Landgrabbing in Mali – Die Dörfer Sanamadougou und Sahou
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den malischen Dörfern Sanamadougou und Sahou schwelt seit dem Jahr 2010 ein Landkonflikt, an dem auch mehrere deutsche Akteure indirekt beteiligt sind, und der viele der dort lebenden Menschen in ihrer Existenz bedroht. Damals pachtete der malische Unternehmer Modibo Keita mit seiner Firma Société Moulins Modernes du Mali (M3-SA) 7 400 Hektar Land in der Region Office du Niger – mit der Option, die Pachtfläche später um weitere 12 600 Hektar zu erhöhen.
Neben der afrikanischen Entwicklungsbank erhielt Modibo Keita auch mehrere Kredite von der malischen Agrarbank BNDA, an der die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) im Auftrag der Bundesregierung (Antwort auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 18/2417 vom 27. August 2014) zumindest bis zum Jahr 2014 beteiligt war (im Geschäftsbericht der DEG aus dem Jahr 2015 ist die Beteiligung nicht mehr gelistet).
Seit Jahren werfen die Bewohner Sanamadougous und Sahous Modibo Keita bzw. seinem Unternehmen M3-SA vor, sich über das von ihm gepachtete Land hinaus von ihnen landwirtschaftlich genutzte Flächen illegal angeeignet zu haben. Das zivilgesellschaftliche Netzwerk afrique-europe-interact (AEI), an dem u. a. malische und deutsche Aktivisten beteiligt sind, begleitet seit Jahren die Bewohner Sanamadougous und Sahous bei ihrer Auseinandersetzung mit dem Investor und dokumentiert den Konflikt ausführlich (http://afrique-europe-interact.net/607-0-Hintergrund-Vorschau.html). Laut Auskunft der Bewohner der beiden malischen Dörfer und AEI hat ein Großteil der aus deren Sicht illegal enteigneten Bauern bis heute keine Kompensationszahlungen von M3-SA erhalten. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Afrikanische Entwicklungsbank, an der die Bundesrepublik Deutschland mit 4,1 Prozent beteiligt ist, dem Unternehmen im September 2014 einen Kredit über 16,8 Mio. Euro nur unter der Bedingung gewährte, dass die Bewohner entschädigt worden seien und es in der Angelegenheit keinen Rechtsstreit mehr gäbe.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das von AEI mehrfach über den Landkonflikt informiert wurde, schrieb AEI in einem Brief vom 16. Dezember 2015, dass es die deutsche Botschaft in Bamako, die DEG sowie die Afrikanische Entwicklungsbank zweimal um „intensive Prüfung“ der Vorwürfe gegenüber M3-SA gebeten habe, diese aber „keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten“ ergeben hätten (http://afrique-europe-interact.net/files/02041401.pdf). Zudem berichtete das BMZ darüber, dass der Rechtsstreit zwischen M3-SA und den beiden Dörfern am 20. Dezember 2012 am Gericht von Markala rechtsverbindlich abgeschlossen worden sei (http://afrique-europe-interact.net/files/02041401.pdf). In seinem Antwortschreiben hat AEI jedoch anhand mehrerer Gerichts- und Anwaltsdokumente nachgewiesen, dass an besagtem Tag lediglich die Einsetzung eines Gerichtsgutachters beschlossen worden war (http://afrique-europe-interact.net/1439-0-Antwortbrief-an-BMZ.html). Zwar wurde dieser Gutachter trotz mehrfacher Aufforderungen durch den Anwalt der beiden Dörfer sowie des Gerichts bisher nicht tätig, das Verfahren ist aber keineswegs abgeschlossen.
In einem weiteren Brief an AEI vom 19. Juni 2015 erklärte das BMZ, „dass laut vorliegenden Belegen von Gerichtsvollziehern alle vom Pachtvertrag betroffenen Familien, die bereit waren, eine Entschädigung zu akzeptieren, auch entschädigt wurden“ (http://afrique-europe-interact.net/files/antwort_bmz_an_aei__juni_2015.pdf). Somit sei auch die zweite Bedingung für die Kreditvergabe durch die Afrikanische Entwicklungsbank erfüllt gewesen. AEI verweist hingegen auf Stellungnahmen der Dorfbewohner von Sanamadougou und Sahou, dass lediglich acht Familien offizielle Entschädigungen erhalten und darüber hinaus andere Einzelpersonen Geld angenommen hätten, jedoch nicht in ihrer Eigenschaft als Haushaltsvorstände und ohne Abtretungsurkunde. Zudem sei es aufgrund des schwebenden Gerichtsverfahrens auch gar nicht sinnvoll, Entschädigungen anzunehmen, da dies dem faktischen Rückzug der Klage gleichkommen würde (http://afrique-europe-interact.net/1439-0-Antwortbrief-an-BMZ.html).
