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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neue Vermittlungsinitiativen im Bergkarabach-Konflikt

Verwundete und Getötete Personen, Evakuierungen und Schäden an Infrastruktureinrichtungen, Einsatz schwerer Waffen und von Scharfschützen, Überwachung und Einhaltung des Waffenstillstandes, Vermittlungsbemühungen der OSZE und Russlands, Rolle Irans, Maßnahmen der Bundesregierung<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/838904.05.2016

Neue Vermittlungsinitiativen im Bergkarabach-Konflikt

der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Michael Leutert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. hat im Januar 2016 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7409 die angespannte Situation im armenisch-aserbaidschanischen Konflikt um die Region Bergkarabach im Südkaukasus sowie die Bedeutung einer intensiveren Konfliktvermittlung unter dem diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) thematisiert. Diese Notwendigkeit wird durch die jüngsten Ereignisse auf dramatische Weise verdeutlicht: In der Nacht vom 1. auf den 2. April 2016 begannen entlang der gesamten Waffenstillstandslinie („Line of Contact“) um Bergkarabach die bislang heftigsten Kämpfe zwischen armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften. Die Gefechte unter Einsatz schwerer Waffen dauerten vier Tage an. Die Konfliktparteien beschuldigten sich gegenseitig, für diese schwerste Verletzung des Waffenstillstands seit 1994 verantwortlich gewesen zu sein. Verschiedene Quellen sprechen von weit mehr als 90 Getöteten, darunter auch Zivilistinnen und Zivilisten sowie Dutzenden Vermissten auf beiden Seiten (vgl. www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25. April 2016).

Auf Initiative des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE vereinbarten die Generalstabschefs beider Konfliktparteien am 5. April 2016 auf einem Dringlichkeitstreffen in Moskau eine sofortige Waffenruhe. Die russische Regierung hat zudem neue Vermittlungsinitiativen angekündigt, um zu substanziellen Fortschritten bei der Konfliktlösung zu gelangen, da der gegenwärtige Status quo nicht mehr länger tragbar sei (vgl. http://vestnikkavkaza.net/news/Sergey-Lavrov-Russia-makes-new-proposals-on-Nagorno-Karabakh-settlement.html, abgerufen am 25. April 2016). Dabei soll es um konkrete Umsetzungsschritte bei den von beiden Konfliktparteien als Lösungsrahmen akzeptierten sogenannten Madrider Basisprinzipien gehen, die in einer ersten Stufe die Rückgabe der von Armenien besetzten Gebiete außerhalb Bergkarabachs unter aserbaidschanische Kontrolle vorsehen.

Für Aserbaidschan sind die humanitären und politischen Kosten des Konflikts vor allem mit diesen Gebieten verbunden, weil aus ihnen der Großteil der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, ca. 710 000 Menschen (aus den besetzten Gebieten Vertriebene sowie aus Schutzgründen von der Line of Contact Umgesiedelte), stammt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Auch die Bundesregierung betrachtet die Rückgabe zumindest eines Teils dieser besetzten Gebiete als zentrale Voraussetzung, damit Aserbaidschan im Gegenzug der ortsansässigen armenischen Bevölkerung in Bergkarabach verbindliche Sicherheitsgarantien gewährt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Russland erwägt, in diesem Kontext offenbar den Iran stärker in den Friedensprozess einzubeziehen, da das Land aufgrund seiner guten Beziehungen zu beiden Konfliktparteien eine neutrale Haltung einnimmt und bei möglichen Statusveränderungen als Garantiemacht in Frage käme (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1008205.dreieinigkeit-ueber-berg-karabach.html, abgerufen am 25. April 2016).

Bislang konnten sich die Konfliktparteien nicht auf eine ständige Waffenstillstandsbeobachtung durch unabhängige OSZE-Teams einigen. Gegenwärtig wird die Line of Contact lediglich von sechs OSZE-Beobachtern „überwacht“, die vom Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den Bergkarabach-Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk, sporadisch entsandt werden und ihre Besuche vorher ankündigen müssen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/7979).

