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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama

Bewertung der damaligen Ereignisse als Völkermord und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern, deutsch-namibischer Dialogprozess (Zeitplan, Einbeziehung der Opferverbände, wechselseitige Delegationsreisen, Themen), Klage der Opferverbände beim Ständigen Schiedshof in Den Haag, postkoloniale Erinnerungskultur in Deutschland und Rückgabe geraubter Gebeine<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/885914.06.2016

Sachstand der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zwischen 1904 und 1908 führte das deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia, durch ihre „Schutztruppe“ einen menschenverachtenden Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama, der von der wissenschaftlichen Fachwelt eindeutig als Völkermord bewertet wird. Im Jahr 2014 wurde ein politischer Dialogprozess zu dessen Aufarbeitung zwischen der Bundesregierung und der namibischen Regierung in Gang gesetzt. In diesem verhandeln beide Länder über eine gemeinsame Erklärung zu den damaligen Gräueltaten. Weitere Ziele des Prozesses sind das Finden einer würdigen Form des Gedenkens und Erinnerns und die Überwindung der bis heute spürbaren Folgen der Kolonialzeit in Namibia.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution aus dem Jahr 2006 fordert die namibische Nationalversammlung ihre Regierung auf, sich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber für die Anerkennung des Völkermordes und für Reparationen einzusetzen (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschland-verhandelt-ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814; Resolution: http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/02/2006_09_Motion_ Genocide_nam_parliament-1.pdf).

Im Gegensatz dazu bestehen weiter Unklarheiten, welche Bewertung die Bundesregierung für die damaligen Ereignisse vornimmt. Einerseits benannte der Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer auf der Bundespressekonferenz vom 10. Juli 2015 den Vernichtungskrieg als Völkermord und betonte folgenden Satz als Haltung der Bundesregierung: „Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/ 2015-07-10-regpk.html). Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert nahm wenige Tage zuvor die gleiche Bewertung vor (http://www.zeit.de/politik/ deutschland/2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert- lammertjoachim-gauck-kolonialzeit). In der ersten Lesung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Versöhnung mit Namibia – Gedenken an und Entschuldigung für den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika“ (Bundestagsdrucksache 18/5407) vom 24. September 2015 sprachen Redner aller Fraktionen von Völkermord. Andererseits gibt es weiterhin keinen offiziellen Beschluss des Deutschen Bundestages, welcher den Genozid anerkennt. Der erwähnte Antrag wurde am 17. März 2016 abgelehnt. Auch wird die Bezeichnung als „Völkermord“ von der Bundesregierung öffentlich derzeit vermieden.

Aktuell rückt das Thema im Zuge der Anerkennung des Völkermordes (Bundestagsdrucksache 18/8613) an den Armeniern durch das Osmanische Reich, den Vorläufer der heutigen Türkei, wieder vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Im deutsch-namibischen Dialogprozess gibt es viel Veränderungsbedarf. So kritisieren die Opferverbände der Herero und Nama ihre Einbindung als unzureichend (www.lelamobile.com/content/62838/Rukoro-adamant-to-be- includedin-genocide-negotiations). Der Herero-Paramount-Chief Vekuii Rukoro stellt in einem Presse-Statement vom 03. Oktober 2015 jedoch klar: „Nothing can be about us, yet without us; anything about us, but without us is necessarily against us!“ (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered- to-the-Press-by-Paramount-Chief-Adv-Rukoro.pdf). Es scheint daher fraglich, ob der aktuelle Versöhnungsprozess überhaupt in der Lage sein wird, eine dauerhafte zufriedenstellende Lösung, die auch von allen Parteien anerkannt wird, zu bringen.

Anstelle geheimer Regierungsverhandlungen fordert Vekuii Rukoro einen Trialog zwischen Vertretern der Herero- und Nama-Völker, der namibischen und der deutschen Regierung (www.deutschlandfunk.de/voelkermord-deutschland- verhandelt-ueber-entschaedigung-der.724.de.html?dram:article_id=345814).

