Entwicklungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der Flüchtlingsbewegungen in der Türkei, in Syrien und im Nordirak
der Abgeordneten Heike Hänsel, Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Reaktion auf die Flüchtlingsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten und der Türkei hat die Bundesregierung in der bilateralen Kooperation mit den betroffenen Staaten eine Reihe wirtschafts- und entwicklungspolitischer Maßnahmen ergriffen, die aber aus Sicht der Fragesteller eher auf Migrationsabwehr fokussieren. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit Ankara soll ausgebaut werden. Die Fördergelder für die Türkei sollen nach Angaben vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in diesem Jahr von 36 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro angehoben werden (www.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/bundespolizei-weist-fluechtlinge-an-der-grenze-ab-44276740.bild.html). Trotz deutlicher Bedenken (www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/turkey-eu-refugees-detention-deportation/) von Menschenrechtsorganisationen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) gegenüber der Flüchtlingspolitik der Türkei hat die Europäische Union ein politisches Abkommen mit der Regierung der türkischen Partei AKP geschlossen, das unter anderem einen sogenannten Austausch von Flüchtlingen beinhaltet und finanzielle Zusagen im Rahmen eines Aktionsplans in Höhe von zunächst 3 Mrd. Euro zur humanitären Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei, an denen sich die Bundesregierung mit 427,5 Mio. Euro beteiligt.
Vor allem im türkischen Grenzgebiet soll nach Angaben (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2015/maerz/150320_Deutschland-verstaerkt-Fluechtlingshilfefuer-Tuerkei-und-Libanon/index.html) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Schulen, berufliche Ausbildungen und die Stärkung der Infrastruktur investiert werden. Weder Bundesminister Dr. Gerd Müller noch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Januar dieses Jahres bei einem Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik vereinbarte (dpa vom 22. Januar 2016), gingen dabei auf Recep Tayyip Erdoğans Kriegspolitik gegen die Kurden noch auf menschenrechtlichen Bedenken gegenüber der Politik Ankaras ein (www.n-tv.de/ticker/UNHCR-ruft-Tuerkei-zur-Oeffnung-der-Grenzen-auf-article16959311.html).
Am Rande der Geberkonferenz für Syrien in London sprach sich Bundesminister Dr. Gerd Müller indes für einen „Marshall-Plan“ für das Bürgerkriegsland aus (www.heute.de/entwicklungsminister-mueller-mahnt-einhaltung-der-milliarden-versprechen-fuer-kriegsopfer-in-syrien-an-42127602.html). Dazu müsse ein Koordinator eingesetzt und die Europäische Kommission beteiligt werden. Bei Gesprächen mit Regierungsvertretern in Jordanien zum Thema soll es darum gegangen sein, „legale Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge zu schaffen“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160126_pm_006_Marshallplanfuer-Nahost-Minister-Mueller-beraet-mit-jordanischer-Regierung-Investitionenin-Wirtschaft-Handwerk-und-Infrastruktur/index.html). Geplant sei unter anderem der Bau von Unterkünften, Schulen und Gemeindezentren. Dadurch entstünden Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Einheimische. Auf dem Weltwirtschaftsforum 2016 in Davos brachte die jordanische Seite indes die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ins Spiel (www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-Koalition-der-Willigen.html).
Ähnlich wie in Jordanien hatte sich Bundesminister Dr. Gerd Müller bereits vor der Syrien-Geberkonferenz bei einem Besuch im Nordirak (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Mueller-im-Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/index.html) geäußert. Angesichts des großen Bedarfs an Infrastruktur sei ein Wirtschafts- und Investitionsprogramm die Grundlage für eine Stabilisierung der Region. Auch in Syrien schließlich sollen in Ergänzung zu bestehenden Programmen wirtschafts- und entwicklungspolitische Initiativen ergriffen werden.
Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist. Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien, Japan, die Niederlande und Kuwait. Das Gesamtvolumen der Einzahlungen belief sich im Januar 2016 auf etwa 120,4 Mio. Euro (vgl. www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf).
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen63
Ab wann wurden oder werden die von der Bundesregierung zusätzlich bewilligten 14 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) freigegeben (www.dw.com/de/deutschland-stockt-entwicklungshilfe-f%C3%BCr-die-t%C3%BCrkei-auf/a-19000921)?
Welche staatlichen und nichtstaatlichen deutschen und türkischen Entwicklungsorganisationen werden die Gelder umsetzen?
In welchen Regionen werden diese Entwicklungsgelder umgesetzt (bitte einzeln auflisten)? Sind auch Entwicklungsprojekte irgendwelcher Art in den kurdischen Regionen und Städten geplant? Und wenn ja, welche, und wer führt diese durch (bitte einzeln auflisten)?
Sind auch Entwicklungsprojekte in einer der folgenden Städte geplant, in denen es aufgrund der militärischen Operationen der türkischen Armee zu erheblichen Zerstörungen gekommen ist, zum Beispiel in der Altstadt Sur in Diyarbakir und Cizre? Wenn nein, weshalb nicht?
