[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8188
18. Wahlperiode 14.04.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Die Ukraine zwei Jahre nach dem Umsturz
Die Dauerkrise in der Ukraine treibt auf einen neuen Höhepunkt zu. Zwei Jahre
nach dem aus Sicht der Fragesteller verfassungswidrigen Umsturz steht die
Regierung Arsenij Jazenjuks an ihrem Ende (
www.german-foreign-policy.com/de/
fulltext/59310). Der Konflikt zwischen Präsident Petro Poroschenko und der
bislang von ihm wegen ihres prowestlichen und wirtschaftsliberalen Kurses
unterstützten Regierung Arsenij Jazenjuks war offen zutage getreten (Frankfurter
Rundschau vom 19. Februar 2016) – und die Koalition ist offenkundig auch daran
zerbrochen.
Alles Taktieren über Fortbestehen oder tatsächlichen Zerfall der Koalition konnte
seit zwei Monaten nicht über deren faktisches Ende hinwegtäuschen (www.
unian.ua/politics/1270287-parubiy-u-skladi-koalitsiji-perebuvae-ponad-226-
deputativ-i-vona-isnue.html). Die Auseinandersetzungen zwischen den
verschiedenen Oligarchengruppierungen bilden den Hintergrund der Entwicklung, die mit
dem – offenbar unter Druck aus dem Umfeld der Präsidentenadministration
erfolgten – Rücktritt des aus Litauen stammenden und im Eilverfahren in die
Ukraine eingebürgerten Wirtschaftsministers Aivaras Abromavičius in den ersten
Februartagen 2016 in ihre Endphase eingetreten war (
www.faz.net/aktuell/politik/
ausland/europa/lage-in-der-ukraine-heisser-zorn-kalte-dusche-14088751.html).
Der „Reform“-Minister beklagte das Beharrungsvermögen der „alten Kräfte“, zu
denen er ausdrücklich die Oligarchen zählte. Deren Widerstand gegen neoliberale
Reformen, wie sie der Internationale Währungsfonds (IWF) von der Ukraine
verlangt, würde bis in die höchsten Staatsämter reichen. Somit war auch die
Präsidentenadministration als Teil des Problems angesprochen – schließlich ist Petro
Poroschenko einer der Oligarchen. Dessen Name taucht auch im Kontext der
„Panama-Papiere“ über Briefkastenfirmen und Geheimgeschäfte auf (
www.sued-
deutsche.de/politik/panama-papers-wie-der-ukrainische-praesident-mitten-
imkrieg-eine-briefkastenfirma-gruenden-liess-1.2932954). Nachdem
Premierminister Arsenij Jazenjuk über Wochen hinweg einen Rücktritt ausgeschlossen und
versucht hatte, eine neue Koalition zusammenzubringen, reichte er schließlich am
10. April 2016 doch seinen Rücktritt ein (
www.faz.net/aktuell/politik/
ausland/europa/ukraine-angemessener-abgang-14171114.html). Selbst
wohlmeinende Beobachter kamen nicht umhin festzustellen, dass die Führung von Petro
Poroschenko und Arsenij Jazenjuk der Administration ähnelte, die sie vor zwei
Jahren wegen der ihr vorgeworfenen Korruption gewaltsam abgelöst hatte
(
www.kyivpost.com/article/content/kyiv-post-plus/bad-moon-rising-408431.html).
Der Rücktritt des Generalstaatsanwalts Wiktor Schokin, der auf Veranlassung
von Präsident Petro Poroschenko erfolgte – allerdings wurde Wiktor Schokin
wochenlang auf seinem Posten be- und erst Anfang April 2016 entlassen –, dürfte
vor diesem Hintergrund ein Bauernopfer in der ukrainischen Regierungskrise
sein, die das Potenzial hat, sich zur Staatskrise auszuweiten (
www.fr-online.
de/ukraine/ukraine-bizarres-spektakel-in-kiew,26429068,33809190.html).
Allerdings blieb die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft vorerst unterbrochen
(
www.kyivpost.com/article/content/kyiv-post-plus/all-investigations-at-prosecutors-
office-blocked-starting-from-march-1-409173.html).
Zwar hat die Ukraine im Januar 2016 das EU-Assoziierungsabkommen auch
praktisch umgesetzt, d. h. die Marktöffnung ist realisiert, doch ökonomisch ist die
Lage schlechter und instabiler als vor dem Jahr 2014. Die Bevölkerung in der
Ukraine ist zwei Jahre nach dem „Regime-Change“ schwer enttäuscht – nicht nur
von den mageren Ergebnissen, die die neue Führung vorweisen kann, sondern
auch von den Intrigen des Präsidenten und Premierministers, die das
Auseinanderbrechen der Koalition hervorgerufen haben und sich prinzipiell nicht von dem
unterscheiden, was bis zum Jahr 2014 in der ukrainischen Politik üblich war
(
www.heise.de/tp/artikel/47/47513/1.html).
Profiteur könnte die Radikale Partei von Oleh Ljaschko sein, die in den letzten
Wahlen viele Stimmen auf sich gezogen hat, die vor 2013/2014 noch die
faschistische „Swoboda“ für sich verbuchen konnte. Sie ist zu Gesprächen über eine
neue Koalition bereit (
www.pravda.com.ua/rus/news/2016/02/19/7099592/).
Oleh Ljaschko dürfte dafür sorgen, dass der Einfluss von nationalistischen und
faschistischen Kräften unabhängig von einer Beteiligung seiner Partei an der
neuen Regierung zunehmen wird. Die Radikale Partei wird die politischen
Debatten in der ukrainischen Gesellschaft bei dieser Gelegenheit weiter nach rechts
verschieben. Nachdem sich Oleh Ljaschko einen Ruf als „radikaler Saubermann“
zugelegt hat, der auch vor Handgreiflichkeiten nicht zurückschreckt, hat der
ukrainische Geheimdienst SBU nun Ermittlungen wegen Korruption gegen Oleh
Ljaschko aufgenommen (
www.segodnya.ua/politics/pnews/sbu-vzyalas-za-lyashko-
694339.html).
Die Abkommen von Minsk (Minsk II) haben seit über einem Jahr nur eine sehr
begrenzte Wirkung gehabt, da beide Seiten – jeweils unter Verweis auf die
Gegenseite – die Vereinbarungen gebrochen haben. Seit geraumer Weile sind
wieder eine Intensivierung des Kriegs im Südosten und Angriffe von beiden Seiten
zu verzeichnen (
www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/ukraine-
seesover-50-militant-attacks-on-its-positions-in-last-day-408448.html). Auf der Seite
der Aufständischen werden die jüngsten Ermahnungen von Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier vor dem erneuten Zusammentreffen
im „Normandie“-Format in Paris am 3. März 2016 als indirektes Eingeständnis
gewertet, dass Kiew dazu „angetrieben“ werden müsse, Minsk II zu erfüllen
(
http://rusvesna.su/news/1456862993).
Nachdem die Ukraine Ende 2014 ihren blockfreien Status aufgehoben hatte, kam
es zu einer schrittweisen Annäherung von NATO und Ukraine. Inzwischen
kooperieren beide Seiten beim Training und Einsatz von sogenannten Spezialkräften
(
www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/nato-ukraine-to-cooperate-in-
special-operations-408454.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, im Spätsommer
2014 auf dem Höhepunkt des Bürgerkrieges in seinem Land die Gründung
einer Briefkastenfirma namens Prime Asset Partners Limited mit Sitz auf den
Britischen Jungferninseln einleiten ließ, deren Formalitäten laut einem
Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. September 2014 zeitgleich mit der
großen Schlacht von Ilowajsk, bei der Hunderte Ukrainer starben, oder
zumindest in bemerkenswerter zeitlicher Nähe zur verheerenden militärischen
Entwicklung erledigt worden seien (
www.sueddeutsche.de/politik/panama-
paperswie-der-ukrainische-praesident-mitten-im-krieg-eine-
briefkastenfirmagruenden-liess-1.2932954 und
www.spiegel.de/politik/ausland/panama-papers-
vorwuerfe-gegen-petro-poroschenko-a-1085815.html)?
