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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Militärische Abschreckung und gefährliche Zwischenfälle - Verhältnis zwischen NATO und Russischer Föderation

Details zu wechselweise eingedrungenen und abgefangenen militärischen Einheiten zu Wasser, Luft und Boden seit 2014, Anzahl, Ausstattung und Auftrag von jeweiligen grenznahen Manövern seit 2013, Auslegung der NATO-Russland-Grundakte betr. &quot;dauerhafte Stationierung substantieller Kampftruppen&quot;, Aufbaumaßnahmen zum NATO-Raketenabwehrsystem und russische Gegenmaßnahmen, Zerstörungswirkung in Deutschland<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/860626.05.2016

Militärische Abschreckung und gefährliche Zwischenfälle – Verhältnis zwischen NATO und Russischer Föderation

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die NATO setzt gegenüber Russland längst wieder auf das Prinzip Abschreckung. In schneller Folge finden Großmanöver an der Grenze Russlands statt. Der Warschauer NATO-Gipfel im Juli 2016 lässt eine weiter verstärkte Präsenz von NATO-Kräften in Osteuropa erwarten. Da die NATO-Russland-Grundakte eine dauerhafte Stationierung zusätzlich substantieller Kampftruppen in den östlichen Mitgliedstaaten der NATO verbietet, sollen an die Grenzen Osteuropas verlegte NATO-Kräfte künftig zwischen mehreren NATO-Mitgliedstaaten „rotieren“.

Unterdessen häufen sich im Kontext der sich seit Ende 2013 zuspitzenden sicherheitspolitischen Konfrontation zwischen NATO, Europäischer Union, deren Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation Meldungen über militärische Provokationen und gefährliche Zwischenfälle. Die Protagonisten bezichtigen sich gegenseitiger angeblicher Verletzungen ihrer territorialen Souveränität; insbesondere (aber nicht nur) werden Luftraumverletzungen und Verletzungen von Hoheitsgewässern behauptet. Der mit einer Luftraumverletzung begründete Abschuss eines russischen Jagdbombers über dem syrisch-türkischen Grenzgebiet durch die Türkei im November 2015 ist soweit bekannt bislang der einzige Zwischenfall geblieben, in dem es tatsächlich zu einer Anwendung militärischer Gewalt kam. Immer wieder wird aber über kritische Situationen berichtet, vor allem durch nah an Kräften der jeweils anderen Seite durchgeführte Flugmanöver – häufig über der Ostsee und dem Schwarzen Meer, wo beide Seiten verstärkt Militärpräsenz zeigen –, die als Provokationen gewertet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie häufig sind fliegende Plattformen der Russischen Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung in den Luftraum von NATO-Mitgliedstaaten im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt, geographischer Raum und Eindringtiefe inklusive Koordinaten, Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

2

Wie häufig sind nach Kenntnis der Bundesregierung fliegende Plattformen von NATO-Mitgliedstaaten in den Luftraum der Russischen Föderation im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt, geographischer Raum und Eindringtiefe inklusive Koordinaten, Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

3

Wie häufig sind schwimmende Plattformen der Russischen Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung in Hoheitsgewässer (12-Meilen-Zone) von NATO-Mitgliedstaaten im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

4

Wie häufig sind schwimmende Plattformen von NATO-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in Hoheitsgewässer der Russischen Föderation im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

5

Wie häufig sind Truppen oder einzelne Soldaten der Russischen Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung in das Hoheitsgebiet von NATO-Mitgliedstaaten im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten und Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung angeben)?

Welchen Auftrag hatten die Kräfte nach Erkenntnissen oder Einschätzung der NATO bzw. der Bundesregierung?

6

Wie häufig sind Truppen oder einzelne Soldaten (auch Spezialkräfte) von NATO-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 eingedrungen (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten sowie Eindringzeitraum der Souveränitätsverletzung angeben)?

Welchen Auftrag hatten die Kräfte nach Erkenntnissen der NATO bzw. der Bundesregierung?