Vor dem Hintergrund des aktuellen OSZE-Vorsitzes Deutschlands hat die Bundesregierung den Konfliktparteien in einem Sieben-Punkte-Plan konkrete vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, wie die zeitnahe Einrichtung einer direkten Krisen-Hotline zwischen den Regierungen in Jerewan und Baku, vorgeschlagen (vgl. www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25. April 2016).

Angesichts dessen, stellen sich Fragen, wie die verschiedenen aktuellen Vermittlungsansätze auf den unterschiedlichen Ebenen abgestimmt bzw. miteinander verknüpft werden können, und wie die Bundesregierung hierzu im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes beizutragen gedenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten Soldaten beider Konfliktparteien (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 (bitte für die jeweilige Konfliktpartei angeben)?

4

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilistinnen und Zivilisten an der Line of Contact sowie aus den von den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 betroffenen Gebieten evakuiert (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

5

In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuvor im Zusammenhang mit den jüngsten Kampfhandlungen aus den betroffenen bzw. gefährdeten Orten evakuierten Zivilistinnen und Zivilisten ggf. bereits wieder dorthin zurückkehren (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von beiden Konfliktparteien während der jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 eingesetzten schweren Waffensysteme (bitte nach Konfliktpartei und Waffensystem auflisten)?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob unmittelbar vor den militärischen Truppenbewegungen beider Konfliktparteien bei den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 möglicherweise ein intensiver Scharfschützenbeschuss an der Line of Contact stattfand, und welche Konfliktpartei ist hierfür ggf. verantwortlich gewesen?

8

Welche Konfliktpartei kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die militärstrategisch bedeutsamen, topografischen Anhöhen „Lala İlahi“ (Rayon Füzuli), „Seysulan“ und „Talish“ (Rayon Tartar)?

9

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem in letzter Zeit intensiver gewordenen Scharfschützenbeschuss sowie den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 durch die Konfliktparteien möglicherweise auch Landminen neu ausgelegt oder anderweitige militärische Befestigungsmaßnahmen durchgeführt, um etwaige Geländegewinne bzw. durch Truppenbewegungen bedingte Verschiebungen der Line of Contact abzusichern (bitte nach Konfliktpartei angeben)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der materiellen Schäden an zivilen Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten, Gesundheitszentren, der Trinkwasserversorgung sowie sonstigen Infrastruktureinrichtungen in den von den jüngsten Kampfhandlungen betroffenen Gebieten?

11

In welchem Umfang konnten seit der Vereinbarung der Waffenruhe am 5. April 2016 bei den Kampfhandlungen zuvor getötete Soldaten überführt sowie gefangen genommene Soldaten ausgetauscht werden, und wie viele Personen (Soldaten, Zivilistinnen und Zivilisten) gelten derzeit immer noch als vermisst (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in welchem Umfang die am 5. April 2016 vereinbarte Waffenruhe durch die Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird, und wie viele Personen (Soldaten, Zivilistinnen und Zivilisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem bei etwaigen erneuten Verletzungen der Waffenruhe getötet oder verwundet (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?

13

Konnte mit der Initiative für eine sofortige Waffenruhe des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE nach Einschätzung der Bundesregierung verhindert werden, dass sich die jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 zu einem zwischenstaatlichen Krieg ausweiteten, bzw. in welchem Umfang hatten die Konfliktparteien während ihrer bewaffneten Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits damit begonnen, zusätzliche Truppen zu massieren sowie weitere schwere Waffensysteme an die Line of Contact zu verlegen?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen Schwerpunkte der von Russland angekündigten, neuen Vermittlungsinitiative für Fortschritte bei der politischen Lösung des Bergkarabach-Konflikts, und wie haben sich die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zu den aktuellen Vermittlungsvorschlägen Russlands positioniert (bitte erläutern)?

