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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Risiken des globalisierten Lebensmittelhandels - Konsequenzen aus den aktuellen Europolermittlungen

OPSON-Operationen von Europol und Interpol, Beteiligung von Bundesländern und Bundeseinrichtungen an der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug, kontrollierte Lebensmittel, sichergestellte Fälschungen, Verbesserung von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Aufdeckungsquote, Lebensmittel mit größter Betrugsgefahr, irreführende und betrügerische Praktiken, Lebensmittelimporte aus Drittstaaten und EU-Staaten, Erfüllung des europäischen Lebensmittelrechts, Einhaltung der Kontrollpflichten, Planerfüllung des Lebensmittelmonitorings, strafrechtliche Sanktion<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

13.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/828825.04.2016

Risiken des globalisierten Lebensmittelhandels – Konsequenzen aus den aktuellen Europolermittlungen

der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Pressemitteilung des europäischen Polizeiamtes Europol vom 30. März 2016 sind im Rahmen der internationalen „Operation Opson V“ 10 000 Tonnen und 1 Million Liter gefälschte Lebensmittel sichergestellt worden. So entdeckten die Behörden in Italien 85 Tonnen Oliven, die unerlaubt mit Kupfer-Sulfat-Lösung eingefärbt wurden. In Griechenland und Großbritannien wurden Getränke mit gefälschten Etiketten beschlagnahmt und im Sudan wurde mit Düngemitteln gestreckter Zucker entdeckt. Der kriminelle Lebensmittelbetrug stellt somit auch eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

Die EU ist größter Agrarimporteur der Welt. Lebensmittel aus globalen Warenketten sind in Deutschland nur sehr schwer vollständig kontrollierbar. Besonders bei verarbeiteten Waren mit zahlreichen Zutaten ist die Betrugsgefahr hoch. Das verdeutlichte der Pferdefleischskandal von Anfang 2013, als europaweit in zahlreichen Fertiggerichten statt Rinder- Pferdefleisch gefunden wurde. Der Umfang des Betrugs im globalen Lebensmittelhandel bewege sich im Bereich von Prostitution und Drogenhandel, erklärte der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, auf einem Kongress zum Thema Lebensmittelsicherheit (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article137810044/Auf-der-Jagd-nach-den-globalen-Essens-Faelschern.html).

Inwieweit Deutschland von kriminellem Lebensmittelbetrug betroffen ist, wurde nicht bekannt, da hier nur einige wenige Fischarten kontrolliert wurden. Nach Einschätzung des Leiters der Abteilung für Lebensmittelsicherheit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bilden aufgedeckte Fälle im zunehmend globalisierten Lebensmittelhandel nur die Spitze eines Eisbergs (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article137810044/Auf-der-Jagd-nach-den-globalen-Essens-Faelschern.html). Die Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, erklärte zudem am 13. April 2016 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag, dass die Wahrscheinlichkeit für Betrug durch globale Warenströme gestiegen sei. Demgegenüber erklärte Bundesminister Christian Schmidt in einer Pressemitteilung vom 31. März 2016, dass das System der Lebensmittelüberwachung funktioniere, da im Rahmen der „Operation Opson V“ gefälschte Lebensmittel sichergestellt worden seien.

Auch der Interessenverband der Lebensmittelwirtschaft in Deutschland, BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.), sieht nach den Betrugsfunden keinen Handlungsbedarf, das Kontrollsystem zu verbessern (Pressemitteilung des BLL vom 31. März 2016). In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass Grundlage der Lebensmittelsicherheit in Europa die eigenverantwortlichen Kontrollen der Lebensmittelunternehmen sind, deren Wirksamkeit von den Behörden überwacht werden soll.

Experten beklagen seit Jahren die unzureichende Ausstattung der Überwachungsbehörden in Deutschland. Insbesondere nach Lebensmittelskandalen wurde auf eine unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer und des Bundes, einen unzureichenden Informationsaustausch sowie auf Koordinationsmängel hingewiesen. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht hinreichend nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ von Oktober 2011). Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. In diesem Sinne muss er zum gesundheitlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich tätig werden, wenn die Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern nicht hinreichend effizient erfüllt werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die „Opson“-Operationen von Europol/INTERPOL vorbereitet und durchgeführt, wie ist Deutschland dabei eingebunden, und wie wird entschieden, was im Einzelnen im Bundesgebiet kontrolliert wird?

