Haltung der Bundesregierung zur Übernahme griechischer Regionalflughäfen durch die Fraport AG
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Inge Höger, Andrej Hunko, Birgit Menz, Thomas Nord, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Antrag „Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. August 2015 an den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/5780) warb das Bundesfinanzministerium für die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Zahlung einer weiteren Kredittranche an Griechenland. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass „eine signifikant gestärkte Privatisierungsstrategie ein wichtiger Eckpunkt des Programms werden [soll]“.
Zu den zu privatisierenden öffentlichen Vermögen gehören im dritten Memorandum für ein dreijähriges ESM-Programm (ESM: Europäischer Stabilitätsmechanismus) neben den Häfen von Piräus und Thessaloniki, der Bahngesellschaft TrainOSE und des Tief- und Straßenbaus auch die Privatisierung der Regionalflughäfen: Unter Artikel 4.4 wird festgelegt, dass „die Behörden unumkehrbare Schritte für den Verkauf der Regionalflughäfen zu den gegenwärtigen Bedingungen, bei denen der erfolgreiche Bieter bereits feststeht, durchführen [werden]“ (S. 31). Somit wurde die Konzession der Regionalflughäfen an die Fraport AG durch die Europäischen Kommission, Europäische Zentralbank – EZB – und den Internationalen Währungsfonds – IWF – (die sogenannte Troika oder „Institutionen“) nochmal explizit festgelegt. Nachdem der griechische Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) und die Fraport AG den Privatisierungsvertrag am 14. Dezember 2015 unterschrieben, wurde der Vertrag am 22. Januar 2016 von Dritten veröffentlicht (vgl. www.thepressproject.gr/article/88058/Auti-einai-i-sumbasi-me-tin-Fraport).
Wegen der aus Sicht der Fragesteller für die Fraport AG besonders günstigen Übernahmebedingungen auf Kosten des griechischen Staates sowie wegen des außerordentlichen Drucks, unter dem die griechische Regierung das dritte Memorandum und den Privatisierungsvertrag unterschrieben hat, steht die Veräußerung der 14 profitablen griechischen Regionalflughäfen Griechenlands unter heftiger Kritik insbesondere des Netzwerks Attac Trägerverein e. V. Unter anderem geht aus dem Vertragstext hervor, dass der griechische Staat jene Flughafenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter entschädigen muss, die die Fraport AG nicht weiterbeschäftigt. Würden Beschäftigte bei Arbeitsunfällen verletzt oder getötet, müsse ebenfalls der Staat zahlen. Sollten durch Gesetzesänderungen zusätzliche Betriebskosten entstehen, so hat die Fraport AG ebenso Anspruch auf Entschädigung wie bei Flugausfällen aus technischen Gründen oder wegen Streik. Kosten für Reparaturen oder Ersatz alter Maschinen sowie für Schulden und Bankkredite bei Vertragsende muss ebenfalls der griechische Staat tragen. Sogar Planungs- und Umbaukosten könne die Fraport AG übertragen. Die Fraport AG muss weder Steuern auf Immobilien zahlen noch Gebühren für z. B. Abwasser, kommunale Beleuchtung oder biologische Kläranlagen.
Mit der Konzession der 14 Flughäfen an die Fraport AG profitiert ein Konzern, der mehrheitlich deutschen staatlichen Institutionen gehört, von den Privatisierungsauflagen der Institutionen für Griechenland. Denn die Fraport AG gehört zu mehr als 31 Prozent dem Land Hessen und zu mehr als 20 Prozent der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Angesichts der bedeutenden Rolle der Bundesregierung in den Verhandlungen zwischen der Troika und der Regierung Griechenlands muss überprüft werden, ob eine politische Begünstigung während der Verhandlungen zur Festlegung eines dritten Memorandums zugunsten eines deutschen, mehrheitlich öffentlichen Unternehmens seitens der Bundes- oder hessisches Landesregierung erfolgte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
An welchen Veranstaltungen, Sitzungen o. Ä. der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen, der deutschen Botschaft in Griechenland, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg, nahmen seit Anfang 2013 Vertreterinnen oder Vertreter der Fraport AG teil, und wann genau (bitte tabellarisch unter Angabe der entsprechenden Sitzung/Veranstaltung, des Datums, der Namen der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraport AG und gegebenenfalls kurzer Beschreibung des Besprechungsthemas aufführen – siehe die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698)?
An welchen Veranstaltungen, Sitzungen o. Ä. der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen, der deutschen Botschaft in Griechenland, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg, nahmen seit Anfang 2013 Vertreterinnen oder Vertreter des Landes Hessen teil, und wann genau (bitte tabellarisch unter Angabe der entsprechenden Sitzung/Veranstaltung, des Datums, der Namen der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraport AG und gegebenenfalls kurzer Beschreibung des Besprechungsthemas aufführen – siehe die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14698)?