Opferverbände der Herero und Nama haben in einer Pressemitteilung vom 17 Mai 2016 auf die Einreichung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland am Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration) in Den Haag aufmerksam gemacht (http://genocide-namibia.net/wp-content/uploads/2016/05/nama- and-ovaherero-leaders-put-german-goverment-on-terms.pdf).

Weiterhin ist nicht geklärt, in welcher Form in Deutschland postkoloniale Erinnerungskultur betrieben werden soll oder was die Frage der Rückgabe geraubter Gebeine angeht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Entspricht die vom 10. Juli 2015 durch den Sprecher des Auswärtigen Amts Dr. Martin Schäfer in der Bundespressekonferenz getätigte Aussage, dass es sich bei den damaligen Ereignissen um einen Völkermord handelte der offiziellen Position der Bundesregierung?

a) Falls ja, inwiefern gilt derzeit die Bezeichnung des Vernichtungskrieges als Völkermord als offizielle Sprachregelung für deutsche Regierungsvertreter und Beamte, insbesondere in den deutschen Auslandsvertretungen?

b) Falls offiziell derzeit seitens der Vertreter der Bundesregierung nicht klar von Völkermord gesprochen wird oder gesprochen werden darf, warum nicht?

Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Fall hierin einen Widerspruch zu der von Dr. Martin Schäfer am 10. Juli 2015 öffentlich getätigten Aussage, dass es sich sehr wohl um einen Völkermord handelte?

2

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, die UN-Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948 könne nicht rückwirkend angewendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10481, Antwort zu Frage 1)?

Wenn ja, wieso?

3

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man bei dem Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama nicht von Völkermord sprechen kann, da die UN-Völkermordkonvention erst im Jahr 1948 in Kraft getreten ist?

4

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich bereits durch die Verwendung des Völkermordbegriffs für die Wertung und Umschreibung eines historischen Sachverhalts Rechtsfolgen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten?

Wenn ja, mit welchen Rechtsfolgen rechnet die Bundesregierung?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern (Bundestagsdrucksache 18/8613) für die Aufarbeitung der Herero- und Nama-Frage?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Esther Muinjangue, Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation, gegenüber der Zeitung „Die Welt“ vom 8. Juni 2016 („Der Völkermord an den Armeniern fand nur sieben Jahre nach dem an den Herero statt, hier sprechen die Deutschen plötzlich wie selbstverständlich von Völkermord […] Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung.“, www.welt.de/156078534)?

Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass das Gedenken an den Armeniergenozid in Deutschland im Gegensatz zum Völkermord in Deutsch-Südwestafrika inzwischen eine größere Aufmerksamkeit erfährt, möglicherweise auch in einem strukturellen Rassismus begründet, weil es sich bei der Türkei um einen muslimischen und bei Deutschland um einen christlichen „Täterstaat“ und bei den Opfern bei den Armeniern um „Weiße“ und „Christen“ im Gegensatz zu „Schwarzen“ und „Wilden“ handelt (Frankfurter Rundschau vom 6. Mai 2015, S. 19)?

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Istanbuler Abgeordnete Metin Külünk von der Regierungspartei AKP nach der Völkermord-Resolution des Deutschen Bundestages zu den Massakern an den Armeniern im Osmanischen Reich, den deutschen Völkermord an den Herero und Nama im Parlament mit einer Initiative in Ankara zum Thema machen will, in der es heißen soll: „Das koloniale Deutschland hat zwischen den Jahren 1904 und 1907 in Südwestafrika eine organisierte Vernichtungspolitik gegen das Volk eines Landes betrieben, das heute als Namibia bekannt ist.“ (www.deutschlandfunk.de/ türkei-akp-will-ueber-deutschen-voelkermord-an-herero.1818.de.html? dram:article_id=356368)?

Wie hat die die Bundesregierung hierauf öffentlich oder über diplomatische Kanäle reagiert bzw. wie wird sie darauf reagieren, wenn solch ein Beschluss im türkischen Parlament gefasst werden sollte?