2

An welchen internationalen Aktionen von Europol/INTERPOL zur Aufdeckung von Lebensmittelbetrug im Rahmen der „Operationen Opson I bis V“ war Deutschland in welchem Umfang beteiligt? Welche Bundesländer und welche Bundeseinrichtungen waren mit wie vielen Beamten an den jeweiligen Operationen I bis V beteiligt, und welche Lebensmittel wurden dabei je Operation kontrolliert?

3

Welche Mengen an gefälschten Lebensmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und insgesamt jeweils sichergestellt, und wie stellten sich die Fälschungen der Lebensmittel im Einzelnen dar?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach jeder „Opson“-Operation zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit ergriffen, und wie hat sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft?

5

Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung nach der aktuellen „Operation Opson V“ ergreifen, um die Lebensmittelsicherheit zum gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu verbessern?

6

Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Aufdeckungsquote bzw. der Anteil nicht entdeckter Betrugswaren in Deutschland?

7

Wie hoch muss die Aufdeckungsquote sein, um zu belegen, dass das jetzige System der Lebensmittelüberwachung hinreichend funktioniert, um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten?

8

Bei welchen Lebensmitteln ist die Betrugsgefahr am größten?

9

Welche Faktoren führen dazu, dass besonders globalisierte Warenströme von Lebensmitteln anfällig für irreführende oder betrügerische Praktiken sind?

10

Wie haben sich die Lebensmittelimporte aus Drittstaaten und aus den EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland seit dem Jahr 1990 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren und nach Drittstaat und EU-Mitgliedstaat auflisten), und was sind die wichtigsten 20 Importlebensmittel (bitte in Tonnen und Euro angeben)?

11

Wie werden sich die Lebensmittelimporte aus Drittstaaten und aus den EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln? Bei welchen Lebensmitteln werden weitere Importzunahmen erwartet?

12

Vor welchen Problemen stehen die Lebensmittelunternehmen und nationalen Kontrollbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der verzweigten und globalen Warenströme für Lebensmittel?

13

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder die Überwachungsaufgaben im erforderlichen Maß durchgeführt werden, um ein Höchstmaß an gesundheitlichem Verbraucherschutz und die Erfüllung des europäischen Lebensmittelrechts zu gewährleisten?

14

Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es seinen Kontrollpflichten, die sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) ergeben, nicht ausreichend nachkommt?

15

Wer kontrolliert die Einhaltung des mehrjährigen nationalen Kontrollplanes (MNKP), der durch die Bundesländer gemäß § 10 AVV RÜb erstellt wird? Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es den MNKP nur unzureichend erfüllt?

16

Wer kontrolliert die Einhaltung des bundesweiten Überwachungsplans (BÜp), der gemäß § 11 AVV RÜb zwischen den Ländern die Durchführung der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften durch die zuständigen Behörden abstimmt? Welche Konsequenzen ergeben sich für ein Bundesland, wenn es den Überwachungsplan nur unzureichend erfüllt?

17

Welche Bundesländer haben in den letzten zehn Jahren den durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellten jährlichen Arbeitsplan in welchem Maß erfüllt bzw. nicht erfüllt (bitte nach Bundesland und Jahr auflisten)?

18

Wie haben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Lebensmittelkontrollen in den Bundesländern als Reaktion auf die Zunahme des globalen Lebensmittelhandels entwickelt? Wie schlägt sich diese Veränderung in den Überwachungs- und Kontrollplänen nieder?

19

Welche Abteilung beschäftigt sich beim Zoll mit der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug, und wie viele Beamte und Stellen sind für die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle zuständig?

20

Wie häufig kontrollierte der Zoll in den Jahren 2010 bis 2015 Lebensmittel, in welchen Mengen wurden dabei irreführende bzw. betrügerische Waren sichergestellt, und was waren die häufigsten Täuschungs- und Betrugspraktiken?

21

Wann und wie soll der im Rahmen des BfR-Symposiums „Risiken entlang globaler Lebensmittel-Warenketten“ von Spitzenbeamten des BMEL vorgeschlagene „Nationale Sachverständigenrat für Lebensmittelsicherheit“ gegründet werden, und was sollen seine Aufgaben sein?

22

Mit welchen Maßnahmen stellt sich Deutschland den Herausforderungen in der Lebensmittelüberwachung und -sicherheit, die durch die Zunahme des globalisierten und verzweigten Warenhandels im Lebensmittelbereich entstehen?

23

Mit welchen nationalen und internationalen Strafen müssen die Inverkehrbringer von gefälschten Lebensmittelprodukten rechnen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Sanktionen eine ausreichende Höhe und Wirkung haben, um eine wirksame Abschreckung für zukünftige Betrugsversuche zu bewirken (bitte Antwort begründen)?

Berlin, den 25. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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