Bei welchen zu den Fragen 1 und 2 erfragten Treffen waren die Verhandlungen zwischen der EZB, dem IWF und der Europäischen Kommission sowie Griechenland über die Bedingungen des dritten Memorandums Gegenstand der Gespräche?
Bei welchen zu den Fragen 1 und 2 erfragten Treffen wurde eine mögliche Übernahme von griechischen Flughäfen durch die Fraport AG besprochen?
Welche schriftlichen Stellungnahmen (per Brief, Bote oder E-Mail) hinsichtlich einer Übernahme der griechischen Regionalflughäfen sind bei der Bundesregierung und deren nachgeordneten staatlichen Stellen bisher eingegangen (bitte unter Angabe des Eingangsdatums, des Absenders sowie des Empfängers aufführen)?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Besuches des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in Brüssel am 15. Juli 2015 Kommunikationen oder Treffen zur Vorbereitung des Besuches zwischen der hessischen Landesregierung und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft in Griechenland, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union und beim Europarat in Brüssel und Straßburg oder sonstigen Stellen des Bundes gegeben (bitte nach Art der Kommunikation, Datum und Ort des Treffens aufschlüsseln)?
Bei welchen Treffen mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des IWF, der EZB und der Europäischen Kommission, Sitzungen des Europarats sowie in welchen Dokumenten im Rahmen der Verhandlungen über ein drittes Memorandum of Unterstanding für Griechenland wurde die Privatisierung griechischer Flughäfen thematisiert, und welche Position nahmen jeweils die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bundesregierung diesbezüglich ein?
Auf wessen Betreiben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen mit Griechenland durchgesetzten Privatisierungsfonds die Fraport AG als Geschäftspartner für die Privatisierung von griechischen Flughäfen genannt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere, von der Europäischen Union in dem Privatisierungsfonds aufgeführte griechische Infrastruktur, zu der explizit ein Unternehmen genannt wurde, das Infrastruktur aufkaufen oder betreiben soll?
Hält es die Bundesregierung für legitim, dass die Fraport AG den Betrieb von griechischen Flughäfen im Rahmen des EU-Privatisierungsfonds übernimmt, gleichzeitig aber für den Bau eines neuen Terminals Mittel aus dem EU-Investitionspaket 2015 beantragt (bitte begründen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung das Zustandekommen eines Privatisierungsvertrages mit der Fraport AG, der umfängliche und außergewöhnliche Haftungsauflagen für den griechischen Staat beinhaltet, angesichts der Tatsache, dass die sonstige Auflagenpolitik der Europäischen Union gegenüber Griechenland der umgekehrten Logik folgt, die lautet, der Staat solle seine Ausgaben und Verpflichtungen reduzieren und darüber seinen Handlungsspielraum erweitern?
Hält es die Bundesregierung für legitim, dass deutsche Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung Nutznießer des griechischen Privatisierungsfonds sind, dessen Auflagen von der Bundesregierung maßgeblich mitdefiniert wurden?
Wenn ja, wie tritt die Bundesregierung dem Eindruck entgegen, dass der Ausverkauf Griechenlands unter deutscher Regie und zum Nutzen öffentlicher deutscher Einrichtungen, sprich zum Eigennutz, getätigt wurde (bitte begründen)?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach Kenntnis der Bundesregierung an den von der Fraport AG in Griechenland übernommenen Flughäfen entlassen werden, und wer muss für die soziale Absicherung der entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen?
Sind der Bundesregierung im Rahmen der von den „Institutionen“ bzw. der Troika auferlegten Privatisierung weitere Verkäufe öffentlicher Einrichtungen bekannt, bei denen fast alle Risiken und Haftungen trotz Veräußerung beim griechischen Staat verbleiben und der private Käufer ungewöhnlich günstige Konditionen genießt, wie es bei der Fraport AG der Fall ist, als da u. a. sind: Befreiungen von Steuern und Gebühren an den Staat, Freiheit zur Festsetzung neuer Gebühren für die Fraport AG, Entschädigungsforderungen an den griechischen Staat, Haftungstatbestände durch den griechischen Staat, die durch Normierung von der Fraport AG selbst herbeigeführt werden können, Umwälzung von Umweltkosten auf den griechischen Staat, Betreiberwechsel auf Flughäfen ohne Schadenshaftung durch die Fraport AG, Garantiebefreiung für die Fraport AG nach Vertragsablauf?
Wenn ja, um welche Vertragsabschlüsse handelt es sich?