7

Welche Treffen haben seit dem Jahr 2014 zu welchen Zeitpunkten und auf welchen Ebenen zwischen welchen Vertretern der Bundesregierung und namibischen Vertretern stattgefunden?

8

Gibt es einen konkreten Zeitplan für den deutsch-namibischen Versöhnungsdialog und die damit verbundenen Verhandlungen?

a) Wenn ja, wie ist dieser?

b) Bis wann plant die Bundesregierung einen Abschluss des Dialogprozesses?

c) Inwiefern gibt es im Rahmen der Verhandlungen bereits konkrete Verhandlungsergebnisse und Beschlüsse (bitte in diesem Fall die (Teil-) Ergebnisse auflisten)?

9

War oder ist es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, die Opferverbände von Herero und Nama in die derzeit zwischen den beiden Regierungen laufenden Verhandlungen miteinzubeziehen?

a) Wenn ja, wie, und wann wurde dieser Wunsch der Bundesregierung gegenüber der namibischen Regierung geäußert?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Betrachtet die Bundesregierung die Einbeziehung der Opferverbände von Herero und Nama im Zuge der Verhandlungen als ausreichend?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung zu einem Zeitpunkt vor oder schon während der Verhandlungen konkrete Vorschläge an die namibische Regierung unterbreitet, wie die Einbindung der Herero und Nama in den Prozess aussehen könnte?

Wenn ja, zu welchen genauen Zeitpunkten wurden diese Vorschläge von welchen Akteuren auf der deutschen Seite an welche Akteure auf der namibischen Seite unterbreitet?

12

Welche Kritik von Herero- und Nama-Verbänden am derzeit laufenden Dialogprozess sind der Bundesregierung bekannt?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik verschiedener Herero- und Nama-Verbände, dass sie nicht ausreichend in den Versöhnungsprozess miteinbezogen seien?

Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, sich für eine verstärkte Einbeziehung der Nachfahren der Opfer einzusetzen?

14

Was entgegnet die Bundesregierung der Aussage des namibischen Sonderbeauftragten Dr. Zed Ngavirue vom 18. Mai 2016 in der Tageszeitung „Namibian Sun“, dass die deutsche Bundesregierung von Anfang an auf einen Ausschluss der Herero und Nama bestanden habe (http://m.sun.com.na/ history/genocide-no-cloak-secrecy)?

15

Welche Delegationsreisen nach Deutschland hat der namibische Sonderbeauftragte Dr. Zed Ngavirue seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, und wer hat ihn auf diesen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)?

a) Was war das genaue Programm während der Reisen?

b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden getroffen?

c) War die Bundesregierung in die Planung der Dienstreise eingebunden? Wenn ja, inwiefern (z. B. bei der Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner)?

d) Wurde das zivilgesellschaftliche Bündnis „Völkermord verjährt nicht! – No Amnesty on Genocide!“ getroffen? Wenn ja, was waren die Inhalte der Gespräche? Wenn nein, warum nicht?

e) Wurden andere zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Institutionen getroffen? Wenn ja, wie kam es zu dieser Auswahl, und welches waren die Inhalte der Gespräche?

16

Welche Delegationsreisen nach Namibia hat der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz seit dem Jahr 2015 unternommen, und wer hat ihn auf diesen Delegationsreisen begleitet (bitte mit Name, Funktion und Organisation auflisten)?

a) Was war das genaue Programm während der Reisen?

b) Welche Organisationen, Vertreter oder Personen und Gruppen wurden getroffen?

c) Wurden Vertreter der namibischen Opposition getroffen?

d) Wurden Opferverbände der Herero und Nama getroffen? Wenn ja, welche, und wann? Wenn nein, warum nicht?

