Sicherheitszusammenarbeit mit Libyen und den angrenzenden Staaten
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vom Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung vom 18. April 2016 zu Libyen nach der Ratstagung der Außenminister veröffentlichten Schlussfolgerungen werden „Beratungen und Kapazitätsaufbau“ in den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement, Bekämpfung irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel“ angekündigt. Diese würden im Rahmen einer „breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ erfolgen. Laut den Schlussfolgerungen sei die Sicherheit der Grenzen Libyens „von großer Bedeutung für die regionale und die europäische Sicherheit“. Daher werde von der Europäischen Union auch geprüft, wie die regionale Unterstützung etwa durch bestehende Tätigkeiten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in der Sahelzone verbessern werden könnten.
In der Erklärung wird die neue Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj begrüßt und herausgehoben, dass diese von der Zentralbank, der nationalen Ölgesellschaft und der Libyschen Investitionsbehörde anerkannt sei. Fayez al-Serraj wird Unterstützung bei der „Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Libyen“ zugesagt. Hierzu gehört ein „Paket substanzieller Soforthilfe“ für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro Prioritäten der Finanzhilfe sollen in Zusammenarbeit mit der Regierung der nationalen Einheit und in Abstimmung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen UNSMIL festgelegt werden. Hierzu fand bereits am 12. April 2016 ein Treffen der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Tunis statt. Berichten zufolge soll die britische Regierung auch die Entsendung von Truppen einer Stärke bis zu 1 000 Personen angeboten haben (The Guardian vom 16. April 2016). An dieser „Libyan International Assistance Mission“ (LIAM) sollen auch italienische Militärs teilnehmen. An einem Planungstreffen im März 2016 in Rom hätten 30 Nationen, darunter EU-Staaten, Ägypten, Marokko, Tunesien sowie Katar und Russland teilgenommen (SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016). Schon jetzt wird die neue Einheitsregierung durch italienische Gendarmen unterstützt, die unter anderem eine Präsidentengarde ausbildet. Das Auswärtige Amt versprach 3 Mio. Euro für „sondergeschützte Fahrzeuge“ (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Auch Ägypten wird von der Bundesregierung unterstützt: Bei einem Staatsbesuch versprach der Vizekanzler Sigmar Gabriel Hilfe bei der Grenzsicherung (ZDFheute vom 17. April 2016).
Ebenfalls anvisiert ist die Ausweitung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED auf libysche Hoheitsgewässer, an der sich die Bundeswehr derzeit mit der Fregatte „Karlsruhe“ und dem Einsatzgruppenversorger „Frankfurt am Main“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/8002). Hierzu muss Libyen aber ein entsprechendes Ersuchen stellen. Laut „EU-Diplomaten“ werde die Ausweitung und Verlängerung des Einsatzes Ende Mai oder Anfang Juni 2016 entschieden (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016).
Die EU-Außenminister schlagen die Ausbildung der zum Militär gehörenden Küstenwache vor. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Maßnahmen bereits mit der Bundeswehr und der Bundespolizei in Tunesien (Bundestagsdrucksache 18/7724). Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien führte eine Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis zum 14. April 2016 mit Vertretern der tunesischen Regierung (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Die britische Regierung sei laut Medienberichten auch zur Ausbildung innerhalb Libyens bereit und fordert die Zusammenarbeit mit der NATO (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016). Ein Vorschlag der französischen Regierung einer Ausweitung von EUNAVFOR MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos habe es wegen rechtlicher Bedenken nicht in die Schlussfolgerungen geschafft. Auch die Bundesregierung habe sich dagegen ausgesprochen (The Wall Street Journal vom 18. April 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier habe jedoch vorgeschlagen, das Thema im Rahmen einer weiteren UN-Resolution unter Zustimmung Russlands „neu anzugehen“.
In der Erklärung der Außenminister werden „alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt“. Jedoch gehen diese Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe laut einem Bericht der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX im Bereich der organisierten Kriminalität auch von Angehörigen der Polizei und des Militärs aus. Dem Bericht zufolge wird das Netzwerk von libyschen profitorientierten Fluchthelfern ausschließlich von aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Sicherheitsbehörden angeführt. Dieses Netzwerk gleichzeitig ausbilden und bekämpfen zu wollen ist aus Sicht der Fragesteller schizophren. Unklar ist überdies, wie viele Geflüchtete in Libyen überhaupt die Überfahrt nach Europa anstreben. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière spricht hierzu von eine Million, der französische Innenminister von 800 000, „Brüsseler Diplomaten“ von 500 000, die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik von 450 000 und die Vereinten Nationen von 200 000 Menschen (Reuters vom 20. April 2015, AFP vom 24. März 2016, Deutsche Welle vom 6. April 2016, n-tv.de vom 18. April 2016, SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Regierung(-en) werden von der Bundesregierung als legitime Exekutive Libyens anerkannt, und wie wird diese Entscheidung begründet?