In diesem Zusammenhang hat AEI in seinem Brief vom 13. April 2015 an die Afrikanische Entwicklungsbank darauf hingewiesen (http://afrique-europe-interact.net/1386-0-Briefwechsel-BMZ-AEI.html), dass die beiden Dörfer am 3. Mai 2013 vor dem Hintergrund des in Markala nicht fortgesetzten Prozesses einen Antrag auf einstweilige Unterbrechung der Arbeiten von M3-SA bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahrens gestellt haben (Nebensacheverfahren). Diese Klage wurde jedoch am 19. Juni 2013 aus formalen und inhaltlichen Gründen abgelehnt, wobei AEI eigens betont hat, dass hierbei Fakten zugrunde gelegt wurden, die eigentlich Gegenstand des schwebenden Hauptsacheverfahrens waren bzw. sind.
Zuletzt erwähnt das BMZ in seiner Korrespondenz mit AEI, dass eine malische Regierungskommission im Jahr 2014 festgestellt hat, dass in Sanamadougou und Sahou kein Landgrabbing vorgefallen sei. Ausdrücklich weist das Bundesministerium in seinem Brief darauf hin, dass dieser Kommission auch drei Mitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses gegen Landgrabbing CMAT („Convergence Malienne contre les Accaparement des Terres“) angehört haben (http://afrique-europe-interact.net/files/antwort_bmz_an_aei__juni_2015.pdf). Allerdings hat CMAT bei FIAN International im selben Jahr einen Bericht über die Landgrabbingvorwürfe in Sanamadougou und Sahou in Auftrag geben. Dessen Ergebnisse, die CMAT im Oktober 2014 gemeinsam mit FIAN präsentierte, stehen den Schlussfolgerungen des Berichts der Regierungskommission diametral entgegen, da sie die Vorfälle explizit als Landgrabbing einstufen (www.fian.org/fileadmin/media/publications/Rapport_Mali_Final.pdf, S. 28 und 34).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationen und Nachweise von AEI, dass das Gerichtsverfahren zwischen M3-SA und den Bewohnern der Dörfer Sanamadougou und Sahou nicht abgeschlossen sei?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sie trotz einer „intensiven Prüfung“, die sie nach eigener Auskunft in Auftrag gegeben hatte, der offensichtlichen Falschinformation aufsaß, dass das Gerichtsverfahren bereits im Jahr 2012 abgeschlossen worden sei?
Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung die „intensive Prüfung“ durch die deutsche Botschaft, Afrikanische Entwicklungsbank und DEG?
Wurden die beteiligten Akteure (Gericht in Markala, Anwalt der Dörfer, Verwaltung des Office du Niger und M3-SA) jeweils direkt befragt (bitte einzeln für die jeweiligen Parteien aufschlüsseln)?
Von wem erhielt die Bundesregierung die Information, dass das Gerichtsverfahren bereits im Jahr 2012 abgeschlossen worden sei?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, was der Grund für die offensichtliche Falschinformation bezüglich des Stands des Gerichtsverfahrens gewesen sein könnte?
Wenn nein, inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich, dass sie gezielt getäuscht werden sollte, um ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Afrikanischen Entwicklungsbank gegen M3-SA zu verhindern?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob Modibo Keita oder ein anderer Vertreter von M3-SA bei der Kreditvergabe von der Afrikanischen Entwicklungsbank direkt befragt wurde, ob das Gerichtsverfahren noch offen sei?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Vertreter des beklagten Unternehmens M3-SA darüber im Bilde gewesen sein müssen bzw. sich ins Bild hätte setzen können, ob der gegen sie von den Dörfern angestrengte Prozess entschieden wurde oder nicht?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass M3-SA expliziten Kreditbetrug begangen hat, wenn sie wider besseren Wissens die Afrikanische Entwicklungsbank falsch über das Gerichtsverfahren informiert hat?
Wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung die Ausführungen von AEI vom 13. April 2015 übersehen, in denen das Netzwerk bereits auf den Gerichtsbeschluss vom 20. Dezember 2012 hingewiesen hat (http://afrique-europe-interact.net/files/1.bmz_brief_april_2015.pdf)?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen, dass es zukünftig nicht mehr zu derlei Falschinformationen kommt?
An wie viele Empfänger ist das Antwortschreiben des BMZ an AEI vom 15. Dezember 2015 gegangen (bitte um Auflistung der Empfänger)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfänger des Briefes über den Irrtum aufzuklären?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass im Lichte des mittlerweile bekannt gewordenen Sachverhalts doch von einer Vertragsverletzung von M3-SA gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank ausgegangen werden muss?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung innerhalb der Afrikanischen Entwicklungsbank für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Modibo Keita einsetzen, mit dem Ziel, dass dieser den Kredit sofort zurückzahlen muss?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es aus Sicht der Dörfer mit Blick auf den noch anhängigen Rechtsstreit kontraproduktiv wäre, Entschädigungen zum jetzigen Zeitpunkt zu akzeptieren, da dies einer Rücknahme der Klage gleichkäme?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass auch hinsichtlich der Entschädigungen eine Vertragsverletzung von M3-SA gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank vorliegt bzw. dass M3-SA auch die zweite Bedingung der Afrikanischen Entwicklungsbank für die Kreditvergabe nicht erfüllte?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die beiden Dörfer am 3. Mai 2013 ein Nebensacheverfahren anstrebten, um die Arbeiten von M3-SA zu stoppen?
Hält die Bundesregierung es für möglich, dass die Afrikanische Entwicklungsbank, das BMZ und die DEG das ablehnende Urteil in diesem Nebensacheverfahren vom 19. Juni 2013 mit einem Urteil im Hauptsacheverfahren verwechselt haben?
Wenn ja, wer trägt für diese Verwechslung die Verantwortung, und welche Folgen hat dies für die Bundesregierung bei der Bewertung der Frage, ob es in Sanamadougou und Sahou zu Landgrabbing gekommen ist, und ob die Entschädigungsfrage geklärt ist?
Wem liegen die Belege über die entschädigten Familien vor, die die Bundesregierung in ihrem Brief an AEI vom 19. Juni 2015 erwähnte, und wann hat die Bundesregierung diese Belege eingesehen?
Geht aus den Belegen hervor, für welche Parzellen (Lage und Größe) die Entschädigung erfolgt ist (wenn ja, bitte um Auflistung der Parzellen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei den Geldannahmen von Einzelpersonen ohne Abtretungsurkunden nicht von einer Entschädigung im eigentlichen bzw. juristischen Sinne des Wortes gesprochen werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Kredite hat die BNDA seit dem Jahr 2010 an Unternehmen von Modibo Keita vergeben (sofern möglich, bitte um Auflistung der einzelnen Kredite)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die BNDA Unternehmen von Keita seit Februar 2015 erneut Kredite gewährte?
Wenn ja, weiß die Bundesregierung, inwiefern die DEG über ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der BNDA das menschenrechtlich problematische Vorgehen von M3-SA thematisiert bzw. mit Kreditkonditionen verknüpft hat?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Berichte der Regierungskommission politisch und inhaltlich in einem diametralen Gegensatz zu den Schlussfolgerungen jenes Berichts stehen, den FIAN International im Auftrag der CMAT im selben Jahr erstellte?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der FIAN-Bericht näher an den tatsächlichen Positionen der CMAT liegen dürfte und die CMAT insofern nicht als Kronzeuge dafür zitiert werden sollte, dass in Sanamadougou und Sahou gar kein Landgrabbing stattgefunden habe, wie es die beiden Regierungsberichte nahelegen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung den Landkonflikt zwischen M3-SA und den beiden Dörfern gegenüber malischen Regierungsangehörigen angesprochen?
Wenn ja, wem gegenüber, und wann?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie ernst die Kritik an Landverteilungsfragen seitens der malischen Regierung genommen wird?
Ist die DEG nach wie vor an der malischen Agrarbank BNDA beteiligt?
Wenn ja, wie hoch ist ihr Beteiligung?
Wenn nein, warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Beteiligung beendet?