17

Welche weiteren Reisen des deutschen Sonderbeauftragten Ruprecht Polenz nach Namibia sind künftig geplant, und welche Gespräche sind geplant (bitte möglichst konkrete Auflistung des geplanten Programms)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf einen erfolgreichen und dauerhaften Versöhnungsprozess, wenn die Nachfahren der betroffenen Volksgruppen nicht ausreichend eingebunden sind, insbesondere vor dem Hintergrund der oben erwähnten Pressemitteilung des Herero-Paramount- Chiefs Vekuii Rukoro vom 3. Oktober 2015 (http://genocide-namibia.net/ wp-content/uploads/2015/10/Statement-delivered-to-the-Press-by-Paramount- Chief-Adv- Rukoro.pdf), sowie zahlreicher weiterer derartiger Äußerungen?

19

Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Technical Committee der namibischen Regierung, welches die Erwartungen, Forderungen und Wünsche der Herero und Nama und Fachleute im Rahmen der Regierungsverhandlungen aufnehmen soll (bitte mit Namen, Funktion und Organisation auflisten)?

Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bundesregierung direkte Gespräche mit dem Technical Committee oder einzelnen Mitgliedern des Technical Committee?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass nach Kenntnis der Fragesteller im Technical Committee lediglich ein Sitz für die Vertreter der Nama vorgesehen ist, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen verschiedener Nama-Gruppen?

21

Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Political Committee der namibischen Regierung, welches die Vorlagen und Eingaben des Technical Committee für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aufnehmen, einschätzen und bewerten soll (bitte mit Namen, Funktion und Partei auflisten)?

Inwiefern führt die Bundesregierung oder der Sonderbeauftragte der Bundesregierung direkte Gespräche mit dem Political Committee oder einzelnen Mitgliedern des Political Committee?

22

Plant die Bundesregierung zukünftig eine Aufstockung der Entwicklungsgelder für Namibia?

Falls ja, sollen diese als Reparationen oder Wiedergutmachung deklariert werden?

23

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass verstärkte bilaterale Zusammenarbeit für die Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia ausreichend ist?

Wenn ja, um welche Art der bilateralen Zusammenarbeit geht es hierbei?

Wenn nein, was braucht es aus Sicht der Bundesregierung noch für eine nachhaltige Versöhnung?

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine Resolution wie die zum Völkermord an den Armeniern sei erst dann glaubwürdig, wenn man Taten wie eine symbolische oder materielle Anerkennung der armenischen Opfer folgen lasse, da es sonst leere Worte blieben (www.spiegel.de/spiegel/ vorab/armenien-resolution-bundesregierung-mit-zweierlei-mass-a-109565 1.html)?

24

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 19. September 2006 von der namibischen Nationalversammlung einstimmig angenommenen Antrag „Motion on the Ovaherero Genocide“, welcher den deutschen Vernichtungskrieg gegen Herero und Nama 1904-1908 klar als Völkermord benennt und Reparationen einfordert?

Inwiefern ist dieser Beschluss der Namibischen Nationalversammlung aus dem Jahr 2006 handlungsleitend für die aktuellen Verhandlungen zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands?

25

Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen bezüglich der Forderungen nach Reparationen durch die Opferverbände der Herero und Nama?

a) Lehnt die Bundesregierung den Begriff der Reparation bzw. Kompensation oder Wiedergutmachung ab? Wenn ja, warum? Wenn nein, inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit einem dieser Begriffe?

b) Falls die Bundesregierung hier einen anderen Begriff vorzieht, welcher ist dieser?

26

Inwiefern ist der Bundesregierung etwas über die Klage der Herero und Nama vor dem Internationalen Schiedshof in Den Haag bekannt?

a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Inhalt der Klage, und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Klage?

b) Wann hat die Bundesregierung von der Klage erfahren?

c) Hat die Bundesregierung Kontakt zu den Klägern oder den Anwälten der Kanzlei, welche die Opfer vertreten, gehabt? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und was war der Inhalt der Kommunikation?

27

Gibt es einen Evaluationsbericht bzw. eine auswertende Analyse der im Jahr 2007 ins Leben gerufenen und mittlerweile abgeschlossenen „Sonderinitiative der Versöhnung“ (falls ja, bitte zusenden)?

a) Was waren die konkreten Maßnahmen der Sonderinitiative, und wem wurden die finanziellen Mittel zuteil? Wer hat die Gelder umgesetzt (bitte auflisten)?

b) Über welchen partizipativen Prozess waren die Herero und Nama eingebunden?

c) Welche Probleme wurden in der Umsetzung festgestellt?

28

Ist eine Neuauflage der Sonderinitiative oder Vergleichbares geplant?

Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden?

29

Wie ist die konkrete Ausgestaltung der geplanten „Zukunftsstiftung“ gedacht?

a) Welche Ziele wird sie haben, und zu welchen Themen soll sie arbeiten?

b) In welchen Ländern soll sie ihre Arbeit durchführen?

c) Wer soll über die Gelder verfügen, wer wird Inhaber dieser Stiftung sein, und wer soll in ihren Leitungs- und Entscheidungsgremien sitzen?

d) Inwiefern ist eine Einbeziehung der Herero und Nama geplant?

e) Inwiefern wird die Bundesregierung weiterhin Einfluss auf die Stiftung und die Gelder behalten?

30

Welche konkreten Maßnahmen zur Erinnerung an den Völkermord und die koloniale Vergangenheit plant die Bundesregierung in Deutschland?

a) Inwiefern ist die Errichtung eines Denkmals an einem zentralen Ort in Berlin geplant?

b) Ist die Schaffung einer Stiftung oder Ähnliches geplant, die sich für postkoloniale Erinnerungskultur in Deutschland einsetzen soll?

c) Wenn ja, wie soll diese Institution ausgestaltet sein, wer soll in den Entscheidungs- und Leitungsgremien sitzen?

31

Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, die Gruppen in den Prozess und die zukünftigen Maßnahmen postkolonialer Erinnerungskultur miteinzubeziehen, die sich in Deutschland am stärksten für Versöhnung und eine Anerkennung des Genozids eingesetzt haben, wie beispielsweise ausgewiesene Experten unter den Historikern, sowie die Organisationen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“ und andere langjährig zur Aufarbeitung dieses Völkermords arbeitende Menschrechtsaktivisten und Vertreter der Herero und Nama selbst?

Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, diese Personen und Gruppen in die Leitungsstrukturen einer entsprechenden Stiftung oder Förderorganisation für die Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland miteinzubeziehen bzw. künftig diese in die bilaterale Zusammenarbeit auf der Ebene der Bevölkerung einzubeziehen und von ihrer Expertise im Sinne einer nachhaltigen Versöhnung zu profitieren?

Wenn nein, warum nicht?

Welche anderen Personen oder Gruppen sind der Meinung der Bundesregierung nach befähigt, eine solche Initiative zu leiten?

32

Welche Programme laufen derzeit schon auf dem Gebiet der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und insbesondere der Versöhnungsarbeit mit Namibia, die seitens der Bundesregierung, ihrer Institutionen und Durchführungsorganisationen aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert werden?

33

Stimmt es, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nun ein entsprechendes Projekt der Stiftung Partnerschaft mit Afrika (und vielleicht noch andere Initiativen auf dem Gebiet der Versöhnung und des Austauschs mit Namibia) fördert?

a) Wenn ja, welche Organisationen haben hier in welchem Umfang für welche Projekte mit welchen Inhalten und Zielen Geld zur Verfügung gestellt bekommen?

b) Wurden die zur Verfügung gestellten Mittel öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

34

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die noch in Deutschland gelagerten Gebeine von Herero und Nama?

Plant die Bundesregierung die proaktive Erstellung eines Registers, welche auch den Besitz an solchen Gebeinen privater Institutionen miteinbezieht, sowie die Unterstützung der nötigen Provenienzforschung, um die Rückgabe anbieten zu können?

Welche Aktivitäten und welcher Zeitplan sind hier vorgesehen?

Berlin, den 13. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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