

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wegen eines Streits mit dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) im Vorjahr keine Beobachtermission der OSZE bei der Parlamentswahl zustande kam, weil es „unmöglich“ gewesen sei, eine „wirksame und glaubwürdige Wahlbeobachtung durchzuführen“ (www.tt.com/ home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem- entwurf.csp)?

17

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Europarat, dem Aserbaidschan angehört, im Jahr 2015 seine Zusammenarbeit mit Baku in Menschenrechtsfragen mit Blick auf eine wachsende Zahl inhaftierter Menschenrechtsaktivisten und eine „dramatische Verschlechterung“ der Menschenrechtslage beendete (www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan- will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)?

18

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angesprochen worden?

19

Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitssektorreform der aserbaidschanischen Streitkräfte bezogen auf die Anpassung an NATO-Standards im Rahmen der aktuellen beschlossenen Zwei-Jahres-Periode des Individuellen Partnerschaftsaktionsplans – IPAP (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?

20

Welche ausgewählten Bereiche bzw. Einheiten sollen im Rahmen der „Partnership for Peace“ (PfP) der NATO und Aserbaidschan dahingehend angepasst werden, dass sie interoperabel sind mit den NATO-Staaten (www. nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der NATO mit Aserbaidschan, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie

a) sich bei Bedarf frei durch Aserbaidschan bewegen zu können,

b) nicht dem aserbaidschanischen Recht zu unterliegen, und

c) zeitlich befristet aserbaidschanische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen?

22

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Armenien nicht Mitglied der NATO werden will (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_48893.htm)?

23

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von einer NATO-Delegation Anfang März 2016 in Eriwan diskutierten neuen Pakets für die Partnerschaft NATO – Armenien im Rahmen des IPAP (http:// artsakhpress.am/eng/news/39473/armenia-nato-collaboration-discussed-in- yerevan.html)?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der NATO mit Armenien, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie

a) sich bei Bedarf frei durch Armenien bewegen zu können,

b) nicht dem armenischen Recht zu unterliegen, und

c) zeitlich befristet armenische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen?

25

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?

27

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/azerbaijan/)?

28

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/azerbaijan/)?

29

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Armenien und Aserbaidschan syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, und sofern dies der Fall ist, wie viele wurden bisher aufgenommen?

30

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Regierungen der Türkei und Aserbaidschans als stabile und verlässliche Partner hinsichtlich des Baus der TANAP?

31

Welche Einnahmen entstehen Aserbaidschan durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis Auswirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der aserbaidschanischen Regierung und der Menschenrechtslage?

32

Welche Einnahmen entstehen der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung Auswirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der türkischen Regierung bzw. ihres Präsidenten und der Menschenrechtslage?

33

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die sicherheitspolitische Lage in den Gebieten, durch welche die TANAP verlaufen wird?

34

Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) der kürzlich wieder eskalierte Bergkarabach-Konflikt Auswirkungen auf den Bau von TANAP?

35

Welche Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Lage in den betroffenen Ländern wird der Bau der TANAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben, vor allem vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Rüstungsausgaben Aserbaidschans?

36

Welche Auswirkungen hat der Bau der TANAP unter Umgehung Armeniens nach Kenntnis der Bundesregierung auf die armenisch-aserbaidschanischen und die armenisch-türkischen Beziehungen?

37

Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna der durchquerten Regionen wird der Bau von TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben? Inwieweit sind davon besonders die Querungen der Meerenge im Ägäischen Meer (TANAP) und der Adria (TAP) betroffen?

38

Inwieweit sind der Bundesregierung Maßnahmen des Eigentümerkonsortiums bekannt, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten, und inwieweit wurden bzw. werden die Belange der Bevölkerung hier angemessen berücksichtigt?

39

Inwieweit sind der Bundesregierung die genauen Eigentümerstrukturen von TANAP bzw. TAP bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln)?

40

Inwiefern entsprechen die Eigentumsverhältnisse bei TAP den Entflechtungsregelungen des dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen Union (hier vor allem „Ownership Unbundling“), und welche etwaigen Ausnahmeregelungen von der Binnenmarktregulierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung für TAP vorgenommen?

41

Wie wird eine Gleichbehandlung bei der Beurteilung der TAP mit anderen Projekten zum Bau von Importpipelines bezüglich der Anforderungen des dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen Union sichergestellt, vor allem vor dem Hintergrund der kritischen Diskussion des Nord-Stream-2-Projektes in Brüssel und einzelnen EU- Mitgliedstaaten?

42

Über welche Kapazitäten werden TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen (bitte in Mio. m3 aufschlüsseln)?

43

Welchen Beitrag kann nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese Pipelines transportierte Menge von Erdgas für die europäische Versorgungssicherheit leisten?

44

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Projekt hinsichtlich der in Europa angestrebten Diversifizierung der Lieferquellen bei?

45

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verträge über Erdgaslieferungen über TAP bereits unterzeichnet wurden?

46

Welche Kapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht am Bau der Pipelines beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehen?

47

Ist der Bundesregierung bekannt, ob am Einspeisepunkt Kipi freie Kapazitäten für andere Anbieter zur Verfügung stehen?

48

Wie wirkt sich das auf das seit kurzem wiederbelebte Projekt des Italy-Greece- Interconnectors – Poseidon aus (vgl. www.euractiv.com/section/energy/news/ gazprom-revives-poseidon-adriatic-link/)?

49

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten beim Bau von TANAP bzw. TAP entstehen?

50

Wie ist die Finanzierung dieser Pipelines nach Kenntnis der Bundesregierung geregelt (Eigen-/Fremdkapital)?

51

Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung über EU- Finanzierungsquellen, bspw. durch die Förderung im Rahmen der „Projects of Common Interest“, durch Kredite der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und durch die Europäische Investmentbank, zur Verfügung gestellt?

52

Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass den griechischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Kosten für die Pipeline entstehen?

53

Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise das Betreiberkonsortium von TAP sich Zugriff auf die benötigten Landflächen in Griechenland gesichert hat? Welche Vertragsformen wurden hier verwendet (Verpachtung, Kauf etc.)? Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesem Zusammenhang Enteignungen aufgetreten sind?

54

Welche finanziellen Vorteile ergeben sich aus dem Bau von TAP für Griechenland?

55

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden Transiteinnahmen für Griechenland aus dem Erdgastransport?

56

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bulgarische Behörden an einer „Wiederbelebung“ des South-Stream-Pipeline-Projektes arbeiten (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941 d69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey% 20Abkhazia&tx_ttnews%5Btt_news%5D=45229&tx_ttnews%5BbackPid% 5D=7&cHash=e869fb0def071df03f5d7bd948cd3707)?

57

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einmischung der Türkei in die Frage der Restauration der Aziz-Moschee im georgisch-muslimischen Adscharien (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941 d69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey% 20Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%5D=3&tx_ttnews%5Btt_news%5D= 45079&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=611c9f62c667a2cd9b7f9e 8ec2bf46e4)?

58

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forcierung der abchasisch-türkischen Beziehungen unter Bruch der georgischen Souveränität durch die türkische Regierung in den vergangenen Jahren (www.jamestown. org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f378576261ae 3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer% 5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=44437&tx_ttnews%5BbackPid%5D= 7&cHash=00a4655d39e107dc2ec907407eae8d58)?

Berlin, den 15. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen