Arbeitsbedingungen von Crowdworkern
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht, Herbert Behrens, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Birgit Menz, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Crowdworking-Plattformen verändern nicht nur bestehende Wettbewerbsstrukturen, sie schaffen gänzlich neue. Die Plattformen ermöglichen einer breiten Masse an Beschäftigten eine niedrige Markteintrittshürde in einen zum Teil globalen Markt. Gleichzeitig erleichtern sie den Zugang zu angebotenen Produkten und Dienstleistungen für Konsumenten. Digitale Plattformen können damit die bestehende Wettbewerbssituation verschärfen oder bestehende Anbieterstrukturen verdrängen. Laut der Gewerkschaft IG Metall gibt es in Deutschland inzwischen etwa eine Million Crowdworker. Crowdworking wird von vielen Branchenkennern und Gewerkschaften als vorwiegend prekäre Arbeitsform definiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Erwerbsstatus von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte, wenn möglich, differenziert aufschlüsseln)?
Wie viele Crowdworker sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit tätig, und wie viele waren es jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 (bitte nach Jahr, soweit Daten vorliegen, differenzieren)?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Crowdworking und die Nutzung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Motive der Teilnahme an Crowdworking?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Aktivität auf einer Plattform von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den sozialdemografischen Hintergrund von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Altersstruktur und Geschlecht von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wochenarbeitszeiten von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Arbeitszeiten soweit wie möglich aufschlüsseln und nach Erwerbsstatus differenzieren)?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschäftigungsumfang von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Crowdworker prozentual auf mehr als einer Plattform tätig sind?
Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszufriedenheit von Crowdworkern?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rechte von Crowdworkern gegenüber Plattformen und Auftraggebern zu stärken?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Crowdworker vor kontinuierlicher elektronischer Überwachung durch Crowdworking-Plattformen zu schützen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Hinblick auf die rechtliche Absicherung in Bezug auf Beschäftigungsverhältnis, Bezahlung, Mitbestimmungsrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Urheber- und Eigentumsrechte von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Unternehmen mit einer Beteiligung des Bundes nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „Crowdworking“ oder „Crowdsourcing“, und zu welchem Zweck?
Welche Forschungsaufträge zu dem Thema Crowdworking sind von der Bundesregierung geplant, in Auftrag gegeben oder bereits veröffentlicht worden?