In welche Flüchtlingsprojekte fließen die von Deutschland anteilig finanzierten 6 Mrd. Euro in der Türkei, und welche staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen setzen diese Projekte um (bitte einzeln auflisten)?
Wer genau entscheidet über die Verwendung der zugesagten EU-Hilfsgelder?
Welche Flüchtlingsgruppen aus welcher Region gelten als Zielgruppe? Sollen nun auch neu aus Griechenland in die Türkei abgeschobene Flüchtlinge mit diesen EU-Hilfsgeldern versorgt werden? Wenn ja, gehören dazu auch Flüchtlingslager in der Region nahe des westtürkischen Küstenorts Dikili?
Sollen auch Flüchtlinge erreicht werden, die momentan zu tausenden außerhalb von Flüchtlingslagern in türkischen Städten auf der Straße leben? Und wenn ja, wie genau, und von welcher Organisation?
Gibt es von Seiten der Europäische Union oder der Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung irgendwelche Vorgaben zur Verwendung der Hilfsgelder für Flüchtlinge? Wenn ja, wo sind diese schriftlich festgehalten? Wenn nein, weshalb nicht?
Werden mit den Hilfsgeldern auch kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien unterstützt?
Werden mit den Hilfsgeldern für Flüchtlinge auch neugeplante Flüchtlingsansiedlungen, zum Beispiel in der Stadt bzw. Region Gaziantep, finanziert?
Welche sonstigen Gelder aus dem deutschen Bundeshaushalt fließen in die Türkei (bitte detailliert die Einzelpläne des Bundeshaushalts, Projekte und beteiligten Organisationen aufführen)?
Von wem werden die mit deutscher Entwicklungshilfe finanzierten Schulen in der Türkei geführt, und befinden sich darunter auch nichtstaatliche Träger (www.neues-deutschland.de/artikel/999257.unterstuetzung-fuer-tuerkische-schulen.html)?
Inwieweit folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Militäroffensive des türkischen Staates im Osten des Landes nur gegen „Terroristen“ richtet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/kampf-gegenislamischen-staat-erdogan-erwartet-unterstuetzung-13723379.html)?
Hat die Bundesregierung die Zahlung von Entwicklungsgeldern an die türkische Staatsführung an konkrete Bedingungen geknüpft? Und wenn ja, an welche? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie und von wem wird die Verwendung deutscher Entwicklungsgelder in der Türkei überprüft?
Wie trägt die Bundesregierung zur Nothilfe für die Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der türkisch-syrischen Grenzregion bei?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung für eine Öffnung der Grenze zu den nordsyrischen Städten Kobane und Afrin für humanitäre Hilfe und Wiederaufbauleistungen ein? Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rückreise von Kriegsflüchtlingen in das syrische Kriegsgebiet durch bewaffnete Kräfte der Türkei (www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/turkey-eu-refugeesdetention-deportation)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rücksendung von Flüchtlingen aus anderen Staaten durch bewaffnete Kräfte der Türkei (ebd.)?
Welche Staaten sollen in den vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigten „Marshall-Plan für Nahost“ eingebunden werden (www.bmz.de/en/press/aktuelleMeldungen/2016/februar/160202_pm_010_Call-for-greater-EU-commitment-Minister-Mueller-attends-meeting-of-EU-ministers-for-development-cooperation/index.html)?
Welche Bundesmittel sind dafür für welchen Zeitraum aus welchen Budgets veranschlagt?
Sind weitere Staaten an dem „Marshall-Plan“ beteiligt? Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen Zusagen?
Wie viele Arbeitsplätze sollten im Rahmen der o. g. Planungen für Flüchtlinge entstehen?
Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, die u. a. von der jordanischen Königin Rania ins Spiel gebracht wurden (www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-Koalition-der-Willigen.html)?
Wie sollen diese Sonderwirtschaftszonen nach Kenntnis und/oder Willen der Bundesregierung gestaltet sein?
Werden die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Standards in diesen Sonderwirtschaftszonen gelten? Wenn nein, weshalb nicht?
Wie will die Bundesregierung die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards für in Jordanien arbeitende Flüchtlinge gewährleisten, die in von Deutschland finanzierten Programmen und Projekten tätig sind?
Wurde die Frage nach arbeitsrechtlichen Standards in den geplanten Sonderwirtschaftszonen mit der jordanischen Seite bereits erörtert, und wenn ja, wann, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Produkte sollen in den Sonderwirtschaftszonen hergestellt werden?
Sind diese Produkte auch für den Export in die Europäische Union gedacht? Wenn ja, soll es erleichterte Zugangsbedingungen bezüglich Zoll und Auflagen für diese Produkte geben, und welche?
Wie plant die Bundesregierung Jordanien einen besseren Arbeitsmarktzugang in die Europäische Union zu gewähren (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/160121_Syrienkonferenz_London.html)?
Welche arbeits- und sozialrechtlichen Standards müssten für Importe aus Jordanien garantiert werden?
Plant die Bundesregierung Änderungen bei bestehenden Regelungen?