a) Inwiefern hat die Unterstützung der neuen Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj dazu geführt, dass die Bundesregierung der Regierung in Tobruk ihre Anerkennung entzog?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die beiden libyschen Zentralbanken, die nationale Ölgesellschaft und die Libysche Investitionsbehörde zu den konkurrierenden drei Regierungen in Libyen positionierten, und inwiefern diese die Einheitsregierung anerkennen?
Mit welchen Anstrengungen wird die Bundesregierung die von den EU-Außenministern angekündigten „Beratungen und [den] Kapazitätsaufbau“ in den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement, Bekämpfung irreulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschenhandel“ sowohl politisch als auch konkret unterstützen?
Auf welche Weise werden sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten, andere Regierungen oder auch Institutionen hieran beteiligen (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?
Für welche Bereiche und konkreten Projekte wurde das „Paket substanzieller Soforthilfe“ in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro vereinbart?
a) Wann und wo wurde hierüber bereits beraten?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Infrastrukturen (auch kritische) im Rahmen der EU- oder UN-Projekte in Tripolis (etwa Grenzsicherung, öffentliche Sicherheit, Flughafen, Häfen) Priorität haben sollen?
Durch welche regionale Unterstützung, etwa durch bestehende GSVP-Tätigkeiten in der Sahelzone, könnten die Anstrengungen der Europäischen Union bzw. der Vereinten Nationen in Libyen verbessert werden?
Welche Behörden welcher Länder nahmen an dem Treffen am 12. April 2016 der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Tunis teil (bitte die libyschen Beteiligten so konkret wie möglich benennen)?
Auf welche Weise ist der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung nach Kenntnis der Bundesregierung in die Anstrengungen der Europäischen Union in Libyen eingebunden?
Was ist der Bundesregierung über Mandatsumfang und Planungsstand einer im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten, multinationalen, militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt?
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der britischen, französischen, italienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von Truppen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und inwiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union verzahnt?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die an einem Planungstreffen im März 2016 in Rom teilnehmenden Regierungen aus Ägypten, Katar und Russland hieran beteiligen wollen bzw. sich hierzu positionierten?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union oder Regierungen ihrer Mitgliedstaaten bekannt, in Libyen eine Präsidentengarde aufzubauen?
a) Welche Zahl staatlicher Kämpfer ist hierfür anvisiert?
b) Aus welchen polizeilichen und militärischen Einheiten oder auch Milizen soll sich diese rekrutieren?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) an den Vorbereitungen von Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen beteiligt ist?
a) Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die EUROGENDFOR unter Mandat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der NATO (auch zur Ausbildung) in Libyen einzusetzen, und wie positioniert sie sich hierzu?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Berater sich die Hohe Vertreterin der Europäischen Union hinsichtlich etwaiger Missionen in Libyen stützt (etwa die EUROGENDFOR, den Führer der EU-Delegation, militärische Berater, polizeiliche Berater, Anti-Terrorismus-Berater, den Führer der EU Liaison and Planning Cell), und von welchen Regierungen wurden diese entsandt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen auch die NATO eine Bereitschaft zur Unterstützung von Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen Libyen signalisiert hat bzw. entsprechende gemeinsame Vorhaben bereits diskutiert oder begonnen wurden?
Welche Details zu Herstellern, Abnehmern und Zeitpunkt der Lieferung kann die Bundesregierung zu den „sondergeschützten Fahrzeugen“ für die neue libysche Einheitsregierung mitteilen (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191).
Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der Operation EUNAVFOR MED mittlerweile für hilfreich oder wünschenswert (Bundestagsdrucksache 18/8002), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen bereits an der Umsetzung „zusätzlicher politischer, rechtlicher und militärischer Voraussetzungen“ arbeiten oder solche erwägen?
Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne zur von den EU-Außenministern vorgeschlagenen Ausbildung der zum libyschen Militär gehörenden Küstenwache bekannt?
a) Inwiefern ist beabsichtigt, bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb Libyens auch die NATO zur Zusammenarbeit einzuladen?
b) Wie hat sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag der französischen Regierung nach einer Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos positioniert?
c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Neufassung einer UN-Resolution, und welche Maßnahmen vor oder in Libyen soll diese aus Sicht der Bundesregierung abdecken?
Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile bereit, die Zahl der im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellten verdächtigen Fluchthelfer im nicht eingestuften Teil ihrer Antwort mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 18/8002), nachdem sich auch die Hohe Vertreterin am 18. April 2016 hierzu öffentlich äußerte, jedoch unterschiedliche Zahlen angab, und um wie viele Personen handelt es sich seit Beginn der Mission?
Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED bis zum heutigen Tage konfisziert, zerstört, versenkt oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren)?
Welche Einschätzung bzw. Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise die NATO die Anstrengungen der Europäischen Union in EUNAVFOR MED außerhalb und innerhalb Libyens unterstützen könnte, und inwiefern könnte hierfür das Mandat der Operation Active Endeavour modifiziert werden?
a) Mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis wurde dieses Thema bei dem G5-Treffen am 24. April 2016 in Hannover erörtert (AFP vom 25. April 2016)?
b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der NATO-Operation gegen kommerzielle Fluchthelfer in der Ägäis übertragen oder „modelliert“ werden (AFP vom 25. April 2016, Pressemitteilung The White House vom 25. April 2016)?
c) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Beteiligte eines „Mediterranean Coordination Mechanism“ bekannt?
Welche Zahlen zu Geflüchteten, die in Libyen die Überfahrt nach Europa anstreben, sind der Bundesregierung bekannt, welche Zahlen nimmt sie selbst an, und auf welche belastbaren Quellen stützt sie sich hierzu?
Welche Einzelheiten zu der im Rahmen der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Deutschland konzipierten „Stabilisierungsfazilität für Libyen“, dem Volumen von 40 Mio. US-Dollar und entsprechenden Projekten (etwa der „Reparatur von örtlicher Infrastruktur“) sind der Bundesregierung bereits bekannt (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?
Was versteht die Bundesregierung unter der in den Ratsschlussfolgerungen beschriebenen „breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“?
Welche Aspekte müssten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Sicherheitssektorreform in Libyen (etwa Polizeiaufbau, Reform des Innenministeriums, Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär, Reform der Geheimdienste) Priorität genießen?
a) Welche Aspekte sollen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Migrationskontrolle Priorität genießen?
b) Auf welche Weise sollte Libyen diesbezüglich die internationale Zusammenarbeit verbessern, und welche Vorschläge (etwa die Kooperation mit der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX oder dem Europäischen Grenzüberwachungssystem Eurosur bzw. mit INTERPOL) wurden hierzu bereits gemacht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Geflüchteten und Migranten in libyschen Haftanstalten, und auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung ein?
Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zur zivilen Planungskapazität bzw. zur Reaktivierung der vorläufig eingestellten Mission „European Union Integrated Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) bekannt, bzw. inwiefern ist diese bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/7724)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission EUBAM Libyen nach Tripolis zurückkehren könnte bzw. auf welche Weise auf deren Ergebnissen aufgebaut werden soll (Bundestagsdrucksache 18/7724)?
b) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Delegation der Europäischen Union wieder in Tripolis anzusiedeln?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Eröffnung ihrer Botschaften in Libyen, und welche Überlegungen existieren hierzu für die deutsche Botschaft?
Auf welche Weise könnten die Nachbarstaaten Libyens aus Sicht der Bundesregierung verstärkt in libysche Grenzsicherungsprojekte eingebunden werden, und welche Pläne sind ihr diesbezüglich bekannt?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EUROGENDFOR hierfür Unterstützung zugesagt hat?
b) Auf welche Weise will die Bundesregierung Ägypten bei der Grenzsicherung unterstützen (ZDFheute vom 17. April 2016)?
Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien durch die Bundespolizei und die Bundeswehr, die eine Delegation des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis 14. April 2016 mit Vertretern der tunesischen Regierung geführt hat (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?
Welche Forderungen oder Bitten wurden seitens der tunesischen Regierung zur Ausgestaltung oder Umsetzung der Ausbildungsaktivitäten erhoben?
Welche weiteren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen kann die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Unterstützung mit elektronischen Grenzüberwachungsanlagen, mobilen Bodenaufklärungssystemen und Grenzraumüberwachungsfähigkeiten für die tunesischen Streitkräfte machen (Bundestagsdrucksache 18/7724)?
a) Mit welchen weiteren Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt, bzw. welche Änderungen ergaben sich zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7724?
b) Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tunesischen nationalen Anti-Terror-Strategie inzwischen umgesetzt oder begonnen worden, und welche Einzelheiten zur Umsetzung und zu Beteiligten des Projekts sind mittlerweile bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7724)?