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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Eröffnung eines Internationalen Ermittlungsbüros gegen Migrantenschmuggel in Wien

Eröffnung eines &quot;Joint Operational Office against Human Smuggling Networks&quot; (JOO) in Wien: beteiligte EU-Staaten und Agenturen, Finanzierung, rechtliche Grundlage, Ziele, organisatorische Einbindung und Kooperationen, Ermittlungstätigkeit, Begriffsdefinition &quot;Schleuserkriminalität&quot;, prädikative Migrationsanalyse, Analyse abgehörter Telefonate; Finanzermittlungen betr. Migrantenschleusung; Aufgaben und Kooperationen des &quot;Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung&quot; (EMSC), Ermittlung diesbzgl. Internetinhalte; Aufspüren Geflüchteter vor Erreichen der EU-Außengrenze, &quot;Schnellprüfkarten&quot; der Grenzagentur Frontex, Dialog mit dem Transportsektor zur Verhinderung von Schleusungen, Aktivitäten von Interpol betr. Schleuserkriminalität<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/849313.05.2016

Eröffnung eines Internationalen Ermittlungsbüros gegen Migrantenschmuggel in Wien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der österreichische Bundesminister für Inneres Wolfgang Sobotka hat am 4. Mai 2016 ein „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien eröffnet (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016). Dort wird die Einrichtung vom österreichischen Bundesministerium für Inneres als „Internationales Ermittlungsbüro gegen Schlepperei“ bezeichnet. Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit sei die Balkanroute sowie die Route über Italien. Das JOO soll als „regionale operative Plattform“ für internationale Ermittlungen dienen (Pressemitteilung Europol vom 4. Mai 2016). Adressiert werden „Migranten schmuggelnde Gruppen der organisierten Kriminalität“. Während einer „heißen Phase“ einer Operation soll das JOO internationale Ermittler einbeziehen, „um gemeinsam am Ermittlungsfall zu arbeiten“. Rechtliche Basis sei die „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC-SEE) mit Beamtinnen und Beamten aus der Balkanregion sowie EU-Ländern. Das Zentrum soll aber auch als Kontaktstelle für entsprechende Ermittlungen von Behörden aus den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten dienen.

Das Ermittlungsbüro arbeitet eng mit dem bei Europol im Februar 2016 gestarteten „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) zusammen, dessen Eröffnung im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz von Europol und INTERPOL erfolgte (Pressemitteilung Europol vom 22. Februar 2016). Ziel des erstmals im Mai 2015 in der „Europäischen Migrationsagenda“ erwähnten EMSC ist die Stärkung der Rolle Europols bei der „Zerschlagung von Schleppernetzen“ (Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei Cilip vom 21. Februar 2016). Das Zentrum ist eine Erweiterung des von Europol im vorvergangenen Jahr in Den Haag gestarteten Lagezentrums „Joint Operation Team (JOT) Mare“. Ähnlich wie die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) verfügt das EMSC über neuartige „mobile Ermittlungsunterstützungsteams“ (EU Mobile Investigation Support Team, EMIST). Zusammengesetzt aus „Experten und Analysten von Europol“ sollen die Teams zuerst in den sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland zum Einsatz kommen. Ihre Aufgabe besteht in den „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“, aber auch in der Vorbereitung „greifbarer operativer Aktivitäten“ mit nationalen Ermittlungsteams aus den EU-Mitgliedstaaten. Alle zuständigen EU-Agenturen erhalten von den „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams“ regelmäßige Frühwarnberichte sowie auf Anforderung auch „operative und strategische Produkte“ zur Einleitung von Ermittlungen oder Durchführung von Razzien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859).

Das JOO in Wien wird als das „operative Bindeglied zwischen EMSC und Europol“ bezeichnet (Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016). Organisatorisch Teil des Bundeskriminalamtes, gehört das JOO zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT). Auf diese Weise kann das JOO durch die Europäische Union und Europol gefördert werden. Zunächst sind beim JOO 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Europol will weiteres Personal entsenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche Behörden welcher EU-Mitgliedstaaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung fortwährend oder anlassbezogen an dem JOO in Wien teil?