Auf welche nachprüfbaren Untersuchungen stützt sich die Aussage der Bundesregierung, dass in Jordanien „mit deutscher Unterstützung 800 000 Menschen mit Wasser versorgt werden, 200 000 Menschen mit Strom“ und dass „130 000 Flüchtlingskinder […] in den vergangenen beiden Jahren zur Schule gehen [konnten]“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160126_pm_006_Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraetmit-jordanischer-Regierung-Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und-Infrastruktur/index.html; bitte Berichte anführen)?
Sind diese Zahlen von unabhängiger dritter Seite überprüft (bitte etwaige Berichte anhängen)?
Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden zum Erreichen dieser Ergebnisse in welchen Projekten aufgewendet?
Welche Bundesmittel wurden für das mit deutscher Hilfe errichtete Krankenhaus und Gesundheitszentrum im Nordirak aufgewendet (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Muellerim-Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/index.html)?
Wie viele Menschen erreicht dieses Krankenhaus, und wie viele Ärzte arbeiten dort? Wo liegen die sieben Schulen, die im Nordirak mit deutscher Hilfe errichtet wurden, und wie viele Klassenräume haben sie jeweils (ebd.)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung innerhalb Syriens Gebiete so versorgen will, dass die geschätzten 7 Millionen Binnenflüchtlinge das Land gar nicht erst verlassen müssen (Reuters, „Schwierige Suche nach Milliarden für Flüchtlingshilfe“, vom 29. Januar 2016)?
Wo sollen diese Zonen liegen?
Wie und durch wen sollen sie versorgt werden?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Sache mit wem geführt?
Wann und an wen sollen die von der Bundesregierung auf der Syrien-Geberkonferenz in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro ausgezahlt werden?
Welcher Zeitraum ist für diese Zahlungen veranschlagt?
Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 in den „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) eingezahlt?
Wer ist für die durchführenden Organisationen bei Projekten des SRTF vor Ort Ansprechpartner?
Sieht die Bundesregierung die am SRTF beteiligte „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ als „legitime Vertretung des syrischen Volkes“, wie es in der Selbstbeschreibung des SRTF heißt (www.srtfund.org/articles/1_overview)?
Woraus ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung diese politische Legitimation?
In welchen Orten sind Projekte des SRTF durchgeführt worden?
Sind Gebiete unter Kontrolle der Opposition, in denen Projekte des SRTF durchgeführt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen wieder unter Kontrolle der Führung Baschar al-Assads? Und wenn ja, wie gehen die Bundesregierung und die anderen am SRTF beteiligten Partner damit um?
Von welchen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen der SRTF arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrolliert? a) Welche Projekte hat der SRTF in Syrien bereits finanziert, in welchen Orten wurden diese umgesetzt, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen kontrollierten diese Orte zum Zeitpunkt der Projektumsetzung? b) Welche Projekte plant der SRTF in Syrien derzeit, welche Orte betrifft das, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen kontrollieren diese Orte derzeit?
Nach welchen Kriterien gelingt es dem SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung, entsprechende Gebiete zu definieren, wenn es doch der Bundesregierung „aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum möglich bzw. nicht sinnvoll“ erscheint, „jede einzelne Gruppe auf einer Skala von ‚moderat‘ bis ‚nicht moderat‘ dauerhaft einzuordnen“ (Bundestagsdrucksache 18/7114)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der SRTF auch Projekte in Gebieten durchführt, die unter Kontrolle der „Al-Nusra-Front“ stehen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Ergebnisse der humanitären Hilfe in Syrien konkret zu benennen? Wie viele Menschen wurden jeweils mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Energie und Medikamenten versorgt?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung der SRTF ein Instrument der humanitären Hilfe, der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) oder der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit (bitte unter Bezugnahme auf die jeweiligen Grundsätze begründen)?
Um welche besonderen Fachdienste/-kräfte handelt es sich bei den in Kapitel 0511, Titel 443 01 (Einzelplan 05) genannten Vertragspartnern?
Aus welchen Ländern stammen die in Kapitel 0512, Titel 427 29, Kapitel 0513, Titel 427 09 sowie Kapitel 0513, Titel 427 19 (Einzelplan 05) genannten Arbeitskräfte (bitte nach den im Ausgabezweck genannten Beschäftigungskategorien aufschlüsseln)?
Um welche Entgelte handelt es sich bei den in Kapitel 0512, Titel 428 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Ausgaben in Höhe von 24 000 Euro?
Wo befinden sich die in Kapitel 0512, Titel 517 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Räume?
Wohin führten die in Kapitel 0512, Titel 527 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Dienstreisen, und welchen Zweck hatten sie (bitte einzeln auflisten)?
Welche Personen und Institutionen wurden im Rahmen des von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ausgeführten und mit 3,4 Mio. Euro finanzierten Projektes (Kapitel 3201, Titel 896 03, Einzelplan 23) gefördert?
In welchen Ländern fanden Maßnahmen im Rahmen dieses Programms statt? a) Um welche Maßnahmen handelte es sich (bitte auflisten)? b) Wie viel Geld wurde dafür bislang verwendet? c) Wurden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, durch wen?