Militärische Lageentwicklung im Syrien-Konflikt und Stand des Genfer Prozesses
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Michael Leutert, Stefan Liebich, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehr als 250 000 Menschen wurden seit Beginn des Krieges in Syrien vor über fünf Jahren getötet. Rund 4,7 Millionen Syrerinnen und Syrer sind in die Nachbarländer und darüber hinaus nach Europa geflohen. Rund 8,7 Millionen Syrerinnen und Syrer gelten als Binnenflüchtlinge, die sich vor allem in Damaskus, Aleppo, Homs und Hama aufhalten. Schätzungsweise ca. 13,5 Millionen Menschen in Syrien (81 Prozent der Bevölkerung) sind derzeit dringend auf humanitäre Unterstützung angewiesen (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/ publikation/did/fakten-zur-europaeischen-dimension-von-flucht-und-asyl-syrien/, abgerufen am 19. April 2016).
Die im Herbst 2015 zusammengekommene Wiener Syrien-Konferenz hat einen Rahmenplan zur Beendigung des Syrienkriegs entworfen. Demnach sollte zunächst eine Feuerpause zwischen dem syrischen Regime und den dialogbereiten Teilen der bewaffneten Opposition vereinbart werden, um in einem nächsten Schritt politische Verhandlungen einzuleiten, die dann langfristig zur Bildung einer Übergangsregierung und zu Neuwahlen führen sollen. Eine Waffenruhe zwischen den Regimekräften und Teilen der Opposition trat am 27. Februar 2016 in Kraft und wurde bislang weitgehend eingehalten. Seitdem sind deutlich weniger Menschen gestorben und mehr Menschen konnten mit dringend benötigten Medikamenten und Lebensmitteln in zuvor belagerten Orten versorgt werden.
Seit Februar 2016 sind die Gespräche der syrischen Konfliktparteien im Rahmen von „Geneva III“ (Genf 3) angelaufen. An den vom UN-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura, geleiteten Friedensgesprächen nehmen Vertreter der syrischen Regierung sowie Vertreter des im Jahr 2015 in Riad (Saudi-Arabien) gegründeten „Hohen Verhandlungskomitees“ (High Negotiation Committee – HNC) teil, das verschiedene (islamistische und säkulare) Oppositionsgruppen repräsentiert. Die dem internationalen Terrornetzwerk Al-Kaida angehörende Islamistenmiliz „Jabhat al-Nusra“ (Al-Nusra-Front) ist von der Feuerpause und dem Verhandlungsprozess ebenso ausgeschlossen wie die Terrormiliz des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS/ISIS). Obwohl sie in den Bodenkämpfen der effektivste Gegner des IS und militärischer Verbündeter der US-geführten westlichen Anti-IS-Allianz sind, werden auch die syrischen Kurden der „Partei der Demokratischen Union“ (Partiya Yekitîya Demokra – PYD) bislang an den Friedensverhandlungen nicht beteiligt. Zwischenzeitlich haben die Kurden eine föderale Region „Rojava-Nordsyrien“ innerhalb der territorialen Integrität Syriens ausgerufen (vgl. www.nzz.ch/international/autonome-region-ausgerufen-in-genfunerwuenscht-schaffen-syriens-kurden-fakten-ld.8930, abgerufen am 18. April 2016).
Aktuell sind heftige Gefechte in und um Aleppo entbrannt. Zehn syrische Oppositionsgruppen, darunter die im HNC vertretenen, besonders einflussreichen islamistischen Gruppierungen Jaysh al-Islam und Ahrar al-Sham haben eine militärische Großoffensive gegen die Regierungstruppen angekündigt, nachdem diese Wohnviertel der Zivilbevölkerung in den von der Opposition kontrollierten Gebieten bombardiert haben sollen. Jaysh al-Islam wird von Mohammed Allusch geführt, der bei den Genfer Friedensgesprächen der Chefunterhändler der Opposition ist (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigen-offensive-gegen-armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016).
Ein Scheitern des Genfer Prozesses wäre ein schwerer Rückschlag für die politische Lösung des Syrienkonflikts. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie das Verhandlungsformat fortgeführt und der Friedensprozess stabilisiert werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig am Genf-3-Verhandlungsformat zur Regelung des Syrienkonflikts beteiligt, wie sieht der Gesprächsmodus (getrennte oder gemeinsame Treffen mit dem UN-Sondergesandten etc.) aus, und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen daran üblicherweise teil (bitte nach einzelnen Gruppierungen auflisten)?
Welche Staaten bzw. ausländischen Regierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Weise (offiziell oder inoffiziell) in die Genf-3-Verhandlungen involviert, und auf welcher Ebene bzw. durch wen ist die Bundesregierung am Verhandlungsprozess beteiligt (bitte erläutern)?
Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten der syrischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenen Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-Verhandlungsformat beteiligt bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der syrischen Regierungsdelegation vertreten?
Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten der im HNC repräsentierten syrischen Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenen Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-Verhandlungsformat beteiligt bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der HNC-Delegation vertreten?
Welche der den Genf-3-Prozess unterstützenden Staaten haben seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 nach Erkenntnissen der Bundesregierung – auch nachrichtendienstlicher Herkunft – in der Vergangenheit in welchem Umfang Waffen, Waffensysteme bzw. andere Rüstungsgüter an einzelne Konfliktparteien in Syrien (Regime oder Opposition) geliefert (bitte pro Jahr, nach Herkunftsland, Stückzahl je Waffen, Waffensystem, Rüstungsgut und Konfliktpartei auflisten)?