2

Wie wird das Zentrum finanziert, und welche Summen werden aus welchen Finanztöpfen übernommen?

3

Welche Behörden oder Agenturen haben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das JOO entsandt?

4

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das österreichische Bundeskriminalamt davon spricht, es würden bis zu acht ausländische Ermittler „operativ eingesetzt“, um gemeinsam an einem Ermittlungsfall zu arbeiten?

5

Auf welcher rechtlichen Grundlage findet eine solche operative Arbeit ausländischer Ermittlerinnen und Ermittler in den jeweiligen Ländern statt?

6

Welches Ziel wird mit dem JOO nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?

7

Wie grenzt sich das Zentrum von den sonstigen Aufgaben der Polizeiagentur Europol bzw. des EMSC ab?

8

Auf welche Weise arbeitet das JOO mit dem EMSC zusammen?

9

Welche regionalen Schwerpunkte werden von dem Zentrum gesetzt?

10

Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der bei Eurojust eingerichteten Fachgruppe „Migrantenschleusung“ teil?

11

Welche Behörden welcher Länder nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung am 3. und 4. Mai 2016 am „Kick-Off-Meeting“ von EMPACT zu irregulärer Migration teil?

12

Was ergab der Austausch über „zukünftige Ermittlungsschritte“ und welche Verabredungen wurden getroffen?

13

Inwiefern wurden im Rahmen des EMPACT-Treffens oder im Rahmen des JOO auch gemeinsame Polizeiaktionen (Joint Police Operations, JPO) erörtert oder geplant?

14

Auf welche Weise arbeitet das JOO nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem PCC-SEE und mit dem von Europol unterstützten „Southeast European Law Enforcement Centre“ (SELEC) in Bukarest zusammen?

15

Welche Behörden oder sonstige Partner nehmen derzeit an dem deutsch-österreichischen Polizeikooperationszentrum in Passau teil (Pressemitteilung der Polizei Bayern vom 16. Dezember 2015), welche Aufgaben werden dort übernommen, und inwiefern ist eine Zusammenarbeit mit dem JOO anvisiert?

16

Mit welchen Mitteln und Kompetenzen für gemeinsame europäische Ermittlungen ist das JOO nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestattet?

17

Inwiefern und in welchem Umfang sollen die Ermittlerinnen und Ermittler des JOO nach Kenntnis der Bundesregierung auch Befragungen einzelner Migrantinnen und Migranten durchführen?

18

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Schleuserkriminalität“, was ist ihr über unterschiedliche Auslegungen in anderen Mitgliedstaaten bekannt, und inwiefern strebt sie eine EU-einheitliche Definition an?

19

Inwiefern soll die Ermittlungsarbeit des JOO lediglich auf Gruppen der „organisierten Kriminalität“ beschränkt sein?

20

Nach welcher Maßgabe könnte oder sollte das JOO aus Sicht der Bundesregierung auch die nicht profitorientierte Fluchthilfe aus humanitären oder politischen Gründen verfolgen?

21

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Forderung umsetzen, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)?

22

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die JOO auch die forensische oder inhaltliche Auswertung (auch Übersetzung) abgehörter Telefonate übernehmen soll bzw. hierzu koordinierend tätig wird?

23

Was ist aus Sicht der Bundesregierung damit gemeint, wenn der Rat die Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten auffordert, „proaktiv“ Finanzermittlungen bei Fällen von „Migrantenschleusung“ durchzuführen und entsprechende Kenntnisse auszutauschen (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)?

24

Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinations- und Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen arbeiten derzeit mit dem EMSC (mittelbar oder unmittelbar) zusammen bzw. liefern Informationen?

25

Welche deutschen Behörden erhalten nach welcher Maßgabe tägliche Lage-/Analyseberichte zur Migrationslage des bei Europol eingerichteten „Monitoring Centers zur Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (Europol Monitoring Team – EPMT)?