7

Wie häufig haben NATO-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung fliegende Plattformen der Russischen Föderation im grenznahen Bereich abgefangen, und wie grenznah waren die Zwischenfälle (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

8

Wie häufig hat die Russische Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung fliegende Plattformen von NATO-Mitgliedstaaten im grenznahen Bereich abgefangen, und wie grenznah waren die Zwischenfälle (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

9

Wie häufig haben NATO-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung schwimmende Plattformen der Russischen Föderation im grenznahen Bereich abgefangen, und wie grenznah waren die Zwischenfälle (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

10

Wie häufig hat die Russische Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung schwimmende Plattformen von NATO-Mitgliedstaaten im grenznahen Bereich abgefangen, und wie grenznah waren die Zwischenfälle (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

11

Wie viele Zwischenfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens russischer fliegender und schwimmender Plattformen initiiert, und was waren die jeweils zu vermutenden Motive der russischen Seite, bzw. welche Erkenntnisse liegen hierzu vor (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und geographischer Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

12

Wie viele Zwischenfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens fliegender und schwimmender Plattformen von NATO-Mitgliedstaaten initiiert, und was waren die jeweiligen Motive der NATO-Mitgliedstaaten (bitte genaue Daten zu Zeitpunkt und Raum inklusive Koordinaten, Zeitraum des Zwischenfalls sowie konkrete Typenbezeichnung und Fähigkeitsprofil der Plattform angeben)?

13

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob NATO-Mitgliedstaaten ihre Transponder im grenznahen Bereich zur Russischen Föderation ausschalten?

14

Wie viele Zwischenfälle hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 20. Mai 2016 zwischen militärischen Kräften von NATO-Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation gegeben, die als hochgradig gefährlich eingestuft werden?

15

Wie viele NATO-Manöver wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 20. Mai 2016 in den nord- und osteuropäischen NATO-Staaten sowie der Ukraine in welcher personellen Stärke, mit welchen Großwaffensystemen und mit welchem militärischem Ziel (Auftrag) durchgeführt (bitte Angaben jeweils für ein Kalenderjahr tätigen)?

Bei welchen dieser Manöver war die Bundeswehr in welcher Personalstärke mit welchen Waffensystemen beteiligt?

16

Wie viele Manöver hat die Russische Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 20. Mai 2016 mit welcher jeweiligen Personalstärke, mit welchen Großwaffensystemen und mit welchem militärischem Ziel (Auftrag) durchgeführt, die näher als 100 Kilometer an der Grenze zu NATO-Staaten stattfanden (bitte jeweils Angaben für ein Kalenderjahr tätigen und den NATO-Staat, in dessen Nähe das Manöver stattfand, benennen)?

17

Wie interpretiert die Bundesregierung die folgende Passage der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation: „Die NATO wiederholt, dass das Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert“?

a) Ist die Aussage, „zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert“, auf die dauerhafte Stationierung bestimmter Einheiten bezogen zu verstehen oder bezogen auf bestimmte Fähigkeitsprofile, also losgelöst von der Stationierung einer bestimmten Einheit?

b) Welchen personellen Umfang dürfen Kampftruppen besitzen, um als noch nicht „substantiell“ zu gelten? Findet eine Bewertung des „Substantiellen“ auch hinsichtlich der Fähigkeitsprofile von Kampftruppen statt, und wenn ja, nach welchen Fähigkeitsprofilen wird differenziert, so dass insoweit der Begriff „substantiell“ unterschiedliche Bedeutung erhält?

c) Welchen Zeitraum versteht die Bundesregierung als „dauerhaft“ in diesem Kontext?

18

Welche weiteren Aufbaumaßnahmen (wo, wann und in welchem Umfang) zum NATO-Raketenabwehrsystem sind geplant, werden zwischen den Bündnispartnern als nationale oder kooperative Beiträge diskutiert bzw. sind bereits entschieden und befinden sich im Aufbau, nachdem in Rumänien am 12. Mai 2016 die Erstbefähigung verkündet wurde?

19

Welche militärischen (bereits ergriffenen sowie geplanten) Gegenmaßnahmen seitens der Russischen Föderation zur Neutralisierung bzw. Umgehung des NATO-Raketenabwehrsystems sind der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden bekannt?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Effizienz derartiger militärischer Gegenmaßnahmen der Russischen Föderation im Falle ihrer Anwendung, und welche zerstörerischen Konsequenzen hätte dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 26. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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