Die Rolle der westdeutschen Politik und Diplomatie während der Zeit der Militärdiktatur in Argentinien (1976 bis 1983)
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Während des Besuchs von Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier in Argentinien im Juni 2016 spielten zum wiederholten Male auch die Rolle der westdeutschen Politik und Diplomatie während der Zeit der Militärdiktatur in dem südamerikanischen Land (1976 bis 1983) eine Rolle. Vor allem das Schicksal von schätzungsweise 100 Deutschen oder Deutschstämmigen, die während der Diktatur ermordet wurden, stand dabei im medialen Interesse.
Die Rolle des Auswärtigen Amts unter Hans-Dietrich Genscher sowie die Rolle des damaligen Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires, Hans Jörg Kastl, ist in den vergangenen Jahren regelmäßig Teil der Medienberichterstattung gewesen und war auch Thema von parlamentarischen Anfragen.
Am 5. Juni 2014 strahlte die ARD den Dokumentarfilm „Das Mädchen – Was geschah mit Elisabeth K.?“ aus (www.deutschlandradiokultur.de/militaerdiktatur-argentinien-so-viele-verpasste-chancen.954.de.html?dram:article_id=288348), der sich mit dem Schicksal der im Jahr 1977 im Folterzentrum „El Vesubio“ ermordeten Elisabeth Käsemann befasst. Die Dokumentation konstatierte erneut ein mangelndes Engagement der westdeutschen Regierung für die Befreiung ihrer Bürger, die in Argentinien inhaftiert waren oder sich sogar schon bekanntermaßen in Folterhaft befanden. Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher wird in dem Film sogar eine Mitschuld an dem Tod der jungen Frau gegeben.
Trotz der intensiven Beschäftigung von Medien, Menschenrechtsorganisationen, Forschern und Parlamentariern mit dem Thema bleiben Fragen offen. Das betrifft sowohl die Frage der Aktenbestände zur westdeutschen Argentinien-Politik als auch den Umgang der Bundesregierung mit diesem Kapitel der westdeutschen Außenpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sind in den Archiven des Bundeskanzleramtes Akten enthalten, die Bezüge auf Geschehnisse während der argentinischen Militärdiktatur aufweisen und zugleich noch von Sperrfristen betroffen sind?
Sind in den Archiven des Bundesamtes für Verfassungsschutz Akten enthalten, die Bezüge auf Geschehnisse während der argentinischen Militärdiktatur aufweisen und zugleich noch von Sperrfristen betroffen sind?
Sind in den Archiven des Bundesnachrichtendienstes Akten enthalten, die Bezüge auf Geschehnisse während der argentinischen Militärdiktatur aufweisen und zugleich noch von Sperrfristen betroffen sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle Akten aus den Archiven des Auswärtigen Amts mit Bezug zu Geschehnissen während der argentinischen Militärdiktatur der Öffentlichkeit zugänglich, also nicht mehr von Sperrfristen, Sperrvermerken oder Geheimhaltungseinstufungen betroffen sind? Wenn nein, wie viele Akten sind nicht zugänglich – ggf. Schätzwert angeben –, und weshalb nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Akten mit Bezug zu Geschehnissen während der argentinischen Militärdiktatur in Privatarchive ehemaliger Bundespolitiker und/oder Mitarbeiter von Bundesbehörden verbracht worden sind, darunter vor allem bei Bundeskanzler Helmut Schmidt, Außenminister Hans-Dietrich Genscher sowie Gerhard Wessel, Klaus Kinkel und Eberhard Blum?
Existieren effektive Regelungen, die verhindern, dass Akten aus Bundesbeständen von Bundespolitikern und/oder Mitarbeitern von Bundesbehörden zum Ende ihrer Amtszeit dem öffentlichen Zugriff entzogen werden? Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung dies zu gewährleisten?
Sind Akten aus Bundesbeständen mit Bezug zu Geschehnissen während der argentinischen Militärdiktatur vernichtet worden?
Welche Waffenexporte sind nach Argentinien zwischen 1976 und 1983 genehmigt und durchgeführt worden? Wo sind die dazugehörigen Akten archiviert?
War der Bundesnachrichtendienst in der Zeit von 1976 bis 1983 in der westdeutschen Botschaft in Argentinien vertreten?