26

Welche Details zur Umsetzung von Plänen des EMSC kann die Bundesregierung mitteilen, wonach der Auswerteschwerpunkt „Checkpoint“, das JOT Mare sowie die neu einzurichtenden oder umstrukturierten Teileinheiten JOT Secondary, das EPMT, das EMIST und das „Europol Mobile Analysis Support Team“ (EMAST) zusammengefasst werden sollten (Bundestagsdrucksache 18/7797)?

27

Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise das EMSC die „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ betreibt, und worin die „stärkere Unterstützung durch Europol bei der Aufdeckung der von Schleusern verwendeten Internetinhalte“ besteht (Bundestagsdrucksachen 18/7797 und 18/6591, (COM(2015) 285 final)?

28

Wie viele „Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ wurden von der Meldestelle gefunden und zur Entfernung beantragt, und in welchen Auswerteschwerpunkten werden Informationen zu den Internetinhalten bei Europol gespeichert?

29

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Kommission dafür Sorge trägt, „dass in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Agenturen konkret erfasst wird, wie soziale Medien für die Zwecke der Migrantenschleusung verwendet werden“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)?

30

Auf welche Weise wird Europol dafür sorgen, „dass das EMSC in Zusammenarbeit mit der Meldestelle für Internetinhalte – zusätzlich zu den derzeitigen Tätigkeiten anderer Akteure – den Ausbau der bestehenden und künftigen Plattformen zur Kooperation mit sozialen Medien und Internetdienstanbietern sowie mit Finanzinstitutionen unterstützt“?

31

Was ist der Bundesregierung über Pläne von EU-Agenturen bekannt, Geflüchtete noch vor Erreichen europäischer Außengrenzen aufzuspüren und zu verfolgen („track and control people trying to reach the continent before they get here“, Guardian vom 18. Februar 2016)?

32

Welche Treffen haben hierzu stattgefunden, und inwiefern trifft es, wie von der Tageszeitung „Guardian“ berichtet, zu, dass daran Unternehmen wie Securiport LLC, Crossmatch, Unisys, Thales S. A. und 3M teilnahmen?

33

Welche Firmen haben auf den Treffen welche Anwendungen präsentiert?

34

Inwiefern stehen die Anstrengungen im Zusammenhang mit den sogenannten Schnellprüfkarten, deren Einführung die FRONTEX plant, und worum handelt es sich dabei?

35

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise FRONTEX in der Intranet gefälschte und Echte Dokumente Online (iFADO)-Datenbank enthaltene Fotos für die „Schnellprüfkarten“ nutzen will (Ratsdok. 7819/16)?

36

Welche Daten dieser „Schnellprüfkarten“ würden umgekehrt von FRONTEX in die iFADO-Datenbank eingestellt?

37

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Forderung umsetzen, einen Dialog insbesondere mit dem „Transportsektor“ zu führen, um „Verhaltensregeln und Leitlinien im Hinblick auf die Verhinderung von Migrantenschleusung und die Bewältigung der damit verbundenen Gefahren zu untersuchen und neue zu erarbeiten“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016), und welche Unternehmen oder Verbände werden hierzu angesprochen?

38

Was ist der Bundesregierung inzwischen zur Aufstellung eines „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ in enger Kooperation mit Europol bekannt, das aus Mitgliedern der Herkunfts-, Transit- und Zielländer bestehen soll (Bundestagsdrucksache 18/7797)?

39

Welche weiteren Details sind der Bundesregierung mittlerweile über Ziele, Teilnehmende und Zeitraum einer für das Jahr 2016 geplanten „Operation Hydra“ bekannt, die laut der Bundesregierung auf die „Intensivierung der Fahndungen nach Personen, die im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität (aktuell) international aber auch national gesucht werden“ zielt (Bundestagsrucksache 18/7797)?

Berlin, den 12. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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