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass die Gründung von Prime Asset Partners Limited „Teil des
Prozesses“ sei, „Poroschenkos Vermögen in einen Trust zu überführen“ (www.
sueddeutsche.de/politik/panama-papers-wie-der-ukrainische-
praesidentmitten-im-krieg-eine-briefkastenfirma-gruenden-liess-1.2932954)?
3. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen neuere Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass die „Überführung“ von Petro Poroschenkos
Vermögen in einen „Trust“ namens Prime Asset Partners Limited auf den Britischen
Jungferninseln kurz nach den Präsidentschaftswahlen dabei geholfen hat, dass
der ukrainische Staatschef als einziger Oligarch von den elf reichsten
Ukrainerinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern im Vergleich zum
Vorjahr sein Vermögen um 20 Prozent gesteigert hat, wodurch es von
816 Mio. US-Dollar auf 979 Mio. US-Dollar vergrößert werden konnte (www.
kyivpost.com/article/content/ukraine/ranking-of-richest-ukrainians-published-
401133.html und
http://int.hromadske.tv/en/articles/show/poroshenko_ukraine_
offshore; vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7009)?
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro
Poroschenko an der Gründung von Briefkastenfirmen Prime Asset Partners
Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln beteiligt waren?
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro
Poroschenko selbst eigene Briefkastenfirmen gegründet haben?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Julia Timoschenko, ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine
und Geschäftsfrau, über das Unternehmen Bassington Ltd. mit dem
Geldwäschenetzwerk des ukrainischen Ex-Premierministers Pawlo Lasarenko
verflochten war, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
allein in den Jahren 1996 und 1997 rund 100 Mio. US-Dollar von Julia
Timoschenkos Unternehmen an Pawlo Lasarenkos Helfer geflossen sind
(
www.tagesschau.de/ausland/panamapapers-141.html)?
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der jüngst
zurückgetretene aber noch im Amt befindliche Wirtschaftsminister Aivaras
Abromavičius im ukrainischen Programm der Deutschen Welle gefordert
hat, anstelle von Premierminister Arsenij Jazenjuk solle die gegenwärtige
Finanzministerin Natalija Jaresko die Regierungsgeschäfte führen (
http://dw.
com/p/1Hvam), und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
8. Inwieweit hat die gemeinsame Ukraine-Reise von Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und seinem französischen Kollegen
Jean-Marc Ayrault am 22./23. Februar 2016 konkrete Maßnahmen und
Initiativen zur Lösung der Regierungskrise und der Konflikte zwischen den
ukrainischen Oligarchen ausgelöst (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/
gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)?
9. Inwieweit stehen die gestiegenen Energiepreise für die ukrainische Bevölkerung
(
www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/212306/analyse-erdgas-
fuerdie-ukraine-im-winter-2015-16-wie-viel-zu-welchem-preis-von-wem) nach
Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit den „großen Fortschritten“ der
„Revolution der Würde“, die nach Einschätzung des Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier im Zuge der Reform des
Energiesektors neben der vermeintlichen Eindämmung des „bisherigen skandalösen
Missbrauchs“ erzielt worden sind (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/
gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)?
10. Inwieweit hat sich Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier während seines jüngsten Besuchs in Kiew für die Aufhebung des
Verbots der Kommunistischen Partei der Ukraine eingesetzt, die als eine der
wichtigsten Oppositionsparteien massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt
ist?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die staatlichen
Untersuchungen zu den Todesopfern des sogenannten Euromaidan von 2014
per Gesetz zum 1. März 2016 eingestellt wurden (
www.unian.ua/society/
1270737-gpu-ochikue-vnesennya-zmin-do-zakonu-dlya-
prodovjennyarozsliduvannya-sprav-schodo-maydanu-v-radi-poobitsyali-vipravitisya.html)?
12. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Führung dafür
eingesetzt, dass die staatlichen Untersuchungen zu den Todesopfern des
sogenannten Euromaidan nicht eingestellt, sondern nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen neu aufgenommen werden, um die Schuldigen zu ermitteln, zumal seit
dem Jahr 2014 erhebliche Zweifel an den von offizieller Seite in Kiew
verbreiteten Erklärungen zu den Opfern des Euromaidan laut geworden sind
(
www.heise.de/tp/artikel/47/47461/1.html) und selbst in den ukrainischen
Strafverfolgungsbehörden eine Einstellung der Ermittlung aus formalen
Gründen umstritten ist (
http://en.interfax.com.ua/news/general/326099.html)?
13. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Staatsführung
dafür eingesetzt, dass das am 2. Mai 2014 an mindestens 48 Menschen
verübte Massaker von Odessa unverzüglich, gründlich und nach
rechtsstaatlichen Maßstäben aufgeklärt wird, zumal der Europarat die schleppenden
Ermittlungen der ukrainischen Behörden im November 2015 in scharfer Form
bemängelt hat (
www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-europarat-kritisiert-
ermittlungen-zu-strassenschlachten-a-1060987.html)?
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung von der
ukrainischen Regierung eingefordert, um ihrer „Erwartung, dass die zuständigen
ukrainischen Stellen das Notwendige unternehmen, um festgestellte Defizite
aufzuarbeiten“ Geltung zu verschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7009)?
15. Inwieweit ist die Antwort der Bundesregierung, sie verfüge über keine
eigenen Erkenntnisse zu den Untersuchungen bezüglich des Massakers von
Odessa, dahingehend zu verstehen, dass sie entweder trotz der
internationalen Kritik großes Vertrauen in die ukrainischen Stellen hinsichtlich der
Aufklärung hat oder das Ereignis in der Kooperation mit der Ukraine keine
hinreichende Priorität besitzt, um sich eigene Kenntnisse zu verschaffen,
obwohl die Untersuchungen der Ereignisse von Odessa nicht den
Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen
(Bundestagsdrucksache 18/7009)?
16. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
zu den Hintergründen der neuerlichen Gewalt in Odessa, die sich gegen
offenkundig friedliche Demonstranten richtete, als am 2. April 2016 ein
Demonstrant, der zu einer Gruppe gehörte, die sich auf dem Platz „Kulikove
pole“ in Odessa versammelt hatte, um der Opfer des 2. Mai 2014 zu
gedenken, durch einen Sprengkörper schwer an der Hand verletzt wurde (www.
unian.net/politics/1307639-v-odesse-na-kulikovom-pole-petardoy-travmirovan-
uchastnik-pominalnoy-aktsii.html)?
17. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung zu
Aktivitäten des „Rechten Sektors“, der jüngst in Mykolajiw die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Gedenkfeier anlässlich der Befreiung der Stadt im
Zweiten Weltkrieg überfallen hat (
http://rusvesna.su/news/1459238753)?
18. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse zu den Tätern der Angriffe auf
die öffentliche Infrastruktur – die Sprengung von Strommasten in der
ukrainischen Provinz Cherson –, die laut dem Sprecher des Auswärtigen Amts
kriminelle Akte darstellen und zu denen die Bundesregierung eine
Aufklärung durch die ukrainischen Behörden erwartet (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6997)?
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Reparatur der
Leitungen von krimtatarischen Aktivisten be- oder verhindert und dies von
Präsident Petro Poroschenko unterstützt wird (
www.nytimes.com/2015/11/
24/world/europe/crimea-tatar-power-lines-ukraine.html)?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufstellung eines
krimtatarischen Bataillons, das auf Seiten der Kiewer Truppen zur Rückeroberung
der Krim für die Ukraine eingesetzt werden soll (
www.neues-deutschland.
de/artikel/1000083.alkoholfreies-bataillon-fuer-die-krimtataren.html)?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Initiative von Präsident
Petro Poroschenko, den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der
Ukraine mit der „Reintegration“ der Krim in die Ukraine zu befassen, vor
dem Hintergrund, dass der ukrainische Innenminister Arsen Awakow
angekündigt hat, eine Truppe der Nationalgarde zur Rückeroberung der
Krim aufzustellen (
http://censor.net.ua/news/376332/avakov_gotovitsya_
spetspodrazdelenie_natsgvardii_chtoby_vernut_krym)?
22. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Verbindungen zwischen offenkundig rassistischen Fussballfans („Ultras“) von
FK Dynamo Kiew und anderer ukrainischer Vereine zu Mitgliedern der
nationalistischen und faschistischen sogenannten Freiwilligenbataillone, die
im Donbass kämpfen (
www.zeit.de/sport/2016-02/dynamo-kiew-
rassismusmanchester-city-champions-league/komplettansicht)?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen aktuellere Kenntnisse über
die Vernetzung von Hooligans unter anderem der Vereine FK Dnipro
Dnipropetrowsk, FK Metalist Charkiw und FK Karpaty Lwiw mit den
Freiwilligenbataillonen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2559)?
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer Vertretung
der NATO in Kiew vor dem Hintergrund der angespannten Beziehungen
zwischen der Ukraine und Russland, für die inzwischen das entsprechende
Gesetz von Präsident Petro Poroschenko unterzeichnet wurde (
www.unian.
ua/politics/1276639-poroshenko-shvaliv-zasnuvannya-predstavnitstva-nato-
v-ukrajini.html)?
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Bestrebungen
nationalistischer und faschistischer Gruppierungen, darunter solcher, die sich
in der Tradition der Organisation Ukrainischer Nationalisten sehen,
angesichts der auseinanderbrechenden Regierungskoalition einen „neuen Maidan“
auszurufen, dessen Aktivisten sogleich Gebäude besetzt (
www.unian.ua/politics/
1271705-predstavniki-tak-zvanih-radikalnih-pravih-sil-mayut-zvilniti-gotel-
kozatskiy-na-maydani-o-1900.html) und Niederlassungen russischer Banken in
der Ukraine attackiert bzw. zerstört haben und möglicherweise in der
fortschreitenden Krise wie in 2013/2014 auch nicht vor Gewalt gegen Andersdenkende
zurückschrecken werden (
www.unian.ua/society/1272063-napadnikam-na-
rosiyski-banki-u-lvovi-svitit-do-10-rokiv.html,
www.unian.ua/society/1272180-
politsiya-vvajae-napad-na-viddilennya-sberbanku-rosiji-v-mariupoli-
huliganstvom.html#ad-image-0 und
www.unian.ua/society/1273250-za-
pogromialfa-banku-ta-sberbanka-rosiji-u-kievi-zatrimali-bilorusa-z-batalonu-oun.html
#ad-image-0)?
26. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
darüber, dass nach Aussagen des ehemaligen Anführers des „Rechten Sektors“
und derzeitigen Beraters des Generalstabs der Ukrainischen Streitkräfte, Dmytro
Jarosch, „unkontrollierbare Prozesse“ innerhalb des „Rechten Sektors“
ablaufen (
www.unian.ua/politics/1276700-v-pravomu-sektori-vidbuvayutsya-
nekontrolovani-protsesi-yarosh.html), und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus?
27. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die am 24. Februar 2016 in Lwiw von Dmytro Jarosch angekündigte
Gründung einer „Nationalen Bewegung ‚Staatliche Initiative Jarosch‘“
(DIJa), die schon allein aufgrund ihre Namens (das Akronym lässt sich mit
„Tat“ übersetzen) zu einem Sammelbecken für mit der Führung von Petro
Poroschenko und Arsenij Jazenjuk unzufriedene, militante Nationalisten
werden könnte (
www.ukrinform.ua/rubric-politycs/1971417-aros-prezentuvav-
svou-politsilu.html), und die möglicherweise durch Gewalt die instabile
Situation in der Ukraine nach dem Vorbild von 2013/2014 eskalieren könnte,
zumal Dmytro Jarosch eine Vereinigung seiner neuen Formation mit der
„Selbstverteidigung des Maidan“, die bereits eine zentrale Rolle während des
Umsturzes im Jahr 2014 gespielt hatte, für Mai 2016 angekündigt hat (www.
ukrinform.ua/rubric-politycs/1971506-aros-hoce-obednatisa-iz-samooboronou-
majdanu.html)?
28. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die im westukrainischen Gebiet von Riwne andauernden
Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten einerseits sowie
(illegalen) Bernsteinsuchern andererseits (
www.ukrinform.ru/rubric-community/
1993655-bitva-za-antar-na-meste-stolknovenij-s-policiej-tysaci-rovenskih-
kopatelej.html)?
29. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Berichten vor,
dass hinter der illegalen Förderung und dem illegalen Export von Bernstein
(
www.unian.net/society/1295894-jurnalistyi-rasskazali-kak-rabotaet-yant-
arnaya-mafiya-na-polese.html) möglicherweise auch der „Rechte Sektor“
steht, wie auch Filmaufnahmen von den Kämpfen nahelegen können (www.
hromadske.tv/society/mvs-oprilyudnilo-video-sutichki-burshtinokopachiv-/)?
30. Über welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die
Bundesregierung hinsichtlich der politischen Positionen des neuen Chefs des
„Rechten Sektors“ Andrij Tarasenko und der politisch-gesellschaftlichen Funktion
der von ihm geleiteten Organisation?
31. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) über den Verlust staatlicher Kontrolle über die nordwestlichen
Grenzen und Grenzgebiete der Ukraine und über den damit einhergehenden
Einnahmeverlust des ohnehin unterfinanzierten ukrainischen Staates vor, der
sich – allein ausgehend von einzelnen Funden des polnischen Zolls – auf
mehrere Millionen Euro belaufen dürfte (
www.vestifinance.ru/articles/
68722)?
32. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse hinsichtlich der ökologischen
Auswirkungen des illegalen Bernsteinabbaus in der Ukraine, die nach den
Worten der Chefin der Nationalen Polizei der Ukraine bereits das Ausmaß
einer Katastrophe zu erreichen drohen (
www.ukrinform.ru/rubric-politycs/
1993631-antarnye-vojny-dekanoidze-prosit-sobrat-sovbez.html)?
33. Welches sind nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) die Hauptnutznießer und Hauptabnehmerländer der illegalen
Bernsteinexporte aus der Ukraine?
34. Über welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die
Bundesregierung über Angriffe auf das von Kiew gehaltene Territorium, die
angeblich mit Hilfe von Drohnen vom Donbass aus erfolgen würden (www.
unian.net/war/1280014-gibridnaya-voyna-ataki-dronov.html) und die aus
ukrainischer Sicht eine „hybride Kriegsführung“ Moskaus darstellen?
35. Womit erklärt die Bundesregierung die „mangelnde Bereitschaft zur
Umsetzung des Minsker Abkommens“ aufseiten der Kiewer Regierung
(
www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-die-waffenruhe-wird-
taeglichgebrochen/13038790.html), und welche Schritte unternimmt sie, um die
Bereitschaft Kiews zur Erfüllung der Minsker Vereinbarungen zu erhöhen?
36. Inwiefern hält die Bundesregierung Annahmen für berechtigt, dass der
deutsche Handel mit der Ukraine, der – in den letzten Jahren extrem rückläufig –
im Jahr 2015 ein Minus von 18 Prozent zu verzeichnen hatte (
http://de.reuters.
com/article/deutschland-russland-wirtschaft-idDEKCN0VS0XT), angesichts
des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens der Ukraine
mit der Europäischen Union wieder eine positive Entwicklung nehmen
könnte?
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des im Jahr 2015
von der ukrainischen Werchowna Rada verabschiedeten und sich danach in
juristischer Prüfung befindlichen Gesetzes zur Verschärfung der Strafen bei
Befehlsmissachtung, das auch Waffengewalt zur Durchsetzung von Befehlen
in bestimmten Situationen als äußerste Maßnahme erlaubt – also auch die
Erlaubnis auf „Deserteure und Befehlsverweigerer“ zu schießen –, dessen
mögliche Inkraftsetzung und Anwendung die Bundesregierung aufmerksam
beobachten wollte (Bundestagsdrucksache 18/5177), und inwieweit hat die
Bundesregierung aus ihren aufmerksamen Beobachtungen Kenntnisse, ob
die ukrainische Justiz „die einschlägigen rechtsstaatlichen Standards“
gegenüber dem ukrainischen Journalisten Ruslan Kozaba einhält, der seit einem
Jahr in Untersuchungshaft sitzt, weil er nicht auf seine Landsleute schießen
will und andere dazu aufrief, den Kriegsdienst im Osten der Ukraine zu
verweigern und nun im Falle einer Verurteilung mit einer Haftstrafe von 12 bis
15 Jahren rechnen muss (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 27 in der Fragestunde am 4. März 2015, Plenarprotokoll 18/90)?
Berlin, den 13. April 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]