Welche Erkenntnisse – auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang die in den deutschen Medien im Sommer 2015 publik gewordenen Waffenlieferungen der Türkei an die radikal-islamistischen Milizen „Ahrar al-Sham“ und die Islamische Front in Syrien dazu genutzt wurden, um Waffen an die Al-Nusra-Front weiter zu transferieren bzw. weiter zu verkaufen (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/ türkischer-bombenkrieg-100.html, abgerufen am 20. April 2016)?
Hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Waffenlieferungen an die in Frage 6 genannten Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch während der Aufnahme der Friedensgespräche und über die Verabredung der Feuerpause hinaus aufrechterhalten?
In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung Russland den angekündigten Teilabzug seiner zeitweilig zur militärischen Unterstützung der syrischen Armee entsendeten Truppen bislang umgesetzt, und ggf. auch schwere Waffensysteme aus Syrien zurückverlegt (bitte pro Stückzahl je Waffensystem auflisten)?
Zwischen welchen syrischen Konfliktparteien ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 27. Februar 2016 die Feuerpause wirksam geworden, und wie stabil hat sich die Waffenruhe nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erwiesen?
In welchen zuvor von Regime- oder Oppositionskräften belagerten Orten bzw. Regionen in Syrien konnte nach Kenntnis der Bundesregierung als Ergebnis der Feuerpause durch wen in welchem Umfang humanitäre Hilfe für die eingeschlossene Zivilbevölkerung geleistet werden, und welche Orte bzw. Regionen innerhalb der Waffenruhegebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. immer noch vom Zugang zur humanitären Hilfe abgeschnitten (bitte detailliert angeben)?
Welche der im HNC vertretenen syrischen Oppositionsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit mit der Al-Nusra-Front oder dem IS kooperiert bzw. kooperieren immer noch mit einer dieser beiden Gruppierungen, die vom Genf-3-Prozess ausdrücklich ausgeschlossen sind (bitte detailliert angeben)?
Aus welchen Teilgruppen setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Islamische Front sowie die „Südfront“ zusammen, wie ist deren jeweilige ideologische Ausrichtung (säkular/islamistisch/dschihadistisch) zu charakterisieren, und über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte detailliert angeben)?
Über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die von der Feuerpause sowie vom Genf-3-Prozess ausdrücklich ausgenommenen Terrormilizen der Al-Nusra-Front und des IS?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die syrischen Regierungstruppen bzw. mit ihnen verbündete Kräfte nach Aufnahme der Friedensgespräche mit der im HNC repräsentierten Opposition gegen die Al-Nusra-Front und den IS militärisch mit welchem Ergebnis vorgegangen, und wo lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die räumlichen Schwerpunkte der bewaffneten Auseinandersetzungen?
In welchem Umfang fanden bzw. finden nach Kenntnis der Bundesregierung militärische Auseinandersetzungen zwischen der Al-Nusra-Front und dem IS statt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die aktuelle militärische Lagesituation zwischen beiden Konfliktparteien im südlichen Teil der früheren UN-Pufferzone an den Golanhöhen, wo sich die verfeindeten radikal-islamistischen Terrormilizen unmittelbar gegenüber stehen?
Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung bislang auf das militärische Vorrücken der von der kurdischen PYD geführten und von den USA sowie Russland unterstützten „Syrian Democratic Forces“ (SDF) über das westliche Euphrat-Ufer (Tischrin-Staudamm) hinaus bzw. auf die militärischen Geländegewinne der SDF des kurdischen Selbstverwaltungskantons Afrin reagiert, und in wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von kurdischen Kräften militärisch kontrolliertes Territorium in Syrien vom türkischen Militär unter Einsatz welcher Waffensysteme angegriffen bzw. beschossen?
In welchen Orten bzw. Regionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und Russland gegenwärtig militärische Stützpunkte in den von den SDF militärisch kontrollierten Gebieten in Syrien eingerichtet, und wie viel militärisches Personal ist dort jeweils zu welchen Zwecken stationiert (bitte einzeln auflisten)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung von politischen Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Kurden am Genf-3-Verhandlungsformat (bitte mit Begründung erläutern)?
Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Regierung auf die Proklamation der föderalen kurdischen Region „Rojava-Nordsyrien“ innerhalb der territorialen Integrität Syriens bislang reagiert, und welche diesbezüglichen Reaktionen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch auf Seiten der türkischen Regierung dazu gegeben (bitte erläutern)?
Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die aktuellen Kämpfe in und um Aleppo verwickelt, und in welchem Umfang sind die dortige Zivilbevölkerung bzw. die in den Flüchtlingslagern der Region lebenden Menschen durch diese Kämpfe gefährdet?
Welche zehn syrischen Oppositionsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Erklärung unterzeichnet, in der sie eine neue militärische Offensive gegen die syrischen Regierungstruppen ankündigen, und wie hat es sich bislang ausgewirkt, dass die vom Chefunterhändler der im HNC repräsentierten Opposition, Mohammed Allusch, geführte Gruppierung Jaysh al-Islam offenbar zu den Mitunterzeichnern gehört und damit möglicherweise dauerhaft aus den Genf-3-Verhandlungen aussteigen könnte (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigen-offensive-gegen-armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016; bitte erläutern)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um ein mögliches Auseinanderbrechen des Genf-3-Verhandlungsformats sowie ein vorläufiges Scheitern der Friedensverhandlungen abzuwenden, und mit welchen Partnern stimmt sie sich in dieser Frage ab (bitte erläutern)?