Hat der Bundesnachrichtendienst in der Zeit von 1976 bis 1983 Kontakte zu argentinischen Behörden unterhalten? Sind diese Kontakte dokumentiert, und wenn ja, wo sind die entsprechenden Aktenvorgänge archiviert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der US-Präsident Barack Obama bei seinem letzten Staatsbesuch in Argentinien die Freigabe von US-Akten angekündigt hat, die bisher nicht der Öffentlichkeit zugängig waren und dass auch Papst Franziskus die Vatikan-Akten mit Bezug auf die Diktatur freigegeben hat (https://amerika21.de/2016/03/148040/us-dokumente-diktatur-argentin sowie www.elmundo.es/internacional/2016/03/24/56f44c65e2704e3c788b45a7.html)? Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Informationspolitik des US-Präsidenten und des Papstes?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die argentinische Regierung – sowohl unter der ehemaligen Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner sowie unter dem aktuellen Präsidenten Mauricio Macri – wiederholt für die Offenlegung von Akten im In- und Ausland mit Bezug auf die Militärdiktatur im Land eingesetzt hat (u. a. www.hispantv.ir/noticias/argentina/218441/macriobama-desclasificar-dictadura-argentina und www.latercera.com/contenido/678_215257_9.shtml)? Waren diese Forderungen Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen Deutschland und Argentinien, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Weshalb hat die Bundesregierung von einer vollständigen Offenlegung aller Akten mit inhaltlichem Bezug auf die argentinische Militärdiktatur bislang h abgesehen und stattdessen Zugang nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährt? Wie wollen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt das Verhalten deutscher Politiker und Diplomaten während der argentinischen Militärdiktatur in der Ausbildung von Diplomaten konkret thematisieren, und welche Handlungen sollen dabei zur Sprache kommen (www.deutschlandfunk.de/steinmeier-in-argentinien-gedenken-und-selbstkritik.1773.de.html?dram:article_id=356143)?
Sieht die Bundesregierung ein Fehlverhalten von Hans Jörg Kastl, dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires in der Zeit der Militärdiktatur, durch das Bundesbürger in Argentinien gefährdet bzw. nicht vor Folter, Haft und Ermordung geschützt wurden?
Sieht die Bundesregierung ein Fehlverhalten von Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und/oder anderen Vertretern des Auswärtigen Amts, durch das Bundesbürger in Argentinien gefährdet bzw. nicht vor Folter, Haft und Ermordung geschützt wurden?
Sieht die Bundesregierung ein Fehlverhalten von weiteren Bundesbehörden, vor allem dem Bundesnachrichtendienst und Bundeskanzleramt, in der Zeit der Militärdiktatur, durch das Bundesbürger in Argentinien gefährdet bzw. nicht vor Folter, Haft und Ermordung geschützt wurden?
Erwägt die Bundesregierung – abgesehen von der Errichtung eines Gedenksteines vor der deutschen Botschaft in Buenos Aires – sich bei den Opfern und/oder Familien deutscher Opfern der Militärdiktatur in Argentinien zu entschuldigen, weil ihnen über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland keine hinreichende Hilfe zugekommen ist?
Hat das Auswärtige Amt vor, die Argentinien-Politik der Bundesrepublik Deutschland während der Zeit der Militärdiktatur von einer Historikerkommission und/oder einer anderen unabhängigen Kommission untersuchen zu lassen, oder für eine solche Untersuchung Mittel zur Verfügung zu stellen?
Schließt sich das Auswärtige Amt der Meinung der ehemaligen Bundesministerin der Justiz Herta Däubler-Gmelin an, die dem Auswärtigen Amt, vor allem in Bezug auf den Foltermord an der Deutschen Elisabeth Käsemann, eine zur damaligen Zeit „uninteressierte und kaltherzige Haltung“ bescheinigt und resümierend feststellt, dass „unsere Regierung (Käsemann) schmählich im Stich gelassen (hat), als die argentinischen Henker die unschuldige junge Frau folterten und ermordeten“ (www.welt.de/politik/deutschland/article128745445/Warum-rettete-Genscher-deutsche-Studentin-nicht.html)?