15

Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere ein stärkeres Monitoring der Line of Contact durch die OSZE sowie die (ggf. schrittweise) De-Okkupation der bislang durch armenische Streitkräfte kontrollierten sieben Bezirke außerhalb Bergkarabachs und deren mögliche Rückgabe an Aserbaidschan in den jüngsten russischen Vermittlungsvorschlägen und Diskussionen innerhalb der Minsk-Gruppe der OSZE ein?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft beider Konfliktparteien, die Einhaltung des Waffenstillstands an der Line of Contact künftig stärker überwachen zu lassen und hierfür ggf. auch die ständige Anwesenheit von zivilen OSZE-Beobachtungsteams zuzulassen (bitte erläutern)?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Armenien bzw. das international nicht anerkannte De-facto-Regime in Bergkarabach gegenwärtig tatsächlich bereit wäre, die sieben besetzten aserbaidschanischen Distrikte außerhalb Bergkarabachs (ggf. unter Abzug eines sicheren Verkehrskorridors zwischen Armenien und Bergkarabach) gemäß den Madrider Basisprinzipien an Aserbaidschan zurückzugeben, oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich auch diese Gebiete für unilaterale armenische Staatsbildungs- bzw. Anschlussbestrebungen beansprucht (bitte erläutern)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen Gesprächsthemen und Ergebnisse des am 7. April 2016 in Baku stattgefundenen, trilateralen Treffens der Außenminister Aserbaidschans (Elmar Mammadyarov), Russlands (Sergej Lawrow) und des Iran (Mohammad Javad Zarif), und welche Informationen hat die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf eine mögliche, zukünftige stärkere Rolle des Iran zu den Fragen der regionalen Sicherheitskooperation und der politischen Regulierung des Bergkarabach-Konflikts (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1008205.dreieinigkeit-ueber-berg-karabach.html, abgerufen am 25. April 2016; bitte erläutern)?

19

Welche aktuelle Position vertritt die Islamische Republik Iran nach Kenntnis der Bundesregierung im Bergkarabach-Konflikt, und wie sind die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen des Iran zu Aserbaidschan und Armenien einzuschätzen (bitte erläutern)?

20

Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die jüngsten Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan Anfang April 2016 mit der iranischen Regierung über den Bergkarabach-Konflikt ausgetauscht, von welcher Seite ging ggf. hierfür die Initiative aus, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

21

Inwieweit wurde die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem aktuellen OSZE-Vorsitz Deutschlands über die jüngsten Vermittlungsbemühungen des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zeitnah konsultiert, und wie haben die US-amerikanischen und französischen Ko-Vorsitzenden bislang auf die von Russland vermittelte Waffenruhe und die neue Verhandlungsinitiative im Bergkarabach-Konflikt reagiert?

22

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen zu Armenien und Aserbaidschan bzw. im Zusammenhang mit dem aktuellen OSZE-Vorsitz Deutschlands unternommen, um während der jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen Anfang April 2016 deeskalierend auf beide Konfliktparteien einzuwirken und politische Verhandlungen anzuregen?

23

Welche konkreten Inhalte enthält der Sieben-Punkte-Plan, den die Bundesregierung kürzlich beiden Konfliktparteien vorgeschlagen hat, und inwieweit war das Vorgehen der Bundesregierung mit den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE vorab abgestimmt gewesen (vgl. www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25.4.2016; bitte detailliert ausführen)?

24

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die jüngsten Vermittlungsbemühungen Russlands für politische Lösungsfortschritte im Bergkarabach-Konflikt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem Hintergrund des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands die gemeinsame Zusammenarbeit mit Russland zu den Fragen der europäischen Sicherheitspolitik zu intensivieren und die politische Bedeutung der OSZE als regionale Gliederung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen durch den Ausbau ihrer zivilen Konfliktlösungsfähigkeiten in den bislang ungelösten Territorialkonflikten im OSZE-Vertragsraum insgesamt zu stärken (bitte erläutern)?

Berlin, den 4. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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